{"id":"bgbl2-1977-14-3","kind":"bgbl2","year":1977,"number":14,"date":"1977-04-01T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1977/14#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1977-14-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1977/bgbl2_1977_14.pdf#page=2","order":3,"title":"Bekanntmachung der deutsch-schwedischen Vereinbarung über das Außerkrafttreten des Abkommens vom 26. Januar 1951 über den Warenverkehr","law_date":"1977-03-07T00:00:00Z","page":286,"pdf_page":2,"num_pages":2,"content":["286              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil II\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich der Regeln\nzur Verhütung von Zusammenstößen auf See\n(Seestraßenordnung)\nVom 7. März 1977\nDie Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen\nauf See - Anlage B zur Schlußakte der Internatio-\nnalen Konferenz von 1960 zum Schutz des menschli-\nchen Lebens auf See - (BGBl. 1965 II S. 465, 742)\nsind von\nBarbados                        am      8. Dezember 1976\nPapua-Neuguinea                 am           18. Mai 1976\nangenommen worden.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 27. Oktober 1976 (BGBI. II\ns. 1847).\nBonn, den 7. März 1977\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Fl e i s c h h a u e r\nBekanntmadmng\nder deutsch-schwedischen Vereinbarung\nüber das Außerkrafttreten des Abkommens vom 26. Januar 1951\nüber den Warenverkehr\nVom 7. März 1977\nAm 20. Januar 1977 ist in Stodc.holm zwischen der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung des Königreichs Schweden durch Noten-\naustausch vereinbart worden, die Gültigkeit des Ab-\nkommens vom 26. Januar 1951 über den Warenver-\nkehr, seiner Zusatzvereinbarungen und Anlagen zu\nbeenden. Die Vereinbarung ist am 20. Januar 1977 in\nKraft getreten. Der Wortlaut des Notenwechsels wird\nnachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 7. März 1977\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Fleischhauer","Nr. 14 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. April 1977                               287\nDer Botsd1after                                           Ministern\nder Bundesrepublik Deutsd1land                              för Ulrikes Arendena\nStockholm, den 20. Januar 1977                              Stockholm, den 20. Januar 1977\nHerr Botschafter\nIch beehre mich, den Empfang Ihrer Note vom 20. Januar\n1977 zu bestätigen, mit welcher Sie im Namen Ihrer Re-\ngierung den Abschluß einer Vereinbarung zwischen der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und der schwe-\ndischen Regierung vorsd1lagen. Ihre Note lautet in verein-\nbarter deutscher Fassung wie folgt:\nFrau Minister,                                              \"Frau lvtinister,\nidl beehre midl, Ihnen im Namen der Regierung der           ich beehre midl, Ihnen im Namen der Regierung der\nBundesrepublik Deutsdlland folgende Vereinbarung vor-       Bundesrepublik Deutschland folgende Vereinbarung vor-\nzuschlagen:                                                 zuschlagen:\n1. Durd1 die Entwicklungen im handelspolitischen Bereidl    1. Durch die Entwicklungen im handelspolitischen Bereich\nin den vergangenen Jahren, insbesondere durdl das           in den vergangenen Jahren, insbesondere durch das\nAbkommen zwischen der Europäisdlen Wirtschaftsge-           Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsge-\nmeinsd1aft und dem Königreidl Sdlweden vom 22. Juli         meinschaft und dem Königreich Sdlweden vom 22. Juli\n1972, ist das Abkommen zwisdlen der Regierung der           1972, ist das Abkommen zwisdlen der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland und der Regierung des            Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des\nKönigreidls Schweden vom 26. Januar 1951 über den           Königreichs Schweden vom 26. Januar 1951 über den\nWarenverkehr gegenstandslos geworden. Die Gültig-           Warenverkehr gegenstandslos geworden. Die Gültig-\nkeitsdauer des Abkommens vom 26. Januar 1951, seiner        keitsdauer des Abkommens vom 26. Januar 1951, seiner\nZusatzvereinbarungen und Anlagen soll deshalb mit In-       Zusatzvereinbarungen und Anlagen soll deshalb mit In-\nkrafttreten dieser Vereinbarung enden.                      