{"id":"bgbl2-1977-45-5","kind":"bgbl2","year":1977,"number":45,"date":"1977-11-19T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1977/45#page=6","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1977-45-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1977/bgbl2_1977_45.pdf#page=6","order":5,"title":"Bekanntmachung der Empfehlung des Rates der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zur Festlegung der Leitlinien für das Verfahren und die Elemente, die für die Vorausberechnung der möglichen Auswirkungen chemischer Produkte auf den Menschen und in der Umwelt erforderlich sind","law_date":"1977-10-26T00:00:00Z","page":1210,"pdf_page":6,"num_pages":6,"content":["1210                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil II\nBekanntmachung\nder Empfehlung des Rates der Organisation für wirtsdlaftlidle Zusammenarbeit\nund Entwicklung (OECD) zur Festlegung der Leitlinien für das Verfahren\nund die Elemente, die für die Vorausberedlnung der möglichen Auswirkungen\nchemischer Produkte auf den Menschen und in der Umwelt erforderlich sind\nVom 26. Oktober 1977\nDer Rat der Organisation für wirtschaftliche Zu-\nsammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat auf sei-\nner 448. Sitzung am 7. Juli 1977 die Empfehlung zur\nFestlegung der Leitlinien für das Verfahren und die\nElemente, die für die Vorausberechnung der mög-\nlichen Auswirkungen chemischer Produkte auf den\nMenschen und in der Umwelt erforderlich sind, an-\ngenommen. Die Empfehlung wird nachstehend ver-\nöffentlicht.\nBonn, den 26. Oktober 1977\nDer Bundesminister des Innern\nIn Vertretung\nDr. Günter Hartkopf","Nr. 45 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. November 1977                               1211\nOrganisation                                                                                 (0/Jersetzung)\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nRat\nEmpfehlung des Rats zur Festlegung der Leitlinien\nfür das Verfahren und die Elemente, die für die Vorausberechnung\nder möglimen Auswirkungen chemischer Produkte auf den Menschen\nund in der Umwelt erforderlich sind\n(Vom Rat in seiner 448. Sitzung am 7. Juli 1977 angenommen)\nim Hinblick auf den Wert, der den von der interna-\ntionalen Gemeinschaft akzeptierten Leitlinien in einem\nin Anbetracht des Artikels 5 b) der Konvention über       Moment beigemessen wird, da die Regierungen im Be-\ndie Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und      griff sind, ihre Einstellung zu der Kontrolle chemischer\nEntwicklung vom 14. Dezember 1960;                           Produkte zu überprüfen und diese Kontrolle vom Schutz\nder Gesundheit des Menschen auf den Schutz der Um-\nin Anbetracht seiner Empfehlung vom 14. November          welt allgemein auszudehnen;\n1974 über die Vorausberechnung der möglichen Aus-\nwirkungen der chemischen Verbindungen auf die Um-              im Hinblick auf die Notwendigkeit, für ein gegebenes\nwelt [C(74)215];                                             Land die Informationen aus einem anderen Land leichter\nzugänglich zu machen und die Entstehung von nicht-\nin Anbetracht seiner Empfehlung vom 26. Mai 1972          tarifären Handelsschranken auszuschalten;\nüber die leitenden Prinzipien in bezug auf die wirtschaft-\nlichen Aspekte der Umweltpolitik auf internationaler            auf Vorschlag des Umw~ltkomitees:\nEbene [C{72)128];\nI. EMPFIEHLT den Mitgliedsländern, bei der Einfüh-\nin Anbetracht seiner Empfehlung vom 26. August 1976       rung neuer Verfahren oder der Ausdehnung bestehender\nüber die Sicherheitskontrollen bei Kosmetika und Haus-       Verfahren auf dem Gebiet der Vorausberechnung der\nhaltsprodukten [C(76) 144(Final)];                           Auswirkungen chemischer Produkte die in den Anhän-\ngen I und II enthaltenen Leitlinien zu berücksichtigen,\nin Anbetracht der Empfehlung des Rats vom 28. Sep-        die dieser Empfehlung beigefügt und ihr integrierender\ntember 1976 über eine globale Politik der Abfallwirt-        Bestandteil sind.