{"id":"bgbl2-1976-25-3","kind":"bgbl2","year":1976,"number":25,"date":"1976-05-07T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1976/25#page=15","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1976-25-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1976/bgbl2_1976_25.pdf#page=15","order":3,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zollübereinkommens über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR","law_date":"1976-03-23T00:00:00Z","page":559,"pdf_page":15,"num_pages":1,"content":["Nr. 25 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 7. Mai 1976                         559\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Zollübereinkommens\nüber den internationalen Warentransport mit Carnets TIR\nVom 23. März 1976\nDas Zollübereinkommen vom 15. Januar 1959          Absatz 2 und 3 der Konvention gebunden, wonach\nüber den internationalen Warentransport mit Car-      ein Streitfall über die Auslegung oder Anwendung\nnets TIR - TIR-Ubereinkommen (Bundesgesetzbl.         der Konvention, der nicht auf dem Verhandlungs-\n1961 II S. 649) ist nach seinem Artikel 40 Abs. 2     wege beigelegt wurde, auf Antrag einer der\nfür die                                               am Streitfall beteiligten Vertragsparteien einem\nDeutsche Demokratische                             Schiedsverfahren zu unterwerfen ist.\nRepublik                   am 22. Januar 1976      Die Deutsche Demokratische Republik vertritt\nin Kraft getreten.                                    hierzu die Auffassung, daß in jedem Einzelfall die\nZustimmung aller am Streitfall beteiligten Ver-\nDie Deutsche Demokratische Republik hat bei        tragsparteien erforderlich ist, um einen Streitfall\nHinterlegung der Beitrittsurkunde folgende Erklä-     durch ein Schiedsverfahren zu entscheiden.\nrung abgegeben:                                         Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an\nDie Deutsche Demokratische Republik betrachtet     die Bekanntmachung vom 25. November 1975 '(Bun-\nsich nicht durch die Bestimmungen des Artikels 44     desgesetzbl. II S. 2211).\nBonn, den 23. März 1976\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIn Vertretung\nHermes\nDer Bundesminister\nfür innerdeutsche Beziehungen\nIn Vertretung\nMorgenstern"]}