{"id":"bgbl2-1978-34-4","kind":"bgbl2","year":1978,"number":34,"date":"1978-07-22T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1978/34#page=8","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1978-34-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1978/bgbl2_1978_34.pdf#page=8","order":4,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Verordnung und der Vereinbarung über die Errichtung nebeneinanderliegender nationaler Grenzabfertigungsstellen am Grenzübergang Gerstheim/Ottenheim","law_date":"1978-06-27T00:00:00Z","page":1000,"pdf_page":8,"num_pages":1,"content":["1000                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil II\nArtikel 5                                                    Artikel 7\nLieferungen und Leistungen für Vorhaben, die aus dem         Mit Ausnahme der Bestimmungen des Artikels 4 hin-\nDarlehen finanziert werden, sind international öffentlich    sichtlich des Luftverkehrs gilt dieses Abkommen auch für\nauszuschreiben, soweit nicht im Einzelfall etwas Abwei-      das Land Berlin, sofern nicht die Regierung der Bundesre-\nchendes festgelegt wird.                                     publik Deutschland gegenüber der Regierung des König-\nreichs Thailand innerhalb von drei Monaten nach Inkraft-\nArtikel 6                             treten des Abkommens eine gegenteilige Erklärung\nabgibt.\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland legt\nbesonderen Wert darauf, daß bei den sich aus der Darle-\nhensgewährung ergebenden Lieferungen die Erzeugnisse                                Artikel 8\nder Industrie des Landes Berlin bevorzugt berücksichtigt       Dieses Abkommen tritt am Tage seiner Unterzeichnung\nwerden.                                                      in Kraft.\nGESCHEHEN zu Bangkok am 29. Mai 1978 (2521 B. E.)\nin zwei Urschriften, jede in deutscher, thailändischer und\nenglischer Sprache, wobei jeder Wortlaut verbindlich ist.\nBei unterschiedlicher Auslegung des deutschen und des\nthailändischen Wortlauts ist der englische Wortlaut maß-\ngebend.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nEdgar von Schmidt-Pauli\nBotschafter der Bundesrepublik Deutschland\nFür die Regierung des Königreichs Thailand\nUpadit Pachariyangkun\nMinister des Auswärtigen\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten der Verordnung und der Vereinbarung\nüber die Errichtung nebeneinanderliegender nationaler Grenzabfertigungsstellen\nam Grenzübergang Gerstbeim/Ottenheim\nVom 27. Juni 1978\nAuf Grund des § 3 Abs. 3 der Verordnung vom\n31. März 1978 über die Errichtung nebeneinander-\nliegender nationaler Grenzabfertigungsstellen am\nGrenzübergang Gerstheim/Ottenheim (BGBI. II\nS. 381) wird hiermit bekanntgemacht, daß die Ver-\nordnung nach ihrem § 3 Abs. 1\nam 1. Mai 1978\nin Kraft getreten ist.\nAm gleichen Tage ist auf Grund des Notenwech-\nsels vom 26. April 1978 die Vereinbarung vom\n14. Februar 1978 über die Errichtung nebeneinander-\nliegender nationaler Grenzabfertigungsstellen am\nGrenzübergang Gerstheim/Ottenheim (BGBl. IT\nS. 382) in Kraft getreten.\nBonn, den 27. Juni 1978\nDer Bundesminister der Finanzen\nIn Vertretung\nObert\nDer Bundesminister des Innern\nIn Vertretung\nGünter Hartkopf"]}