\nschaft [C{76) 155(Final)];\nII. BEAUFTRAGT das Umweltkomitee, die Maßnah-\nin Anbetracht des Berichts des Umweltkomitees vom         men zu prüfen, die von den Mitgliedsländern gemäß die-\n1. April 1977 über die Vorausberechnung der möglichen        ser Empfehlung durchgeführt werden, und dem Rat\nAuswirkungen der chemischen Produkte in der Umwelt           hierüber Bericht zu erstatten.\n[ENV(17)20 und Addendum 1);\nIII. BEAUFTRAGT das Umweltkomitee, ein Arbeits-\nim Hinblick auf die Bedeutung des internationalen         programm mit dem Ziel zu verfolgen, die praktische\nHandels auf dem Gebiet der chemischen Produkte und           Durchführung dieser Empfehlung zu erleichtern, wobei\nunter Berücksichtigung der Tatsache, daß die Mitglieds-      besonders die Notwendigkeit zu beachten ist, die Me-\nländer der OECD den größten Anteil an der Weltproduk-        thoden zur Erprobung der Produkte weiterzuentwickeln\ntion chemischer Stoffe im Vergleich zur übrigen Welt         und zu verbessern und die amtliche Genehmigung für die\nhaben;                                                       Versuchslaboratorien zu erlangen.","1212                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil II\nAnhang I\nLeitlinien\nfür das Verfahren und die Elemente, die für die Vorausberechnung\nder möglichen Auswirkungen der chemischen Produkte auf den Menschen\nund in der Umwelt erforderlich sind\nEinführung                           vermieden werden soll. Jedoch sind weitere Arbeiten\nerforderlich, um den Informationsaustausch zwischen\n1. Zweck dieser Leitlinien ist es, die Mitgliedsländer    den Ländern zu verbessern.\nbei der Einführung neuer Verfahren oder bei der Aus-\ndehnung der bestehenden Verfahren der Vorausberech-\nnung der möglichen Auswirkungen chemischer Produkte                             I. Anwendungsgebiet\nauf den Menschen und in der Umwelt zu unterstützen.\n7. In den meisten Fällen kann man nur über die Wahr-\n2. Im allgemeinen besteht keine gesetzliche oder offi-   scheinlichkeit einer Auswirkung chemischer Produkte auf\nzielle Verpflichtung, die möglichen Auswirkungen der        den Menschen oder in der Umwelt eine Aussage machen.\nchemischen Produkte vorauszuberechnen. Die bestehen-        Das ist zudem nur möglich durch fachmännische Be-\nden offiziellen Verfahren betreffen hauptsächlich die       urteilung von Informationen, die durch zugleich tech-\nAuswirkungen dieser Produkte auf die menschliche Ge-        nisch praktikable wie wirtschaftlich vertretbare Metho-\nsundheit, d. h., sie gelten für radioaktive Substanzen,      den gewonnen werden.\nLebensmittelprodukte für Menschen und Tiere, pharma-           8. Damit die zur Verfügung stehenden beschränkten\nzeutische und tierärztliche Produkte, Zusätze in der        Hilfsmittel wirksam genutzt werden, ist das Beurteilungs-\nNahrung von Mensch und Tier, Produkte für Schönheit         system auf die neuen chemischen Substanzen ausge-\nund Körperpflege und für bestimmte Pflegeprodukte. Für      richtet, die an Ort und Stelle hergestellt oder zum ersten\nDetergentien ist oft vorgeschrieben, die Auswirkungen       Mal in ein Land eingeführt worden sind, mit Ausnahme\ndes Produkts auf die Umwelt zu berechnen, nicht aber        der Substanzen, die für begrenzte Forschungszwecke\nauf den Menschen. Bei den Pestiziden bezieht sich die       bestimmt sind, oder derjenigen, die von den nationalen\nVorausberechnung gleichzeitig auf die Umwelt und den        Behörden aus spezifischen Gründen ausgenommen wer-\nMenschen. In einigen Ländern ist auch die Beurteilung       den können.