{"id":"bgbl2-1978-44-10","kind":"bgbl2","year":1978,"number":44,"date":"1978-09-27T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1978/44#page=8","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1978-44-10/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1978/bgbl2_1978_44.pdf#page=8","order":10,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Verminderung der Staatenlosigkeit","law_date":"1978-09-08T00:00:00Z","page":1220,"pdf_page":8,"num_pages":1,"content":["1220                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil II\n(2) Die Vertragsparteien verpflichten sich, die auf                               Artikel 9\nihrem Hoheitsgebiet belegenen Teile des Vordeichs und            Dieses Abkommen gilt auch für das Land Berlin, sofern\ndes Grenzdamms einschließlich aller zugehörigen An-           nicht die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nlagen in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten. Die zu-         gegenüber der Regierung des Königreichs Dänemark in-\nständigen Behörden laden sich gegenseitig zu ihren            nerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des Ab-\nDeichschauen ein.                                             kommens eine gegenteilige Erklärung abgibt.\nArtikel 10\nArtikel 8                                   Dieses Abkommen tritt einen Monat nach dem Tage\nin Kraft, an dem die Vertragsparteien einander auf diplo-\nDie zuständigen Behörden der Vertragsparteien werden        matischem Wege schriftlich mitgeteilt haben, daß die\nsich auf Antrag einer dieser Behörden über die Durch-         innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten\nführung dieses Abkommens beraten.                             dieses Abkommens erfüllt sind.\nGESCHEHEN zu Bonn am 17. März 1978 in zwei Ur-\nschriften, jede in deutscher und dänischer Sprache, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nGünther van Weil\nFür die Regierung des Königreichs Dänemark\nEigil Jörgensen\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Obereinkommens\nzur Verminderung der Staatenlosigkeit\nVom 8. September 1978\nDas Ubereinkommen vom 30. August 1961 zur\nVerminderung der Staatenlosigkeit (BGBl. 1977 II\nS. 597) wird nach seinem Artikel 18 Abs. 2 für\nKanada                             am 15. Oktober 1978\nin Kraft treten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 7. Februar 1978 (BGBl. II\ns. 221).\nBonn, den 8. September 1978\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. F 1e i s c h h a u e r"]}