{"id":"bgbl2-1976-43-12","kind":"bgbl2","year":1976,"number":43,"date":"1976-08-06T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1976/43#page=32","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1976-43-12/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1976/bgbl2_1976_43.pdf#page=32","order":12,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs Belgien über den Verzicht auf die Erstattung von Leistungen an Arbeitslose","law_date":"1976-07-22T00:00:00Z","page":1356,"pdf_page":32,"num_pages":1,"content":["1356                                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil II\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten des Abkommens\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung des Königreichs Belgien\nüber den Verzicht auf die Erstattung von Leistungen an Arbeitslose\nVom 22. Juli 1976\nNach Artikel 3 Abs. 3 der Verordnung vom\n10. Mai 1976 zu dem Abkommen vom 4. Dezember\n1975 zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung des Königreichs\nBelgien über den Verzicht auf die Erstattung von\nLeistungen an Arbeitslose (Bundesgesetzbl. 1976 II\nS. 589) wird hiermit bekanntgemacht, daß die Ver-\nordnung nach ihrem Artikel 3 Abs. 1\nam 4. Juni 1976\nin Kraft getreten ist.\nAm selben Tage ist das Abkommen nach seinem\nArtikel 3\nmit Wirkung vom 1. Oktober 1972\nin Kraft getreten.\nDie in Artikel 3 des Abkommens vorgesehene\nNotifikation der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland ist der Regierung des Königreichs Bel-\ngien am 4. Juni 1976 zugegangen.\nBonn, den 22. Juli 1976\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDreher\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz\nVerlag: Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn\nIm Bundesgesetzblatt Teil I werden Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen veröffentlicht.\nIm Bundesgesetzblatt Teil II werden völkerrechtliche Vereinbarungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvorschriften und\nBekanntmachungen sowie Zolltarifverordnungen veröffentlicht.\nBezugs b e d in g u n gen: Laufender Bezug nur im Postabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres\nbEim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt\nPostfach 13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (0 22 21) 23 80 67 bis 69.\nBezugspreis: Für Teil I und Teil II halbjährlich je 40,- DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 1.10 DM zuzüglich Versandkosten.\nDieser Preis gilt auch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1975 ausgegeben worden 5ind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages\nauf das Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe : 2,60 DM (2,20 DM zuzüglich -,40 DM Versandkosten) bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3,- DM. Tm Bezugs·\npreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 °/o."]}