{"id":"bgbl2-1978-45-1","kind":"bgbl2","year":1978,"number":45,"date":"1978-10-10T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1978/45#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1978-45-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1978/bgbl2_1978_45.pdf#page=1","order":1,"title":"Bekanntmachung der Empfehlung der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) über die Fortentwicklung der Weiterbildung","law_date":"1978-08-31T00:00:00Z","page":1229,"pdf_page":1,"num_pages":10,"content":["1229\nBundesgesetzblatt\nTeil II                                        Z 1998AX\n1978                 Ausgegeben zu Bonn am 10. Oktober 1978                                           Nr.45\nTag                                                Inhalt                                           Seite\n31. 8. 78 Bekanntmadlung der Empfehlung der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung,\nWissensdlaft und Kultur {UNESCO) über die Fortentwicklung der Weiterbildung ...... .         1229\n31. 8. 78 Bekanntmachung über das Inkrafttreten und Anderungen der Anhänge des Ubereinkom-\nmens vom 21. Februar 1971 über psychotrope Stoffe .................................. .       1239\n6. 9. 78 Bekanntmachung der Vereinbarung zur Anderung des Abkommens zwisdlen der Regie-\nrung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Sozialistischen Föderativen\nRepublik Jugoslawien über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Filmwirtschaft .... .        1240\n15.9. 78  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Fürsorgeabkommens ..... .           1242\n18. 9. 78 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Rechtsstellung der\nFlüchtlinge und des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge ................. .  1243\n20. 9. 78 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Ubereinkomn\\ens zur Ver-\nhütung der Verschmutzung der See durch 01, 1954 ................................... .        1244\n20. 9. 78 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Ubereinkommens über\nMaßnahmen auf Hoher See bei Olverschmutzungs-Unfällen ........................... .          1245\n21. 9. 78 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Französischen Republik über die Errichtung des Deutsch-\nFranzösischen Hochschulinstituts für Technik und Wirtschaft Saargemünd .............. .     1245\n26. 9. 78 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Ubereinkommens über die\nzivilrechtlidle Haftung für Olverschmutzungsschäden ................................. .     1247\n27.9. 78  Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik\nDeutschland und der Arabischen Republik Agypten über die Förderung und den gegen-\nseitigen Schutz von Kapitalanlagen ................................................. .      1247\n27. 9. 78 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrags zwischen der Bundesrepublik\nDeutschland und der Republik Island über die gegenseitige Unterstützung in Zollange-\nlegenheiten ........................................................................ .      1248\nBekanntmachung\nder Empfehlung der Organisation der Vereinten Nation·en\nffir Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO)\nüber die Fortentwicklung der Weiterbildung\nVom 31. August 1978\nDie Generalkonferenz der Organisation der Ver-\neinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und\nKultur {UNESCO) hat auf ihrer 19. Tagung am\n26. November 1976 in Nairobi die Empfehlung über\ndie Fortentwick.lung der Weiterbildung verabschie-\ndet. Die Empfehlung wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 31. August 1978\nDer Bundesminister\nfür Bildung und Wissenschaft\nIn Vertretung\nProf. Dr. Re i m u t J o c h i ms e n","1230                                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil II\nOrganisation der Vereinten Nationen\nfür Erziehung, Wissenschaft und Kultur                                                                                (Ubersetzung)\nEmpfehlung\nilber die Fortentwicklung der Weiterbildung*)\nangenommen von der Generalkonferenz auf ihrer neunzehnten Tagung\nNairobi, den 26. November 1976\nDie Generalkonferenz der Organisation der Vereinten                  den gesellschaftlichen und kulturellen Wandel ein welt-\nNationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur, die                     weites Anliegen ist und ihre Förderung daher Bestandteil\nvom 26. Oktober bis 30. November 1976 in Nairobi zu                      jeder Weiterbildungsplanung sein sollte,\nihrer neunzehnten Tagung zusammengetreten ist -\nin erneuter Bekräftigung dessen, daß zur Erreichung\ndieses Zieles die Schaffung von Voraussetzungen gehört,\neingedenk der in den Artikeln 26 und 27 der Allgemei-\ndie es den Erwachsenen ermöglichen, aus einer Vielfalt\nnen Erklärung der Menschenrechte niedergelegten\nvon Bildungsangeboten, deren Ziele und Inhalte mit ihrer\nGrundsätze, die das Recht eines jeden auf Bildung und\nHilfe festgelegt wurden, diejenigen auszuwählen, die\nungehinderte Teilnahme am kulturellen, künstlerischen\nihren Bedürfnissen am meisten entsprechen und mit ihren\nund wissenschaftlichen Leben gewährleisten und im ein-\nInteressen am unmittelbarsten verknüpft sind,\nzelnen darlegen, und der in den Artikeln 13 und 15 des\nInternationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und                    unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Bildungs-\nkulturelle Rechte niedergelegten Grundsätze,                             und Ausbildungsformen in der Welt und der besonderen\nProbleme der Länder, deren Bildungswesen noch unter-\nin der Erwägung, daß Bildung untrennbar verbunden ist                entwickelt ist oder den nationalen Bedürfnissen nicht\nmit Demokratie, der Abschaffung von Privilegien und der                  genügend entspricht,\nFörderung des Gedankens der Selbstbestimmung, der\nVerantwortlichkeit und des Dialogs innerhalb der Gesell-                     in der Absicht, den Beschlüssen, Erklärungen und Emp-\nfehlungen der Zweiten und Dritten Weltkonferenz über\nschaft als Ganzes,\nErwachsenenbildung {Montreal 1960, Tokio 1972) und -\nin der Erwägung, daß der Zugang Erwachsener zur                      soweit es die einschlägigen Abschnitte betrifft - der\nBildung im Rahmen des lebenslangen. Lernens ein grund-                   Weltkonferenz zum Internationalen Jahr der Frau\nlegender Aspekt des Rechtes auf Bildung ist und die                      (~vlexiko 1975) Wirksamkeit zu verleihen,\nWahrnehmung des Rechtes auf Teilnahme am politischen,\nkulturellen, künstlerischen und wissenschaftlichen Leben                    in dem Wunsch, einen weiteren Beitrag zur Verwirk-\nlichung der Grundsätze zu leisten, die in den an die\nerleichtert,\nBildungsminister gerichteten Empfehlungen der Interna-\nin der Erwägung, daß Bildung umfassend und als                       tionalen Erziehungskonferenz über den Zugang der\nlebenslanger Prozß gesehen werden muß, damit die volle                  Frauen zum Bildungswesen {Empfehlung Nr. 34, 1952),\nEntfaltung der menschlichen Persönlichkeit, insbesondere                über Bildungseinrichtungen in ländlichen Gebieten (Emp-\nangesichts des raschen wissenschaftlichen, technischen,                 fehlung Nr. 47, 1958) und Alphabetisierung und Erwachse-\nwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandels verwirk-                nenbildung (Empfehlung Nr. 58, 1965) sowie in der auf\nlicht werden kann,                                                       dem Internationalen Symposium für Alphabetisierung in\nPersepolis (1975) angenommenen Erklärung und in der\nin der Erwägung, daß die Entwicklung der Weiterbil-\nvon der Generalkonferenz auf ihrer achtzehnten Tagung\ndung im Rahmen des lebenslangen Lernens ein notwendi-\n(1974) angenommenen Empfehlung über die Erziehung zu\nges Mittel zur Erreichung einer vernünftigeren und\ninternationaler Verständigung und Zusammenarbeit und\ngerechteren Verteilung der Bildungsmöglichkeiten zwi-\nzum Weltfrieden sowie die Erziehung im Hinblick auf die\nschen jungen Menschen und Erwachsenen sowie zwi-\nMenschenrechte und Grundfreiheiten enthalten sind,\nschen verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen darstellt,\nein besseres Verständnis und eine wirksamere Zusam-                         im Hinblick auf die Bestimmungen der von der Gene-\nmenarbeit zwischen den Generationen sichert und mehr                     ralkonferenz auf ihrer achtzehnten Tagung (1974) ange-\npolitische, soziale und wirtschaftliche Gleichberechtigung               nommenen überarbeiteten Empfehlung zur beruflichen\nzwischen den gesellschaftlichen Gruppen sowie zwischen                   Bildung und der auf der gleichen Tagung angenommenen\nMännern und Frauen gewährleistet,                                        Entschließung 3.426 zur Annahme einer internationalen\nüberzeugt, daß die Weiterbildung als wesentlicher                    Ubereinkunft über Maßnahmen, die allen Menschen\nfreien demokratischen Zugang zur Kultur und Gelegen-\nBestandteil des lebenslangen Lernens entscheidend zur\nheit zur aktiven Teilnahme am kulturellen Leben der\nwirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung, zum sozia-\nGesellschaft geben sollen,\nlen Fortschritt und zum Weltfrieden sowie zur Entwick-\nlung der Bildungssysteme beitragen kann,                                    sowie im Hinblick darauf, daß die Internationale\nArbeitskonferenz eine Reihe von Ubereinkünften ange-\nin der Erwägung, daß die in der Weiterbildung gewon-                 nommen hat, die sich mit verschiedenen Aspekten der\nnenen Erfahrungen ständig sowohl zur Erneuerung der                     Weiterbildung befassen, insbesondere die Empfehlung zur\npädagogischen Methoden als auch zur Reform des gesam-                   Berufsberatung (1949), die Empfehlung zur beruflichen\nten Bildungswesens beitragen müssen,                                    Ausbildung in der Landwirtschaft (1956) sowie das Uber-\nin der Erwägung, daß die Alphabetisierung als ein                    einkommen und die Empfehlung über den bezahlten Bil-\nentscheidender Faktor für die politische und wirtschaft-                dungsurlaub (1974) und die Empfehlung über die Erschlie-\nliche Entwicklung, den technologischen Fortschritt und                   ßung des Arbeitskräftepotentials (1975),\nauf der Grundlage des auf ihrer achtzehnten Tagung\n•) Der von der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung im Bil-\ndungsgesamtplan eingeführte Begriff • Weiterbildung\" entspricht am  gefaßten Beschlusses, die Weiterbildung zum Gegenstand\nehesten dem Begriff „adult education\", der im Originaltext für die   einer Empfehlung an die Mitgliedstaaten zu machen -\nGesamtheit der organisierten Lernprozesse allgemeiner, beruflicher\nund politischer Bildung für Erwachsene im Anschluß an oder als\nErsatz für eine erste Bildungspha~e verwendet wird.                     nimmt am 26. November 1976 diese Empfehlung an.","Nr. 45 -  Tag der Ausgabe: Bonn den 10. Oktober 1978                             1231\nDie Generalkonferenz empfiehlt den Mitgliedstaaten,          b) Entwicklung eines kritischen Verständnisses für\ndie folgenden Bestimmungen anzuwenden, indem sie alle                die wichtigen Probleme unserer Zeit und den\nerforderlichen gesetzgeberischen oder sonstigen Schritte             gesellschaftlichen Wandel sowie der Fähigkeit,\nnach Maßgabe ihrer jeweiligen verfassungsmäßigen Pra-                aktiv am gesellschaftlichen Fortschritt zur Her-\nxis unternehmen, um den in dieser Empfehlung niederge-               beiführung sozialer Gerechtigkeit mitzuwirken;\nlegten Grundsätzen Geltung zu verschaffen.\nc) Stärkung des Bewußtseins in bezug auf das Ver-\nDie Generalkonferenz empfiehlt den Mitgliedstaaten,               hältnis zwischen dem Menschen und seiner phy-\ndiese Empfehlung den für Weiterbildung zuständigen                   sischen und kulturellen Umwelt und Förderung\nBehörden, Regierungs- und sonstigen Stellen sowie den                des Wunsches, die Umwelt zu verbessern und\nverschiedenen mit der Weiterbildung befaßten Organisa-               die Natur, das gemeinsame Erbe und das öffent-\ntionen, den Gewerkschaften, Verbänden, Unternehmen                   liche Eigentum zu achten und zu schützen;\nund sonstigen Interessenten zur Kenntnis zu bringen.            d) Weckung von Verständnis und Achtung für die\nVerschiedenartigkeit der Bräuche und Kulturen\nDie Generalkonferenz empfiehlt den Mitgliedstaaten,               auf nationaler und internationaler Ebene;\nihr über die von ihnen auf Grund dieser Empfehlung\ngetroffenen Maßnahmen zu der Zeit und in der Form, die          e) Stärkung des Bewußtseins und Verwirklichung\nsie bestimmt, zu berichten.                                          unterschiedlicher Formen der Kommunikation\nund der Solidarität auf familiärer, kommunaler,\nnationaler, regionaler und internationaler Ebene;\nI.     Begriffsbestimmung\nf) Entwicklung der Fähigkeit, einzeln, in Gruppen\n1.     In dieser Empfehlung                                          oder im Rahmen organisierter Lernprozesse in\nbezeichnet der Ausdruck „Weiterbildung\" die                   eigens für diesen Zweck geschaffenen Bildungs-\nGesamtheit der organisierten Bildungsprozesse -               einrichtungen neue Kenntnisse, Qualifikationen,\nunabhängig von Inhalt, Niveau und Methode und                 Einstellungen oder Verhaltensweisen zu erwer-\ngleichviel ob sie in schulischer oder anderer Form             ben, die der vollen Entfaltung der Persönlichkeit\nerfolgen und ob sie die Erstausbildung in Schulen,             dienen;\nHochschuleinrichtungen und Lehrstellen fortsetzen\ng) Sicherung der bewußten und wirksamen Einglie-\noder ersetzen -, durch welche Personen, die von\nderung des einzelnen in das Arbeitsleben durcb\nder Gesellschaft, der sie angehören, als erwachsen\nfortschrittliche fachliche und berufliche Ausbil-\nangesehen werden, ihre Fähigkeiten entwickeln, ihr\ndungsangebote für Männer und Frauen sowie die\nWissen mehren, ihre fachlichen oder beruflichen\nEntwicklung der Fähigkeit, einzeln oder in Grup-\nQualifikationen verbessern oder neu ausrichten und\npen neue materielle Güter und neue geistige\nVeränderungen in ihrer Einstellung oder Verhal-\noder ästhetische Werte zu schaffen;\ntensweise sowohl im Hinblick auf die volle Entfal-\ntung ihrer Persönlichkeit als auch im Hinblidc auf        h) Entwicklung der Fähigkeit, die Probleme der\ndie Teilnahme an einer ausgewogenen und unabhän-              Kindererziehung richtig zu verstehen;\ngigen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kultu-\ni) Entwicklung der Fähigkeit, Freizeit kreativ zu nut-\nrellen Entwicklung herbeiführen;\nzen und das hierfür notwendige oder gewünschte\ndarf Weiterbildung jedoch nicht als eine in sich              Wissen zu erwerben;\ngeschlossene Einheit gesehen werden; sie ist viel-        j) Entwicklung des erforderlichen Urteilsvermö-\nmehr ein Bereich und wesentlicher Bestandteil eines           gens für den Umgang mit den Massenmedien,\nübergreifenden Systems lebenslangen Lernens;                  insbesondere Hörfunk, Fernsehen, Kino und\nbezeichnet der Ausdruck „lebenslanges Lernen\" sei-            Presse, und für die Deutung der unterschiedli-\nnerseits ein umfassendes System, das sowohl auf die           chen Botschaften, die der moderne Mensch von\nUmgestaltung des bestehenden Bildungssystems als              der Gesellschaft empfängt;\nauch auf die Erschließung des gesamten Bildungspo-       k) Entwicklung der Fähigkeit, das Lernen zu lernen.\ntentials außerhalb des Bildungssystems abzielt;\nsind in einem solchen System die Erwachsenen als       3. Die Weiterbildung soll auf folgenden Grundsätzen\nLernende zu verstehen, die ihren eigenen Bildungs-       beruhen:\nprozeß durch eine ständige Wechselwirkung zwi-           a) sie soll auf den Bedürfnissen der Teilnehmer\nschen Denken und Handeln bestimmen;                           aufbauen und ihre unterschiedlichen Erfahrungen\nbei der Entwicklung der Weiterbildung nutzen;\nsollen Bildung und Lernen keinesfalls auf die Zeit\ndie bildungsmäßig am stärksten benachteiligten\ndes Schulbesuches beschränkt sein, sonde_rn das\nGruppen sollen im Hinblick auf den gemeinsam\nganze Leben begleiten, alle Fertigkeiten und Wis-\nzu erreichenden Aufstieg höchste Priorität erhal-\nsensbereiche umfassen, sich aller denkbaren Mittel\nbedienen und allen Menschen die Möglichkeit zur               ten;\nvollen Entfaltung der Persönlichkeit bieten;             b) sie soll sich auf die Fähigkeit und den Willen\naller Menschen stützen, ihr Leben lang sowohl\nsollen die Bildungs- und Lernprozesse, an denen                hinsichtlich ihrer persönlichen Entwicklung als\nKinder, Jugendliche und Erwachsene aller Altersstu-            auch in bezug auf ihre gesellsdlaftliche Betäti-\nfen im Laufe ihres Lebens in irgendeiner Form                 gung Fortschritte zu erzielen;\nbeteiligt sind, als ein Ganzes gesehen werden.