{"id":"bgbl2-1976-66-5","kind":"bgbl2","year":1976,"number":66,"date":"1976-12-23T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1976/66#page=10","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1976-66-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1976/bgbl2_1976_66.pdf#page=10","order":5,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die politischen Rechte der Frau","law_date":"1976-12-09T00:00:00Z","page":1970,"pdf_page":10,"num_pages":1,"content":["1970                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil II\ndem deutschen Geltungsbereid1 dieses Abkommens aus-         lehensgewährung ergebenden Lieferungen die Erzeug-\nschließen oder erschweren, und erteilt gegebenenfalls die   nisse der Industrie des Landes Berlin bevorzugt berück-\nfür eine Beteiligung dieser Verkehrsunternehmen erfor-      sichtigt werden.\nderlichen Genehmigungen.\nArtikel 7\nMit Ausnahme der Bestimmungen des Artikels 4 hin-\nArtikel 5\nsichtlich des Luftverkehrs gilt dieses Abkommen auch für\nLieferungen und Leistungen für Vorhaben, die aus dem      das Land Berlin, sofern nicht die Regierung der Bundes-\nDarlehen finanziert werden, sind international öffentlich   republik Deutschland gegenüber Seiner Majestät Regie-\nauszuschreiben, soweit nicht im Einzelfall etwas Abwei-     rung von Nepal innerhalb von 3 Monaten nach Inkraft-\nchendes festgelegt wird.                                    treten des Abkommens eine gegenteilige Erklärung ab-\ngibt.\nArtikel 6                                                   Artikel 8\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland legt            Dieses Abkommen tritt am Tage seiner Unterzeichnung\nbesonderen Wert darauf, daß bei den sich aus der Dar-       in Kraft.\nGESCHEHEN zu Kathmandu am 11. November 1976 in\nzwei Urschriften, jede in deutscher, nepalesischer und\nenglischer Sprache, wobei jeder Wortlaut verbindlich ist.\nBei unterschiedlicher Auslegung des deutschen und des\nnepalesischen Wortlauts ist der englische Wortlaut maß-\ngebend.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutsd1land\nKarl Maes\nDr. Franz K l a m s e r\nFür Seiner Majestät Regierung von Nepal\nDevendra R. Pan de y\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Ubereinkommens\nüber die politisdten Rechte der Frau\nVom 9. Dezember 1976\nDas Ubereinkommen vom 31. März 1953 über die\npolitischen Rechte der Frau (Bundesgesetzbl. 1969\nII S. 1929; 1970 II S. 46) wird nach seinem Artikel\nVI Abs. 2 für\nLuxemburg                         am 30. Januar 1977\nin Kraft treten.\nDiese Bekannmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 22. September 1976 (Bundes-\ngesetzbl. II S. 1701).\nBonn, den 9. Dezember 1976\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nVerbeek."]}