{"id":"bgbl2-1978-32-3","kind":"bgbl2","year":1978,"number":32,"date":"1978-07-14T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1978/32#page=26","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1978-32-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1978/bgbl2_1978_32.pdf#page=26","order":3,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr und des Protokolls zur Änderung des Abkommens","law_date":"1978-06-08T00:00:00Z","page":950,"pdf_page":26,"num_pages":1,"content":["950                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil II\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Abkommens\nzur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr\nund des Protokolls zur .Änderung des Abkommens\nVom 8. Juni 1978\nDas Abkommen vom 12. Oktober 1929 zur Ver-                Die Bekanntmachung vom 26. März 1976 (BGBI. II\neinheitlichung von Regeln über die Beförderung im        S. 469) wird wie folgt berichtigt:\ninternationalen Luftverkehr (RGBI. 1933 II S. 1039)\nist nach seinem Artikel 37 Abs. 2 für                       Für Lesotho, das sich an das vor Erlangung\nMalawi                          am 25. Januar 1978    seiner Unabhängigkeit für sein Gebiet geltende\nAbkommen vom 12. Oktober 1929 nach einer am\nin Kraft getreten und wird für die\n3. März 1976 abgegebenen Erklärung gebunden\nTürkei                          am    23. Juni 1978   betrachtet, ist dieses Abkommen am 3. März 1975 in\nin Kraft treten.                                         Kraft getreten. Der am 17. Oktober 1975 von Lesotho\nDas Protokoll vom 28. September 1955 zur Ände-        erklärte Bei tritt zum Protokoll vom 28. September\n1\nrung des Abkommens zur Vereinheitlichung von             1955 ist am 15 .. Januar 1976 wirksam geworden.\nRegeln über die Beförderung im internationalen\nLuftverkehr (BGBI. 1958 II S. 291} wird nach seinem\nArtikel XXIII für die                                       Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nTürkei                          am    23. Juni 1978   Bekanntmachung vom 19. Oktober 1977 (BGBI. II\nin Kraft treten.                                         s. 1196).\nBonn, den 8. Juni 1978\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nVerbeek\nBekanntmachung\nder deutsch-brasilianischen Vereinbarung\nüber den Austausch technischer Informationen\nund Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Sicherheit\nkerntechnischer Einrichtungen\nVom 14. Juni 1978\nIn Bonn ist am 10. März 1978 eine Vereinbarung\nzwischen dem Bundesminister des Innern der Bun-\ndesrepublik Deutschland und dem Ministerium für\nBergbau und Energie der Förderativen Republik Bra-\nsilien über den Austausch technischer Informationen\nund Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Sicherheit\nkerntechnischer Einrichtungen unterzeichnet worden.\nDiese Vereinbarung ist nach ihrem Abschnitt III\nBuchstabe h\nam 10. März 1978\nin Kraft getreten; sie wird nachstehend veröffent-\nlicht.\nBonn, den 14. Juni 1978\nDer Bundesminister des Innern\nBaum"]}