{"id":"bgbl2-1975-73-1","kind":"bgbl2","year":1975,"number":73,"date":"1975-12-12T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1975/73#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1975-73-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1975/bgbl2_1975_73.pdf#page=1","order":1,"title":"Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Verkehrsminister der Vereinigten Staaten von Amerika über Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Verkehrs","law_date":"1975-10-14T00:00:00Z","page":2197,"pdf_page":1,"num_pages":3,"content":["2197\nBundesgesetzblatt\nTeil II                                                                                        Z 1998A\n1975               Ausgegeben zu Bonn am 12. Dezember 1975                                                                                                 Nr. 73\nTag                                                        I n h a lt                                                                                     Seite\n14. 10. 75 Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bun-\ndesrepublik Deutschland und dem Verkehrsminister der Vereinigten Staaten von Amerika\nüber Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Verkehrs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             2197\n6.11.75   Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Straßburger Abkommens über die Inter-\nnationale Patentklassifikation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      2200\n10.11.75   Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Konvention über die Verhütung und Be-\nstrafung des Völkermordes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     2200\n13. 11. 75 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung von Sierra Leone über den Luftverkehr . . . . . . . . . . . . . . . .                                               2201\n14.11.75   Bekanntmachung zu den Artikeln 25 und 46 der Konvention zum Schutze der Menschen-\nrechte und Grundfreiheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    2201\n17.11.75   Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Ubereinkommens über\nMaßnahmen auf Hoher See bei Olverschmutzungs-Unfällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                     2202\n17.11.75   Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Republik Dahome über Kapitalhilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                        2202\n17.11.75   Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Verordnung und des Neunten Protokolls zur\nVerlängerung der Geltungsdauer der Erklärung über den vorläufigen Beitritt Tunesiens\nzum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           2204\n21.11. 75  Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik\nDeutschland und der Republik Sambia zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem\nGebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                      2204\n21. 11. 75 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Übereinkommens Nr. 132 der Internationalen\nArbeitsorganisation über den bezahlten Jahresurlaub (Neufassung vom Jahre 1970) . . . . .                                                         2205\n21.11.75   Bekanntmachung über die Änderung der Verfassung der Internationalen Arbeitsorgani-\nsation und den Geltungsbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        2206\n25.11.75   Bekanntmachung über den Geltungsbereid1 des Zollübereinkommens über den internatio-\nnalen Warentransport mit Carnets TIR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                2211\n26. 11. 75 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Ver-\neinheitlichung der Methoden zur Untersuchung und Beurteilung von Wein . . . . . . . . . . . . .                                                   2211\nBekanntmachung\nder Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr\nder Bundesrepublik Deutschland\nund dem Verkehrsminister der Vereinigten Staaten von Amerika\nüber Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Verkehrs\nVom 14. Oktober 1975 '\nIn Washington ist am 3. September 1975 eine Ver-\neinbarung zwischen dem Bundesminister für Ver-\nkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Ver-\nkehrsminister der Vereinigten Staaten von Amerika\nüber Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Verkehrs\nunterzeichnet worden. Die Vereinbarung ist nach\nihrer Nummer V\nam 3. September 1975\nin Kraft getreten; sie wird nachstehend veröffent-\nlicht.