{"id":"bgbl2-1976-54-15","kind":"bgbl2","year":1976,"number":54,"date":"1976-10-08T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1976/54#page=15","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1976-54-15/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1976/bgbl2_1976_54.pdf#page=15","order":15,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Jamaika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen","law_date":"1976-09-22T00:00:00Z","page":1703,"pdf_page":15,"num_pages":2,"content":["Nr. 54 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Oktober 1976 1'103\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten des Abkommens\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und Jamaika\nzur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet\nder Steuern vom Einkommen und vom Vermögen\nVom 22. September 1976\nNach Artikel 4 Abs. 2 des Gesetzes vom 14. Juli\n1976 zu dem Abkommen vom 8. Oktober 1974 zwi-\nschen der Bundesrepublik Deutschland und Jamaika\nzur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem\nGebiet der Steuern vom Einkommen und vom Ver-\nmögen (Bundesgesetzbl. 1976 II S. 1194) wird hier-\nmit bekanntgemacht, daß das Abkommen nach\nseinem Artikel 29 und das dazugehörige Protokoll\nvom selben Tage\nam 13. September 1976\nin Kraft getreten sind.\nDer nach Artikel 29 des Abkommens für dessen\nInkrafttreten erforderliche Austausch von Urkunden\n(Erklärungen) über das Vorliegen der verfassungs-\nrechtlichen Voraussetzungen hat am 13. August 1976\nin Kingston stattgefunden.\nBonn, den 22. September 1976\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Fleischhauer","1704                                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil II\nUbersi,ht über den Stand der Bundesgesetzgebung\nDie 307. Übersicht über den Stand der Bundesgesetzgebung,\nabgeschlossen am 31. August 1976,\nist im Bundesanzeiger Nr. 170 vom 9. September 1976 erschienen.\nDiese Übersicht enthält bei den aufgeführten Gesetzesvorlagen\nalle wichtigen Daten des Gesetzgebungsablaufs\nsowie Hinweise auf die\nBundestags- und Bundesrats-Drucksachen\nund auf die sachlich zuständigen Ausschüsse des Bundestages.\nVerkündete Gesetze sind nur noch in der der Verkündung\nfolgenden Übersicht enthalten.\nDer Bundesanzeiger Nr. 170 vom 9. September 1976 kann zum Preis von 1,- DM\n(einschl. Versandgebühren) gegen Voreinsendung des Betrages\nauf das Postscheckkonto „Bundesanzeiger\" Köln 834 00-502 bezogen werden.\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz\nVerlag: Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn\nIm Bundesgesetzblatt Teil I werden Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen veröffentlicht.\nIm Bundesgesetzblatt Teil II werden völkerrechtliche Vereinbarungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvorschriften und\nBekanntmachungen sowie Zolltarifverordnungen veröffentlicht.\nBezugs b e d in g u n gen: laufender Bezug nur im Postabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres\nbeim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt\nPostfach 13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (0 22 21) 23 80 67 bis 69.\nBezugs p r e-i s : Für Teil I und Teil II halbjährlich je 40,- DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 1,10 DM zuzüglich Versandkosten.\nDieser Preis gilt auch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1975 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages\nauf das Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99.509 oder gegen Vo1 ausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 1,50 DM (1.10 DM zuzüglich -,40 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 1,90 DM. Im Bezugs-\npreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 1/,."]}