{"id":"bgbl2-1978-48-1","kind":"bgbl2","year":1978,"number":48,"date":"1978-11-04T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1978/48#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1978-48-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1978/bgbl2_1978_48.pdf#page=1","order":1,"title":"Erste Verordnung zur Änderung der Neufassung 1977 der Anlage I (RID) des Internationalen Übereinkommens über den Eisenbahnfrachtverkehr (1. RID-Änderungsverordnung)","law_date":"1978-10-26T00:00:00Z","page":1285,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["1285\nBundesgesetzblatt\nTeil II                                                                                    Z 1998 AX\n1978                  Ausgegeben zu Bonn am 4. November 1978                                                                                                     Nr. 48\nTag                                                              Inhalt                                                                                        Seite\n26. 10. 78 Erste Verordnung zur Änderung der Neufassung 1977 der Anlage I (RID) des Internatio-\nnalen Ubereinkommens über den Eisenbahnfrachtverkehr (1. RID-Änderungsverordnung)                                                                      1285\n21. 9. 78  Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Republik Liberia über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . .                                                           1286\n21. 9. 78  Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Republik Sierra Leone über Finanzielle Zusammenarbeit . . . .                                                                1288\n4. 10. 78 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über das Verhalten\nbeim Fischfang im Nordatlantik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              1290\n6. 10. 78 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung von Papua-Neuguinea über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . .                                                              1290\n9. 10. 78 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Republik Sambia über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . .                                                            1292\n12. 10. 78 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Obereinkommens über internationale Be-\nförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungs-\nmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (A TP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                        1294\n12. 10. 78 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Obereinkommens über das auf die Form\nletztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             1294\n12. 10. 78 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Obereinkommens über psychotrope Stoffe                                                                     1295\n12. 1O. 78 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Obereinkommens betreffend\nAuskünfte über ausländisches Recht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  1295\n30. 10. 78 Bekanntmachung gemäß Artikel XI § 3 Abs. 3 des Gesetzes über internationale Patent-\nübereinkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   1296\n188-17\nDie Anlage zur 1. RID-Anderungsverordnung wird als Anlageband\nzu dieser Ausgabe des Bundesgesetzblattes veröffentlicht.\nErste Verordnung\nzur Änderung der Neufassung 1977 der Anlage I (RIO)\ndes Internationalen Ubereinkommens\nüber den Eisenbahnfrachtverkehr\n(t. RIO-Änderungsverordnung)\nVom 26. Oktober 1978\nAuf Grund des Artikels 2 des Gesetzes vom 26.                                                                                      §2\nApril 1974 zu dem Zusatzübereinkommen vom 26.                                          Diese Verordnung gilt nach§ 14 des Dritten Uber-\nFebruar 1966 zum Internat-ionalen Ubereinkommen                                   leitungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 3 des\nüber den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr                                   in der Eingangsformel bezeichneten Gesetzes vom\nvom 25. Februar 1961 über die Haftung der Eisen-                                  26. April 1974 auch im Land Berlin.\nbahn für Tötung und Verletzung von Reisenden\nsowie zu den Internationalen Ubereinkommen vom                                                                                        §3\n7. Februar 1970 über den Eisenbahnfrachtverkehr                                        Diese Verordnung tritt am Tage nach der Ver-\nund über den Eisenbahn-Personen- und -Gepäck-                                     kündung in Kraft.\nverkehr (BGBI. 1974 II S. 357} wird verordnet:\n§ 1                                                       Bonn, den 26. Oktober 1978\nDie Internationale Ordnung für die Beförderung\nDer Bundesminister für Verkehr\ngefährlicher Güter mit der Eisenbahn (RID) - An-\nIn Vertretung\nlage I des Internationalen Ubereinkommens vom\nHeinz Ruhnau\n7. Februar 1970 über den Eisenbahnfrachtverkehr -\nin der Fassung der RID-NeufassungsV vom 9. Sep-\ntember 1977 (BGBl. II S. 778) wird gemäß der An-                                  •) Die Anlage wird als Anlageband zu dieser Ausgabe des Bundes-\ngesetzblattes den Abonnenten des Bundesgesetzblattes Teil II auf\nlage*} zu dieser Verordnung geändert.                                                 Anforderung kostenlos zugestellt."]}