{"id":"bgbl2-1977-19-1","kind":"bgbl2","year":1977,"number":19,"date":"1977-04-29T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1977/19#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1977-19-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1977/bgbl2_1977_19.pdf#page=1","order":1,"title":"Bekanntmachung der deutsch-ungarischen Vereinbarung über die Anerkennung der Führerscheine und Fahrzeugscheine","law_date":"1977-03-18T00:00:00Z","page":413,"pdf_page":1,"num_pages":11,"content":["413\nBundesgesetzblatt\nTeil II                                                                                        Z1998A\n1977                     Ausgegeben zu Bonn am 29.April 1977                                                                                                    Nr.19\nTag                                                            I n h a 1t                                                                                     Seite\n18. 3. 77 Bekanntmachung der deutsch-ungarischen Vereinbarung über die Anerkennung der\nFührerscheine und Fahrzeugscheine . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                413\n23. 3. 77 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über die Weltorganisa-\ntion für Meteorologie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    424\n31. 3. 77  Bekanntmachung über die Änderung der Anlage zu dem Europäischen Ubereinkommen\nüber die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates                                                                    424\n4. 4. 77 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Republik Niger über Kapitalhilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                        426\n5. 4. 77 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik\nDeutschland und der Volksrepublik China über den Seeverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                428\n7. 4. 77 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 92 der Internatio-\nnalen Arbeitsorganisation über die Quartierräume der Besatzung an Bord von Schiffen\n(Neufassung vom Jahre 1949) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            429\n13. 4. 77  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Dbereinkommens Nr. 126 der Internatio-\nnalen Arbeitsorganisation über die Quartierräume an Bord von Fischereifahrzeugen . . . .                                                               430\n15. 4. 77  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls über Flüchtlingsseeleute . . . . . .                                                            431\n15. 4. 77 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Ubereinkommens über die\nFischerei im Nordwestatlantik und seiner Protokolle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                431\n19. 4. 77  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Ubereinkommens über die\nzivilrechtliche Haftung für Olverschmutzungsschäden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                432\nBekanntmachung\nder deutsdl-ungarischen Vereinbarung\nüber die Anerkennung der Führerscheine und Fahrzeugscheine\nVom 18. März 1977\nIn Budapest ist durch Notenwechsel vom 29. Sep-\ntember und 2. November 1976 zwischen der Regie-\nrung der Bundesrepublik Deutschland und der Regie-\nrung der Ungarischen Volksrepublik eine Vereinba-\nrung über die Anerkennung der Führerscheine und\nFahrzeugscheine getroffen worden. Die Vereinba-\nrung ist am 2. Februar 1977 in Kraft getreten; sie\nwird nachstehend zusammen mit den Mustern der\nungarischen Führer- und Fahrzeugscheine sowie\nderen Ubersetzung veröffentlicht.\nBonn, den 18. März 1977\nDer Bundesminister für Verkehr\nIn Vertretung\nHeinz Ruhnau","414                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil II\n(Ubersetzung)\nBotschaft                                                   Außenministerium\nder Bundesrepublik Deutschland                              der Ungarischen Volksrepublik\nBudapest                                                    J-262/2/ 1976.\nRK 451\nVerbalnote                                                  Verbalnote\nDie Botschaft der Bundesrepublik Deutschland beehrt         Das Außenministerium der Ungarischen Volksrepublik\nsich, dem Außenministerium der Ungarischen Volksrepu-       beehrt sich, der Botschaft der Bundesrepublik Deutsch-\nblik eine Vereinbarung zwischen der Regierung der Bun-      land unter Berufung auf die Verbalnote der Botschaft Nr.\ndesrepublik Deutschland und der Regierung der Ungari-       RK 451 vom 29. September 1976 nachstehendes mitzutei-\nschen Volksrepublik über die gegenseitige Anerkennung       len:\nder Führer- und Fahrzeugscheine auf der Grundlage des          Die Regierung der Ungarischen Volksrepublik ist mit\ngeltenden innerstaatlichen Rechts vorzuschlagen, die fol-   dem nachstehenden - durch die Verbalnote Nr. 451\ngenden Wortlaut haben soll:                                 vorgeschlagenen - Abkommen über die gegenseitige\nAnerkennung der Führer- und Fahrzeugscheine auf der\nGrundlage des geltenden innerstaatlichen Rechts einver-\nstanden.