\nder Abfälle vor ihrer Beseitigung gesetzlich vorgeschrie-\nben.                                                           9. Das System kann auch auf die vorhandenen che-\nmischen Substanzen angewandt werden, die auf völlig\n3. Die in jüngster Zeit vorgeschlagenen, in Vorberei-    neue Art und Weise oder in sehr viel größeren Mengen\ntung befindlichen oder bereits angenommenen Gesetze         benutzt werden sollen oder die ven den Behörden wegen\nin mehreren Mitgliedsländern geben jetzt den öffent-        ihrer gerade entdeckten oder möglichen schädlichen\nlichen Behörden die Möglichkeit, von der Industrie Aus-     Auswirkungen auf den Menschen oder in der Umwelt\nkünfte über jedes chemische Produkt zu verlangen,           ausgewählt worden sind.\nunabhängig von seinem vorgesehenen Verwendungs-\nzweck, und ermöglichen dadurch eine systematische Aus-         10. Ebenso könnte das System benutzt werden, um\nwertung dieser Auskünfte mit dem Ziel, den Menschen         festzustellen, welche Art von detaillierten Untersuchun-\nund die Umwelt den chemischen Produkten, die eine           gen erforderlich ist, um die möglichen Auswirkungen\nunannehmbare Gefahr darstellen, so wenig wie möglich        anderer vorhandener Chemikalien zu ermitteln, die be-\nauszusetzen.                                                sonderen Anlaß zu Besorgnis geben können. Es ver-\nsteht sich, daß in einigen Ländern Ressourcen für Auf-\n4. Obwohl es wünschenswert wäre, die möglichen Ge-       gaben dieser Art eingesetzt werden.\nfahren aller chemischen Produkte detailliert vorauszu-\nberechnen, ist es angebracht, die begrenzten Hilfsmittel,      11. Unter chemischen Substanzen sind in diesen Leit-\nüber die man in Form von Laboratorien und technischen       linien die chemischen Elemente und ihre Verbindungen\nKompetenzen verfügt, gezielt einzusetzen. Es wird an-       zu verstehen, wie sie in der Natur vorkommen oder\nerkannt, daß viele schon vorhandene chemische Pro-          wie sie von der Industrie hergestellt werden. Präparate\ndukte dringende Probleme aufwerfen, die eine einge-         sollten normalerweise von jedem Antrag auf systema-\nhende Untersuchung erfordern, aber es kann sein, daß        tische Beurteilung ausgenommen werden, außer wenn\ndie verfügbaren Hilfsmittel nicht ausreichen, alle vor-     eine neue chemische Substanz als Bestandteil derartiger\nhandenen chemischen Produkte zu testen. Auf der ande-       Präparate in ein Land eingeführt wird.\nren Seite ist es unerläßlich, alle neuen chemischen Sub-\nstanzen zu beurteilen, wenn man vermeiden will, daß                 II. Verfahren und erforderliche Informationen\nspäter die unkontrollierte Verbreitung und Benutzung\ngefährlicher Substanzen unannehmbare Auswirkungen              12. Jedes Verfahren zur Beurteilung einer chemischen\nmit sich bringen.                                           Substanz hat in erster Linie das Ziel, die Gefahren zu\n5. Das nachstehend dargelegte System soll gewähr-        ermitteln, die sie darstellen kann, um danach die Be-\nleisten, daß bei der systematischen Beurteilung der che•    dingungen festzulegen, unter denen sie benutzt werden\nmischen Produkte sowohl die Gefahren für die mensch-        darf, und um so die Risiken, die sie für den Menschen\nliche Gesundheit als auch die Einwirkung auf die Um-        und die Umwelt mit sich bringt, auf ein Mindestmaß zu\nwelt berücksichtigt werden. Dies kann erreicht werden,      beschränken. Um die möglichen Auswirkungen einer\nwenn neue Bewertungsverfahren eingeführt oder wenn          gegebenen Substanz sowie den Grad der Wahrschein-\ndie bestehenden Verfahren ausgedehnt werden.                lichkeit zu beurteilen, in dem der Mensch und/ oder die\nUmwelt ihnen ausgesetzt wird, muß wie folgt schritt-\n6. Dieses Beurteilungssystem stellt auch einen großen    weise vorgegangen werden:\nSchritt zur Verbesserung des Informationsaustausches\na) eine erste Beurteilung zur Feststellung\nüber die chemischen Produkte unter den Ländern dar.