{"id":"bgbl2-1977-43-8","kind":"bgbl2","year":1977,"number":43,"date":"1977-11-04T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1977/43#page=11","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1977-43-8/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1977/bgbl2_1977_43.pdf#page=11","order":8,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten der deutsch-polnischen Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens vom 9. Oktober 1975 über Renten- und Unfallversicherung","law_date":"1977-10-19T00:00:00Z","page":1187,"pdf_page":11,"num_pages":2,"content":["Nr. 43 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. November 1977 1187\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten der deutsch-polnischen Vereinbarung\nzur Durchführung des Abkommens vom 9. Oktober 1975\nüber Renten- und Unfallversidterung\nVom 19. Oktober 1977\nNach Artikel 3 Abs. 3 der Verordnung vom\n24. Juni 1977 zu der Vereinbarung vom 11. Januar\n1977 zur Durchführung des Abkommens vom 9. Ok-\ntober 1975 zwischen der Bundesrepublik Deutschland\nund der Volksrepublik Polen über Renten- und Un-\nfallversicherung (BGBI. 1977 II S. 585) wird hiermit\nbekanntgemacht, daß die Verordnung nach ihrem\nArtikel 3 Abs. 1\nam 15. September 1977\nin Kraft getreten ist.\nAm selben Tage ist die der Verordnung zugrunde\nliegende Vereinbarung nach ihrem Artikel 16 Abs. 1\nin Kraft getreten.\nBonn, den 19. Oktober 1977\nDer Bundesminister\nfür Arbeit und Sozialordnung\nIn Vertretung\nDr. Strehlke","1188                                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil II\nFundstellennachweis A\nBundesrecht ohne völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR\nAbgeschlossen am 31. Dezember 1976 - Format DIN A 4 - Umfang XII und 276 Seiten\nDie Neuauflage 1976 weist in Verbindung mit der Auflage 1975 folgende Vor-\nschriften mit den inzwischen eingetretenen Änderungen nach:\na) die im Bundesgesetzblatt Teil III enthaltenen,\nb) (von völkerrechtlichen Vereinbarungen und Verträgen mit der DDR abgesehen)\ndie nach dem 31. Dezember 1963 im Bundesgesetzblatt Teil I und II sowie im\nBundesanzeiger verkündeten,\nsoweit sie noch gültig sind.\nNachtrag zum Fundstellennachweis A\nAbgeschlossen am 31. August 1977 - Format DIN A 4 - Umfang 24 Seiten\nFundstellennachweis B\nVölkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR\nAbgeschlossen am 31. Dezember 1976 - Format DIN A 4 - Umfang 440 Seiten\nDer Fundstellennachweis B\nenthält die von der Bundesrepublik Deutschland und ihren Rechtsvorgängern\nabgeschlossenen völkerrechtlichen Vereinbarungen sowie die Verträge mit der DDR,\ndie im Bundesgesetzblatt, Bundesanzeiger und deren Vorgängern veröffentlicht wurden\nund die - soweit ersichtlich - noch in Kraft sind\noder sonst noch praktische Bedeutung haben können.\nEinzelstücke der Fundstellennachweise können zum Preise von je DM 18,-\nzuzüglich DM 1,40 Porto und Verpackungsspesen, Einzelstücke des Nachtrags\nzum Preise von DM 2,60 (DM 2,20 zuzüglich DM 0,40 Porto und Verpackung)\ngegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto\n,,Bundesgesetzblatt\" Köln 399-509 bezogen werden.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 %.\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz\nVerlag: Bundesanzeiger Verlagsges.m. b.H. - Drude: Bundesdrudcerei Bonn\nIm Bundesgesetzblatt Teil I werden Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen veröffentlicht.\nIm Bundesgesetzblatt Teil II werden völkerrechtliche Vereinbarungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Red1tsvorschriften und\nBekanntmachungen sowie Zolltarifverordnungen veröffentlicht.\nBezugs b e d in g u n gen : Laufender Bezug nur im Postabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres\nbeim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt\nPostfach 13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (0 22 21) 23 80 67 bis 69.\nBezugspreis : Für Teil I und Teil II halbjährlich je 43,80 DM. Einzelstüdce je angefangene 16 Seiten 1,10 DM zuzüglich Versandkosten.\nDieser Preis gilt auch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1975 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages\nauf das Postschedckonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 1,50 DM (1.10 DM zuzüglich -,40 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausredrnung 1,90 DM. Im Bezugs·\npreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 1/,."]}