{"id":"bgbl2-1976-35-1","kind":"bgbl2","year":1976,"number":35,"date":"1976-07-08T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1976/35#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1976-35-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1976/bgbl2_1976_35.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 9/76 - Besondere Zollsätze gegenüber Griechenland)","law_date":"1976-07-01T00:00:00Z","page":1061,"pdf_page":1,"num_pages":2,"content":["1061\nBundesgesetzblatt\nTeil II                                                                                        Z 1998 A\n1976                               Ausgegeben zu Bonn am 8. Juli 1976                                                                                                             Nr. 35\nTag                                                                              Inhalt                                                                                         Seite\n1. 7. 76  Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 9 76 --- Besonden' Zollsdtze\ngegenüber Griechenland) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        1061\n1. 7. 7G  Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 11 /76 - Gemeinschdftszoll-\nkontingent für hochgekohltes Ferrochrom) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                       l0bJ\n26. 5. 76  Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Verträge des Weltpostvereins (Lausanne\n1974) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    1064\n8. 6. 76  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Red1tsstellung der\nFlüchtlinge und des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                               1066\n11. 6. 76  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Madrider Abkommens über die inter-\nnationale Registrierung von Marken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                   1067\n14. 6. 76  Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Internationalen Pakts über bürgerliche und\npolitische Rechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              1068\n16. 6. 76  Bekanntmachung über die Weiteranwendung der Verträge, deren Geltung auf das\nHoheitsgebiet von Papua-Neuguinea erstreckt worden war . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                         1072\n16. 6. 76  Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Republik Niger über Kapitalhilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                          1072\n16. 6. 76  Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Republik Niger über Kapitalhilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                          1074\n22. 6. 76  Bekanntmachung der deutsch-schweizerischen Vereinbarung über Leistungen bei Teil-\narbeitslosigkeit (Kurzarbeit) an Grenzgänger, die in der Bundesrepublik Deutschland\nwohnen und in der Schweiz arbeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                     1075\nVerordnung\nzur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs\n(Nr. 9/76 - Besondere Zollsätze gegenüber Griechenland)\nVom 1. Juli 1976\nAuf Grund des § 77 Abs. 4 Nr. 2 und Abs. 9 des                                                       c) Die Tarifstelle 01.02 A II b) 2 bb) wird geän-\nZollgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung                                                                 dert in 01.02 A II b) 2 und erhält die aus An-\nvom 18. Mai 1970 (Bundesgesetzbl. I S. 529), zuletzt                                                          lage 2 ersichtliche Fassung.\ngeändert durch das Sechzehnte Gesetz zur Änderung\nd) Bei Tarifstelle 22.05 C I a) wird in Spalte 3\ndes Zollgesetzes vom 18. März 1976 (Bundesgesetz-\n(Zollsatz) die Angabe „43,92 DM\" geändert in\nblatt I S. 701), wird verordnet:\n,,42,94 DM\".\n§ 1                                                                  e) Bei Tarifstelle 22.05 C I b) wird in Spalte 3\n(Zollsatz) die Angabe „32,94 DM\" geändert in\nDer Deutsche Teil-Zolltarif (Bundesgesetzbl. 1968                                                           ,,32,21 DM\".\nII S. 1044) in der zur Zeit geltenden Fassung wird mit\nWirkung vom 1. Juli 1976 wie folgt geändert:                                                             f) Bei den Tarifstellen 22.05 C II a) 1 und C II a) 2\nwird in Spalte 3 (Zollsatz) die Angabe „51,24\n1. Die Bestimmung zu Tarifstelle 01.02 A II b) 1 wird                                                          DM\" jeweils geändert in „50,10 DM\".\ngestrichen.\ng) Bei Tarifstelle 22.05 C II b) 2 wird in Spalte 3\n2. Im Anhang „Besondere Zollsätze gegenüber Grie-                                                              (Zollsatz) die Angabe „40,26 DM\" geändert in\nchenland\" wird Nummer 4 wie folgt geändert:                                                                ,,39,37 DM\".\na) Die Tarifstelle 01.02 A II b) 1 wird gestrichen.                                                 h) Bei den Tarifstellen 22.05 C III a) 2 bb), C III\nb) Die Tarifstelle 01.02 A II b) 2 aa) wird geän-                                                          a) 2 cc) und C III a) 2 dd) wird in Spalte 3\ndert in 01.02 A II b) 1 und erhält die aus An-                                                         (Zollsatz) die Angabe „62,22 DM\" jeweils ge-\nlage 1 ersichtliche Fassung.                                                                          ändert in „60,84 DM\".","1062                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil II\nij) Bei den Tarifstellen 22.05 C IV a) 2 bb), C IV                             § 2\na) 2 cc) und C IV a) 2 dd) wird in Spalte 3\n(Zollsatz) die Angabe „69,54 DM\" jeweils ge-          Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten\nändert in „68,- DM\".                               Oberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundes-\ngesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 89 des Zoll-\nk) Bei Tarifstelle 22.05 C V a) wird in Spalte 3\ngesetzes auch im Land Berlin.\n(Zollsatz) die Angabe „5,86 DM\" in „5,73 DM\"\nund die Angabe „36,60 DM\" in „35,79 DM\"\ngeändert.\n§ 3\n1) Bei Tarifstelle 22.05 C V b) wird in Spalte 3\n(Zollsatz) die Angabe „5,86 DM\" geändert in          Diese Verordnung tritt am Tage nach der Ver-\n,,5,73 DM\".                                        kündung in Kraft.\nBonn, den 1. Juli 1976\nDer Bundesminister der Finanzen\nIn Vertretung\nDr. Hiehle\nAnlage 1\n(zu § 1 Nr. 2 Buchstabe b)\nTarifstelle                          Warenbezeichnung                                Zollsatz\n01.02 A II b) 1            aa) Bullen und Ochsen .............................. .          11,8 °/o  + Ab\nbb) weibliche Nutzrinder der Höhenrassen Grauvieh,\nBraunvieh, Gelbvieh, Fleckvieh und Pinzgauer ..... .         9   °./o + Ab\ncc) andere ......................................... .          16   °10 + Ab\nAnlage 2\n(zu § 1 Nr. 2 Buchstabe c)\nTarifstelle                          Warenbezeichnung                                Zollsatz\n2                                          3\n01.02 A II b) 2            aa) Bullen und Ochsen .............................. .          11,8 °/o  + Ab\nbb) weibliche Nutzrinder der Höhenrassen Grauvieh,\nBraunvieh, Gelbvieh, Fleckvieh und Pinzgauer ..... .         9   °/o + Ab\ncc) andere ......................................... .          16   0/o+Ab"]}