\nEin derartiger Austausch ist unerläßlich, wenn die Ver-          (i) der eventuellen Gefahr, die die Substanz für die\nschwendung von Ressourcen durch wiederholte Informa-                 Gesundheit bedeuten kann;\ntionen über ein und dasselbe Produkt in jedem Land              (ii) der eventuellen Gefahr für die Umwelt;","Nr. 45 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. November 1977                             1213\nb) detaillierte Beurteilungen zur Ermittlung der Aus-      unter strenger Kontrolle erlaubt werden und nur dann,\nwirkungen ausgewählter chemischer Substanzen auf       wenn es keine weniger gefährlichen Ersatzprodukte gibt.\nden Menschen und/oder in der Umwelt.\n13. Die erste Beurteilung dient zur Unterscheidung                          III. Verwaltungsverfahren\na) der chemischen Substanzen, bei denen das Auftreten         19. Zu den Funktionen und Verantwortlichkeiten der\nvon Gefahren am wenigsten wahrscheinlich ist und       Industrie soll es gehören, die Informationen zu sammeln\ndie nicht sofort weitergehende Studien erforderlich    und zu prüfen, die erforderlich sind, um die möglichen\nmachen;                                                Auswirkungen der chemischen Substanzen und ihre für\nden Menschen und die Umwelt gefahrlose Verwendung\nb) der chemischen Substanzen, die eine Gefahr für den      festzustellen.\nMenschen darstellen können, bei denen aber nicht\ndie Wahrscheinlichkeit besteht, daß sie sich in der       20. Für das Verwaltungsverfahren bieten sich den\nUmwelt ausbreiten, und die weitergehende Studien       Behörden mehrere Möglichkeiten an:\nhauptsächlich wegen ihrer Auswirkungen auf die         a) Verpflichtung für den Hersteller, die Ergebnisse sei-\nGesundheit des Menschen erfordern;                         ner Beurteilungen zu verwahren, damit sie auf An-\nc) der chemischen Substanzen (ob sie Gefahren für die          forderung der Behörden überprüft werden können. Bei\nGesundheit bedeuten oder nicht), die in die Umwelt         dieser Möglichkeit sollte die stufenweise Einführung\ngelangen und deren Auswirkungen auf die Umwelt             eines Meldesystems für neue chemische Substanzen\nnäher beobachtet werden müssen.                            hinzukommen;\nb) Verpflichtung für die Hersteller und die Importeure,\n14. Die erste Beurteilung umfaßt zwei Etappen:              ihren Behörden alle neuen chemischen Substanzen\nIn der Etappe I wird folgendes festgestellt:                   zu melden, wobei zum Beispiel spezifiziert würde:\na) die physikalisch-chemischen Eigenschaften der unter-           (i) die Bezeichnung der Substanz in der Nomen-\nsuchten chemischen Substanz (um ihr wahrschein-                   klatur (Identifikation);\nliches Verhalten anzugeben);                                (ii) die Menge, die in dem Kalenderjahr hergestellt\nb) die möglichen Gefahren dieser Substanz für den                      oder eingeführt werden soll;\nMenschen (zunächst, un1 die Arbeiter zu schützen,          (iii) die geplante Verwendung.\ndann um festzustellen, ob diese gesundheitlichen           Hinzukommen sollte hier die Prüfung bestimmter\nAuswirkungen weitergehende Untersuchungen ver-             vorrangiger Substanzen durch die Behörden;\nlangen);\nc) Verpflichtung für die Hersteller und Importeure, ihren\nc) die mögliche Ausbreitung dieser Substanz in der              Behörden eine Dokumentation über die untersuchte\nUmwelt (um die eventuelle Notwendigkeit einer Vor-         chemische Substanz vorzulegen, in der die erforder-\nausberechnung der Gefahren für die Umwelt fest-            lichen Informationen für eine erste Beurteilung ent-\nzustellen);                                                