krafttreten dieser Vereinbarung enden.\n2. Der bewährte regelmäßige Meinungsaustausch über          2. Der bewährte regelmäßige Meinungsaustausch über\nwirtsdiafllid1e Fragen im Rahmen des bisherigen Re-         wirtschaftliche Fragen im Rahmen des bisherigen Re-\ngierungsausschusses soll jedoch nach übereinstimmen-        gierungsausschusses soll jedoch nach übereinstimmen-\nder deutscher und sdlwedisdler Auffassung fortgesetzt       der deutscher und schwedischer Auffassung fortgesetzt\nwerden. Deshalb wird aus Vertretern beider Regierun-        werden. Deshalb wird aus Vertretern beider Regierun-\ngen ein neuer Regierungsaussdluß für Wirtschafts-           gen ein neuer Regierungsausschuß für Wirtschafts-\nfragen gebildet, der in der Regel einmal jährlich ab-       fragen gebildet, der in der Regel einmal jährlich ab-\nwedlselnd in der Bundesrepublik Deutschland und in          wechselnd in der Bundesrepublik Deutsdlland und in\nSdlweden zusammentritt. Zu den Sitzungen können             Schweden zusammentritt. Zu den Sitzungen können\nSachverständige zugezogen werden. Der Regierungs-           Sachverständige zugezogen werden. Der Regierungs-\nausschuß erörtert wirtschaftlic:he Themen von allgemei-     ausschuß erörtert wirtschaftliche Themen von allgemei-\nner, bilateraler oder multilateraler Bedeutung, die für     ner, bilateraler oder multilateraler Bedeutung, die für\nbeide Seiten von Interesse sind.                            beide Seiten von Interesse sind.\n3. Diese Vereinbarung gilt auch für das Land Berlin, so-    3. Diese Vereinbarung gilt auch für das Land Berlin, so-\nfern nic:ht die Regierung der Bundesrepublik Deutsch-       fern nicht die Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland gegenüber der Regierung des Königreichs Schwe-         land gegenüber der Regierung des Königreichs Schwe-\nden innerhalb von drei Monaten nac:h Inkrafttreten der      den innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten der\nVereinbarung eine gegenteilige Erklärung abgibt.            Vereinbarung eine gegenteilige Erklärung abgibt.\n4. Diese Vereinbarung gilt vom Datum des Inkrafttretens     4. Diese Vereinbarung gilt vom Datum des Inkrafttretens\nan unbefristet so lange, bis sie von einer der beiden       an unbefristet so lange, bis sie von einer der beirlen\nRegierungen unter Einhaltung einer Frist von drei           Regierungen unter Einhaltung einer Frist von drei\nMonaten schriftlich gekündigt wird.                         Monaten schriftlich gekündigt wird.\nFalls sich die Regierung des Königreichs Schweden          Falls sich die Regierung des Königreichs Schweden\nmit den unter Nummern 1 bis 4 gemac:hten Vorsc:hlägen       mit den unter Nummern 1 bis 4 gemachten Vorschlägen\neinverstanden erklärt, werden diese Note und die das        einverstanden erklärt, werden diese Note und die das\nEinverständnis Ihrer Regierung ausdrückende Antwort-        Einverständnis Ihrer Regierung ausdrückende Antwort-\nnote Eurer Exzellenz eine Vereinbarung zwischen unseren     note Eurer Exzellenz eine Vereinbarung zwischen unseren\nbeiden Regierungen bilden, die mit dem Datum Ihrer Ant-     beiden Regierungen bilden, die mit dem Datum Ihrer Ant-\nwortnote in Kraft tritt.                                    wortnote in Kraft tritt.\"\nGenehmigen Sie, Frau Minister, die          Versidlerung   Ich beehre mich, Ihnen mitzuteilen, daß meine Regie-\nmeiner ausgezeic:hnetsten Hochadltung.                      rung mit den in Ihrer Note enthaltenen Vorschlägen ein-\nverstanden ist. Ihre Note und diese Antwortnote bilden\nDr. H. Voigt  somit eine Vereinbarung zwisdlen unseren beiden Regie-\nrungen, die mit dem Datum dieser Note in Kraft tritt.\nGenehmigen Sie, Herr Botschafter, die Versicherung\nmeiner ausgezeichnetsten Hochachtung.\nKarin Söder\nAn den                                                      An den Botschafter\nSchwedischen Außenminister                                  der Bundesrepublik Deutschland\nFrau Karin Söder                                            Herrn Doktor Heinz Voigt\nStockholm                                                   Stockholm -"]}