\n1. Nationale Führer- und Fahrzeugscheine, die von den       1. Nationale Führer- und Fahrzeugscheine, die von den\nzuständigen Behörden· eines der beiden Staaten nach         zuständigen Behörden eines der beiden Staaten nach\ndessen innerstaatlichen Rechtsvorschriften an Perso-        dessen innerstaatlichen Rechtsvorschriften an Perso-\nnen ausgestellt worden sind, die im Gebiet dieses           nen ausgestellt worden sind, die im Gebiet dieses\nStaates ihren ständigen Aufenthalt haben, werden im        Staates ihren ständigen Aufenthalt haben, werden im\nGebiet des anderen Staates für die Dauer eines Jahres       Gebiet des anderen Staates für die Dauer eines Jahres\nvom Tage des Grenzübertritts an als gültig anerkannt.       vom Tage des Grenzübertritts an als gültig anerkannt.\n2.  Nach Maßgabe der Nummer 1 sind die Inhaber eines        2. Nach Maßgabe der Nummer 1 sind die Inhaber eines\nnationalen Führerscheins befugt, Kraftfahrzeuge der         nationalen Führerscheins befugt, Kraftfahrzeuge der\nKlassen, für die die Fahrerlaubnis nach den innerstaat-    Klassen, für die die Fahrerlaubnis nach den innerstaat-\nlichen Vorschriften des ausstellenden Staates erteilt       lichen Vorschriften des ausstellenden Staates erteilt\nwurde, im Gebiet des anderen Staates während der           wurde, im Gebiet des anderen Staates während der\nDauer der Anerkennung des Führerscheins nach Num-          Dauer der Anerkennung des Führerscheins nach Num-\nmer 1 zu führen. Die Vorschriften über die Aberken-         mer 1 zu führen. Die Vorschriften über die Aberken-\nnung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaub-       nung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaub-\nnis Gebrauch zu machen, bleiben unberührt.                  nis Gebrauch zu machen, bleiben unberührt.\n3.  Eine Ubersetzung der Führer- und Fahrzeugscheine        3. Eine Ub-ersetzung der Führer- und Fahrzeugscheine\noder ein der Ubersetzung gleichwertiges Dokument ist        oder ein der Ubersetzung gleichwertiges Dokument ist\nfür die Anerkennung im Gebiet des anderen Staates           für die Anerkennung im Gebiet des anderen Staates\nnicht erforderlich.                                         nicht erforderlich.\n4.  Spätestens zwei Monate vor Inkrafttreten dieser Ver-    4.  Spätestens zwei Monate vor Inkrafttreten dieser Ver-\neinbarung werden je fünf Muster der im eigenen Staat        einbarung werden je fünf Muster der im eigenen Staat\nverwendeten Führer- und Fahrzeugscheine dem ande-          verwendeten Führer- und Fahrzeugscheine dem ande-\nren Staat zugesandt.                                        ren Staat zugesandt.\n5.  Änderungen der innerstaatlichen Vorschriften über die   5.  Änderungen der innerstaatlichen Vorschriften über die\nAusstellung von Führer- und Fahrzeugscheinen wer-           Ausstellung von Führer- und Fahrzeugscheinen wer-\nden unverzüglich nach ihrem Inkrafttreten unter Beifü-      den unverzüglich nach ihrem Inkrafttreten unter Beifü-\ngung von je fünf neuen Mustern des Führer- und              gung von je fünf neuen Mustern des Führer- und\nFahrzeugscheins, falls auch diese geändert werden,          Fahrzeugscheins, falls auch diese geändert werden,\ndem anderen Staat mitgeteilt.                               dem anderen Staat mitgeteilt.\n6.  Entsprechend     dem    Vier-Mächte-Abkommen vom        6.  Entsprechend dem Vierseitigen Abkommen vom\n3. September 1971 wird diese Vereinbarung in Uberein-       3. September 1971 wird diese Vereinbarung in Uberein-\nstimmung mit den festgelegten Verfahren auf Berlin          stimmung mit dem festgelegten Verfahren auch auf\n(West) ausgedehnt.                                         Berlin (West) ausgedehnt.\n7.  Diese Vereinbarung tritt drei Monate nach dem Zeit-     7.  Diese Vereinbarung tritt drei Monate nach dem Zeit-\npunkt in Kraft, an dem das Außenministerium der             punkt in Kraft, an dem das Außenministerium der\nUngarischen Volksrepublik das Einverständnis der            Ungarischen Volksrepublik das Einverständnis der\nRegierung der Ungarischen Volksrepublik der Bot-            Regierung der Ungarischen Volksrepublik der Bot-\nschaft der Bundesrepublik Deutschland durch eine            schaft der Bundesrepublik Deutschland durch eine\nNote gleichen Inhalts mitteilt.                            Note gleichen Inhalts mitteilt.\nDie Botschaft der Bundesrepublik Deutschland benutzt\ndiesen Anlaß, das Außenministerium der Ungarischen\nVolksrepublik erneut seiner ausgezeichneten Hochach-\ntung zu versichern.