halten sind. Hierauf sollte automatisch eine Prüfung\nDie Etappe II besteht darin, bei den chemischen Sub-            der Dokumentation folgen, die darauf hinauslaufen\nstanzen, die, gemessen an ihrer Giftigkeit und ihren            würde, daß\nanderen Auswirkungen und Eigenschaften, in erheb-                 {i) keine weiteren Schritte folgen,\nlichen Mengen in die Umwelt gelangen, folgendes                  (ii) Versuchsprogramme aufgestellt werden,\nfestzustellen:\n(iii) die Verwendung des Produktes mit Vorschriften\nd) die möglichen Gefahren dieser Substanzen für die                    belegt wird.\nUmwelt (um festzustellen, ob weitergehende Unter-          Ob die nationalen Behörden eine Meldung oder die\nsuchungen über die Auswirkungen dieser Substanzen          Vorlage von Unterlagen fordern, hängt von ihren\nauf die Umwelt zu veranlassen sind).                       Hilfsmitteln ab.\nDie Basisinformationen, die in diesen beiden Etappen          21. Es müssen Vorkehrungen getroffen werden, um\nder ersten Beurteilung nützlich sein können, sind im       den Geheimhaltungsschutz bei vertraulichen Informa-\nAnhang (Anhang II) aufgeführt.                             tionen zu gewährleisten.\n15. Wenn es auf Grund der Etappe I der ersten Be-          22. Wenn neue Verfahren zur Beurteilung chemischer\nurteilung möglich war, auf die von der Substanz auf den    Substanzen eingeführt werden, muß eine integrierte Me-\nMenschen ausgehende Gefahr zu schließen, müssen die        thode gesucht werden. Es kann sein, daß in ein und\nAuswirkungen dieser Substanz auf den Menschen in           demselben Land verschiedene offizielle Stellen für Mel-\nweitergehenden Studien detaillierter vorausberechnet       dungen, Erklärungen und Aktenhaltung zuständig sind,\nwerden.                                                    die vom Gesetz oder von den Regelungen für chemische\nProdukte gefordert werden. Es müßte versucht werden,\n16. Wenn es nach Etappe II der ersten Beurteilung\ndiese Aktivitäten bestmöglich zu koordinieren.\nmöglich wurde, auf die Gefahr der Substanz auf die\nUmwelt zu schließen, müssen die Auswirkungen dieser           23. Außer wenn die Behörden nicht entsprechend\nSubstanz auf die Umwelt in weitergehenden Studien          ausgestattet sind, um die für die neuen chemischen\ndetaillierter vorausberechnet werden.                      Substanzen geforderten Akten zu p:rüfen und um die\nerforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, sollten diese\n17. Bestimmte Kategorien von chemischen Produkten       Forderungen die Produktion, die Einfuhr, den Verkauf\nerfordern bereits besondere Verfahren zur detaillierten    und die Verwendung des Produkts nicht behindern. Na-\nVorausberechnung ihrer Auswirkungen auf die mensch-        türlich kann es später aus dem Verkehr gezogen oder\nliche Gesundheit oder in der Umwelt. Diese Verfahren       bestimmten Verwendungszwecken vorbehalten werden\nsollten erweitert werden, so daß gleichzeitig die Aus-     oder aber Gegenstand irgendeiner Regelung sein, wenn\nwirkungen des Produktes auf den Menschen und die           seine gefährlichen Auswirkungen erwiesen sind.\nAuswirkungen in der Umwelt erfaßt werden.\n24. Es sollten Verfahren vorgesehen werden, um ge-\n18. Die Verwendung einer chemischen Substanz, die       gebenen! alls dringende Maßnahmen ergreifen zu können,\nzu große Gefahren für die Gesundheit und die Umwelt        mit denen die Einfuhr, die Verwendung oder die Lie-\ndarstellt, sollte, wenn sie nicht ganz verboten wird, nur  ferung einer gefährlichen Substanz verhindert wird.","1214                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil II\n25. Es sollte vorgesehen werden, daß die Hersteller d1e-  sind, mit einer Beschreibung der experimentellen Tech-\nmischer Produkte gegen die Entscheidungen der Behör-         niken versehen sein, die angewandt wurden, um die\nden Beschwerde einlegen können.                              