{"id":"bgbl2-1975-74-16","kind":"bgbl2","year":1975,"number":74,"date":"1975-12-20T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1975/74#page=23","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1975-74-16/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1975/bgbl2_1975_74.pdf#page=23","order":16,"title":"Bekanntmachung der Langfristigen Perspektiven für die Entwicklung der wirtschaftlichen, industriellen und technischen Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Bulgarien","law_date":"1975-12-03T00:00:00Z","page":2235,"pdf_page":23,"num_pages":4,"content":["Nr. 74 -    Tag der Ausgabe: Bonn, den 20. Dezember 1975         2235\nBekanntmachung\nder Langfristigen Perspektiven für die Entwicklung der wirtschaftlichen,\nindustriellen und technischen Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutsdlland\nund der Volksrepublik Bulgarien\nVom 3. Dezember 1975\nIn Bonn sind am 25. November 1975 die Lang-\nfristigen Perspektiven für die Entwicklung der wirt-\nschaftlichen, industriellen und technischen Zusam-\nmenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland\nund der Volksrepublik Bulgarien unterzeichnet wor-\nden. Die Perspektiven sind mit ihrer Unterzeichnung\nam 25. November 1975\nin Kraft getreten und haben dieselbe Geltungsdauer\nwie das Abkommen über die Entwicklung der wirt-\nsc:haftlichen, industriellen und tec:hnischen Zusam-\nmenarbeit vom 14. Mai 1975 (Bundesgesetzbl. II\nS. 1153). Die Langfristigen Perspektiven werden\nnachstehend veröffentlicht.\n_ Bonn, den 3. Dezember 1975\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nIm Auftrag\nSteeg","2236                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil II\nLangfristige Perspektiven\nfür die Entwicklung der wirtschaftlichen,\nindustriellen und technischen Zusammenarbeit\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Bulgarien\n1. Zur Durchführung des Abkommens zwischen der Re-        3. Eine Zusammenstellung der auf den verschiedenen\ngierung der Bundesrepublik Deutschland und der            Gebieten bestehenden Möglichkeiten für eine wirt-\nRegierung der Volksrepublik Bulgarien über die Ent-       schaftliche und industrielle Zusammenarbeit in bei-\nwicklung der wirtschaftlichen, industriellen und tech-    den Ländern sowie auf dritten Märkten enthält die\nnischen Zusammenarbeit vom 14. Mai 1975 und ins-          Anlage. Sie ist Bestandteil der Langfristigen Perspek-\nbesondere aufgrund der Artikel 2 Absatz 1 und Arti-       tiven.\nkel 9 Absatz 3 dieses Abkommens haben beide Seiten\nLangfristige Perspektiven für die Entwicklung der      4. Möglichkeiten für die technische Zusammenarbeit\nbeiderseitigen wirtschaftlichen, industriellen und        bestehen nach Meinung beider Seiten\ntechnischen Zusammenarbeit ausgearbeitet.                     beim Austausch von Lizenzen und Patenten,\nSie waren hierbei von dem Bestreben geleitet,                 bei der Entwicklung von Technologien,\ndem in der Entwicklung der gegenseitigen Wirt-             beim Austausch von Informationen und Dokumen-\nschaftsbeziehungen erzielten Fortschritt Rechnung          tationen einschließlich der Veranstaltung von\nzu tragen,                                                 Symposien,\ndas Wachstum der industriellen Produktion und              sowie auch bei der Schaffung zertifizierter Refe-\nder Exportmöglichkeiten in beiden Ländern sowie            renzmaterialien, bei der Abstimmung auf dem\nihr gemeinsames Interesse an einer Erweiterung             Gebiet der Normung und Zulassung, bei der Har-\nund strukturellen Verbesserung des gegenseitigen           monisierung technischer Regeln, bei Vergleichs-\nWarenaustausches zu berücksichtigen,                       messungen auf einigen Gebieten der Normale der\nMeßtechnik\nim Hinblick auf die beiderseitigen Bedürfnisse\nund Ressourcen an Rohstoffen, Energien, Maschi-        in folgenden Bereichen:\nnen und Ausrüstungen, technischen Verfahren und\nMaschinenbau, elektrotechnische Industrie einschließ-\nVerbrauchsgütern diejenigen Bereiche abzustim-\nlich Elektronik, Metallurgie, chemische und pharma-\nmen, in denen langfristig eine Ausweitung der\nzeutische Industrie, Leichtindustrie, Nahrungsmittel-\nZusammenarbeit nützlich erscheint.