\nc) sie soll ein Interesse am Lesen wedcen und\nII.    Ziele und Strategie                                           kulturelle Bestrebungen fördern;\nd) sie soll das Interesse der lernenden Erwachsenen\n2.    Grundsätzlich soll die Weiterbildung folgenden Zie-\nanregen und erhalten, ihre Erfahrung nutzen, ihr\nlen dienen:\nSelbstvertrauen stärken und sie für eine aktive\na) Förderung der Arbeit für Frieden, Völkerver-                Teilnahme an allen Phasen des Bildungsprozes-\nständigung und internationale Zusammenarbeit;             ses, an denen sie beteiligt sind, gewinnen;","1232                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil II\ne) sie soll den Gegebenheiten des täglichen Lebens              grammen zur Entwicklung des Gemeinwesens\nund der Arbeit angepaßt sein und auf die Persön-            fördern, ungeachtet der Frage, ob diese in ländli-\nlichkeitsmerkmale lernender Erwachsener, ihr                chen oder städtischen Bereichen leben und ob es\nAlter, ihren familiären, sozialen, beruflichen oder         sich um Seßhafte oder Nomaden handelt, insbe-\ndurch ihren Wohnort bestimmten Hintergrund                  sondere Analphabeten, junge Leute ohne ange-\nsowie die Art und Weise, in der diese Faktoren              messene allgemeine Bildung oder berufliche\nzusammenwirken, Rücksicht nehmen;                           Qualifikation, Wanderarbeitnehmer und Flücht-\nlinge, Arbeitslose, Angehörige ethnischer Min-\nf) sie soll sich um die Beteiligung von einzelnen\nderheiten, körperlich oder geistig Behinderte,\nErwachsenen, Gruppen und Gemeinschaften an\nMenschen mit sozialen Anpassungsschwierigkei-\nder Entscheidungsfindung auf allen Ebenen des\nten und Strafgefangene. Hierbei sollen sich Mit-\nLernprozesses bemühen; hierzu gehören auch die\ngliedstaaten zusammentun, um Bildungsstrate-\nFeststellung von Bedürfnissen, die Ausarbeitung\ngien zur Förderung von Beziehungen zwischen\nvon Lehrplänen sowie die Durchführung und\nden gesellschaftlichen Gruppen zu entwickeln,\nBewertung des Lehrprogramms; die Bildungs-\ndie auf mehr Gerechtigkeit beruhen.\nmaßnahmen sollen auch im Hinblick auf die\nVeränderung der Arbeitswelt und der Lebensum-       s.  Der Stellenwert der Weiterbildung innerhalb des\nstände geplant werden;                                  jeweiligen Bildungssystems soll im Hinblick auf fol-\ng) Organisation und Durchführung sollen unter               gende Ziele festgelegt werden:\nBerücksichtigung der sozialen, kulturellen, wirt-       a) Beseitigung der größten Ungleichheiten beim\nschaftlichen und institutionellen Gegebenheiten             Zugang zur allgemeinen und beruflichen Erstaus-\ndes jeweiligen Landes und der jeweiligen Gesell-            bildung, insbesondere der Ungleichheiten auf\nschaft, der die lernenden Erwachsenen angehö-               Grund des Alters, des Geschlechts, der gesell-\nren, flexibel gestaltet werden;                             schaftlichen Stellung oder der sozialen oder der\nh) sie soll zur wirtschaftlichen und sozialen Ent-              geographischen Herkunft;\nwicklung des gesamten Gemeinwesens beitra-              b) Sicherung einer wissenschaftlichen Grundlage\ngen;                                                        für lebenslanges Lernen sowie größere Flexibili-\ni) sie soll die von Erwachsenen zur Bewältigung                tät hinsichtlich der Art und Weise, in der die\nihrer täglichen Probleme geschaffenen Formen                Menschen ihre Zeit zwischen Bildung und Beruf\nkollektiver    Organisation     als   wesentlichen          aufteilen, und insbesondere die Einräumung\nBestandteil des Bildungsprozesses anerkennen;               abwechselnder Zeiten für Bildung und Beruf im\nLaufe des Lebens und die Förderung der Einbe-\nj) sie soll anerkennen, daß jeder Erwachsene auf                ziehung der Fortbildung in die Arbeitstätigkeit\nGrund seine1 Lebenserfahrung ein Kulturträger               selbst;\nist und dadurch sowohl lernender als auch leh-\nrender innerhalb des Bildungsprozesses, an dem          c) Anerkennung und verstärkte Nutzung des tat-\ner teilnimmt, sein kann.                                    sächlichen oder möglichen Bildungswerts der\nvon Erwachsenen gesammelten unterschiedli-\n4.   Jeder Mitgliedstaat soll                                        chen Erfahrungen;\na) die Weiterbildung als einen notwendigen und              d) leichter Ubergang von einer Bildungsform oder\nspezifischen Bestandteil seines Bildungssystems             -stufe zu einer anderen;\nanerkennen und ihr einen dauernden Platz in             e) größere Wechselwirkung zwischen dem Bil-\nseiner Politik zur sozialen, kulturellen und wirt-          dungssystem und seinem sozialen, kulturellen\nschaftlichen Entwicklung einräumen; er soll                 und wirtschaftlichen Umfeld;\ndaher die Schaffung von Strukturen, die Aufstel-\nlung und Durchführung von Programmen und die             f) größere Effizienz unter dem Gesichtspunkt des\nAnwendung pädagogischer Methoden fördern,                   Beitrags des Bildungsaufwands zur sozialen, kul-\ndie den Bedürfnissen und Bestrebungen aller                 turellen und wirtschaftlichen Entwicklung.\nGruppen von Erwachsenen ohne Einschränkung          6.  Bei der Aufstellung und Durchführung von Entwick-\nwegen des Geschlechts, der Rasse, der geogra-           lungsprogrammen soll auch die Weiterbildung ein-\nphischen Herkunft, des Alters, des sozialen Sta-        schließlich der Alphabetisierung als notwendiger\ntus, der Anschauung, des Glaubens oder des              Bestandteil berücksichtigt werden.\nbereits uworbenen Bildungsstands entsprechen;\nb) anerkennen, daß Weiterbildung für Erwachsene         7.  Die Ziele der Weiterbildungspolitik sollen Eingang\nzwar unter bestimmten Umständen oder für eine           in nationale Entwicklungspläne finden; sie sollen im\nbegrenzte Zeit kompensatorisch wirken, aber             Zusammenhang mit den übergreifenden Zielen der\nkein Ersatz für eine angemessene Bildung in der         gesamten Bildungspolilik sowie der Politik zur\nJugend sein kann, die Voraussetzung für eine            sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Entwick-\nerfolgreiche vVeiterbildung ist;                        lung festgelegt werden.\nc) dafür Sorge tragen, daß die Frauen nicht länger          Die Weiterbildung und die anderen Bildungs- und\nvon der Weiterbildung ferngehalten werden, und          Ausbildungsformen, insbesondere die Schul- und\nsich für ihren gleichberechtigten Zugang und die        Hochschulausbildung und die berufliche Erstausbil-\nuneingeschränkte Teilnahme an allen Weiterbil-          dung, sollen als gleichermaßen wichtige Teile eines\ndungsmaßnahmen einsetzen; hierzu gehören                koordinierten, aber in sich differenzierten Bildungs-\nauch Weiterbildungsrnaßnahmen, die Qualifika-           systems entsprechend den Grundsätzen des lebens-\ntionen für Tätigkeiten oder Verantwortungsbe-           langen Lernens geplant und organisiert werden.\nreiche vermitteln, die bisher Männern vorbehal-    8.  