{"id":"bgbl2-1977-6-1","kind":"bgbl2","year":1977,"number":6,"date":"1977-02-09T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1977/6#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1977-6-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1977/bgbl2_1977_6.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer der Erklärung über den vorläufigen Beitritt der Philippinen zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen","law_date":"1977-02-02T00:00:00Z","page":85,"pdf_page":1,"num_pages":2,"content":["85\nBundesgesetzblatt\nTeil II                                                                                        Z 1998 A\n1977                    Ausgegeben zu Bonn am 9. Februar 1977                                                                                                                   Nr. 6\nTag                                                                          I n h a 1t                                                                                     Seite\n2. 2. 77   Verordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer der Erklärung über den vorläufigen\nBeitritt der Philippinen zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                                  85\n7. 2. 77   Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Deutschen Teil-Zolltarifs                                                                                 87\n6_. 12. 76 Bekanntmachung der Änderungen des Ubereinkommens über die Weltorganisation für\nMeteorologie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            92\n14. 1. 77   Bekanntmachung der Neufassung der deutsch-griechischen Verwaltungsvereinbarung über\nden internationalen Güterkraftverkehr und Straßenpersonenverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                              98\n17. 1. 77   Bekanntmadmng über den Geltungsbereich der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz\ndes gewerblichen Eigentums . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         101\n24. 1. 77   BekanntmadJ.ung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Demokratischen Republik Somalia über Kapitalhilfe . . . . . . . .                                                                         101\n25.   1. 77 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Erklärung über die Anerkennu1,1g des\nFlaggenrechts der Staaten ohne Meeresküste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                       104\n26. 1. 77   BekanntmadJ.ung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über die Änderung von\nNamen und Vornamen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       104\n26.   1. 77 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens betreffend die Ent-\nscheidungen über die Berichtigung von Einträgen in Personenstandsbüchern (Zivilstands-\nregistern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     105\n26. 1. 77   Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens zur Erleichterung der\nEheschließung im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       105\n31.   1. 77 Bekanntmachung über den Geltungsbereich von Regelungen nach dem Ubereinkommen\nüber die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungs-\ngegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der\nGenehmigung .............................................................. , . . . . . . . .                                                                         106\nVerordnung\nzur Verlängerung der Geltungsdauer der Erklärung\nüber den vorläufigen Beitritt der Philippinen\nzum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen\nVom 2. Februar 1977\nAuf Grund des Artikels 2 des Gesetzes vom                                                                                                      § 3\n2. April 1976 zu der Erklärung über den vorläufigen                                                 (1) Diese Verordnung tritt an dem Tage in Kraft,\nBeitritt der Philippinen zum Allgemeinen Zoll- und                                             an dem das Protokoll nach seinem Absatz 2 Satz 3\nHandelsabkommen (BGBI. 1976 II S. 453) verordnet                                               für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt.\ndie Bundesregierung:\n(2) Diese Verordnung tritt an dem Tage außer\n§ 1                                                             Kraft, an dem das Protokoll für die Bundesrepublik\nDeutschland außer Kraft tritt.\nDas Protokoll vom 21. November 1975 zur Ver-\n(3) Der Tag des Inkrafttretens ist im Bundes-\nlängerung der Geltungsdauer der Erklärung vom\ngesetzblatt bekanntzugeben.\n9. August 1973 über den vorläufigen Beitritt der\nPhilippinen zum Allgemeinen Zoll- und Handels-\nBonn, den 2. Februar 1977\nabkommen (BGBI. 1976 II S. 453) wird hiermit in\nKraft gesetzt. Das Protokoll wird nachstehend ver-                                                                           Der Bundeskanzler\nöff entlidlt.                                                                                                                              