{"id":"bgbl2-1977-29-12","kind":"bgbl2","year":1977,"number":29,"date":"1977-07-12T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1977/29#page=11","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1977-29-12/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1977/bgbl2_1977_29.pdf#page=11","order":12,"title":"Bekanntmachung des deutsch-norwegischen Protokolls über die weitere Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Industrie und der Energie","law_date":"1977-06-22T00:00:00Z","page":631,"pdf_page":11,"num_pages":2,"content":["Nr. 29-Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. Juli 1971             631\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Ubereinkommens\nzum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt\nVom 21. Juni 1977\nDas in Paris am 16. November 1972 von der\nGeneralkonferenz der Organisation der Vereinten\nNationen für Erziehung, Wissensdiaft und Kultur\nauf ihrer 17. Tagung beschlossene Ubereinkommen\nzum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt\n(BGBl. 1977 II S. 213) wird nach seinem Artikel 33\nfür\nMali                                  am 5. Juli 1971\nin Kraft treten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 2. Februar 1977 (BGBI. II\ns. 213).\nBonn, den 21. Juni 1977\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. F 1e i s c h hau er\nBekanntmachung\ndes deutsch-norwegischen Protokolls\nüber die weitere Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Industrie und der Energie\nVom 22. Juni 1977\nIn Bonn ist am 6. Juni 1977 ein Protokoll zwischen\nder Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder Regierung des Königreichs Norwegen über die\nweitere Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Indu-\nstrie und der Energie unterzeichnet worden. Das\nProtokoll ist\nam 6. Juni 1977\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffent-\nlicht.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 7. Oktober 1976 (BGBl. II\ns. 1905).\nBonn, den 22. Juni 1977\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nIm Auftrag\nDr. E v e r 1 i n g","632                                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil II\nProtokoll\nüber das Zusammentreffen\ndes Königlich Norwegischen Industrieministers\nund des Bundesministers für Wirtschaft\nin Bonn am 6. Juni 1977\nBei ihrem Zusammentreffen in Bonn am 6. Juni 1977                          sprächen von Unternehmen dieser Branchen über Koope-\nhaben der Königlich Norwegische Industrieminister Bjart-                       rationen geführt haben.\nmar Gjerde und der Bundesminister für Wirtschaft der\nDie Minister möchten erneut die Bereitschaft der\nBundesrepublik Deutschland, Dr. Hans Friderichs, einen\nRegierungen ihrer beiden Länder hinsichtlich einer Er-\nBericht der Vorsitzenden des Deutsch-Norwegischen Aus-\nweiterung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Indu-\nschusses entgegengenommen, der nach dem Protokoll\nstrie und der Energie unterstreichen. Sie laden deshalb\nüber eine verstärkte Zusammenarbeit auf dem Gebiet der\ndie deutsche und die norwegische Wirtschaft, insbeson-\nIndustrie und der Energie vom 19. August 1976 gebildet\ndere die Kontaktgremien ein, die Entwicklung der Koope-\nworden war und zwei Tagungen abgehalten hat.\nration von Unternehmen beider Länder weiter zu fördern.\nDie beiden Minister haben den Stand der Untersuchun-                        Dabei sind sie sich bewußt, daß es in der Natur der\ngen über Möglichkeiten der deutsch-norwegischen Wirt-                         Sache liegt, wenn die Untersuchungen und Erörterungen\nschaftskooperation mit Zufriedenheit zur Kenntnis ge-                         von Kooperationsmöglichkeiten durch die Unternehmen\nnommen. Sie begrüßen vor allem, daß die Verbände der                          einige Zeit in Anspruch nehmen. Sie haben darum die\nim Protokoll vom 19. August 1976 genannten Industrie-                         Vorsitzenden des Deutsch-Norwegischen Kooperations-\nzweige direkte Verbindungen aufgenommen und geeig-                              ausschusses gebeten, ihnen nach Ablauf eines Jahres\nnete Kontaktmechanismen entwickelt haben, die zu Ge-                          einen weiteren Bericht vorzulegen.\nBonn, den 6. Juni 1977\nBjartmar G j erde\nHans F r i d e r i c h s\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz\nVerlag: Bundesanzeiger Verlagsges.m. b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn\nIm Bundesgesetzblatt Teil I werden Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen veröffentlicht.\nIm Bundesgesetzblatt Teil II werden völkerrechtliche Vereinbarungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvorschriften und\nBekanntmachungen sowie Zolltarifverordnungen veröffentlicht.\nBezugs b e d in g u n gen : Laufender Bezug nur im Postabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres\nbeim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt\nPostfach 13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (0 22 21) 23 80 67 bis 69.\nBezugspreis: Für Teil I und Teil II halbjährlich je 43,80 DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 1.10 DM zuzüglich Versandkosten.\nDieser Preis gilt auch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1975 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages\nauf das Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausredrnung.\nPreis dieser Ausgabe: 1,50 DM (1,10 DM zuzüglich -,40 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 1,90 DM. Im Bezugs-\npreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 0/o."]}