Es sollen Maßnahmen getroffen werden, um die mit\nten waren;                                              Bildungsfragen befaßten Behörden und anderen\nd) Maßnahmen ergreifen, welche die Teilnahme                öffentlichen Einrichtungen oder Stellen sowie nicht-\nvon Angehörigen der am stärksten benachteilig-         öffentliche Zusammenschlüsse, Arbeitnehmer- und\nten Gruppen an der \\Veiterbildung und an Pro-          Arbeitgeberorganisationen und diejenigen, die","Nr. 45 -  Tag der Ausgabe: Bonn den 10. Oktober 1978                                1233\nunmittelbar an der Weiterbildung beteiligt sind, für       c) die staatsbürgerliche, berufliche, psychologische,\neine Zusammenarbeit bei der Aufgabe der weiteren              kulturelle und wirtschaftliche Unabhängigkeit\nBestimmung und Verwirklichung dieser Ziele zu                  der Frau als notwendige Voraussetzung für ihr\ngewinnen.                                                      Leben als selbständiger Mensch;\nd) die Kenntnis der Lage der Frau und der Frauen-\nIII.  Inhalt der Weiterbildung                                      bewegungen in den verschiedenen Gesellschaf-\nten mit dem Ziel einer stärkeren Solidarität über\n9.    Maßnahmen der Weiterbildung, die als Teil des                 die Grenzen hinweg.\nlebenslangen Lernens gesehen werden, haben keine\ntheoretischen Grenzen und sollen den besonderen       15.  W eiterbildungsmaßnahmen für seßhafte oder noma-\nGegebenheiten entsprechen, die sich aus der spezifi-       dische Landbevölkerungen sollen insbesondere dar-\nschen Bedarfslage der Entwicklung, der Teilnahme           auf gerichtet sein,\nam Leben im Gemeinwesen und der Selbstverwirkli-\na) sie zur Anwendung technisdier Verfahren und\nchung des einzelnen ergeben; sie erfassen alle\nLebensaspekte und alle Wissensbereiche und rich-              Methoden der individuellen oder gemeinschaftli-\nchen Organisation zu befähigen, durch die sie\nten sidi an alle Menschen unabhängig von ihrem\nihren Lebensstandard verbessern können, ohne\nBildungsstand. Bei der Bestimmung des Inhalts von\nihre eigenen \\Verte aufgeben zu müssen;\nWeiterbildungsmaßnahmen sollen die besonderen\nBedürfnisse der bildungsmäßig am stärksten benach-          b) die Isolierung von einzelnen oder Gruppen zu\nteiligten Gruppen an erster Stelle berücksichtigt              beenden;\nwerden.                                                     c) einzelne oder Gruppen, die trotz der Bemühun-\n10.  Bildungsmaßnahmen staatsbürgerlicher, politischer,             gen zur Verhinderung der übermäßigen Land-\ngewerkschaftlicher und genossenschaftlicher Art                flucht zur Aufgabe der Landwirtschaft gezwun-\nsollen insbesondere darauf abzielen, durch wirk-               gen sind, darauf vorzubereiten, entweder eine\nsame Beteiligung des einzelnen an der Bewältigung              neue Berufstätigkeit in der ländlichen Umwelt\nsozialer Aufgaben auf allen Ebenen des Entschei-               aufzunehmen oder diesen Raum zu verlassen, um\ndungsprozesses ein unabhängiges und kritisches                 ein neues Leben zu beginnen.\nUrteilsvermögen zu entwickeln und Fähigkeiten zu      16.   Weiterbildungsmaßnahmen für Personen oder Grup-\nwecken oder zu pflegen, deren er bedarf, um mit             pen, die Analphabeten geblieben sind oder die\nden die Lebens- und Arbeitsbedingungen berühren-            wegen ihrer unzureichenden Mittel, ihrer begrenz-\nden Veränderungen fertig zu werden.                        ten Bildung oder ihrer eingeschränkten Beteiligung\nam Gemeinschaftsleben Schwierigkeiten bei der\n11.  Maßnahmen im Bereich der beruf sfachlichen Bil-\ndung sollen zwar Möglichkeiten zur Erzielung einer          Anpassung an die Gesellschaft haben, sollen darauf\ngerichtet sein, ihnen nicht nur Grundkenntnisse\nkurzfristigen Lösung in einer besonderen Situation\n(Lesen, Schreiben, Rechnen, Grundverständnis der\nnicht ausschließen, grundsätzlich aber den Erwerb\nNatur- und Gesellschaftsphänomene) zu vermitteln,\nvon Qualifikationen in den Vordergrund stellen, die\ngenügend breit angelegt sind, um einen späteren            sondern ihnen auch die Leistung produktiver Arbeit\nBerufswechsel und ein kritisches Verständnis für           zu erleichtern, ihr Selbstbewußtsein und ihr Ver-\ndie Probleme des Arbeitslebens zu ermöglichen. Die         ständnis für die Probleme der Hygiene, Gesundheit,\nallgemeine und politische Bildung muß in die               Hauswirtschaft und Kindererziehung zu stärken\nberufsfachliche Bildung eingegliedert werden.              sowie ihre Selbständigkeit und ihre Beteiligung am\nGemeinschaftsleben zu fördern.\n12.  Maßnahmen zur Förderung der kulturellen Entwick-\n17.  Weiterbildungsmaßnahmen für Jugendliche ohne\nlung und des künstlerischen Schaffens sollen das\nausreichende allgemeine Bildung oder berufliche\nVerständnis für bestehende kulturelle und künstle-\nQualifikation sollen diese insbesondere befähigen,\nrische Werte und Werke fördern und gleichzeitig\nihre allgemeine Bildung zu erweitern, damit sie ihre\ndarauf abzielen, durch Freisetzung der Ausdrucks-\nmöglichkeiten, über die jeder einzelne und jede            Fähigkeit zum Verständnis der gesellschaftlichen\nGruppe verfügen, die Schaffung neuer Werte und             Probleme entfalten und soziale Verantwortung über-\nneuer Werke zu unterstützen.                               nehmen können sowie Zugang zu der für die Aus-\nübung einer Berufstätigkeit erforderlichen berufli-\n13.  Die Teilnahme an der Weiterbildung soll nicht              chen und allgemeinen Bildung erhalten.\nwegen des Geschlechts, der Rasse, der geographi-\nschen Herkunft, der Kultur, des Alters, des sozialen  18.  Menschen, die Qualifikationen der allgemeinen\nStatus, der Anschauungen, des Glaubens und des             oder beruflichen Bildung erwerben möchten, für die\nbereits erworbenen Bildungsstands beschränkt wer-          ein förmliches Abschluß- oder Berufseignungszeug-\nden.                                                       nis ausgestellt wird, und die diese aus sozialen oder\nwirtschaftlichen Gründen nicht früher erwerben\n14.  Weiterbildungsmaßnahmen für Frauen sollen soweit           konnten, soll die Weiterbildung zu der für die Erlan-\nwie möglich in die gesamte derzeitige gesellschaft-        gung dieser Zeugnisse erforderliche Ausbildung ver-\nliche Bewegung eingebettet sein, die auf die Selbst-       helfen.\nbestimmung der Frau ausgerichtet ist und sie befä-\nhigen will, als kollektive Kraft das Leben der        19.  Weiterbildungsmaßnahmen für körperlich oder gei-\nGesellschaft mitzugestalten; die Maßnahmen sollen          stig Behinderte sollen insbesondere darauf gerichtet\nsich daher gezielt auf bestimmte Aspekte konzen-           sein, die als Folge ihrer Behinderung beeinträchtig-\ntrieren, insbesondere                                      ten oder abhanden gekommenen körperlichen oder\ngeistigen Fähigkeiten wiederherzustellen oder aus-\na) die Verwirklichung der Gleichberechtigung von\nzugleichen und ihnen zu helfen, das Wissen und die\nMann und Frau in der Gesellschaft;\nFertigkeiten und erforderlichenfalls die beruflichen\nb) die Befreiung von Mann und Frau aus den vorge-          Qualifikationen zu erwerben, die sie für ein Leben\ngebenen, ihnen von der Gesellschaft vorge-             innerhalb der Gesellschaft und für die Ausübung\nschriebenen Rollen in jedem Bereich, in dem sie        einer mit ihrer Behinderung zu vereinbarenden\nVerantwortung tragen;                                  Berufstätigkeit benötigen.","1234                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil II\n20.  Weiterbildungsmaßnahmen für Wanderarbeitneh-                g) das Vorhandensein und die Merkmale kognitiver\nmer, Flüchtlinge und ethnische Minderheiten sollen              Interessen;\ndiese insbesondere\nh) die Nutzung der Freizeit.\na) zum Erwerb von Sprach- und anderen Kenntnissen\nim allgemeinbildenden Bereich sowie der berufs-    25.  Weiterbildungsmaßnahmen sollen in der Regel auf\nf achlichen Qualifikationen befähigen, die für          Grund      festgestellter Bedürfnisse,    Probleme,\nihre zeitweilige oder dauernde Eingliederung in         Wünsche und Mittel sowie anhand klar umrissener\ndie Gesellschaft des Gastlandes und gegebenen-          Ziele geplant und durchgeführt werden. Ihre Wir-\nfalls ihre Wiedereingliederung in die Gesell-          kung soll bewertet und durch die unter den jeweili-\nschaft ihres Heimatlandes erforderlich sind;           gen Bedingungen am geeignetsten erscheinenden\nFolgemaßnahmen verstärkt werden.