\nBudapest, den 29. September 1976                            Budapest, den 2. November 1976\nL. s.                                                       L. s.\nAn das\nMinisterium für Auswärtige Angelegenheiten                  Botschaft\nder Ungarischen Volksrepublik                               der Bundesrepublik Deutschland\nBudapest                                                    Budapest","Nr. 19 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. April 1977                   415\n,    , ,,\nGEPJARMU\nFORGALMI ENGEDELY\n(Ubersetzung J\nKRAFTFAHRZEUG-\nZULASSUNGSSCHEIN\nTitelseite","416                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil II\nTulajdonjog f enntartas es elidegenitesl\nkorlatozas f eljegyzese\nFORGALMI EHGEDELY\nA gepjarmuvet a vizsgabizottsag\nmegvizsgalta es\nEAVCNYTEtE,t\nforgalmi rendszammal la tta el.\nA gepjarmü a közuti forgalomban reszt\nvehet.\nA közuti forgalomban va16 reszvetelkor\na gepjarmü vezetoje a forgalmi engedelyt\nmaganal tartani ·köteles.\nB     378454\n*\n(Ubersetzung)\nRaum für Eintragungen\nbetr. Eigentumsvorbehalt und\nEinsdiränkung des Veräußerungsredlts                 ZULASSUNG ZUM VERKEHR\nDas Kraftfahrzeug wurde von der Prüfkom-\nmission überprüft und mit dem amtlichen\nKennzeichen\nversehen.\nDas Kraftfahrzeug ist zur Teilnahme am Ver-\nkehr auf öffentlichen Straßen berechtigt.\nDer Fahrer des Kraftfahrzeuges ist verpflich-\ntet, bei der Teilnahme am Verkehr auf\nöffentlichen Straßen diesen Zulassungsschein\nbei sich zu führen.\nSeriennummer\nEinband -  Innenseite 1","Nr. 19 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. April 1977                                                                                                         417\nA 1ipjarmii rendszamabali beallo                                                                                                      A gepjarmü neme\nvaUozasok                                                                      Motor-                         MotorkerekpAr                Szemely-\nkerekpar                            olclalkocsival              gepkocsi\nü j rendszäm:                                                                                                             Teher-\ngepkocsi                              Vontat6                 Aut6busz\n................................................, .19............................ h6 ............ p.\nP. H.                                                                                          - P6tkocsi                         I   Különleges:\nGyartmany:                                        ~\nUj rendszam:\n~.'...~      ?;~:~~t~~°.::::: .\n................................................ , 19............................ h6 ............ n.\nP. H.\nUj ren.dszam:                                                                                                                                               ....::/ ......................................\n,..............................................., 19............................ h6 ............ n.\nP. H,                          ................................................................     . . ~~.:~=. . I . ..~~~~~:!~:.           kg\nTeherbiras:\nkg\nÜj rendszam:\n................................................ , 19............................ h6 ............ n.\n........................................ szemely ............................-............ kg\nHengeriirtartalom: j                               Teljesitmeny:\nP. H.\n•................................... cm3 1 ........................................ LE\n3\n378454\n*\n(Ubersetzung)\nVeränderungen des                                                                                              Art des Kraftfahrzeugs\nKraftfahrzeug-Kennzeichens\nMotorrad                          Mot<;>rrad mit       I      Personen-\nNeues Kennzeichen:\n, 19 ....               . ........... Monat . . Tag\n1\n-k-ra_t_t~-s-~-g-en--:--S-ch_l_e_p_p_e_r\nBeiwagen               kraftwagen\n,- -~~~:~:~~                   -~\nL. S.                                                                                                Anhänger-                             Sonderfahrzeug:\nwagen\nNeues Kennzeichen:                                                                                                    Hersteller:\n.       . , 19 .                 ............. Monat                              . Tag             Typ:\nFahrgestell-                            Motornummer:\nL.S.                                                                                                             nummer:\nNeues Kennzeichen: ...\n19 ..                                 . Monat . .... Tag\nL. S.                                                                                                      