\nindustrie, Bauwesen und Baustoffindustrie, Landwirt-\n2. Beide Seiten sind der Meinung, daß nachstehende           schaft, Verkehrswesen und Fremdenverkehr u. a.\nFormen der Zusammenarbeit besonders geeignet sind,\ndie Erfüllung des Abkommens vom 14. Mai 1975 und       5. In Ubereinstimmung mit Artikel 1 Absatz 2 und\nder Langfristigen Perspektiven zum beiderseitigen         Artikel 4 des Abkommens über die Entwicklung der\nNutzen zu gewährleisten und daher im Rahmen der           wirtschaftlichen, industriellen und technischen Zu-\ngegebenen Möglichkeiten unterstützt und erleichtert       sammenarbeit vom 14. Mai 1975 werden beide Seiten,\nwerden sollten:                                           um die Verwirklichung von Vorhaben der wirtschaft-\nlichen, industriellen und technischen Zusammenarbeit\nUm- und Ausbau bestehender Industrieanlagen            zu gewährleisten, einander die nach den im jeweili-\nund -betriebe sowie die Errichtung neuer Produk-\ngen Land geltenden Gesetzen und Vorschriften gün-\ntionska pazi täten,                                    stigste Behandlung gewähren.\ndie gemeinsame Produktion und der gemeinsame\nVertrieb von Waren sowie die Spezialisierung        6. Die Bedingungen für die einzelnen Vorhaben der\nund Kooperation in Produktion und Vertrieb,            wirtschaftlichen, industriellen und technischen Zu-\nder Austausch von Patenten, Lizenzen, Know-how,        sammenarbeit werden von den jeweils beteiligten\ntechnischer Dokumentation und Informationen, die       Unternehmen, Organisationen und Institutionen im\nAnwendung und Verbesserung vorhandener sowie           Einklang mit den in jedem der beiden Länder gelten-\ndie Entwicklung neuer Technologien, Austausch          den Gesetzen und Verordnungen vereinbart. Beide\nvon Ergebnissen gemeinsamer Forschungen sowie          Seiten sind der Meinung, daß dabei der Form der\ndie Ausbildung und der Austausch von Fachleuten        Bezahlung der gelieferten Ausrüstung ganz oder teil-\nund Praktikanten,                                      weise durch Erzeugnisse aus den Projekten der Zu-\nder Erfahrungsaustausch sowie Vereinbarungen           sammenarbeit besondere Bedeutung zukommt.\nauf dem Gebiet der Normung, Metrologie und\n7. Beide Seiten haben übereinstimmend zum Ausdruck\nder Materialprüfung,\ngebracht, daß eine engere Zusammenarbeit zum wei-\ndie Zusammenarbeit in dritten Ländern, insbeson-       teren Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen, einschließ-\ndere die gemeinsame Marktforschung, Projektie-         lich des Waren- und Dienstleistungsverkehrs, zwi-\nrung und Durchführung von Vorhaben in den              schen den beiden Ländern beitragen kann.\nBereichen der Industrie, des Bauwesens, der Land-\nwirtschaft und der Prospektion von Bodenschät-      8. Beide Seiten kommen überein, die Kontakte und die\nzen,                                                   Zusammenarbeit von Firmen, Organisationen und\n- Zusammenarbeit beim Absatz der in industrieller         Institutionen, die auf dem Gebiete des Tourismus\nKooperation zwischen Firmen und Unternehmen            tätig sind, zu fördern, um den Informations- und\nbeider Länder hergestellten Erzeugnisse in Dritt-      Erfahrungsaustausch über Fragen des Hotel- und\nländern, auch durch gemischte Gesellschaften.          