\nb) über die Kultur, die aktuellen Entwicklungen\nund gesellschaftlichen Veränderungen in ihrem      26. Besonderer Nachdruck soll auf Weiterbildungsmaß-\nHeimatland auf dem laufenden halten.                   nahmen gelegt werden, die für eine geschlossene\nsoziale oder geographische Einheit gedacht sind,\n21.  Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitslose ein-               wobei alle dort vorhandenen Energien mobilisiert\nschließlich derjenigen mit einer Ausbildung sollen         werden, um den Aufstieg der Gruppe und den sozia-\ninsbesondere der Anpassung oder Änderung ihrer             len Fortschritt im Rahmen des Gemeinwesens zu\nberufsfachlichen Qualifikationen dienen, damit sie         fördern.\nArbeit finden oder wiederaufnehmen können, und\nein kritisches Verständnis für ihre sozio-ökono-       27. Um einen möglichst breiten Teilnehmerkreis anzu-\nmische Lage fördern.                                       sprechen, kann es in bestimmten Situationen ange-\nzeigt sein, zusätzlich zum örtlichen Weiterbildungs-\n22.  Weiterbildungsmaßnahmen für ethnische Minderhei-           angebot etwa folgende Methoden anzuwenden:\nten sollen diese in die Lage versetzen, sich ungehin-\ndert auszudrücken, sich und ihre Kinder in ihrer           a) Fernprogramme wie Fernlehrgänge und Hörfunk-\nMuttersprache zu bilden, ihre eigene Kultur zu ent-            oder Fernsehsendungen, wobei die Adressaten\nwickeln und andere Sprachen zu lernen.                         dieser Programme aufgefordert werden, Gruppen\nzum gemeinsamen Hören oder Arbeiten zu bil-\n23.  Weiterbildungsmaßnahmen für alte Menschen sollen               den {solche Gruppen sollen angemessene päd-\ninsbesondere                                                   agogische Unterstützung erhalten);\na) allen ein besseres Verständnis für die Probleme         b) von mobilen Einheiten vermittelte Programme;\nunserer Zeit und für die jüngere Generation            c) Selbstlernprogramme;\nvermitteln;                                            d) Studienzirkel;\nb) ihnen helfen, ihre Freizeit zu gestalten, ihre          e) Einsatz freiwillig arbeitender Lehrer, Studenten\nGesundheit zu pflegen und ihr Leben sinnvoller             und anderer Mitglieder des Gemeinwesens.\nzu führen;\nDie verschiedenen Dienste, die öffentliche kulturelle\nc) diejenigen, die kurz vor dem Ausscheiden aus            Einrichtungen (Bibliotheken, Museen, Mediotheken)\ndem Arbeitsleben stehen, auf die Probleme des          lernenden Erwachsenen zur Verfügung stellen kön-\nRuhestandes vorbereiten und ihnen zeigen, wie          nen, sollen zusammen mit neuartigen Spezialeinrich-\nman solche Probleme bewältigt;                         tungen der Weiterbildung systematisch ausgebaut\nd) diejenigen, die aus dem Arbeitsleben ausgeschie-        werden.\nden sind, befähigen, ihre körperlichen und geisti- 28. Die Teilnahme an einem Weiterbildungsprogramm\ngen Fähigkeiten zu erhalten und weiterhin am           soll freiwillig sein. Der Staat und andere Stellen\nGemeinschaftsleben teilzunehmen, und ihnen fer-        sollen sich bemühen, den Wunsch von Einzelperso-\nner Zugang zu Wissensgebieten oder Beschäfti-          nen und Gruppen nach Bildung im Sinne des lebens-\ngungsarten vermitteln, die ihnen während ihres         langen Lernens zu fördern.\nArbeitslebens nicht offenstanden.\n29. Das Verhältnis zwischen dem lernenden Erwachse-\nnen und dem Erwachsenenbildner soll auf gegensei-\nIV.  Methoden, Mittel, Forschung und Bewertung                  tiger Achtung und auf Zusammenarbeit beruhen.\n24.  Die Methoden der Weiterbildung sollen folgende         30. Voraussetzung für die Teilnahme an einem Weiter-\nFaktoren berücksichtigen:                                  bildungsprogramm soll lediglich die Fähigkeit sein,\na) Anreize und Hindernisse für Beteiligung und Ler-        dem Ausbildungskurs zu folgen; es soll keine\nnen, soweit sie besonders Erwachsene betreffen;        Altersbegrenzung (nach oben) geben, und die Teil-\nnahme soll nicht an den Besitz eines Diploms oder\nb) die Erfahrungen, die Erwachsene bei der Erfül-          einer Qualifik.ation gebunden sein; Eignungstests,\nlung ihrer familiären, sozialen und beruflichen        auf Grund derer erforderlichenfalls eine Auswahl\nAufgaben gewonnen haben;                               erfolgen könnte, sollen den einzelnen Gruppen von\nc) die familiären, sozialen oder beruflichen Ver-          Bewerbern, die sich solchen Tests unterziehen,\npflichtungen Erwachsener und die sich daraus           angepaßt sein.\nmöglicherweise ergebende Müdigkeit und ver-        31. Es soll möglich sein, Wissen, Erfahrungen und Qua-\nminderte Aufgeschlossenheit;                           lifikationen in mehreren Lernabschnitten mit zeitli-\nd) die Fähigkeit Erwachsener, Verantwortung für            cher Unterbrechung zu erwerben und anzusammeln.\nihr eigenes Lernen zu übernehmen;                      Auf diese Weise erworbene Berechtigungen und\nQualifikationen sollen den gleichen Wert haben\ne) das kulturelle und pädagogische Niveau der ver-\nwie die im forma1en Bildungssystem erworbenen\nfügbaren Lehrkräfte;\noder so beschaffen sein, daß die Fortsetzung des\nf) die psychologischen Merkmale des Lernprozes-           eingeschlagenen Bildungsganges innerhalb dieses\nses;                                                   Systems möglich wird.","Nr. 45 -   Tag der Ausgabe: Bonn den 10. Oktober 1978                            1235\n32. Die in der Weiterbildung angewandten Methoden                 Bereitstellung .der erforderlichen Grundausstat-\nsollen nicht das Konkurrenzdenken ansprechen,                 tung wie visuelle Lehrmittel, Geräte und tech-\nsondern bei dem lernenden Erwachsenen ein                     nische Medien;\nGemeinschaftsgefühl entwickeln und Ubung in Part-         d) den Erfahrungsaustausch zu fördern und stati-\nnerschaft, gegenseitiger Hilfe, Zusammenarbeit und            stische und andere Informationen über Strate-\nGruppenarbeit fördern.                                        gien, Strukturen, Inhalte, Methoden sowie quan-\ntitative und qualitative Ergebnisse der Weiterbil-\n33. Weiterbiidungsprogramme zur Verbesserung der\ndung zu sammeln und zu verbreiten;\nberufsfachlichen Qualifikationen sollen soweit wie\nmöglich während der Arbeitszeit und im Falle von          e) wirtschaftliche und soziale Hindernisse für die\nSaisonarbeiten während der arbeitsarmen Zeit ver-             Teilnahme an Bildungsmaßnahmen zu beseitigen\nanstaltet werden. Dies soll grundsätzlich auch für            sowie alle potentiellen Nutzer, insbesondere die\nandere Bildungsformen, insbesondere Alphabetisie-             am stärksten benachteiligten, systematisch auf\nrungsprogramme und Bildungsveranstaltungen der                Gehalt und Form der Weiterbildungsangebote\nGewerkschaften, gellen.                                       aufmerksam zu machen; hierbei sollen Mittel wie\ndie aktive Werbung durch Einrichtungen und\n34. Die für die Entwicklung von Weiterbildungsmaß-                nicht-öffentliche Träger der Weiterbildung ein-\nnahmen erforderlichen Räumlichkeiten sollen zur               gesetzt werden mit dem Ziel, etwaige Teilneh-\nVerfügung gestellt werden; je nach Sachlage kann              mer, die oft unentschlossen sind, zu informieren,\nes sich dabei um Räumlichkeiten handeln, die - mit            zu beraten und zu ermutigen.\noder ohne Internatsbetrieb -      ausschließlich der\nWeiterbildung dienen, oder um Mehrzweck- oder        39.  Zur Erreichung dieser Ziele wird es erforderlich\nintegrierte Anlagen oder Räumlichkeiten, die im           sein, die im Bereich der \\Veiterbildung besonders\nallgemeinen für andere Zwecke genutzt werden              engagierten 01ganisationen und Einrichtungen, aber\noder genutzt werden können - insbesondere Klubs,          auch das breite Spektrum der öffentlichen und pri-\nWerkstätten, Schulen, Universitäten und wissen-           vaten Schulen, Universitäten, kulturellen und wis-\nschaftliche Einrichtungen, soziale, kulturelle oder       senschaftlichen Einrichtungn, Bibliotheken und\nsozio-kulturelle Zentren oder Freigelände.                Museen sowie sonstige nicht in erster Linie mit der\nWeiterbildung befaßte Institutionen zu mobilisieren,\n35. Die Mitgliedstaaten sollen die gemeinsame For-            z.B.