{"id":"bgbl2-1978-45-3","kind":"bgbl2","year":1978,"number":45,"date":"1978-10-10T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1978/45#page=12","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1978-45-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1978/bgbl2_1978_45.pdf#page=12","order":3,"title":"Bekanntmachung der Vereinbarung zur Änderung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Filmwirtschaft","law_date":"1978-09-06T00:00:00Z","page":1240,"pdf_page":12,"num_pages":2,"content":["1240                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil II\nBekanntmadm:ng\nder Vereinbarung zur Änderung des Abkommens\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien\nüber die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Filmwirtschaft\nVom 6. September 1978\nIn Bonn ist durch Notenwechsel vom 15. August\n1977/22. Juni 1978 eine Vereinbarung zwischen der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung der Sozialistischen Föderativen Republik\nJugoslawien zur Änderung des Abkommens über die\nZusammenarbeit auf dem Gebiet der Filmwirtschaft\nvom 23. Februar 1972 geschlossen worden. Die Ver-\neinbarung ist\nam 22. Juni 1978\nin Kraft getreten; sie wird nachstehend veröffent-\nlicht.\nBonn, den 6. September 1978\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nIm Auftrag\nBieberstein","Nr. 45 -  Tag der Ausgabe: Bonn den 10. Oktober 1978                               1241\nDer Staatssekretär                                                                          Bonn, den 15. August 1977\ndes Auswärtigen Amts                                                                        420-410.24i01 JUG\nHerr Botschafter,\nich beehre mich, auf das Protokoll vom 10. November        Beteiligung angehört, oder müssen dem Kulturbereich\n1976 der auf Grund des Artikels 12 des Abkommens vom         dieser Vertragspartei angehören oder im Gebiet dieser\n23. Februar 1972 zwischen der Regierung der Bundesrepu-      Vertragspartei ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.\"\nblik Deutschland und der Regierung der Sozialistischen\nFöderativen Republik Jugoslawien über die Zusammen-          Im übrigen gelten die Bestimmungen des eingangs\narbeit auf dem Gebiet der Filmwirtschaft gebildeten       erwähnten Abkommens vom 23. Februar 1972 einschließ-\nGemischten Kommission Bezug zu nehmen und folgende        lich der Berlin-Klausel (Artikel 13) für diese Vereinba-\nÄnderung dieses Abkommens vorzuschlagen:                  rung.\nArtikel 5 Nummer 2 Buchstabe c Absatz 2 wird wie           Falls sich die Regierung der Sozialistischen Föderati-\nfolgt gefaßt:                                             ven Republik Jugoslawien mit dem Vorstehenden einver-\nstanden erklärt, wird diese Note und die entsprechende\n„Mindestens der Regisseur oder Regieassistent oder     Antwortnote Eurer Exzellenz eine Vereinbarung zwischen\neiner der mitwirkenden Techniker, ein Autor oder Dia-   unseren beiden Regierungen bilden, die mit dem Datum\nlogbearbeiter sowie ein Hauptdarsteller und ein Dar-    Ihrer Antwortnote in Kraft tritt.\nsteller in einer Nebenrolle oder, wenn dies nicht mög-\nGenehmigen Sie, Herr Botschafter, den Ausdruck mei-\nlich ist, zwei Darsteller in wichtigen Rollen müssen\nner ausgezeichneten Hochachtung.\ngrundsätzlich Staatsangehörige der Vertragspartei sein,\nder der Hersteller mit der geringeren finanziellen                             van Weil\nSeiner Exzellenz\ndem Botschafter der Sozialistischen\nFöderativen Republik Jugoslawien\nHerrn Budimir Loncar\nBonn\nDer Botschafter                                                              Bonn-Bad Godesberg, den 22. Juni 1978\nder Sozialistischen Föderativen Republik\nJugoslawien\nHerr Staatssekretär,\nich beehre mich, den Empfang Ihrer Note Nr. 420-        slawien sich mit der vorgeschlagenen Änderung des\n410.24/01 JUG vom 15. August 1977, die wie folgend        Abkommens vom 23. Februar 1972 zwischen der Regie-\nlautet:                                                   rung der Sozialistischen Föderativen Republik Jugosla-\nwien und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\n(Es folgt der Wortlaut der vorstehenden deutschen Note)   auf dem Gebiet der Filmwirtschaft einverstanden erklärt\nhat.\nzu bestätigen.                                               Genehmigen Sie, Herr Staatssekretär, den Ausdruck\nIch habe die Ehre Ihnen mitteilen zu können, daß die   meiner ausgezeichneten Hochachtung.\nRegierung der Sozialistischen Föderativen Republik Jugo-                         R. Maki     c\nSeiner Exzellenz\ndem Staatssekretär des\nAuswärtigen Amtes\nHerrn Günther van Well\nBonn"]}