Eigengewicht:                       ·1   Gesamtgewicht:\n.... kg                         ......... kg\nNeues Kennzeichen:                                                                                                                                 Zulässige Belastung:\n, 19 .                                    . Monat ... Tag\n..... Personen                                                      ... kg\nL.S.\nLeistung:\nHubraum: cm•                     1\nSeriennummer\n1","418                                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil II\nHengerek szama:            1 Tengelyek szAma:                                              A gepjarmü elso jogos ü~bentart6Ja:\nKocsiszekreny neme:                                                            :·~.' :::: ::j;:.~                                                                                   : :\nNyitott                                    Csukott                                Lakclm, tetephety_:                        ~...... -.............:•;............. ~f~~i,\n.............. ker,            .~~.........................                    ~ • ................ a.\nEroforras neme: benzin, gazolaj, elektro-\n................................................ , 19............................ h6 ............ !1,\nmos, gaznemu: .................... ,... ,.............................................. .\nP. ~-                           , ...............................................................\nRendörhat6säg reszer61\nA gepjarmü uj jogos üzen;ibentartoja:\nNev:\nGumiabroncs merete es darabszama:\nLakcim, telephely : .................................................... ~~~~g\nut\n,............... ker., ............................................ utca ................ s1.\nter\nVontathat:                                                                                                              .. , 19 ............................ h6 ............ n,\nkg vagy ennel kisebb                                                           P. H.\nösszsulyu p6tkocsit.                                                                                                 Rendörhat6säg reszer61\n378454\nB\n*\n(Ubersetzung)\nAnzahl               1     Anzahl der Achsen:                                                     Erster beredltigter Fahrzeughalter:\nder Zylinder:\nNamen:\nArt der Karosserie:\nOffen               [_ _             Geschlossen                                    Wohnsitz, Standort                                                                            Stadt\nGemeinde\nGasse\nBezirk,                                             Straße                            Nummer\nArt des Betriebsstoffes: Benzin, Dieselöl,                                                                                                                  Platz\n, 19                                         Monat                                    Tag\nStrom, gasartig:\nL.    s.\nseitens der Polizeibehörde\nDer neue berechtigte Kraftfahrzeughalter:\nNamen:\nGrößenbezeichnung und Anzahl der Reifen:\nWohnsitz, Standort                                                                             Stadt\nGemeinde\nGasse\nBezirk,                                             Straße                            Nummer\nPlatz\nZugelassen zum Ziehen eines Anhängers                                                                            , 19                                          Monat                                   Tag\nvon einem Gesamtgewicht\nL.    s.\nvon höchstens .                           .. kg                                                                                                      seitens der Polizeibehörde\nSeriennummer\n•                                                                                                                                                                                                           5\nSeiten 6 bis 9 wie Seite 5 (untere Hälfte)","Nr. 19 ~ Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. April 1977                              419\nBivatalos felJegyzesek:\nA forgalmi engedely adataiban beallt\nmindennemu valtozast az illetekes elsöfoku\nrendörhat6sagnal kell bejelenteni.\nA valtozasok bejegyzesere csak a rendor-\nhat6sag illetekes tagja jogosult.\n111 Mt 1010 Gepjärmü forg. engedely - Pj 750044\n(Ubersetzung)\nRaum für amtlidle Eintragungen:\nJede Veränderung der in diesem Kraft-\nfahrzeugschein eingetragenen Daten ist der\nPolizeibehörde anzuzeigen.\nZur Eintragung der Veränderungen ist nur\nder zuständige Beamte der Polizeibehörde\nbefugt.\n97 048 1010 Kraftfahrzeugschein -     Pj 750044\nSeiten 11 bis 16 wie Seite 10                                                    Einband -   Innenseite 2","~\nt-.)