\nschung in bezug auf alle Aspekte der Weiterbildung        a) die Massenmedien: Presse, Hörfunk und Fernse-\nund ihrer Ziele aktiv fördern. Forschungsprogramme            hen;\nsollen praxisbezogen sein. Sie sollen von Universi-       b) nicht-öffentliche Verbände und Vereinigungen;\ntäten, Trägern der Weiterbildung und Forschungs-\nc) Berufs-, Gewerkschafts-, Familien- und Genos-\neinriditungen durdlgeführt werden, die dabei inter-\nsenschaftsverbände;\ndisziplinär vorgehen. Es sollen Maßnahmen getrof-\nfen werden, um die Erfahrungen und die Ergebnisse        d) Familien;\nder Forschungsprogramme an die Beteiligten auf           e) Industrie- und Handelsfirmen, die gegebenenfalls\nnationaler und internationaler Ebene weiterzugeben.           zur beruflichen Bildung ihrer Mitarbeiter beitra-\ngen;\n36. Eine systematische Bewertung der Weiterbildungs-           f) Lehrkräfte, Techniker oder qualifizierte Fach-\nmaßnahmen ist erforderlich, um mit den aufgewen-              leute, die individuell arbeiten;\ndeten Mitteln die bestmoglichen Ergebnisse zu            g) Personen oder Gruppen, die auf Grund ihrer\nerzielen. Damit die Bewertung ihren Zweck erfüllt,            allgemeinen und beruflichen Bildung, Erfahrun-\nsoll sie in die Weiterbildungsprogramme auf allen             gen sowie beruflidien oder gesellsdlaftlichen\nEbenen und in allen Phasen eingeplant werden.\nBetätigungen einen Beitrag leisten können und\nbereit und in der Lage sind, die in der Präambel\nund dem Abschnitt „Ziele und Strategie\" nieder-\nV.  Die Strukturen der Weiterbildung                              gelegten Grundsätze anzuwenden;\n37. Die Mitgliedstaaten sollen bestrebt sein, den Auf-       h) die lernenden Erwachsenen selbst.\nund Ausbau eines Netzes von Trägern sicherzustel-\nJen, die der Bedarfslage der Weiterbildung entspre-  40. Die Mitgliedstaaten sollen Schulen, Einrichtungen\nchen; dieses Netz soll genügend flexibel sein, um        der beruflichen Bildung sowie Einrichtungen im\nden unterschiedlichen persönlichen und sozialen          Hochschulbereich darin bestärken, Weiterbildungs-\nGegebenheiten und ihrer Entwicklung gerecht zu           programme als wesentlichen Bestandteil ihrer eige-\nwerden.                                                  nen Tätigkeiten anzusehen und sich an Maßnahmen\nzu beteiligen, die der Entwicklung solcher von ande-\n38. Maßnahmen sollen getroffen werden, um                    ren Institutionen angebotenen Programme dienen,\na) Bildungsbedürfnisse festzustellen und vorauszu-       indem sie insbesondere ihre eigenen Lehrkräfte zur\nsehen, die durch Weiterbildungsprogramme             Verfügung stellen, Forschungsarbeiten durchführen\nbefriedigt werden können;                            und das erforderliche Personal ausbilden.\nb) bestehende Bildungseinrichtungen voll zu nutzen\nund die zur Verwirklichung aller aufgestellten   VI. Ausbildung und Statu~ der in der Weiterbildung\nZiele noch fehlenden Einrichtungen zu schaffen;      tätigen Personen\nc) die notwendigen langfristigen Investitionen für   41. Es soll anerkannt werden, daß die Weiterbildung\ndie Entwicklung der Weiterbildung vorzuneh-          Fertigkeiten, Kenntnisse, Verständnis und Einstel-\nmen, insbesondere für die fachliche Ausbildung       lungen besonderer Art auf seiten derjenigen erfor-\nvon Planern, Verwaltungsfachleuten, Ausbildern       dert, die, gleichviel in welcher Eigenschaft und zu\nvon Erwachsenenbildnern sowie Organisations-          welchem Zweck, in diesem Bereich tätig sind. Sie\nund Ausbildungspersonal, die Ausarbeitung             sollen daher entsprechend ihren besonderen Aufga-\npädagogischer Strategien und Methoden, die für       ben sorgfältig ausgewählt werden und ihren eigenen\nErwachsene geeignet sind, die Erstellung der          Bedürfnissen sowie den Anforderungen ihrer Tätig-\nerforderlichen Infrastruktur, die Herstellung und     keit gemäß aus- und fortgebildet werden.","1236                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil II\n42.  Es soll sichergestellt werden, daß die verschiedenen         f) zur   Zusammenführung von Erwachsenen und\nFachleute, die einen nützlichen Beitrag zu Weiter-              Heranwachsenden in gemeinsamen Ausbildungs-\nbildungsmaßnahmen leisten können, sich an diesen                programmen, wo dies wünschenswert erscheint;\nMaßnahmen beteiligen, gleichviel welcher Art sie            g) zur Verbindung der Arbeit der Jugendorganisa-\nsind und welchen Zweck sie verfolgen.                           tionen mit Weiterbildungsmaßnahmen.\n43.  Zusätzlich zu der Einstellung hauptberuflicher Fach-  47.   In Fällen, in denen ein im Rahmen der Weiterbil-\nkräfte sollen Maßnahmen getroffen werden, um die-           dung veranstalteter Ausbildungskurs zum Erwerb\njenigen für eine Mitarbeit zu gewinnen, die -               einer Qualifikation führt, für die, wenn sie durch\nregelmäßig oder gelegentlich, entgeltlich oder              Schul- oder Universitätsbesuch erworben wird, ein\nehrenamtlich - irgendeinen Beitrag zur Weiterbil-           Diplom oder Zeugnis erteilt wird, soll diese Aus-\ndung leisten können. Freiwilliges Engagement und            bildung durch die Erteilung eines gleichwertigen\nMitwirkung bei allen Aspekten der Organisation              Diploms oder Zeugnisses anerkannt werden. Wei-\nund der Lehrtätigkeit sind von entscheidender               terbildungsprogramme, die nicht zum Erwerb einer\nBedeutung; Menschen mit den verschiedensten Fer-            Qualifikation ähnlich denjenigen führen, für die ein\ntigkeiten können dazu beitragen.                            solches Diplom oder Zeugnis erteilt wird, sollen in\ngeeigneten Fällen durch eine Bescheinigung aner-\n44.  Die Ausbildung für die Weiterbildung soll, soweit           kannt werden.\ndurchführbar, alle Aspekte der Fertigkeiten, der\nKenntnisse, des Verständnisses und der persönli-      48.   Weiterbildungsprogrammen für Jugendliche muß\nchen Einstellung einschließen, die für die Erfüllung        höchste Priorität eingeräumt werden, weil die Ju-\nder verschiedenen Aufgaben von Belang sind; hier-           gend fast überall in der Welt einen außerordentlich\nbei ist der allgemeine Rahmen zu berücksichtigen,           großen Teil der Bevölkerung ausmacht und ihre\nin dem die Weiterbildung stattfindet. Durch eine            Bildung für die politische, wirtschaftliche, soziale\nIntegration dieser Aspekte soll die Ausbildung              und kulturelle Entwicklung der Gesellschaft, in der\nselbst ein Modell vernünftiger Weiterbildung dar-           sie lebt, von größter Bedeutung ist. Weiterbildungs-\nstellen.                                                    programme für Jugendliche sollen nicht nur deren\nLernbedürfnisse berücksichtigen, sondern sie auch\n45.  Die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung der                befähigen, sich auf die Gesellschaft der Zukunft\nhauptberuflichen Kräfte in der Weiterbildung sollen         einzustellen.\ndenen der Beschäftigten in anderen ähnlichen Posi-\ntionen entsprechen; bei bezahlten nebenberuflichen\nKräften sollen angemessene Regelungen getroffen       VIII. Beziehungen zwisdlen Weiterbildung und Arbeit\nwerden, die ihnen keinen Nachteil für ihre Hauptbe-   49.   Angesichts der engen Verbindung zwischen der Ge-\nschäftigung bringen.                                        währleistung des Rechtes auf Bildung und des\nRechtes auf Arbeit sowie der Notwendigkeit, die\nVII. Beziehungen zwischen der Weiterbildung und der              Teilnahme aller - gleichviel ob Lohn- oder Gehalts-\nErstausbildung Jugendlicher                                 empfänger oder nicht -        an Weiterbildungspro-\ngrammen zu fördern, nicht nur durch Lockerung\n46.  Die Erstausbildung Jugendlicher soll unter Berück-          der Zwänge, denen sie unterworfen sind, sondern\nsichtigung der in der Weiterbildung gewonnenen              auch durch Eröffnung der Möglichkeit, die Kennt-\nErfahrungen in immer stärkerem Maße auf lebens-             nisse, Qualifikationen oder Fähigkeiten, die ihnen\nlanges Lernen ausgerichtet werden, um Jugendliche           Weiterbildungsprogramme vermitteln sollen, für\nohne Rücksicht auf ihre soziale Herkunft darauf             ihre Arbeit zu nutzen und in ihrer Arbeit eine\nvorzubereiten, sich an der Weiterbildung zu beteili-        Quelle der Selbstverwirklichung und des Aufstiegs\ngen oder ihren Beitrag dazu zu leisten.                     