Schmidt\n§ 2                                                                   Der Bundesminister des Auswärtigen\nGenscher\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\nleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (BGBI. I S. 1)                                                      Der Bundesminister für Wirtschaft\nauch im Land Berlin.                                                                                                                    Friderichs","86                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil II\nProtokoll\nzur Verlängerung der Geltungsdauer der Erklärung\nüber den vorläufigen Beitritt der Philippinen\nzum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen\nProces-Verbal\nextending the Declaration\non the Provisional Accession of the Philippines\nto the General Agreement on Tariffs an Trade\nProces-Verbal\nprorogeant la validite de la Declaration concernant\nl' accession provisoire des Philippines a l' Accord general\nsur les tarifs douaniers et le commerce\n(Ubersetzung)\nThe parties to the Declaration of        Les parties a la Declaration du           Die Parteien der Erklärung vom\n9 August 1973 on the Provisional Ac-      9 aout 1973 concernant l'accession        9. August 1973 über den vorläufigen\ncession of the Philippines to the Gen-    provisoire des Philippines a l'Accord     Beitritt der Philippinen zum Allgemei-\neral Agreement on Tariffs and Trade       general sur les tarifs douaniers et le    nen Zoll- und Handelsabkommen (im\n(hereinafter referred to as \"the De-      commerce (instrurnents ci-apres de-       folgenden als „Erklärung\" und als\nclaration\" and \"the General Agree-        nommes «la Declaration» et «l'Accord      ,.Allgemeines Abkommen\" bezeich-\nment\", respectively),                     general», respectivement),                net) -\nACTING pursuant to paragraph 4 of         AGISSANT en conformite du para-           HANDELND auf Grund des Absat-\nthe Declaration,                          graphe 4 de la Declaration,               zes 4 der Erklärung -\nAGREE that:                               SONT CONVENUES des            disposi-    KOMMEN wie folgt UBEREIN:\ntions suivantes:\n1. The validity of the Declaration is     1. La validite de la Declaration est      1. Die Geltungsdauer der Erklärung\nextended by changing the date in         prorogee, la date mentionnee au           wird durch Änderung des in ihrem\nparagraph 4 to \"31 December 1977\".       paragraphe 4 etant remplacee par          Absatz 4 genannten Datums in das\nla date du «31 decembre 1977».            Datum „31. Dezember 1977\" ver-\nlängert.\n2. This Proces-Verbal shall be de-        2. Le present Proces-verbal sera de-      2. Dieses Protokoll wird beim Gene-\nposited with the Director-General        pose aupres du Directeur general          raldirektor der VERTRAGSPARTEI-\nto the CONTRACTING PARTIES to            des PARTIES CONTRACTANTES a               EN des Allgemeinen Abkommens\nthe General Agreement. lt shall be        l'Accord general. 11 sera ouvert a       hinterlegt. Es liegt für die Philippi-\nopen for acceptance, by signature         l'acceptation, par voie de signature     nen und die Teilnehmerregierungen\nor otherwise, by the Philippines          ou autrement, des· Philippines et        zur Annahme auf, die durch Unter-\nand by the participating govern-         des gouvernements participants. II        zeichnung oder auf andere Weise\nments. lt shall become effective          prendra effet entre Ie gouverne-         erfolgen kann. Es tritt zwischen der\nbetween the Government of the             ment des Philippines et tout gou-        Regierung der Philippinen und\nPhilippines and. any participating        vernement participant des que le         jeder Teilnehmerregierung in Kraft,\ngovernment as soon as it shall have       gouvernement des Philippines et          sobald die Regierung der Philippi-\nbeen accepted by the Government           ledit gouvernement participant l'au-      nen und die betreffende Regierung\nof the Philippines and such govern-       ront accepte.                            es angenommen haben.\nment.\n3. The Director-General shall furnish     3. Le Directeur general delivrera co-     3. Der Generaldirektor übermittelt der\na certified copy of this Proces-Ver-      pie certifiee conforme du present        Regierung der Philippinen und\nbal and a notification of each ac-        Proces-verbal au gouvernernent des        jeder Vertragspartei des Allgemei-\nceptance thereof to the Govern-           Philippines et a chaque partie con-      nen Abkommens eine beglaubigte\nment of the Philippines and to each       tractante a l' Accord general et leur     Abschrift dieses Protokolls und\ncontracting party to the General          donnern notification de toute ac-         notifiziert ihnen jede Annahme\nAgreement.                                ceptation dudit Proces-verbal.            desselben.\nDONE at Geneva this twenty-first          FAIT a Geneve, le vingt et un no-         GESCHEHEN zu Genf am 21. No-\nday of November, one thousand nine        vembre mil neuf cent soixante-quinze,     vember 1975 in einer Urschrift in eng-\nhundred and seventy-five in a single     en un seul exemplaire en langues          lischer und französischer Sprache, wo-\ncopy in the English and French lan-      fran<,:aise et anglaise, les deux textes  bei jeder Wortlaut verbindlich ist.\nguages, both texts being authentic.      faisant egalement foi."]}