{"id":"bgbl2-1976-47-2","kind":"bgbl2","year":1976,"number":47,"date":"1976-08-25T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1976/47#page=3","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1976-47-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1976/bgbl2_1976_47.pdf#page=3","order":2,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Verschmutzung der See durch Öl, 1954","law_date":"1976-08-03T00:00:00Z","page":1467,"pdf_page":3,"num_pages":1,"content":["Nr. 47 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. August 1976                               1467\nDas Auswärtige Amt benutzt diesen Anlaß, die Oster-        Das Auswärtige Amt benutzt diesen Anlaß, die Oster-\nreichische Botschaft erneut seiner ausgezeichneten Hoch-   reichische Botschaft erneut seiner ausgezeichneten Hoch-\nachtung zu versichern.                                     achtung zu versichern.~\nDie Botschaft beehrt sich, dem Auswärtigen Amt mit-\nzuteilen, daß die Osterreichische Bundesregierung einver-\nstanden ist, daß die vorgeschlagene Regelung durch den\nAustausch der Verbalnote des Auswärtigen Amtes und\ndieser Antwortnote eine Vereinbarung im Sinne des\nArtikels 1 Abs. 3 des Abkommens vom 14. September 1955\nbildet, die mit 1. September 1976 in Kraft tritt und die auf\ndiplomatischem Wege unter Einhaltung einer Frist von\nsechs Monaten je auf den ersten Tag eines Monats ge-\nkündigt werden kann.\nDie Osterreichische Botschaft benützt gerne auch diesen\nAnlaß, dem Auswärtigen Amt den Ausdruck ihrer ausge-\nzeichneten Hochachtung zu erneuern.\nBonn, den 30. Juni 1976                                    Bonn, den 30. Juni 1976\nL.S.                                                         L.S.\nAn die                                                     An das\nOsterreic.hische Botschaft                                 Auswärtige Amt\nBonn\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereidt des Internationalen Ubereinkommens\nzur Verhütung der Verschmutzung der See durch 01, 1954\nVom 3. August 1976\nDie Vereinigten Staaten haben das Inter-\nnationale Ubereinkommen vom 12. Mai 1954 zur\nVerhütung der Verschmutzung der See durch 01\n(Bundesgesetzbl. 1956 II S. 379) mit seinen Ände-\nrungen vom 11. April 1962 (Bundesgesetzbl. 1964 II\nS. 749) in Ubereinstimmung mit seinem Artikel XVIII\nAbs. 1 Buchstabe b durch Erklärung an den General-\nsekretär der Zwischenstaatlichen Beratenden See-\nschiffahrts-Organisation\nmit Wirkung vom 18. März 1976\nauf die Midway-Inseln, Insel Wake und Insel\nJohnston erstreckt.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an\ndie Bekanntmachung vom 10. März 1976 (Bundes-\ngesetzbl. II S. 443).\nBonn, den 3. August 1976\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. Fleischhauer"]}