sowie einen Anreiz zu schöpferischer Tätigkeit so-\nwohl im Beruf als auch im gesellschaftlichen Leben\nZu diesem Zweck sollen Maßnahmen ergriffen wer-\nzu finden, sollen Maßnahmen getroffen werden,\nden\na) zur Demokratisierung des Zugangs zu allen Ebe-           a) um sicherzustellen, daß bei der methodisch-di-\nnen der allgemeinen und beruflichen Bildung;                daktischen Gestaltung von Weiterbildungspro-\ngrammen und -maßnahmen die Berufserfahrung\nb) zum Abbau der Schranken zwischen den einzel-                 Erwachsener berücksichtigt wird;\nnen    Fachbereichen     sowie    zwischen   den\nverschiedenen Formen und Stufen des Bildungs-           b) um die Organisation und die Bedingungen der\nsystems;                                                    Arbeit zu ve1 bessern und insbesondere die Müh-\nsal der Arbeit zu lindern und die Arbeitszeit zu\nc) zur Änderung der Lehrpläne für die schulische\nverkürzen und anzupassen;\nund berufliche Bildung mit dem Ziel, die in-\ntellektuelle Neugier zu erhalten und anzuregen,         c) um die Gewährung von Bildungsurlaub während\nwobei neben dem Erwerb von Wissen die Ent-                  der Arbeitszeit ohne Einkommenseinbuße oder\nwidclung der Fähigkeit zum Selbstlernen, zur                unter Zahlung eines Verdienstausgleichs und Er-\nkritischen Einstellung, zur Reflektionsfähigkeit            stattung der Ausbildungskosten zu fördern und\nund zu schöpferischen Fähigkeiten stärker be-               andere geeignete Hilfen zu geben, welche Bil-\ntont wird;                                                  dung oder Auffrischung von Bildung während\ndes Arbeitslebens erleichtern;\nd) zur zunehmenden Offnung der schulischen Ein-\nrichtungen im tertiären Bereich sowie der Ein-          d) um den Arbeitsplatz der auf diese Weise ge-\nrichtungen der beruflichen Bildung für ihre wirt-           förderten Personen zu sichern;\nschaftliche und soziale Umwelt und zur engeren          e) um für Hausfrauen und andere im Haushalt tä-\nVerzahnung von Bildungswesen und Arbeits-                   tige Personen sowie Personen, die keine Lohn-\nwelt;                                                       oder Gehaltr.empfänger sind, insbesondere solche\ne) zur Unterrichtung der Jugendlichen in der Schule             mit begrenzten Mitteln, vergleichbare Möglich-\nund der Schulabgänger aus dem allgemein- oder               keiten zu schaffen.\nberufsbildenden Bereich über Möglichkeiten,       50.   Die Mitgliedstaaten sollen die Aufnahme von Klau-\nwelche die Weiterbildung bietet;                        seln über Weiterbildung in Tarifverträge fördern","Nr. 45 -   Tag der Ausgabe: Bonn den 10. Oktober 1978                              1237\noder erleichtern, und zwar insbesondere Klauseln,           bildungspolitik erforderlichen Maßnahmen vorzu-\ndie folgendes bestimmen:                                    schlagen und gegebenenfalls durchzuführen und die\nerzielten Fortschritte zu bewerten.\na) die Art der konkreten Möglichkeiten und fi-\nnanziellen Vorteile, die Arbeitnehmern, insbe-     55.  Auf nationaler und gegebenenfalls auch unterhalb\nsondere Arbeitnehmern in Bereichen, in denen             der nationalen Ebene sollen Strukturen für ein ge-\nein schneller technologischer Wandel stattfindet,       meinsames Vorgehen und die Zusammenarbeit zwi-\noder Arbeitnehmern, denen Entlassung droht, ge-         schen den für Weiterbildung zuständigen Behörden\nboten werden, damit sie an Weiterbildungspro-           und anderen öffentlichen Stellen einerseits und den\ngrammen teilnehmen können;                              für Hörfunk und Fernsehen zuständigen öffentlichen\nb) die Art und Weise, in der durch Weiterbildung            oder privaten Stellen andererseits geschaffen wer-\nerworbene fachliche oder berufliche Qualifika-          den.\ntionen bei der Einstufung und der Gehaltsfest-          Zu den Hauptaufgaben dieser Strukturen gehört es,\nsetzung berücksichtigt werden.                          Maßnahmen zu prüfen, vorzuschlagen und gege-\n51.  Die Mitgliedstaaten sollen ferner die Arbeitgeber           benenfalls durchzuführen,\nauffordern,                                                 a) um sicherzustellen, daß die Massenmedien einen\nwesentlichen Beitrag zur Freizeitgestaltung und\na) ihren nach Niveau und Art der Qualifikation ge-             zur Bildung der Mensdlen leisten;\ngliederten Bedarf an Fachkräften und die zur\nBefriedigung des Bedarfs vorgesehenen Einstel-           b) um zu gewährleisten, daß alle Meinungen und\nlungsverfah1 en im voraus festzulegen und zu                Strömungen im Bereich der Weiterbildung über\nveröffentlichen;                                            die Massenmedien frei geäußert werden können;\nb) ein Einstellungssystem zu gestalten oder zu ent-         c) um den kulturellen oder wissenschaftlichen Wert\nwickeln, das ihre eigenen Beschäftigten ermu-               und die Bildungsqualität der Programme insge-\nsamt zu fördern;\ntigt, sich um eine Verbesserung ihrer beruflichen\nQualifikationen zu bemühen.                              d) um einen Austausch in beiden Richtungen zwi-\nschen denjenigen, die für die durch Hörfunk oder\n52.   Im Zusammenhang mit Programmen der beruflichen                 Fernsehen ausgestrahlten Bildungsprogramme\nWeiterbildung, die Arbeitgeber für ihre Beschäftig-            zuständig oder damit beruflich befaßt sind, und\nten veranstalten, sollen die Mitgliedstaaten darauf             den Adressaten dieser Programme herzustellen.\nhinwirken,\n56.  Die Mitgliedstaaten sollen sicherstellen, daß die\na) daß die Beschäftigten an der Aufstellung der            Behörden neben der Wahrnehmung ihrer eigenen\nProgramme beteiligt werden;                             spezifischen Verantwortlichkeiten für die Entwick-\nb) daß diejenigen, die an diesen Programmen teil-           lung der Weiterbildung auch\nnehmen, im Benehmen mit den Arbeitnehmerver-            a) die Gründung und Entwicklung von Verbänden\ntretungen ausgewählt werden;                                und Vereinigungen der Weiterbildung auf frei-\nc) daß die Teilnehmer nach Abschluß des Pro-                   williger und administrativ unabhängiger Grund-\ngramms eine Teilnahmebescheinigung oder einen               lage fördern, indem sie einen angemessenen ge-\nQualifikationsnachweis erhalten, mit denen sie              setzlichen und finanziellen Rahmen schaffen;\nDritten beweisen können, daß sie einen bestimm-         b) die an Weiterbildungsprogrammen beteiligten\nten Kurs absolviert oder eine bestimmte Quali-              oder mit Maßnahmen zur Förderung solcher Pro-\nfikation erhalten haben.                                    gramme befaßten einschlägigen nidltstaatlichen\n53.  Es sollen Maßnahmen getroffen werden, um die Be-                Stellen mit technischen oder finanziellen Mitteln\nteiligung von Erwachsenen aus Kreisen der Ar-                   versorgen, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgabe\nbeiterschaft, der Landwirtschaft oder des Hand-                 befähigen;\nwerks an der Durchführung von Weiterbildungspro-            c) dafür Sorge tragen, daß diese nichtstaatlichen\ngrammen für diese Gruppen zu fördern; hierfür                   Stellen die Meinungsfreiheit und die fachliche\nsollen ihnen besondere Möglichkeiten eingeräumt                 und pädagogische Autonomie genießen, die zur\nwerden, damit die Arbeitnehmer die Entscheidungen               Verwirklichung der in Absatz 2 niedergelegten\ntreffen können, die für sie in erster Linie von Be-             Grundsätze erforderlich sind;\nlang sind.                                                  d) geeignete Maßnahmen treffen, um die pädago-\ngische und fachliche Effizienz und Qualität von\nIX. Leitung, Verwaltung, Koordinierung und Finanzie-                 Programmen oder Tätigkeiten von Stellen zu ge-\nrung der Weiterbildung                                          währleisten, die Beiträge aus öffentlichen Mitteln\nerhalten.