{"id":"bgbl2-1977-26-1","kind":"bgbl2","year":1977,"number":26,"date":"1977-06-29T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1977/26#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1977-26-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1977/bgbl2_1977_26.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung über die Einführung einer neuen Numerierung der Gefahrklassen bei der Beförderung gefährlicher Güter im internationalen Straßen- und Eisenbahnverkehr","law_date":"1977-06-22T00:00:00Z","page":569,"pdf_page":1,"num_pages":2,"content":["569\nBundesgesetzblatt\nTeil II                                                                                         Z 1998 A\n1977                      Ausgegeben zu Bonn am 29. Juni 1977                                                                                                              Nr. 26\nTag                                                                        Inhalt                                                                                         Seite\n22. 6. 77   Verordnung über die Einführung einer neuen Numerierung der Gefahrklassen bei der\nBeförderung gefährlidler Güter im internationalen Straßen- und Eisenbahnverkehr . . . . . .                                                                       569\n23. 6. 77  Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 7/77 - Zollabbau zum\n1. Juli 1977) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     571\n3. 5. 77  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Dbereinkommens Nr. 45 der Internatio-\nnalen Arbeitsorganisation über die Beschäftigung von Frauen bei Untertagarbeiten in\nBergwerken jeder Art . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                575\n11. 5. 77  Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Vereinigten Republik Tansania über Kapitalhilfe . . . . . . . . . . .                                                                  575\n18. 5. 77  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Dbereinkommens Nr. 100 der Internatio-\nnalen Arbeitsorganisation über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher\nArbeitskräfte für gleichwertige Arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            577\n25. 5. 77   Bekanntmachung über den Geltungsbereidl des Protokolls über die Weitergeltung des\nInternationalen Kaffee-Dbereinkommens von 1968 in der Fassung der Verlängerung . . . .                                                                            577\n31. 5. 77   Bekanntmadlung über den Geltungsbereich der Satzung der Organisation der Vereinten\nNationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                         578\n7. 6. 77  Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Vereinigten Republik Tansania über Kapitalhilfe . . . . . . . . . . .                                                                  578\n7. 6. 77  Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Vereinigten Republik Tansania über Kapitalhilfe . . . . . . . . . . .                                                                  580\n7. 6. 77  Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Vereinigten Republik Tansania über Kapitalhilfe . . . . . . . . . . .                                                                  581\n7. 6. 77  Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Vereinigten Republik Tansania über Kapitalhilfe . . . . . . . . . . .                                                                  583\nVerordnung\nüber die Einführung einer neuen Numerierung der Gefahrklassen\nbei der Beförderung gefährlicher Güter\nim internationalen Straßen- und Eisenbahnverkehr\nVom 22. Juni 1977\nAuf Grund des Artikels 2 Abs. des Gesetzes vom 18. August 1969 zu dem Europäischen Dber-\neinkommen vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf\nder Straße (ADR) (BGBI. 1969 II S. 1489) und auf Grund des Artikels 2 des Gesetzes vom 26. April\n1974 zu dem Zusatzübereinkommen vom 26. Februar 1966 zum Internationalen Dbereinkommen\nüber den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr vom 25. Februar 1961 über die Haftung der\nEisenbahn für Tötung und Verletzung von Reisenden sowie zu den Internationalen Ubereinkommen\nvom 7. Februar 1970 über den Eisenbahnfrachtverkehr und über. den Eisenbahn-Personen- und\n-Gepäck.verkehr (BGBI. 1974 II S. 357) wird verordnet:\n§1\nBei der Beförderung gefährlicher Güter gemäß\n1. dem Europäischen Dbereinkommen vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung\ngefährlicher Güter auf der Straße (ADR) (BGBL 1969 II S. 1489) und seinen Anlagen A und B in\nder Fassung vom 29. Juli 1968 (Anlagenband zum Bundesgesetzblatt 1969 II Nr. 54), diese zuletzt\ngeändert durch die 6. ADR-ÄnderungsV vom 22. September 1975 (BGBl. II S. 1357), und","510                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil II\n2. der Internationalen Ordnung für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn (RIO)\n- Anlage I des Internationalen Ubereinkommens vom 7. Februar 1970 über den Eisenbahn-\nfrachtverkehr (BGBI. 1974 II S. 357, 456 in Verbindung mit dem Anlageband zum Bundesgesetz-\nblatt 1967 Teil II Nr. 13) - in der Fassung des Protokolls I vom 9. November 1973 der Diploma-\ntischen Konferenz für die Inkraftsetzung der Internationalen Ubereinkommen über den Eisen-\nbahnfrachtverkehr (CIM) und über den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr (CIV) vom\n7. Februar 1970 (BGBI. 1974 II S. 357, 557), geändert durch die RID-ÄnderungsV vom 22. Septem-\nber 1975 (BGBl. II S. 1381),\nist für die Bezeichnung der gefährlichen Güter ab 1. Juli 1977 zusätzlich zu oder anstelle der in den\nvorgenannten Rechtsvorschriften vorgeschriebenen Numerierung der Gefahrklassen die aus der\nnachstehenden Gegenüberstellung ersichtliche neue Numerierung der Gefahrklassen zu verwenden:\nBisherige Numerierung der Gefahrklassen              Neue Numerierung der Gefahrklassen\nIa     Explosive Stoffe und Gegenstände            la    Explosive Stoffe und Gegenstände\nlb     Mit explosiven Stoffen geladene             lb    Mit explosiven Stoffen geladene\nGegenstände                                      Gegenstände\nIc      Zündwaren, Feuerwerkskörper und            lc    Zündwaren, Feuerwerkskörper und\nähnliche Güter                                   ähnliche Güter\nld      Verdichtete, verflüssigte oder unter       2     Verdichtete, verflüssigte oder unter\nDruck gelöste Gase                               Druck gelöste Gase\nIe      Stoffe, die in Berührung mit Wasser        4.3   Stoffe, die in Berührung mit Wasser\nentzündliche Gase entwickeln                     entzündliche Gase entwickeln\nII      Selbstentzündliche Stoffe                  4.2   Selbstentzündliche Stoffe\nIIIa    Entzündbare flüssige Stoffe                3     Entzündbare flüssige Stoffe\nIIIb    Entzündbare feste Stoffe                   4.1   Entzündbare feste Stoffe\nIIIc    Entzündend (oxydierend)                    5.1   Entzündend (oxydierend)\nwirkende Stoffe                                  wirkende Stoffe\nIVa     Giftige Stoffe                             6.1   Giftige Stoffe\nIVb     Radioaktive Stoffe                         7     Radioaktive Stoffe\nV       Ätzende Stoffe                             8     Ätzende Stoffe\nVI      Ekelerregende oder ansteckungs-            6.2   Ekelerregende oder ansteckungs-\ngefährliche Stoffe                               gefährliche Stoffe\nVII     Organische Peroxide                        5.2   Organische Peroxide\n§2\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uberleitungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 5\nSatz 2 des Gesetzes vom 18. August 1969 zu dem Europäischen Ubereinkommen vom 30. September\n1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) und Artikel 3\ndes in der Eingangsformel bezeichneten Gesetzes vom 26. April 1974 auch im Land Berlin.\n§3\nDiese Verordnung tritt am 1. Juli 1977 in Kraft.\nBonn, den 22. Juni 1977\nDer Bundesminister für Verkehr\nGscheidle"]}