{"id":"bgbl2-1977-42-1","kind":"bgbl2","year":1977,"number":42,"date":"1977-10-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1977/42#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1977-42-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1977/bgbl2_1977_42.pdf#page=2","order":1,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR)","law_date":"1977-09-20T00:00:00Z","page":1162,"pdf_page":2,"num_pages":1,"content":["1162                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil II\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Europäischen Ubereinkommens\nüber die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr\nbesdtäftigten Fahrpersonals (AETR)\nVom 20. September 1977\nDas Europäische Ubereinkommen vom 1. Juli 1970             Die Deutsche Demokratische Republik hat bei der\nüber die Arbeit des im internationalen Straßenver-        Hinterlegung der Beitrittsurkunde folgende Erklä-\nkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) - BGBI.           rung abgegeben:\n1974 II S. 1473 - ist nach seinem Artikel 16 Abs. 5           ,,Die Deutsche Demokratische Republik erklärt in Uber-\nfür die                                                   einstimmung mit Artikel 21 Absatz 1 des Abkommens,\ndaß sie sich durch Artikel 20 Absätze 2 und 3 des Ab-\nDeutsche Demokratische                                  kommens nicht als gebunden betrachtet.\"\nRepublik                   am 6. Februar 1977\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nin Kraft getreten.                                        Bekanntmachung vom 18. März 1976 (BGBI. II S. 462).\nBonn, den 20. September 1977\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIn Vertretung\nvan Well\nDer Bundesminister\nfür innerdeutsche Beziehungen\nIn Vertretung\nSpangenberg\nBekanntmachung\nder deutsch-norwegisdten Vereinbarung\nüber die Außerkraftsetzung des Abkommens\nvom 20. Dezember 1950 über den Warenverkehr\nund über die Einsetzung eines Regierungsausschusses\nfür Wirtsdtaftsfragen\nVom 29. September 1977\nDurch Notenwechsel vom 24. August 1977 ist zwi-                           dem 24. August 1977,\nschen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-           in Kraft getreten; sie wird nachstehend veröffent-\nland und der Regierung des Königreichs Norwegen            licht.\nvereinbart worden, die Gültigkeit des Abkommens\nvom 20. Dezember 1950 über den deutsch-norwegi-               Mit dem Inkrafttreten der Vereinbarung ist das\nschen Warenverkehr zu beenden, jedoch die Be-             Abkommen vom 20. Dezember 1950 über den\nstimmungen des Abkommens über die Schiffahrt              deutsch-norwegischen Warenverkehr in der Fas-\nweiter anzuwenden und den Regierungsausschuß              sung des Neunten Zusatzprotokolls vom 25. Juni\nzur Erörterung von Wirtschaftsfragen beizubehalten.       1960 (BAnz. Nr. 152 vom 10. August 1960) außer\nDie Vereinbarung ist am Tage des Notenwechsels,           Kraft getreten.\nBonn, den 29. September 1977\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. F l e i s c h h a u e r"]}