\n54.  Auf allen Ebenen - international, regional, national\nund kommunal -- sollen geschaffen werden               57.  Der für die Weiterbildung vorgesehene Anteil öf-\nfentlicher Mittel - und insbesondere für Bildungs-\na) Strukturen oder Verfahren der Konsultation und           zwecke bestimmter öffentlicher Mittel - soll der\nKoordinierung zwischen den für Weiterbildung            Bedeutung der Weiterbildung für die soziale, kul-\nzuständigen Behörden;                                   turelle und wirtschaftliche Entwicklung entspre-\nb) Strukturen oder Verfahren der Konsultation, Ko-          chen, wie sie jeder Mitgliedstaat im Rahmen dieser\nordinierung und Abstimmung zwischen diesen              Empfehlung anerkennt. Die gesamte Mittelzuwei-\nBehörden, den Vertretern der lernenden Er-              sung für die Weiterbildung soll zumindest folgendes\nwachsenen und dem gesamten Spektrum der Or-             umfassen:\nganisationen, die Weiterbildungsprogramme oder          a) Bereitstellung geeigneter Einrichtungen oder An-\nMaßnahmen zur Förderung der Entwicklung sol-                passung vorhandener Einrichtungen;\ncher Programme durchführen.\nb)_ Herstellung aller Arten von Lernmaterialien:\nZu den Hauptaufgaben dieser Strukturen, für die\nMittel zur Verfügung gestellt werden sollten, ge-           c) Bezahlung und Fortbildung der Lehrkräfte;\nhört es, Ziele aufzuzeigen, auftretende Hindernisse         d) Ausgaben für Forschung und Information;\nzu untersuchen, die zur Durchführung der Weiter-            e) Ausgleich von Verdienstausfällen;","1238                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil II\nf) Kursgebühren und -       soweit notwendig und     63.  Auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene\nmöglich -    Unterkunfts- und Fahrtkosten der          sollen Maßnahmen getroffen werden\nTeilnehmer.\na) für einen regelmäßigen Informations- und Do-\n58.  Es sollen Vorkehrungen getroffen werden, um si-               kumentationsaustausch über Strategien, Struk-\ncherzustellen, daß die für Weiterbildungsprogramme            turen, Inhalte, Methoden und Ergebnisse der\nund Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung                   Weiterbildung sowie die einschlägige Forschung;\nsolcher Programme erforderlidlen Mittel regelm&ßig         b) für die Ausbildung von Lehrkräften, die in der\nzur Verfügung gestellt werden; es soll anerkannt              Lage sind, außerhalb ihres Heimatlandes, insbe-\nwerden, daß die Behörden einschließlich Kommu-                sondere im Rahmen bilateraler oder multilate-\nnalbehörden, Kreditanstalten, Unterstützungsver-              raler Technische-Hilfe-Programme, zu arbeiten.\neine und Sozialversicherungsträger, falls vorhanden,\nsowie die Arbeitgeber zu diesen Mitteln in einem          Dieser Austausch soll systematisch insbesondere\nihren jeweiligen Aufgaben und finanziellen Mög-           zwischen Ländern erfolgen, die sich den gleichen\nlichkeiten entsprechenden Ausmaß beitragen.               Problemen gegenübersehen und so gestellt sind,\ndaß sie die gleichen Lösungen anwenden können;\n59.  Es sollen die erforderlichen Maßnahmen für die            hierfür sollen Treffen veranstaltet werden, insbe-\nbestmögliche Nutzung der für die Weiterbildung            sondere auf regionaler oder darunterliegender\nbereitgestellten Mittel getroffen werden. Alle ver-       Ebene, um die einschlägigen Versuche bekanntzu-\nfügbaren materiellen und personellen Mittel sollen        machen und zu prüfen, inwieweit sie übertragbar\nfür diesen Zweck mobilisiert werden.                      sind; entsprechend soll ein gemeinsames Instrumen-\ntarium geschaffen werden, um ein besseres Ergeb-\n60.  Für den einzelnen soll der Mangel an finanziellen         nis der durchgeführten Forschungsarbeiten sicher-\nMitteln kein Hindernis für die Teilnahme an Wei-          zustellen.\nterbildungsprogrammen sein. Die Mitgliedstaaten           Die Mitgliedstaaten sollen den Abschluß von Ober-\nsollen sicherstellen, daß denjenigen eine finanzielle     einkünften über die Ausarbeitung und Annahme\nUnterstützung für Bildungszwecke gewährt wird, die        internationaler Normen in wichtigen Bereichen wie\nsonst nicht an Weiterbildungsmaßnahmen teilneh-           Fremdsprachenunterricht und Grundstudiengängen\nmen können. Die Teilnahme von Angehörigen be-             fördern, um zur Schaffung eines allgemein aner-\nnachteiligter sozialer Gruppen soll grundsätzlich         kannten Baukastensystems beizutragen.\nkostenlos sein.\n64. Es sollen Maßnahmen zur bestmöglichen Verbrei-\nX.  Internationale Zusammenarbeit                              tung und Nutzung audio-visueller Geräte und Ma-\nterialien sowie von Bildungsprogrammen und ihren\n61.  Die Mitgliedstaaten sollen auf bilateraler oder mul-      Trägern getroffen werden. Es wäre insbesondere\ntilateraler Grundlage ihre Zusammenarbeit im Hin-         angezeigt,\nblick auf die Entwicklung der Weiterbildung, die\nVerbesserung ihrer Inhalte und Methoden und die           a) diese Verbreitung und Nutzung an die sozialen\nBemühungen um neue pädagogische Strategien ver-               Bedürfnisse und Gegebenheiten der einzelnen\nstärken.                                                      Länder anzupassen, wobei ihren spezifischen\nkulturellen Merkmalen und ihrem Entwicklungs-\nZu diesem Zweck sollen sie bestrebt sein, in inter-           stand Rechnung zu tragen ist;\nnationale Obereinkünfte über Zusammenarbeit auf\ndem Gebiet der Erziehung, Wissenschaft und Kultur         b) die einer solchen Verbreitung und Nutzung ent-\nbesondere Klauseln über Weiterbildung aufzuneh-               gegenstehenden Hindernisse, die sich aus den\nmen und die Entwicklung und Stärkung der Weiter-              Bestimmungen über gewerbliches oder geistiges\nbildungsarbeit im Rahmen der UNESCO zu fördern.                Eigentum ergeben, soweit wie möglich zu be-\nseitigen.\n62.  Die Mitgliedstaaten sollen ihre Erfahrung im Be-\nreich der Weiterbildung anderen Mitgliedstaaten        65. Zur Erleichterung der internationalen Zusammen-\nzur Verfügung stellen, indem sie ihnen fachliche           arbeit sollen die Mitgliedstaaten im Bereich der\nund in geeigneten Fällen auch materielle oder fi-          Weiterbildung die auf internationaler Ebene emp-\nnanzielle Unterstützung gewähren.                         fohlenen Normen anwenden, insbesondere hinsicht-\nlich der Aufbereitung statistischer Angaben.\nSie sollen Weiterbildungsmaßnahmen in Ländern,\ndie dies wünschen, über die UNESCO und andere          66. Die Mitgliedstaaten sollen die von der UNESCO als\ninternationale Organisationen einschließlich nicht-        der auf diesem Gebiet zuständigen Sonderorgani-\nstaatlicher Organisationen im Hinblick auf die so-         sation der Vereinten Nationen ergriffenen Maßnah-\nziale, kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung in       men zur Entwicklung der Weiterbildung insbeson-\nden betreffenden Ländern systematisch unterstüt-           dere im Bereich von Ausbildung, Forschung und\nzen.                                                       Bewertung unterstützen.\nEs soll sorgfältig darauf geachtet werden, daß die\ninternationale Zusammenarbeit sich nicht auf die       67. Die Mitgliedstaaten sollen die Weiterbildung als\nbloße Weitergabe von Strukturen, Lehrplänen, Me-           umfassendes und weltweites Anliegen ansehen und\nthoden und Techniken, die anderswo ihren Ur-               sich der daraus folgenden praktischen Konsequen-\nsprung haben, beschränkt,· sondern vielmehr die            zen annehmen, indem sie die Schaffung einer neuen\nEntwicklung in den betreffenden Ländern durch die          internationalen Ordnung fördern, zu der sich die\nSchaffung geeigneter, den besonderen Gegebenhei-           UNESCO als Vertreterin der Weltgemeinschaft in\nten dieser Länder angepaßter Institutionen und gut         Fragen der Erziehung, Wissenschaft und Kultur be-\nkoordinierter Strukturen fördert und anregt.               kennt."]}