{"id":"bgbl2-1976-53-1","kind":"bgbl2","year":1976,"number":53,"date":"1976-09-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1976/53#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1976-53-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1976/bgbl2_1976_53.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 14/76 - Erhöhung des Zollkontingents 1976 für Bananen)","law_date":"1976-09-22T00:00:00Z","page":1677,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["1677\nBundesgesetzblatt\nTeil II                                                                                        Z 1998A\n1976               Ausgegeben zu Bonn am 28. September 1976                                                                                             Nr. 5;3\nTag                                                   Inhalt                                                                                          Seite\n22. 9. 76 Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 14/76 - Erhöhung des Zoll-\nkontingents 1976 für Bananen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    1677\n3. 9. 76 Bekanntmadrnng über den Geltungsbereich der Konvention über die Verhütung und\nBestrafung des Völkermordes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    1678\n9. 9. 79 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Satzung der Ernährungs- und Landwirt-\nschaftsorganisation der Vereinten Nationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 1679\n9. 9. 76 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Dbereinkommens Nr. 139 der Internationalen\nArbeitsorganisation über die Verhütung und Bekämpfung der durch krebserzeugende\nStoffe und Einwirkungen verursachten Berufsgefahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            1680\n9. 9. 76 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung des Königreichs der Niederlande über Verbindungen zwischen\ndem linksemsischen deutschen Gebiet und dem angrenzenden niederländischen Gebiet . .                                                           1681\n21. 9. 76 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Internationalen Energie-Agentur und der\nRegierung des Königreichs Norwegen über die Teilnahme der Regierung des Königreichs\nNorwegen an der Arbeit der Agentur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             1683\nVerordnung\nzur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs\n(Nr. 14/76 - Erhöhung des Zollkontingents 1976 für Bananen)\nVom 22. September 1976\nAuf Grund des § 77 Abs. 3 Nr. 3 des Zollgesetzes                     08.01 B (Bananen usw.) in der Spalte 2 (Warenbe-\nin der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai                           zeichnung) die Mengenangabe „343 000 t\" ersetzt\n1970 (Bundesgesetzbl. I S. 529), zuletzt geändert                       durch: ,,497 000 t\".\ndurch das Sechzehnte Gesetz zur Änderung des Zoll-                                                                          §2\ngesetzes vom 18. März 1976 (Bundesgesetzbl. I S.\n701), verordnet die Bundesregierung:                                         Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\nlei tungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nblatt I S. 1) in Verbindung mit § 89 des Zollgesetzes\n§1\nauch im Land Berlin.\nIm Deutschen Teil-Zolltarif (Bundesgesetzbl. 1968\nII S. 1044) in der zur Zeit geltenden Fassung wird                                                                          §3\nmit Wirkung vom 1. Januar 1976 im Anhang Zoll-                               Diese Verordnung tritt am Tage nach der Ver-\nkontingente/2 in der Bestimmung zu Tarif stelle                         kündung in Kraft.\nBonn, den 22. September 1976\nDer Bundeskanzler\nHelmut Schmidt\nDer Bundesminister der Finanzen\nHans Apel"]}