{"id":"bgbl2-1976-66-1","kind":"bgbl2","year":1976,"number":66,"date":"1976-12-23T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1976/66#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1976-66-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1976/bgbl2_1976_66.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 1/77 - Änderungen zum 1. Januar 1977)","law_date":"1976-12-17T00:00:00Z","page":1961,"pdf_page":1,"num_pages":3,"content":["1961\nBundesgesetzblatt\nTeil II                                                                                         Z 1998 A\n1976                 Ausgegeben zu Bonn am 23. Dezember 1976                                                                                                              Nr. 66\nTag                                                                      Inhalt                                                                                         Seite\n17. 12. 76  Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 1 /77 - Änderungen zum\n1. Januar 1977) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    1961\n2. 12. 76  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Pakts über wirtschaftliche,\nsoziale und kulturelle Rechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  1964\n7. 12. 76  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Pakts über bürgerliche\nund politische Rechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          1966\n8. 12. 76  Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und Seiner Majestät Regierung von Nepal über Kapitalhilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                   1969\n9. 12. 76  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über die politischen\nRechte der Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      1970\n16. 12. 76  Bekanntmachung des deutsch-luxemburgischen Abkommens über Unterhaltung, Erneue-\nrung und Betrieb der gemeinsamen Strecke des Mosellaufs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                              1971\nVerordnung\nzur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs\n(Nr. 1/77 -Änderungen zum 1. Januar 1977)\nVom 17. Dezember 1976\nAuf Grund des § 77 Abs. 4 Nr. 2, Abs. 8 und 9 des                                      7. Der Anhang „Besondere Zollsätze gegenüber\nZollgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung                                                 Osterreich, Portugal, Schweden und der Schweiz\nvom 18. Mai 1970 (Bundesgesetzbl. I S. 529), zuletzt                                           - EGKS\" wird wie folgt geändert:\ngeändert durch das Sechzehnte Gesetz zur Ände-                                                 a) In Absatz 1 erhält bei den in der Anlage 3\nrung des Zollgesetzes vom 18. März 1976 (Bundes-                                                      aufgeführten Tarifstellen die Spalte 2 (Zoll-\ngesetzbl. I S. 701), wird verordnet:                                                                  satz Osterreich/Schweden) die aus dieser An-\nlage ersichtliche Fassung.\n§  1                                                               b) In Absatz 2 Satz 1 wird die Jahresangabe\nDer Deutsche Teil-Zolltarif (Bundesgesetzbl.                                                       ,, 1976\" jeweils geändert in „ 1977\".\n1968 II S. 1044) in der zur Zeit geltenden Fassung                                             c) In Absatz 3 Satz 1 wird die Jahresangabe\nwird wie folgt geändert:                                                                              ,, 1976\" jeweils geändert in „ 1977\".\n1. Die Bestimmung zu Tarifnr. 07.01 A I erhält die\naus der Anlage 1 ersichtliche Fassung.                                               8. Im Anhang „Besondere Zollsätze gegenüber Nor-\nwegen - EGKS\" wird bei Tarifstelle 73.02 A I\n2. Die Bestimmung zu Tarifnr. 12.01 A erhält die aus\ndie Angabe „3 0/o\" in Spalte 2 (Zollsatz) geändert\nder Anlage 2 ersichtliche Fassung.\nin „2,4 0/o\".\n3. Die Angabe „ 15.07 D I a)\" in Spalte 1 (Tarifnum-\nmer) wird geändert in „ 15.07 D I\".                                                                                                      § 2\n4. Die Bestimmung zu Tarifnr. 15.07 D I b) wird ge-                                           Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\nstrichen.                                                                             leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nblatt I S. 1) in Verbindung mit § 89 des Zollgesetzes\n5. Die Angabe „ 17 .01 B II a)\" in Spalte 1 (Tarifnum-                                    auch im Land Berlin.\nmer) wird geändert in „ 17.01 BI\".\n§ 3\n6. Die Bestimmung zu Tarifnr. 59.17 B wird gestri-\nchen.                                                                                     Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1977 in Kraft.\nBonn, den 17. Dezember 1976\nDer Bundesminister der Finanzen\nIn Vertretung\nDr. Hie hle","1962                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil II\nAnlage l\n(zu § 1 Nr. 1)\nZollsatz\nTarifnummer                   Warenbezeichnung                                   vertrags-\nautonom       mäßig\n2\nZu 07.01 AI unter den Voraussetzungen, die im Gesetz über den Ver-\nkehr mit Saatgut vom 20. Mai 1968 (Bundesgesetzbl. I\nS. 444) in der jeweils geltenden Fassung und in den dazu\nergangenen Durchführungsbestimmungen festgesetzt sind\nAnlage 2\n(zu § 1 Nr. 2)\nZollsatz\nTarifnummer                   Warenbezeichnung                                   vertrags-\nautonom  1\nmäßig\n2\nZu 12.01 A unter den Voraussetzungen, die im Gesetz über den Ver-\nkehr mit Saatgut vom 20. Mai 1968 (Bundesgesetzbl. I\nS. 444) in der jeweils geltenden Fassung und in den dazu\nergangenen Durchführungsbestimmungen festgesetzt sind","Nr. 66 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 23. Dezember 1976                     1963\nAnlage 3\n(zu § 1 Nr. 7 Buchstabe a)\nZollsatz\nTarifstelle        Osterreich/Schweden\n2\n73.15 Alb) 1                    1,8 °/o\nAI b) 2                   2,4 °/o\nAIII                      3 0/o\nAIV                       3,6 °/o\nA Vb) 1                   4,2 0/o\nA V b} 2                  3,60/o\nA V d) 1 aa)              3    O/o\nA VI a)                   4,2 0/o\nA VI c) 1 aa)             4,2 °/o\nA VII a)                  4,2 °/o\nA VII b) 2 -              4,8 °/o\nA VII c)                  4,2 0/o\nA VII d) 1                4,2 °/o\nB I b) 1 bb)              1,8 °/o\nBI b) 2                   2,4 °/o\nB III                     3,60/o\nBIV                       3,6 °/o\nB V b) 1                  4,2 °/o\nB V b) 2                  3,6 0/o\nB V d) 1 aa)              3    O/o\nB VI a)                   4,2 °/o\nB VI c) 1 aa)             4,20/o\nB VII a) 1                3,6 °/o\nB VII a) 2                4,2 0/o\nB VII b) 1                4,2 °/o\nB VII b) 2 bb)            4,2 0/o\nB VII b) 3                4,2 °/e\nB VII b) 4 aa)            4,20/o"]}