{"id":"bgbl2-1976-21-1","kind":"bgbl2","year":1976,"number":21,"date":"1976-04-15T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1976/21#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1976-21-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1976/bgbl2_1976_21.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 7/76 - Speiseessig)","law_date":"1976-04-08T00:00:00Z","page":465,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["465\nBundesgesetzblatt\nTeil II                                                                                         Z 1998A\n1976                   Ausgegeben zu Bonn am 15. April 1976                                                                                                  Nr. 21\nTag                                                          Inhalt                                                                                         Seite\n8. 4. 76 Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 7, 76 -                                      Speiseessig) . . . . . . . .                 465\n11. 3. 76 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Republik Liberia über Kapitalhilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                      466\n25. 3. 76 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens und Statuts über die\ninternationale Rechtsordnung der Seehäfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    467\n25. 3. 76 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens zur Bekämpfung der\nwiderrechtlichen Inbesitznahme von Luftfahrzeugen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            468\n26. 3. 76 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens zur Vereinheitlichung von\nRegeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr und des Protokolls zur Ände-\nrung des Abkommens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     469\n30. 3. 76 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Republik Bolivien über Kapitalhilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                       470\nVerordnung\nzur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs\n(Nr. 7/76- Speiseessig)\nVom 8. April 1976\nAuf Grund des § 2 des Gesetzes zur Änderung\ndes Deutschen Teil-Zolltarifs (Speiseessig) vom\n27. Juni 1970 (Bundesgesetzbl. II S. 693) wird ver-\nordnet:\n§ 1\nDer Deutsche Teil-Zolltarif (Bundesgesetzbl. 1968\nII S. 1044) in der zur Zeit geltenden Fassung wird\nmit Wirkung vom 1. Januar 1976 wie folgt geändert:\n1. Die Anmerkungen                  zu Tarifnr. 22.10 werden ge-\nstrichen.\n2. Im Anhang „Zollsätze gegenüber Beitrittsländern\"\nwird in der Bestimmung zu Tarifnr. 22.10 An-\nmerkung 1 die Angabe „Anmerkung 1\" in der\nSpalte 1 (Tarifstelle) gestrichen.\n§2\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\nleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nblatt I S. 1) in Verbindung mit § 3 des Gesetzes zur\nÄnderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Speiseessig)\nauch im Land Berlin.\n§3\nDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkün-\ndung in Kraft.\nBonn, den 8. April 1976\nDer Bundesminister der Finanzen\nHans Apel"]}