{"id":"bgbl2-1978-23-1","kind":"bgbl2","year":1978,"number":23,"date":"1978-04-29T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1978/23#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1978-23-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1978/bgbl2_1978_23.pdf#page=1","order":1,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Zollbehandlung von Paletten, die im internationalen Verkehr verwendet werden","law_date":"1978-03-20T00:00:00Z","page":497,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["497\nBundesgesetzblatt\nTeil II                                                                                    Z 1998AX\n1978                     Ausgegeben zu Bonn am 29. April 1978                                                                                                          Nr. 23\nTag                                                                   Inh alt                                                                                      Seite\n20. 3. 78  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die\nZollbehandlung von Paletten, die im internationalen Verkehr verwendet werden . . . . . . . .                                                                497\n11. 4. 78 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls über den verbindlichen drei-\nsprachigen Wortlaut des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt . . . . . . . . . . . . .                                                          498\n11. 4. 78 Bekanntmachung des Protokolls zur Änderung des Artikels 56 des Abkommens über die\nInternationale Zivilluftfahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             500\n12. 4. 78 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über die Internationalen\nRegeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                        503\n13. 4. 78  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über die Eichung von\nBinnenschiffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  503\n13. 4. 78  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Pakts über bürgerliche\nund politische Rechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       504\n13. 4. 78 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Pakts über wirtschaftliche,\nsoziale und kulturelle Rechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               504\n13. 4. 78 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Wiener Ubereinkommens über diplo-\nmatische Beziehungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          505\n13. 4. 78 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Obereinkommens über internationale Be-\nförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungs-\nmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (A TP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                            506\n18. 4. 78  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Allgemeinen Abkommens über die Vor-\nrechte und Befreiungen des Europarates sowie des Zusatzprotokolls und des Zweiten, des\nDritten und des Vierten Protokolls zu diesem Abkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                           507\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Europäischen Ubereinkommens\nüber die Zollbehandlung von Paletten,\ndie im internationalen Verkehr verwendet werden\nVom 20. März 1978\nDas Europäische Ubereinkommen vom 9. Dezember                                            „Die Deutsche Demokratische Republik betrachtet sich\n1960 über die Zollbehandlung von Paletten, die im                                      nicht durch die Bestimmungen des Artikels 11 Absätze 2\ninternationalen Verkehr verwendet werden (BGBI.                                        und 3 der Konvention gebunden, wonach ein Streitfall\n1964 II S. 406), ist nach seinem Artikel 7 Abs. 2 für                                  über die Auslegung oder Anwendung der Konvention,\nder nicht auf dem Verhandlungswege beigelegt wurde,\ndie\nauf Antrag einer der am Streitfall beteiligten Vertrags-\nDeutsche Demokratische                                                              parteien einem Schiedsverfahren zu unterwerfen ist.\nRepublik                               am 13. Juni 1977                          Die Deutsche Demokratische Republik vertritt hierzu die\nin Kraft getreten.                                                                     Auffassung, daß in jedem Einzelfall die Zustimmung aller\nam Streitfall beteiligten Vertragsparteien erforderlich ist,\nHierzu hat die Regierung der Bundesrepublik                                         um einen Streitfall durch ein Schiedsverfahren zu ent-\nDeutschland durch Note vom 17. Februar 1978 an                                         scheiden.\"\nden Generalsekretär der Vereinten Nationen als\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nVerwahrer des Ubereinkommens folgende Erklärung\nBekanntmachung vom 15. Januar 1975 (BGBI. II\nabgegeben:\ns. 134).\n,,Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland er-\nklärt, daß die Erklärung der Deutschen Demokratischen\nRepublik vom 15. März 1977 über ihren Beitritt zu dem\nBonn, den 20. März 1978\nEuropäischen Ubereinkommen vorn 9. Dezember 1960                                             Der Bundesminister des Auswärtigen\nüber die Zollbehandlung von Paletten, die im internatio-\nIn Vertretung\nnalen Verkehr verwendet werden, für sich allein im Ver-\nhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der\nHermes\nDeutschen Demokratischen Republik keine vertraglichen                                                               Der Bundesminister\nBeziehungen bewirken kann.\"\nfür innerdeutsche Beziehungen\nBei ihrem Beitritt hat die Deutsche Demokratische                                                                           In Vertretung\nRepublik folgenden Vorbehalt gemacht:                                                                                        Spangenberg"]}