\nBonn, den 14. Oktober 1975\nDer Bundesminister für Verkehr\nIn Vertretung\nHeinz Ruhnau","2198                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil II\nVereinbarung\nzwischen dem Bundesminister für Verkehr\nder Bundesrepublik Deutschland\nund dem Verkehrsminister der Vereinigten Staaten von Amerika\nüber Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Verkehrs\nMemorandum of Understanding\nbetween the Secretary of Transportation\nof the United States of America\nand the Federal Minister of Transport of the Federal Republic of Germany\nConcerning Cooperation in the Field of Transportation\nI. Der Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik        I. The Secretary of Transportation of the United\nDeutschland und der Verkehrsminister der Vereinigten       States of America and the Federal Minister of Transport\nStaaten von Amerika (im folgenden als Vertragsparteien     of the Federal Republic of Germany (hereinafter referred\nbezeichnet) -                                              to as the Parties),\nim Hinblick auf ihre seit langer Zeit besrehende enge       in view of their long-standing close cooperation in\nZusammenarbeit auf verschiedenen Gebieten;                  v arious fields;\nangesichts der erfolgreichen Zusammenarbeit auf den         having undertaken fruitful cooperation in the fields of\nGebieten des Experimentiersicherheitsfahrzeugs (Verein-    Experimental Safety Vehicles (Memorandum of Under-\nbarung vom 5. November 1970) und der Forschung zur         standing dated November 5, 1970), and Research on\nVerkehrssteuerung auf Alternativstrecken und in            Alternate Routing Traffic Control and on Urban Network\nstädtischen Straßennetzen (Projektvereinbarung vom         Control (Project Agreement dated February 16, 1972);\n16. Februar 1972);\nsowie angesidlts der für beide Seiten nutzbringenden        having also undertaken mutually beneficial coopera-\nZusammenarbeit im Hinblick auf ein Programm von            tion on a system-worthiness analysis program for ana-\nSystemanalysen zur Prüfung und Bewertung von flug-         lyzing and evaluating operational and technical systems\nbetrieblichen und technischen Vorkehrungen von Luft-       of aircraft operators (FAA Agreement No. NAT-1-252,\nfahrtunternehmen (FAA-Vereinbarung Nr. NAT-1-252           dated December 21, 1973);\nvom 21. Dezember 1973);\neingedenk der besonderen Vereinbarung, die zwischen        taking note of the separate Memorandum of Under-\nden Bundesministern für Forschung und Technologie           standing concluded between the Secretary of Transporta-\nsowie für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und        tion of the United States of America and the Federal\ndem Verkehrsminister der Vereinigten Staaten von Ame-      Ministers for Research and Technology and of Transport\nrika über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Ent-        of the Federal Republic of Germany regarding coopera-\nwicklung neuartiger Verkehrssysteme, insbesondere           tion on the development of advanced ground transporta-\nspurgebundener Hochleistungsschnellbahnen mit berüh-       tion, particularly tracked, levitated high-speed transpor-\nrungsfreier Fahrtechnik, (vom 12. Juni 1973) geschlossen    tation systems (dated June 12, 1973);\nwurde;\nin dem Bestreben, die weitere Zusammenarbeit zwi-          desiring to promote further cooperation between the\nschen den Verkehrssachverständigen der Vertrags-            transportation specialists of the Parties in finding solu-\nparteien zu fördern, um Lösungen für Probleme beider-       tions to problems of mutual concern, and in improving\nseitigen Interesses zu finden und Verbesserungen in den     transportation systems and techniques without the costly\nVerkehrssystemen und -techniken unter Vermeidung            and wasteful duplication of parallel national efforts;\nkostspieliger und unnützer Doppelarbeiten bei den ge-\nmeinsamen Bemühungen der Vertragsparteien zu erzie-\nlen -\ntreffen hiermit diese Vereinbarung als Grundlage ihrer     herewith agree this Memorandum of Understanding as\nfür beide Seiten vorteilhaften Zusammenarbeit auf dem       the basis for their continued mutually advantageous\nGeoiet des Verkehrs.                                        cooperation in the field of transportation.\nII. Zur Erreichung der Vorteile einer Zusammenarbeit       II. To realize the benefits of cooperation pursuant to\nim Sinne dieser Vereinbarung kommen die Vertrags-           this Memorandum of Understanding, the Parties agree\nparteien wie folgt überein:                                that:\n(a) Außer der Erfüllung der Verpflichtungen, die in den    (a) In addition to fulfilling the commitments contained\nin Absatz I genannten Vereinbarungen enthalten            in the specific agreements mentioned in paragraph I\nsind, werden sie auf den Gebieten des Verkehrs, die        above, they will undertake to exchange information\nin Absatz III genannt sind oder zu einem späteren          and develop cooperative projects in such fields of\nZeitpunkt vereinbart werden können, einen Informa-          transportation as are identified in paragraph III\ntionsaustausch und gemeinsame Projekte durchführen.        below and as may subsequently be agreed.","Nr. 73 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. Dezember 1975                                2199\n(b) Gemeinsame Projekte werden Gegenstand von Pro-          (b) Cooperative projects shall be the subject of project\njektvereinbarungen sein, in denen die Informationen         agreements describing the information and experience\nund Erfahrungen, die ausgetauscht werden sollen,            to be exchanged, and setting forth the details of any\nbeschrieben und die Einzelheiten einer gegebenen-           cost-sharing or task-sharing involved. Such project\nfalls hierbei entstehenden Kosten- oder Aufgaben-           agreements will become Addenda to this Memoran-\nteilung aufgeführt werden. Derartige Projektverein-         dum.