{"id":"bgbl2-1978-19-5","kind":"bgbl2","year":1978,"number":19,"date":"1978-04-11T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1978/19#page=23","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1978-19-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1978/bgbl2_1978_19.pdf#page=23","order":5,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge","law_date":"1978-03-24T00:00:00Z","page":395,"pdf_page":23,"num_pages":2,"content":["Nr. 19 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. April 1978                   395\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich\ndes Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und\ndes Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge\nVom 24. März 1978\nDas Abkommen vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flücht-\nlinge (BGBI. 1953 II S. 559) wird nach seinem Artikel 43 Abs. 2 für die\nDominikanische Republik                                    am 4. April 1978\nin Kraft treten.\nDie Dominikanische Republik hat nach Artikel 1 Abschnitt B Abs. 1\ndes Abkommens erklärt, daß die in Artikel 1 Abschnitt A Abs. 2 des\nAbkommens enthaltenen Worte\n(Ubersetzung)\n\"events occurring before 1 January       „Ereignisse, die vor dem 1. Januar 1951\n1951\"                                    eingetreten sind\"\nin bezug auf die Dominikanische Republik in dem Sinne verstanden\nwerden, daß es sich um\n(Ubersetzung)\n\"events occurring in Europe or else-     „Ereignisse, die vor dem 1. Januar 1951\nwhere before 1 January 1951\"             in Europa oder anderswo eingetreten\nsind\"\nhandelt.\nDas Protokoll vom 31. Januar 1967 über die Rechtsstellung der Flücht-\nlinge (BGBl. 1969 II S. 1293) ist nach seinem Artikel VIII Abs. 3 für die\nDominikanische Republik                                  am 4. Januar 1978\nin Kraft getreten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung\nvom 4. Oktober 1977 (BGBl. II S. 1168).\nBonn, den 24. März 1978\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nVerbeek","396                                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil II\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bun-\ndesanzeiger Verlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn\nIm Bundesgesetzblatt Teil I werden Gesetze, Verordnungen,\nAnordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekannt-\nmachungen veröffentlicht. Im Bundesgesetzblatt Teil II werden\nvölkerrechtliche Vereinbarungen, Verträge mit der DDR und\ndie dazu gehörenden Rechtsvorschriften und Bekanntmachungen\nsowie Zolltarifverordnungen veröffentlicht.\nBezugsbedingungen: Laufender Bezug nur im Verlagsabonne-\nment. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10.\njeden Jahres beim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonne-\nmentsbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener\nAusgaben: Bundesgesetzblatt Postfach 13 20, 5300 Bonn 1. Tel.\n(0 22 21) 23 80 67 bis 69.\nBezugspreis: Für Teil I und Teil II halbjährlich je 43,80 DM.\nEinzelstücke je angefangene 16 Seiten 1.10 DM zuzüglich Ver-\nsandkosten. Dieser Preis gilt auch für Bundesgesetzblätter, die\nvor dem 1. Januar 1975 ausgegeben worden sind. Lieferung\ngegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto\nBundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 2,70 DM (2,20 DM zuzüglich -,50 DM\nVersandkosten). bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3, 10 DM.           Bundesanzeiger-Verlagsges.m.b.H. • Postfadl 13 20 • 5300 Bonn 1\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der ange-\nwandte Steuersatz beträgt 6 0/o.                                              PostvertrlebsstQck • Z 1998 AX • Gebühr bezahlt\nFundstellennachweis A\nBundesrecht ohne völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR\nAbgeschlossen am 31. Dezember 1977 - Format DIN A 4 -\nDie Neuauflage 1977 weist in Verbindung mit der Auflage 1975 folgende Vorschriften mit den\ninzwischen eingetretenen Änderungen nach:\na) die im Bundesgesetzblatt Teil III enthaltenen,\nb) die nach dem 31. Dezember 1963 im Bundesgesetzblatt Teil I und Teil II\nsowie im Bundesanzeiger verkündeten,\nsoweit sie noch gültig sind.\nFundstellennachweis B\nVölkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR\nAbgeschlossen am 31. Dezember 1977 - Format DIN A 4 -\nDer Fundstellennachweis B\nenthält die von der Bundesrepublik Deutschland und ihren Rechtsvorgängern abgeschlossenen\nvölkerrechtlichen Vereinbarungen sowie die Verträge mit der DDR, die im Bundesgesetzblatt,\nBundesanzeiger und deren Vorgängern veröffentlicht wurden und die - soweit ersichtlich\nnoch in Kraft sind oder sonst noch praktische Bedeutung haben können.\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz. Einzelstücke der Fundstellennachweise A und B\nkönnen zum Preise von je 22,50 DM zuzüglich 2,- DM Porto und Verpackungsspesen gegen\nVoreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto „Bundesgesetzblatt\" Köln 3 99-509 be-\nzogen werden. Im Bezugspreis ist die MwSt. enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 6 %."]}