Gaststättengewerbes, der Reisevermittlung, des Cam-","Nr. 74 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 20. Dezember 1975                               2237\npingwesens und    der Dienste für Autotouristen zu         10. Die gemäß Artikel 9 des Abkommens vom 14. Mai\nerweitern sowie    den Bau von Einrichtungen des                1975 gebildete Gemischte Kommission wird die Aus-\nFremdenverkehrs    anzuregen, um den Austausch von              führung der in den Langfristigen Perspektiven auf-\nUrlaubsreisenden  zu erweitern.                                 geführten Vorhaben laufend verfolgen.\nDabei soll der Aus- und Umbau bestehender Ein-                  Sie wird bemüht sein, daß für die Verwirklichung\nrichtungen des Fremdenverkehrs in Bulgarien zum                 dieser Perspektiven möglichst günstige Bedingungen\nganzjährigen Betrieb besonders beachtet werden.                 geschaffen werden; sie wird neue Initiativen und\nVorschläge für den weiteren Ausbau der Zusammen-\n9. Beide Seiten bekräftigen ihre Bereitschaft, die in Be-          arbeit entwickeln und besc:hließen.\ntracht kommenden Organisationen, Institutionen und\nUnternehmen ihrer Länder auf die sich aufgrund             11. Diese Langfristigen Perspektiven treten am Tage\ndieser Langfristigen Perspektiven ergebenden Mög-               ihrer Unterzeic:hnung in Kraft. Sie haben dieselbe\nlichkeiten der Zusammenarbeit hinzuweisen und alle              Geltungsdauer und denselben Geltungsbereic:h wie\nAnstrengungen zur Förderung und Entwicklung der                 das Abkommen vom 14. Mai 1975.\nZusammenarbeit auf diesen Gebieten in Ubereinstim-              Sie können von der Gemischten Kommission im\nmung mit den Bestimmungen des Abkommens vom                     gegenseitigen Einvernehmen ergänzt und geändert\n14. Mai 1975 zu unternehmen.                                    werden.\nGESCHEHEN zu Bonn am 25. November 1975 in zwei\nUrschriften, jede in deutscher und bulgarischer Sprac:he,\nwobei jeder Wortlaut gleic:hermaßen verbindlich ist.\nDer Vorsitzende\nder Gemisc:hten Kommission für wirtschaftliche,\nindustrielle und tec:hnische Zusammenarbeit\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland\nund der Volksrepublik Bulgarien\nBundesminister für Wirtschaft\nHans Fr i d e r i c h s\nDer Vorsitzende\nder Gemischten Kommission für wirtschaftliche,\nindustrielle und technische Zusammenarbeit\nzwischen der Volksrepublik Bulgarien\nund der Bundesrepublik Deutschland\nMinister für Außenhandel\nIwan Nedev","2238                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil II\nAnlage\nI. Möglichkeiten für die wirtsdlaflliche und industrielle         6. in de r E l e k t r o t e c h n i k , E l e k t r o n i k u n d i m\nZusammenarbeit bestehen insbesondere                              Apparate bau bei der Herstellung von\n- Akkumulatoren,\n1. in der Grundstoffindustrie\n-   bei der Gewinnung und Verarbeitung von 01-                    - fernmeldetechnischen Einrichtungen und Elemen-\nten,\nschiefer und Manganerz,\n- elektrischen Haushaltsgeräten und Erzeugnissen\n2. b e i de r He r s t e 11 u n g v o n Au s r ü s tun gen f ü r         der Beleuchtungstechnik,\ndie Energiewirtschaft,                                            - Hoch- und Niederspannungsgeräten und elektri-\n3. in der Hüttenindustrie bei der Herstellung                            schen Werkzeugen,\n- von Edelstahl, Stahlguß und Stahlarmaturen,                     - zahnärztlichen Einrichtungen,\n- bei der Einführung des kontinuierlichen Stahlgieß-              - büro- und organisationstechnischen Einrichtungen,\nverfahrens und der Abgasreinigung,                            - automatischen Systemen zur Regelung des