{"id":"bgbl2-1978-25-1","kind":"bgbl2","year":1978,"number":25,"date":"1978-05-19T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1978/25#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1978-25-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1978/bgbl2_1978_25.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 4/78 - Zollkontingente für Walzdraht und Elektrobleche - 1. Halbjahr 1978)","law_date":"1978-05-11T00:00:00Z","page":781,"pdf_page":1,"num_pages":2,"content":["781\nBundesgesetzblatt\nTeil II                                                                                     Z 1998AX\n1978                             Ausgegeben zu Bonn am 19.Mai 1978                                                                                                                Nr.25\nTag                                                                               Inhalt                                                                                       Seite\n11. 5. 78    Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 4/78 - Zollkontingente für\nWalzdraht und Elektrobleche - 1. Halbjahr 1978) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                             781\n613-2-1\n10. 4. 78    Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Republik Liberia über wirtschaftliche und technische Zusam-\nmenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         783\n14. 4. 78    Bekanntmadiung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Rechtsstellung der\nFlüditlinge und des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüditlinge . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                           786\n19. 4. 78    Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Patentübereinkommens . . . .                                                                                787\n19. 4. 78    Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwisdien den Mitgliedstaaten\nder Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl einerseits und dem Staat Israel ande-\nrerseits . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   787\n21. 4. 78   Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Ubereinkommens betreffend\nAuskünfte über ausländisches Recht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               788\n21. 4. 78    Bekanntmadiung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens zur Verhütung der\nMeeresverschmutzung durch das Einbringen durch Schiffe und Luftfahrzeuge . . . . . . . . . . . .                                                                     788\n26. 4. 78    Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über die politischen\nRechte der Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             789\n26. 4. 78    Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens zum Schutz der Her-\nsteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger . . . . . . . . . . .                                                                   789\n27. 4. 78    Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Europäischen Ubereinkommens über die an\nVerfahren vor der Europäischen Kommission und dem Europäischen Gerichtshof für\nMenschenrechte teilnehmenden Personen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                      790\n2. 5. 78    Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Patentzusammenarbeitsvertrages . . . . . . . .                                                                           791\n8. 5. 78    Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Wiener Ubereinkommens über konsu-\nlarische Beziehungen . : . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 791\nVerordnung\nzur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs\n(Nr. 4/78- Zollkontingente für Walzdraht und Elektrobleche -                                                                            t. Halbjahr 1978)\nVom 11. Mai 1978\nAuf Grund des § 77 Abs. 1 Nr. 1 des Zollgesetzes                                                                                                  § 2\nin der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai                                                          Diese Verordnung gilt nach§ 14 des Dritten Uber-\n1970 (BGBI. I S. 529), der durch das Gesetz vom                                                   leitungsgesetzes in Verbindung mit § 89 des Zoll-\n3. August 1973 (BGBI. I S. 940) geändert worden ist,                                              gesetzes auch im Land Berlin.\nverordnet die Bundesregierung, nachdem dem Bun-\ndesrat Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wor-                                                                                                    § 3\nden ist, mit Zustimmung des Bundestages:                                                               Diese Verordnung tritt am Tage nach der Ver-\nkündung in Kraft.\n§ 1                                                                 Bonn, den 11. Mai 1978\nDer Bundeskanzler\nIm Deutschen Teil-Zolltarif (BGBl. 1968 II S. 1044)\nSchmidt\nin der zur Zeit geltenden Fassung wird der Anhang\nZollkontingente/2 mit Wirkung vom 1. Januar 1978                                                             Der Bundesminister der Finanzen\nnach Maßgabe der Anlage ergänzt.                                                                                                    Hans Matthöfer","782                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil II\nAnlage\n(zu § 1)\nZollsatz\nTarifstelle                     Waren bezeic hn ung                         autonom vertrags-\nmäßig\naus 73.15 A V b) 1    Walzdraht, nur warm gewalzt, mit einem Durchmesser von\naus        B V b) 1   4,50 bis 13 mm:\na) aus Qualitätskohlenstoffstahl, mit einem Gehalt an Koh-\nlenstoff von 0,60 bis 1,05 Gewichtshundertteilen, an\nSchwefel und Phosphor insgesamt von 0,05 Gewichtshun-\ndertteilen oder weniger, an Silizium von 0,15 bis 0,30\nGewidltshundertteilen, an sonstigen Bestandteilen, aus-\ngenommen Mangan und Chrom, von 0,10 Gewichtshun-\ndertteilen oder weniger,\nb) aus legiertem Stahl, mit einem Gehalt an Kohlenstoff von\n0,40 bis 0,65 Gewichtshundertteilen, an Schwefel und\nPhosphor von je weniger als 0,035 Gewichtshundertteilen,\nan Silizium von 0, 15 bis 0,30 Gewichtshundertteilen, an\nMangan von 0,60 bis 0,90 Gewichtshundertteilen, an\nChrom von 0,15 bis 1,10 Gewichtshundertteilen, an Vana-\ndin von 0,15 bis 0,30 Gewidltshundertteilen und an Molyb-\ndän von 0,30 Gewichtshundertteilen oder weniger,\nc) aus legiertem Stahl, mit einem Gehalt an Kohlenstoff von\n0,50 bis 0,60 Gewichtshundertteilen, an Schwefel und\nPhosphor von je weniger als 0,035 Gewichtshundertteilen,\nan Silizium von 1,35 bis 1,60 Gewichtshundertteilen, an\nMangan von 0,60 bis 0,80 Gewichtshundertteilen und an\nChrom von 0,55 bis 0,80 Gewichtshundertteilen,\n8 500 t vom 1. Januar 1978 bis 30. Juni 1978, zum Herstellen\nvon Federn, sog. Nadeldraht und sog. Klaviersaitendraht im\nZollgebiet bestimmt (EGKS) ............................. .       frei\naus 73.15 B VII a) 1  Elektrobledle, mit einem Ummagnetisierungsverlust von 1,23\naus        B VII a) 2 Watt oder weniger je kg bei einer Dicke von 0,30 mm oder\nvon 1,26 Watt oder weniger je kg bei einer Dicke von\n0,35 mm, gemessen bei 1,7 tesla und 50 Perioden (kristall-\norientierte Elektrobleche mit hoher Permeabilität), 300 t vorn\n1. Januar 1978 bis 30. Juni 1978, zur Verarbeitung im Zoll-\ngebiet bestimmt (EGKS) ................................ .        frei"]}