{"id":"bgbl2-1976-19-10","kind":"bgbl2","year":1976,"number":19,"date":"1976-04-06T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1976/19#page=7","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1976-19-10/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1976/bgbl2_1976_19.pdf#page=7","order":10,"title":"Bekanntmachung zum Übereinkommen Nr. 19 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Gleichbehandlung einheimischer und ausländischer Arbeitnehmer bei Entschädigung aus Anlaß von Betriebsunfällen","law_date":"1976-03-23T00:00:00Z","page":451,"pdf_page":7,"num_pages":2,"content":["Nr. 19 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 6. April 1976       451\nBekanntmachung\nzum Obereinkommen Nr. 19 der Internationalen Arbeitsorganisation\nüber die Gleichbehandlung einheimischer und ausländisdter Arbeitnehmer\nbei Entschädigung aus Anlaß von Betriebsunfällen\nVom 23. März 1976\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund die Regierung der Volksrepublik Polen haben\nam 7. Oktober 1975 vereinbart, daß die Versiche-\nrungsträger der Bundesrepublik Deutschland und\nder Volksrepublik Polen im Rahmen der Verpflich-\ntungen beider Staaten als Mitglieder der Internatio-\nnalen Arbeitsorganisation die gegenseitige Renten-\nzahlung nach dem Ubereinkommen Nr. 19 der Inter-\nnationalen Arbeitsorganisation vom 5. Juni 1925\nüber die Gleichbehandlung einheimischer und aus-\nländischer Arbeitnehmer bei Entschädigung aus An-\nlaß von Betriebsunfällen (Reichsgesetzbl. 1928 II\nS. 509) aufnehmen. Die Renten werden vom 1. Sep-\ntember 1972 an gezahlt.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an\ndie Bekanntmachung vom 2. Februar 1973 (Bundes-\ngesetzbl. II S. 85).\nBonn, den 23. März 1976\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDreher","452                                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil II\nFundstellennachweis A\nBundesrecht ohne völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR\nAbgeschlossen am 31. Dezember 1975 - Format DIN A 4 - Umfang 312 Seiten\nDer Fundstellennachweis A\nenthält (von völkerrechtlichen Vereinbarungen und Verträgen mit der DDR abgesehen)\ndie Fundstellen aller nach dem 31. Dezember 1963 im Bundesgesetzblatt Teil I und II\nsowie im Bundesanzeiger verkündeten Vorschriften\nund der im Bundesgesetzblatt Teil III aufgeführten und noch geltenden Vorschriften\nmit den inzwischen eingetretenen Änderungen.\nFundstellennachweis B\nVölkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR\nAbgeschlossen am 31. Dezember 1975 - Format DIN A 4 - Umfang 440 Seiten\nDer Fundstellennachweis B\nenthält die von der Bundesrepublik Deutschland und ihren Rechtsvorgängern\nabgeschlossenen völkerrechtlichen Vereinbarungen sowie die Verträge mit der DDR,\ndie im Bundesgesetzblatt, Bundesanzeiger und .deren Vorgängern veröffentlicht wurden\nund die - soweit ersichtlich - noch in Kraft sind\noder sonst noch praktische Bedeutung haben können.\nEinzelstücke können zum Preise von je DM 18,-\nzuzüglich DM 1,40 Porto und Verpackungsspesen gegen Voreinsendung des Betrages\nauf das Postscheckkonto „Bundesgesetzblatt\" Köln 3 99-509 bezogen werden.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 %.\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz\nVerlag: Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn\nIm Bundesgesetzblatt Teil I werden Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen veröffentlicht.\nIm Bundesgesetzblatt Teil II werden völkerred1tliche Vereinbarungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvorschriften und\nBekanntmachungen sowie Zollt,uifverordnungen veröffentlicht.\nBezugs b e d in g u n gen : laufender Bezug nur im Postabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres\nbeim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt\nPostfach 13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (0 22 21) 23 80 67 bis 69.\nBezugspreis : Für Teil I und Teil II halbjährlich je 40,- DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seilen 1.10 DM rnLüglich Versandkosten.\nDieser Preis gilt auch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1975 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages\nauf das Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 1,50 DM (1,10 DM zuzüglich -,40 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 1.90 DM. Im Bezugs-\npreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz betragt 5,5 9/o."]}