Stra-\nßenverkehrs,\n4. beim Aus- und Umbau bestehender An-\n- Erzeugnissen der Unterhaltungselektronik, ein-\nlagen und Betriebe sowie bei der Schaf-\nschließlich der Stereo- und Videotechnik,\nfung neuer Kap a z i t ä t e n in den Bereichen:\n- elektronischen Steuer- und Regelsystemen,\n- Maschinenbau und Metallurgie: Gießereien, Akku-\nmulatorenherstellung, Werkzeugherstellung; Ein-               - Halbleiterelementen,\nzelfertigungen im Schwermaschinenbau u. a.,                   - Ausrüstungen und Methoden der Galvanotechnik,\n- Elektrotechnische Industrie: Herstellung von Kühl-              - technischen und analytischen Waagen,\nschränken und Beleuchtungskörpern sowie elektri-\nschen Werkzeugen u. a.,                                    7. in der chemischen Industrie bei der Herstel-\nlung von\nChemische Industrie: Herstellung von petro-\nchemischen Produkten, synthetischen Fasern,                   - Erzeugnissen der Petrochemie, insbesondere Kunst-\nKunststoffen, chemischen Hilfsmitteln, Erzeugnis-                 stoffen und deren Verarbeitung; synthetischen Fa-\nsen der Haushaltschemie u. a.,                                    sern, einschließlich von Vorerzeugnissen dafür,\nGewinnung und Verarbeitung von Rohstoffen: 01-                    Schutzenzymen, Pflanzenschutzmitteln und synthe-\nschiefer, Marmor, Kaolin u. a.,                                   tischen Farbstoffen,\nLeichtindustrie: Herstellung von Schuhen, Beklei-             - Hilfsmitteln für die Textil-, Leder- und Rauch-\ndung, Textilerzeugnissen; Holzbe- und -verarbei-                  warenindustrie sowie chemischen Hilfsmitteln für\ntung u. a.,                                                       andere Industrien,\nLandwirtsd1aft und Nahrungsmittelindustrie: Her-              - Erzeugnissen der Haushaltschemie,\nstellung von Wein, Fleisch, Milch- und Getreide-           8. i n d e r Z e 11 s t o f f - u n d P a p i e r i n d u s I r i e lw i\nerzeugnissen, Obst- und Gemüsekonserven, Ziga-                der Herstellung von\nretten u. a.,\nTapeten,\n5. im Maschinen - und Fahrzeugbau bei der Her-                           Grau pappe,\nstellung von                                                          Papier-Einwegartikeln und \\Vatte.\n- Werkzeugen und Werkzeugmaschinen, einschließ-\nlich solcher mit numerischer Steuerung,                    9. bei der Gewinnung und Ver a r bei tun g von\nBaustoffen, insbesondere Zement, Gips, Marmor,\n- Präzisions- und Mikrowerkzeugen,\nGießereibetonit, Bleicherde u. a.,\ninnerbetrieblichen Transportmitteln, Förder- und\nHe bezeugen,                                              10. bei     der    Herstellung             von       Verbrauchs-\nGetrieben und Getriebemotoren,                                gütern,\n- Teilen und Baugruppen für Kraftfahrzeuge,                   11. in der Landwirtschaft und Nahrungsmit-\nMaschinen zur Gewinnung bzw. Verarbeitung von                  te 1in du s tri e bei der Herstellung von\nZement, Marmor, Ziegelsteinen und anderen Bau-                -   Fertiggerichten,\nstoffen,                                                      -   Weinen,\nhydraulischen Einrichtungen,                                  -   Essig (Stabilisieren und Abfüllen),\n- Maschinen für die Be- und Verarbeitung von Holz                 -   Malz,\nund Kunststoffen,\n-   Fleisch und Fleischerzeugnissen,\n- Maschinen für die Nahrungs- und Genußmittel-\n-   Getreideerzeugnissen (Vorbearbeitung),\nindustrie einschließlich Abfüll- und Verpackungs-\nanlagen,                                                      -   Bakterienkulturen für Milchprodukte,\nEinrichtungen für di-e Reinigungs-, Klima- und Ab-            -   Zigaretten,\nwasserklärtechnik,                                            -   u. a."]}