{"id":"bgbl2-1978-15-10","kind":"bgbl2","year":1978,"number":15,"date":"1978-03-23T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1978/15#page=11","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1978-15-10/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1978/bgbl2_1978_15.pdf#page=11","order":10,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 132 der Internationalen Arbeitsorganisation über den bezahlten Jahresurlaub (Neufassung vom Jahre 1970)","law_date":"1978-03-13T00:00:00Z","page":319,"pdf_page":11,"num_pages":2,"content":["Nr. 15 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 23. März 1978 319\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr.132\nder Internationalen Arbeitsorganisation\nüber den bezahlten Jahresurlaub\n(Neufassung vom Jahre 1970)\nVom 13. März 1978\nDas Ubereinkommen Nr. 132 der Internationalen\nArbeitsorganisation vom 24. Juni 1970 über den be-\nzahlten Jahresurlaub (Neufassung vom Jahre 1970)\n(BGBI. 1975 II S. 745) wird nach seinem Artikel 18\nAbs. 3 für\nGuinea und\nUruguay\njeweils unter Ubernahme der\nVerpflichtungen nach Artikel 15\nAbs. 1 Buchstaben a und b        am 2. Juni 1978\nin Kraft treten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 14. Juli 1977 (BGBI. II S. 657).\nBonn, den 13. März 1978\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Fleischhauer","320                                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil II\nWichtiger Hinweis\nfür die Abonnenten des Bundesgesetzblattes Teil II\nTermin: 31. März HJ78\nDas Bundesgesetzblatt Teil II wird Ihnen zur Zeit im Rahmen des Postzeitungsdienstes ge-\nliefert. Dabei leistet die Post auch sogenannte „Besondere Dienste\"; sie beanschriftet und\nverpackt das Bundesgesetzblatt und zieht die Abonnementsgebühren ein.\nDie „Besonderen Dienste\" werden mit Ablauf des 31.12.1978 eingestellt. Wir haben uns ent-\nschlossen, schon vor diesem Zeitpunkt diese Dienste nicht mehr in Anspruch zu nehmen.\nAb 1.4.1978 werden wir das Bundesgesetzblatt Teil II selbst beschriften und verpacken;\naußerdem werden die Abonnementsgebühren für das zweite Halbjahr 1978 durch uns ein-\ngezogen.\nUm sicherzustellen, daß Sie auch künftig reibungslos beliefert werden, ist es erforderlich, daß\nSie umgehend Ihre Lieferanschrift mitteilen und angeben, wie die Abonnementsgebühren ein-\ngezogen werden sollen.\nBenutzen Sie bitte dafür den dem Bundesgesetzblatt Teil II', Nr. 6 vom 4: Februar 1978 beige-\nfügten Formularsatz, der aus 3 Blatt und jeweils einer Kopie für Ihre Akten besteht.\nTragen Sie bitte in Blatt 1 Ihre genaue Anschrift ein und geben Sie an, ob die Abonnements-\ngebühren im Rahmen des Lastschriftverfahrens (Abbuchung) eingezogen oder ob sie per\nRechnung angefordert werden sollen. Das Lastschriftverfahren stellt die rationellste Lösung\ndar. Es spart Ihnen und uns Zeit und Kosten.\nWenn- Sie sich am Lastschriftverfahren beteiligen, bitten wir Sie, auch die auf Blatt 3 befind-\nliche Einzugsermächtigung auszufüllen und uns zusammen mit Blatt 1 zuzuleiten. Bezieher,\ndie das Abonnement durch einen Dritten - z. 8. eine Buchhandlung oder die vorgesetzte Be-\nhörde - bezahlen lassen, bitten wir, nur das Formular „Drittzahler\" - Blatt 5 - auszufüllen\nund uns zuzuleiten. Die Zahlstellen erhalten vom Verlag eine Liste, aus der die Bezieher\nersichtlich sind, sowie die entsprechende Rechnung.\nBestellungen und Abbestellungen sind künftig nur noch an den Verlag zu richten.\nFür Ihre Bemühungen danken wir Ihnen.\nBonn, im März 1978                                                                  BUNDESANZEIGER\nVertriebsabteilung Bundesgesetzblatt\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz\nVerlag: Bundesanzeiger Verlagsges.m. b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn\nIm Bundesgesetzblatt Teil I werden Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen veröffentlicht.\nIm Bundesgesetzblatt Teil II werden völkerrechtliche Vereinbarungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvorschriften und\nBekanntmachungen sowie Zolltarifverordnungen veröffentlicht.\nBezugs b e d in g u n gen : Laufender Bezug nur im Postabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. Jeden Jahres\nbeim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt\nPostfach 1320, 5300 Bonn 1, Tel. (02221) 238061 bis 69.\nBezugspreis: Für Teil I und Tell II halbjährlich je 43,80 DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 1,10 DM zuzüglich Versandkosten.\nDieser Preis gilt auch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1915 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages\nauf das Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 1,60 DM (1,10 DM zuzüglich -,50 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 2,- DM. Im Bezugs-\npreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 6 9/,."]}