Daten zu erhalten.\nV. Kontrolle\nIV. Verbreitung der Informationen                30. Gegebenenfalls müßte überprüft werden, wie ver-\nläßlich die Vorausberechnungen der Auswirkungen auf\n26. Während der gesamten Handelskette, vom Ver-           den Menschen oder in der Umwelt sind, jedoch müßte\nlassen der Fabrik an, sollten die chemischen Substanzen      dies wegen der hohen Kosten, die dabei entstehen wür-\n(wie sie in Abs. 11 definiert wurden) versehen sein mit:     den, stichprobenartig geschehen, z. B.\na) dem Herkunftsvermerk (Name und Anschrift des Her-         a) in der Fabrik unter Verwendung der epidemiolo-\nstellers, des Importeurs oder des Händlers);                 gischen Aufzeichnungen. Es sollte alles getan wer-\nden, um die Vergleichbarkeit dieser Aufzeichnungen\nb) der Angabe über mögliche Gefahren und Vorsichts-\nzu gewährleisten, damit die in den verschiedenen\nmaßnahmen, die bei den vorgesehenen Verwendungs-\nFabriken festgestellten Auswirkungen verglichen wer-\nzwecken zu ergreifen sind;\nden und die Gründe dafür ermittelt werden können;\nc) den vorgeschriebenen Bedingungen für die Beseiti-         b) in de r h ä u s l i c h e n U m w e 1 t , durch volle\ngung.                                                        Ausnutzung der nationalen Anti-Giftzentren, deren\n27. Das Vorhandensein einer umweltgefährdenden che-           Statistiken regelmäßig überprüft werden müßten, und\nmischen Substanz in einem Erzeugnis müßte angezeigt              oder der anderen eventuell zur Verfügung stehenden\nwerden, um im Bedarfsfall die Wiederverwertung und               Mittel;\nBeseitigung unter den gewünschten Bedingungen zu ge-         c) i n d e r n a t ü r l i c h e n U m w e l t , durch Uber-\nwährleisten.                                                     wachungssysterne (regelmäßige Messungen der Luft,\ndes Wassers, des Bodens, lebender Organismen und\n28. Zum Transport bestimmte chemische Substanzen              der Nahrungsmittel), um das Auftreten und die mög-\nsollten gemäß den einschlägigen nationalen und inter-            lichen unvorhergesehenen Auswirkungen von chf'-\nnationalen Regelungen etikettiert, gekennzeichnet, ab-           mischen Substanzen aufzudecken, die in Anbetracht\ngefertigt und verpackt werden. Es sollte nichts unver-           ihrer Beständigkeit und ihrer Mobilität in beachtlichen\nsucht gelassen werden, um diese Regelungen auf inter-            Mengen frei geworden sind.\nnationaler Ebene zu harmonisieren.\n31. Der internationale Austausch der durch die Kon-\n29. Wenn es von den Behörden im Herkunftsland der         trollsysteme gelieferten Informationen müßte gefördert\nSubstanz oder in den Einfuhrländern verlangt wird, soll-     werden. Die internationalen Organisationen könnten eine\nten die Informationen, anhand deren die Bedingungen          große Rolle beim Zusammenstellen, Klassifizieren und\nfür die Verwendung dieser Substanz festgelegt worden         Prüfen dieser Informationen spielen.\nAnhang II\nErste Beurteilung - erste Etappe\n(Arten der Informationen)\nNachstehend sind Beispiele für Arten der Informa-             sundheit enthalten. Man erhält sie auf Grund von Stu-\ntionen aufgeführt, die notwendig sein können, um die            dien über die akute und subakute Giftigkeit (LDr, 0\nmöglichen Auswirkungen einer chemischen Substanz auf            und Studien über die maximale tolerierte Dosis zum\ndie menschliche Gesundheit und ihrer eventuellen Ver-           Beispiel). Es müßten auch kurzfristige Studien durch-\nbreitung in der Umwelt vorausberechnen zu können. In            geführt werden, die eine Vorausberechnung der Aus-\neinigen Fällen können viele Informationen erforderlich          wirkungen auf lange Sicht ermöglichen. Wenn diese\nsein, in anderen mögen weniger Informationen ausrei-            vorläufige Vorausberechnung eine erhebliche biolo-\nchen. Für die Beurteilung der Angaben müssen die Me-\ngische Aktivität erkennen läßt, wären langfristige\nthoden bekannt sein, mit denen sie gewonnen wurden.