\nbarungen werden Anlagen zu dieser Vereinbarung.\n(c) Aktivitäten im Zusammenhang mit diesem Programm         (c) Specific activities in connection with this program\nhängen davon ab, inwieweit finanzielle Mittel ver-          will be contingent upon the availability of funds.\nfügbar sind.\n(d) Jede Vertragspartei hat einen geeigneten Beamten        (d) To implement this Memorandum of Understanding,\nals Programm-Koordinator ernannt, der diese Verein-         each Party has appointed an appropriate official as\nbarung durchführen soll. Die Programm-Koordinato-           its Program Coordinator. The Program Coordinators\nren sind im Rahmen ihrer jeweiligen innerstaatlichen        are authorized by each Party, subject to their\nRechts- und sonstigen Vorschriften von jeder Ver-          respective national laws and regulations, to:\ntragspartei ermächtigt,\n1. Projektvereinbarungen zu schließen,                     1. Conclude project agreements;\n2. für die andere Vertragspartei als Kontaktstelle zu       2. Provide a point of contact for the other Party in\ndienen und die einzelnen Maßnahmen für den                 making detailed arrangements for project activity;\nProgrammablauf zu treffen und                              and,\n3. für regelmäßige Uberprüfungen des Standes und           3. Arrange for regular reviews of the status and\nder Fortschritte des Gesamtprogramms und seiner            achievements of the overall program and its com-\neinzelnen Projekte zu sorgen.                              ponent projects.\n(e) Die Vertragsparteien respektieren alle Bedingungen,    (e) Any conditions relating to technical documents,\ndie sich auf technische Unterlagen, Patente oder           patents, and other technical data and experience\nsonstige technische Daten und Erfahrungen beziehen         which restrict their use by the receiving Party or\nund die ihre Verwendung durch den Empfänger oder           restrict their delivery to a third party shall be\nihre Weitergabe an Dritte beschränken.                     respected by the Parties.\nIII. Als Gebiete von gemeinsamem Interesse wurden          III. The following have been identified as the current\nzunächst die folgenden festgelegt:                         areas of mutual interest:\nEnergie und Verkehr,                                        Energy and Transportation,\nStadtverkehr,                                              Urban Transportation,\nSicherheit und Flugsicherheit in der Zivilluftfahrt,       Civil Aviation Safety and Traffic Control,\nVerkehrslenkungssysteme in der Schiffahrt,                  Vessel Traffic Systems,\nVerkehrswirtschaft und -planung,                           Transportation Economics and Planning,\nStraßenbau, Straßenunterhaltung und Straßenverkehrs-        Road Construction, Road Maintenance, and Traffic\ntechnik,                                                   Engineering,\nSicherheit der Kraftfahrzeuge und Verkehrssicherheit,      Motor Vehicle and Traffic Safety,\nEisenbahnbau und -betrieb.                                  Railway Construction and Operation.\nErgänzungen und Änderungen dieser Liste können von         Additions to and deletions from this list may be made\nZeit zu Zeit in gegenseitigem Einvernehmen vorgenom-       from time to time by mutual agreement.\nmen werden.\nIV. Diese Vereinbarung gilt auch für das Land Berlin,      IV. This Memorandum of Understanding shall also\nsofern nicht die Regierung der Bundesrepublik Deutsch-     apply to Land Berlin, provided that the Government of\nland gegenüber der Regierung der Vereinigten Staaten       the Federal Republic of Germany does not make a\nvon Amerika innerhalb von drei Monaten nach Inkraft-       contrary declaration to the Government of the United\ntreten der Vereinbarung eine gegenteilige Erklärung ab-    States of America within three months of the date of\ngibt.                                                      entry into force of this Memorandum of Understanding.\nV. Diese Vereinbarung tritt am Tag ihrer Unterzeich-       V. This Memorandum of Understanding shall enter\nnung in Kraft und bleibt bis zur schriftlichen Kündigung   into force on the date of signature thereof and shall\ndurch eine der Vertragsparteien wirksam.                   continue in effect until it is terminated on written notice\nby either Party.\nGeschehen zu Washington, D.C., am 3. September             Done at Washington, D.C., on September 3, 1975,\n1975, in zwei Urschriften, jede in deutscher und eng-      in duplicate in the English and German languages, both\nlischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen        texts being equally authentic.\nverbindlich ist.\nDer Bundesminister für Verkehr                             The Secretary of Transportation\nder Bundesrepublik Deutschland                              of the United States of America\nK. Gscheidle                                          William T. Coleman, Jr.\nDer Verkehrsminister                                 The Federal Minister of Transport\nder Vereinigten Staaten von Amerika                         of the Federal Republic of Germany\nWilliam T. Coleman, Jr.                                          K. Gscheidle"]}