{"id":"bgbl2-1978-34-7","kind":"bgbl2","year":1978,"number":34,"date":"1978-07-22T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1978/34#page=11","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1978-34-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1978/bgbl2_1978_34.pdf#page=11","order":7,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Aktes des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 20. September 1976 zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten der Versammlung","law_date":"1978-07-14T00:00:00Z","page":1003,"pdf_page":11,"num_pages":2,"content":["Nr. 34 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. Juli 1978                             1003\nBekanntmadmng\nzu Artikel 4 des deutsdl-sdlweizerisdlen Abkommens\nüber die Erridttung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen\nund die Grenzabfertigung in Verkehrsmitteln während der Fahrt\nVom 13. Juli 1978\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland             Grenzacherhorn/Riehen-Grenzacherstraße und\nhat der Regierung der Schweizerischen Eidgenossen-          Schlatt a. R./Thayngen-Schlatt\nschaft mit Verbalnote vom 5. Juli 1978 unter Bezug-\nnahme auf Artikel 4 Abs. 1 des Abkommens vom             (BGBl. 1977 II S. 1397, 1399) folgendes mitgeteilt:\n. 1. Juni 1961 zwischen der Bundesrepublik Deutsch-           Die deutschen Rechts- und Verwaltungsvorschrif-\nland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft           ten, die sich auf die Grenzabfertigung beziehen,\nüber die Errichtung nebeneinanderliegender Grenz-        gelten nach den Bestimmungen des Abkommens vom\nabfertigungsstellen und die Grenzabfertigung in          1. Juni 1961 in den auf schweizerischem Gebiet ge-\nVerkehrsmitteln während der Fahrt (BGBl. 1962 II         legenen Zonen der Grenzabfertigungsstellen am\nS. 877) in Verbindung mit den Vereinbarungen vom        Grenzübergang Grenzacherhorn/Riehen-Grenzacher-\n2. Dezember 1977 über die Errichtung nebeneinan-         straße wie in der Gemeinde Grenzach-Whylen und\nderliegender Grenzabfertigungsstellen an den Grenz-       am Grenzübergang Schlatt a. R./Thayngen-Schlatt\nübergängen                                               wie in der Gemeinde Hilzingen.\nBonn, den 13. Juli 1978\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nVerbeek\nBekanntmadlung\nüber das Inkrafttreten des Aktes\ndes Rates der Europäischen Gemeinsdtaften vom 20. September 1976\nzur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen\nder Abgeordneten der Versammlung\nVom 14. Juli 1978\nNach Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 4. August\n1977 zu dem Beschluß und Akt des Rates der Euro-\npäischen Gemeinschaften vom 20. September 1976\nzur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen\nder Abgeordneten der Versammlung (BGBl. 1977 II\nS. 733) wird hiermit bekanntgemacht, daß der Akt\nnach seinem Artikel 16\nam 1. Juli 1978\nin Kraft getreten ist.\nBonn, den 14. Juli 1978\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nGenscher\nDer Bundesminister des Innern\nBaum","1004                                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil II\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bun-\ndesanzeiger Verlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn\nIm Bundesgesetzblatt Teil I werden Gesetze, Verordnungen,\nAnordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekannt-\nmadmngen veröffentlicht. Im Bundesgesetzblatt Teil II werden\nvölkerrechtliche Vereinbarungen, Verträge mit der DDR und\ndie dazu gehörenden Rechtsvorschriften und Bekanntmachungen\nsowie Zolltarifverordnungen veröffentlicht.\nBezugsbedingungen: Laufender Bezug nur im Verlagsabonne-\nment. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10.\njeden Jahres beim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonne-\nmentsbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener\nAusgaben: Bundesgesetzblatt Postfach 13 20, 5300 Bonn 1. Tel.\n10 22 21) 23 80 67 bis 69.\nBezugspreis: Für Teil I und Teil II halbjährlich je 48,- DM.\nEinzelstücke je angefangene 16 Seiten 1,20 DM zuzüglich Ver-\nsandkosten. Dieser Preis gilt auch für Bundesgesetzblätter, die\nvor dem 1. Juli 1978 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen\nVoreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundes-\ngesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 1,70 DM (1,20 DM zuzüglich -,50 DM\nVersandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 2,10 DM.         Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. • PoslfadJ. 13 20 • 5300 Bonn 1\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der ange-\nwandte Steuersatz beträgt 6 0/o.                                           Postvertriebsstück • Z 1998 AX • Gebühr bezahlt\nUbersicht über den Stand der Bundesgesetzgebung\nDie 329. Übersicht über den Stand der Bundesgesetzgebung,\nabgeschlossen am 30. Juni 1978,\nist im Bundesanzeiger Nr. 130 vom 15. Juli 1978 erschienen.\nDiese Übersicht enthält bei den aufgeführten Gesetzesvorlagen\nalle wichtigen Daten des Gesetzgebungsablaufs\nsowie Hinweise auf die\nBundestags- und Bundesrats-Drucksachen\nund auf die sachlich zuständigen Ausschüsse des Bundestages.\nVerkündete Gesetze sind nur noch in der der Verkündung\nfolgenden Übersicht enthalten.\nDer Bundesanzeiger Nr. 130 vom 15. Juli 1978 kann zum Preis von 1,50 DM\n(zuzügl. Versandgebühren) gegen Voreinsendung des Betrages\nauf das Postscheckkonto „Bundesanzeiger\" Köln 834 00-502 bezogen werden."]}