\nStudien gerechtfertigt.\na) Physikalische und chemische Eigenschaften\nUm eine chemische Substanz zu identifizieren, muß        c) Verbreitung in der Umwelt\nman den Namen, die Formel, die Reinheit und die Un-         Es ist wichtig, die Möglichkeit einer Verbreitung der\nreinheiten sowie die Unterprodukte kennen. Zu den           chemischen Substanz oder ihrer Unterprodukte in der\nbedeutenden Eigenschaften gehören u. a.: Schmelz-           natürlichen Umwelt vom Zeitpunkt der Herstellung\npunkt, Siedepunkt, Dichte, Aggregatzustand, Verbrei-        bis zu dem der Beseitigung zu untersuchen. Hierzu\ntungskoeffizienten, Korrosionswirkung, Löslichkeit in       müssen der Fabrikationsrhythmus und die vorge-\nverschiedenen Mitteln, Dampfdruck, Wärmebeständig-          sehenen Verwendungszwecke, die Menge, die in die\nkeit, Photo-Beständigkeit, Abbaubarkeit und pH-Sta-         Umwelt gelangen kann, sowie Größe und Art der\nbilität.\nbetroffenen Bevölkerung berücksichtigt werden. In\nb) Informationen über die menschliche Gesundheit                diesem Stadium ist es auch wichtig, eine Vorunter-\nDiese Informationen müßten eine vorläufige Angabe           suchung über die Bio-Abbaubarkeit und die Abbau-\nüber die mögliche Gefahr für die menschliche Ge-            produkte durchzuführen.","Nr. 45 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. November 1977                             1215\nErste Beurteilung -   zweite Etappe\n(Art der Information für die Beurteilung der Umwelt)\nf<tir chemische Substanzen, die in einer hinsichtlich    b) Informationen über die natürliche Umwelt\nihrer Cifligkeit oder anderer Eigenschaften oder Auswir-       Für die Bestimmung der Wege und Akkumulationen\nkungen bedeutsamen Menge oder über längere Zeit-               in der Umwelt sollten die direkten Emissionen (in\nräume in die Umwelt gelangen, muß eine zweite Etappe           Wasser, Luft und Boden) und die indirekten Emis-\nzu der ersten Beurteilung hinzukommen. Nachstehend             sionen (z. B. die Abwässer und die Methoden der\nsind Beispiele für Arten von Informationen aufgeführt,         Beseitigung) berücksichtigt werden. Die Beständigkeit\ndie notwendig sein können, um die möglichen Gefahren           und die Fähigkeit der Bioakkumulation einer Substanz\nder chemischen Substanzen in der Umwelt zu beurteilen.         sind häufig von kritischer Bedeutung.\nTn einigen Fällen können viele Informationen erforder-\nlich sein, in anderen mögen weniger Informationen aus-        Es muß versucht werden, die akute und subakute Gif-\nreichen. (Bei der Zusammenstellung der Informationen       tigkeit der Substanz und ihrer Abbauprodukte für die\nüber die Umwelt ist besonders auf das Vorhandensein        gefährdeten Spezies unter den ungünstigsten Bedingun-\nangemessener Analysen für das Messen der Substanz und      gen in den entsprechenden Umweltsektoren festzustellen.\nihrer Abbauprodukte zu achten.)\nZu berücksichtigen sind auch die Möglichkeiten der\na) Physikalische und chemische Eigenschaften               Bewegungen in der Umwelt, des Ubergangs von einem\nZu den zusätzlichen Eigenschaften, die für die Um-     Milieu in das andere, der Wechselwirkung mit atmo-\nwelt von Bedeutung sind, gehören die Fähigheit zur     sphärischen Bestandteilen und der Interferenz mit den\nChelalhildung und die Absorption oder Desorption auf   in die Umwelt gebrachten chemischen Produktf'n (z. B.\nverschiedenen Zwischenflächen.                         Chlor bei der vVasseraufbereitung)."]}