\n=\nKorlatowok, laato5'gi bejegyzbek                  Orvosi 6rvinyesftb\n•:E:rvenyes: __________ ev ___________ h6 _______ -ig      MAGYAR NEPKÖZTARSASAG\nKelt: ______________ ev ___________ h6 ______ nap\nto\nC\n®\n::,\nP. H.                     alairas        ------                           0..\n.,.. -\n(t)\nIJJ\n(Q\n~        •:E:rvenyes: __________ ev __________ h6 _______ -ig                               (t)\nIJJ\nKelt: ______________ ev __________h6....... nap                                  ~\nN\ner\n·1\nP. H.                     alairas       · --- ·· VEZETÖI ENGEDELY        ~\n.. ~\n~·:;\"··\\:')\n:\n•trvenves: __________ ev ---------· h6 _______ -ig             Permis de conduire\n'-\nQJ\n::r\n--t\nC\n,,                                                                                                           (Q\nQJ\nKelt:·--·----------· ev __________ h6 ., _____ nap                               ::,\n-\n(Q\nP. H.                     alairas     ·-------                            c.o\n--..J\n--..J\n*li:rvenyes:___________ ev __________ h6__   0\n____  -ig          Sorsza.m:       --l\n~-\nKelt: ______________ ev   ___________ ho •..... nap                              ......\nBl33400           ......\nP. H.                     alairas •         ----\nBl33400                                    Bl33400","(Ubersetzung)\nElnsdlränkung_!__~,J>.ehördlkb.e Ein_tr_ctgungen                 Är~I!_dle_GültigJ!lach_!lng\nVOLKSREPUBLIK UNGARN\n* Gültig bis:        Jahr        Monat                                                  z:-s\nAusgestellt am: .... Jahr . .. Monat ..                                               <.O\nL. s.\n®\nUnterschrift                                             -'IJ)\"'.!\ntQ\n* Gültig bis:        Jahr.     . Monat ....                                             0..\n(0\n'\"'i\nAusgestellt am:       Jahr ... Monat ...\ns.\n•\n~\nL.\nUnterschrift         FUHRERSCHEIN                        C/l\ntQ\nIJ)\nO\"\n* Gültiu bis: .      Jahr ...... Monat                Permis de conduire                (D\nt:d\n0\nAusgestellt am: . .. Jahr ..... Monat ...                                             :::i\n?\nL. s.                                                                          0..\n(0\n:::i\nlsJ\n* Gültig bis: .      Jahr                               Laufende Nummer:                50\nAusgestellt am:       Jahr.    . Monat.                                               •\n'Cl\n~\nL. s.\nUnterschrift                                             -\n<.O\n-.J\n-.J\n(Laufende Nummer)                                       (Laufende_ Nummer)\nSeite 5                                                Seite 6                                         Seite 1\n•\n-\nN","~\nt-.)\nt-.)\n1. Nev:                                                 Jarmikateg6riak, amelyekre az _engedely en6nyes   Jarmikateg6riak, amelyekre az .engedely •n6nyes\n2. Anyja neve:. _________ _                               Oldalkocsis es oldalkocsi nelküli 1              Az A es B kateg6riaba nem tar-\nmotorkerekparok, motortriciklik·.                tozo, szemelyszallitasra szolga16\n3. Szül. ido: _________ ev ________h6_                     valamint az ezekhez hasonl6 olyan                gepjarmüvek. Az ebbe a kateg6-\nSzül. hely: ___ _\n_ nap\nAI\ngepjarmüvek. amelyeknek üres 1\nslllya <00 kg-ot mes nem h•Ia:-'.r,~~ H.      0  riaba tartoz6 gepjarmüvekhez egy\nkönnyü p6tkocs1 csatolhat6.\n-------------------------- -- --\nP. H.\no:l\nC\n::,\n4. Lakas: ______ . _______ ..                                                                               Vizsga kelte:\n;j/flF·_                 Vizsga kelte:\nE\nB, C vagy D kateg6riab,t '.'.'.ac,rolt\n;iarmüvek, amelyeknek _'._y'laetöje\nnemcsak könnyü. hane~s p6t-\nP. H.\n'°\n0..\n(t)\nc,i\n(t)\nc,i\n~~·\n1\n1\n1\nGepjarmüvek - az ol.d ati!;.oo.i,sis es\noldalkocsi nelküli m~f&l!rekpa-\n_kocsik_vontatasara_is je· ___ lt. ____                      ~\n~;                                                                                                           Vizsga keltc:\nN\n0-\n-·\n1D\n~:\n1                          '\\ w\nrok kivetelevel -.d\"~lyeknek\nmegengedett maxi~Ii~I sulya J500\nkg-ot (7700 fontot~~oitg nem halad                                                                            g\no,\n,;~«·     C.ll\nXl\"D•\n~\nes amelyekben.:-~·szemelyszalU-\ntasra szolgalfl@1't:.~a vezetö üleset\n, .... ·:,,.\"lf, -\n.-~~',.;                                   c.....\n,,\n::, l\n~ :J\nO'                                     \"-<                                                                                                                               Q)\n,.,\n{A  :\n-S{\\          C.11\n3 ~                  81  nem szamity.-~<l~~gfcljcbb 8 ü_l?:-\nhely van ... ~t•-· 1lyen kateg6riaJH\nP. H.                                                       ·p, H.    ::r'\n...\ne:                                                                                                                                                                       '\"-1\n~,'                                     gepjürmfrh.k egy könnyü p6tkocsi\n... 1\n~    ,,•\n3 'O                     csatolhatfli ··                                  Vizsga   ~e~~-               .                            '°::,\nQ)\n'°-r.o\n1\n{A\n1D :\n;A\\''''                                                                                                    \"\n1\n~')·\n1                                                                                                                                                                    ..,J\nVizsga kclte:\nf\n1\n..,J\n5. Kiadta:                                                 Aruszallitasra hasznalt gepjarmü-\nP. H.\n...,\nvek, amelyeknek megengedett leg-\n6. Kelt:                               h6 _____ nap                                                                                                                     ~\n-\nnagyobb összsiilya meghaladja a                  Vizsga kelte:\n3500 · kg-ot (7700 fontot). E jarma-\n·1. l!!rvenyes: _________ ev ________ ,h6________ -ig•\nc   kateg6riahoz egy könnya p6tkocsi\nI csatolhato.                             P. H.\nP. H.\nP. H.                                                                          - - -- --                  - - .. ~\nhat6sag alürasa                                    Vizsga kelte:                                    Vizsga kelte:","(Ubersetzung)\n1. Namen:                                                  Fahrzeugklassen, für die der Führerschein              Fahrzeugklassen, für die der Führerschein\n_gültig ist                                         ~!tig_ ist\n2. Namen der Mutter:\nKraftüider mit und ohne Beiwagen,                     Kraftfahrzeuge zur Personenbeförde-\nrung, die nicht in die Klasse A oder\nz:,\n3. Geburtsdatum:           . Jahr.     Monat.                Kraftdreiräder, sowie ähnliche Kraft-\nfahrzeuge, deren Leergewicht 400 kg                   B fallen. Kraftfahrzeuge dieser Kate-\nGeburtsort:\nA\nnicht übersteigt.\nL. S.\nD    gorie sind zum Ziehen eines leichten\nAnhängers zugelassen.\nL. s.        (.0\n4. Wohnsitz:\nDatum der Prüfung:                                    -l\nOJ\nDalum der Prüfung:                                    Kraftfahrzeuge, die in die Klasse B,\nc.o\nC, oder D fallen und deren Führer                      0..\nKraftfahrzeuge             ausgenommen                nicht nur zum Ziehen leichter An-                     ..,\n(!)\nc::\n::,\n§\"\nKrafträder mit und ohne Beiwagen -\nmit einem höchsten zulässigen Ge-                E    hänger, sondern audl zum Ziehen\n,mderer Anhänger befugt ist.\nL. s.\n•c::\nw                         samtgewidll. von nicht mehr als                                                                              r.n\n!\np..\n~\nu-,\n~\nu-,\nr'\n§:\n,_\ner               B\n3 soo · kg (7 700 Pfund) und die, sofern\nsfo der Personenbeförderung dienen,\nnidll. mehr als 8 Sitzplätze außer dem\nI'ührersitz haben. Kraftfahrzeuge die-   L. s.\nDatum der Prüfung:                                  c.o\nOJ\nC\"\n(!)\nser Kategorie sind zum Ziehen eines                                                                          t:c\ntic,                               8   §:                    leichten Anhdngers zugelassen.                                                                 L. s.         0\n~                                  8\n.?\n::::l\n~                                                                                                                  Datum der Prüfung:                                     0..\n(!)\nDatum der Prüfung:                                                                                           ::::l\nN\n5. Ausgestellt durch:                                        Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung\nF                                             L. s.         ~\n6. Am:\n7. Gültig bis*\nJahr\n. Jahr\nMonat\nMonat\nTag\nTag\nmit einem höchsten zulässigen Ge-\nsdmtgewicht von mehr als 3 500 kg\n(7 700 Pfund). Kraftfahrzeuge dieser                  Datum der Prüfung:\n•\n\"tj\nKategorie sind zum Ziehen eines                                                                              ~\nC    leichten Anhängers zugelassen.           L. s.                                                               -\n( .0\n....:i\n....:i\nL. s.\nUntersduift der Behörde              Siegel             Datum df'r Prüfung:                                   Diltum der Prüfung:\nSeite 2                                                   Seite 3                                                Seite 4\n~\n1:-.)\n~"]}