{"id":"bgbl2-1976-17-1","kind":"bgbl2","year":1976,"number":17,"date":"1976-03-26T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1976/17#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1976-17-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1976/bgbl2_1976_17.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 6/76 - Allgemeine Vorschriften)","law_date":"1976-03-24T00:00:00Z","page":425,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["425\nBundesgesetzblatt\nTeil II·                                                                                       Z 1998 A\n1976                     Ausgegeben zu Bonn am 26. März 1976                                                                                                                  Nr.17\nTag                                                                        Inhalt                                                                                          Seite\n24. 3. 76  Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 6/76 - Allgemeine Vor-\nschriften) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     425\n8. 3. 76 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über strafbare und bestimmte\nandere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                       426\n9. 3. 76 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Ubereinkommens zur\nBeseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                             427\n9. 3. 76 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Internationalen Pakts über wirtschaftliche,\nsoziale und kulturelle Rechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        428\n9. 3. 76  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Ubereinkommens von 1960\nzum Schutz des menschlichen Lebens auf See . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                      431\n9. 3. 76  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens zur Erleichterung des\nInternationalen Seeverkehrs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       431\n9. 3. 76  Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Satzung der Weltgesundheitsorganisation                                                                                 432\n18. 3. 76  Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens zwischen dem Bundesminister für Verkehr\nder Bundesrepublik Deutschland und dem Umweltminister des Vereinigten Königreichs\nGroßbritannien und Nordirland über den internationalen Straßengüterverkehr . . . . . . . . . .                                                                      432\nVerordnung\nzur Änderung des Deutsdlen Teil-Zolltarifs\n(Nr. 6/76-Allgemeine Vorsdlriften)\nVom 24. März 1976\nAuf Grund des § 77 Abs. 9 des Zollgesetzes in der                                         3. In den Anhängen Zollaussetzungen, Zollkontin-\nFassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 1970                                                        gente/1 und Zollkontingente/2 wird jeweils in\n(Bundesgesetzbl. I S. 529), zuletzt geändert durch das                                             der Spalte 3 (Zollsatz allgemein) das Wort „all-\nSechzehnte Gesetz zur Änderung des Zollgesetzes                                                    gemein\" durch das Wort „autonom\" und in der\nvom 18. März 1976 (Bundesgesetzbl. I S. 701), wird                                                 Spalte 4 (Zollsatz ermäßigt) das Wort „ermäßigt\"\nverordnet:                                                                                         durch das Wort „vertragsmäßig\" ersetzt.\n§ -1\nDer Deutsche Teil-Zolltarif (Bundesgesetzbl. 1968\nII S. 1044) in der zur Zeit geltenden Fassung wird                                                                                              § 2\nwie folgt geändert:\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\n1. In den Allgemeinen Vorschriften wird die Num-                                             leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nmer 3 gestrichen; die bisherigen Nummern 4 bis 6                                          blatt I S. 1) in Verbindung mit § 89 des Zollgesetzes\nwerden Nummern 3 bis 5.                                                                   auch im Land Berlin.\n2. In der Spalte 3 (Zollsatz allgemein) wird das\nWort „allgemein\" durch das Wort „autonom\" und                                                                                                § 3\nin der Spalte 4 (Zollsatz ermäßigt) das Wort „er-\nmäßigt\" durch das Wort „vertragsmäßig\" ersetzt.                                                Diese Verordnung tritt am 1. April 1976 in Kraft.\nBonn, den 24. März 1976\nDer Bundesminister der Finanzen\nIn Vertretung\nDr. Hiehle"]}