{"id":"bgbl2-1977-21-5","kind":"bgbl2","year":1977,"number":21,"date":"1977-05-21T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1977/21#page=4","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1977-21-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1977/bgbl2_1977_21.pdf#page=4","order":5,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens betreffend den Geltungsbereich der Gesetze in Ansehung der Wirkungen der Ehe auf die Rechte und Pflichten der Ehegatten in ihren persönlichen Beziehungen und auf das Vermögen der Ehegatten","law_date":"1977-04-28T00:00:00Z","page":444,"pdf_page":4,"num_pages":1,"content":["444                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil II\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Genfer Abkommens\nzur Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche\nVom 28. April 1977\nDie Bahamas haben dem Generalsekretär der\nVereinten Nationen am 16. Februar 1977 notifiziert,\ndaß sie sich an das Abkommen vom 26. September\n1927 zur Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche\n(RGBl. 1930 II S. 1067) gebunden betrachten, dessen\nAnwendung vor Erlangung der Unabhängigkeit auf\nihr Hoheitsgebiet erstreckt worden war.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 25. Juni 1976 (BGBl. II S. 1223).\nBonn, den 28. April 1977\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nVerbeek\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Abkommens\nbetreffend den Geltungsbereich der Gesetze in Ansehung der Wirkungen der Ehe\nauf die Rechte und Pflichten der Ehegatten in ihren persönlichen Beziehungen\nund auf das Vermögen der Ehegatten\nVom 28. April 1977\nDas Abkommen vom 17. Juli 1905 betreffend den\nGeltungsbereich der Gesetze in Ansehung der Wir-\nkungen der Ehe auf die Rechte und Pflichten der\nEhegatten in ihren persönlichen Beziehungen und\nauf das Vermögen der Ehegatten (RGBl. 1912 S. 453)\nist von den Niederlanden am 21. Februar 1977 ge-\nkündigt worden. Das Abkommen wird daher nach\nseinem Artikel 15 für die\nNiederlande                   am 23. August 1977\naußer Kraft treten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an\ndie Bekanntmachungen vom 24. Dezember 1954\n(BGBl. 1955 II S. 1) und vom 18. August 1969 (BGBl.\n1970 II S. 41).\nBonn, den 28. April 1977\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nVerbeek"]}