{"id":"bgbl2-1975-68-7","kind":"bgbl2","year":1975,"number":68,"date":"1975-11-22T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1975/68#page=12","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1975-68-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1975/bgbl2_1975_68.pdf#page=12","order":7,"title":"Bekanntmachung des Langfristigen Programms für die Entwicklung der wirtschaftlichen, industriellen und technischen Zusammenarbeit zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Volksrepublik Polen","law_date":"1975-11-04T00:00:00Z","page":1740,"pdf_page":12,"num_pages":5,"content":["1740                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil II\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten der Verordnung über die Inkraftsetzung\nder Regelungen Nr. 26 und 28 zu dem Obereinkommen vom 20. März 1958\nüber die Annahme einheitlicher Bedingungen\nfür die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen\nund über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung\n(Verordnung zu den Regelungen Nr. 26 und 28)\nsowie der Regelungen Nr. 26 und 28\nVom 24. Oktober 1975\nGemäß § 3 Abs. 3 der Verordnung vom 10. Juli\n1975 zu den Regelungen Nr. 26 und 28 (Bundesge-\nsetzbl. II S. 1045) wird hiermit bekanntgemacht, daß\ndie Verordnung nach ihrem § 3 Abs. 1\nam 25. Oktober 1975\nin Kraft getreten ist.\nAm gleichen Tage sind die Regelungen Nr. 26 und\n28 gemäß Artikel 1 Nr. 8 des Ubereinkommens vom\n20. März 1958 über die Annahme einheitlicher Be-\ndingungen für die Genehmigung der Ausrüstungs-\ngegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und\nüber die gegenseitige Anerkennung der Genehmi-\ngung (Bundesgesetzbl. 1965 II S. 857) für die Bun-\ndesrepublik Deutschland in Kraft getreten.\nBonn, den 24. Oktober 1975\nDer Bundesminister für Verkehr\nIm Auftrag\nWagner\nBekanntmachung\ndes langfristigen Programms für die Entwicklung der wirtsd1aftlichen, industriellen\nund technischen Zusammenarbeit zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Volksrepublik Polen\nVom 4. November 1975\nIn Warschau ist am 9. Oktober 1975 ein Lang-\nfristiges Programm für die Entwicklung der wirt-\nschaftlichen, industriellen und technischen Zusam-\nmenarbeit zwischen der Regierung der Bundes-\nrepublik Deutschland und der Regierung der Volks-\nrepublik Polen unterzeichnet worden. Das Pro-\ngramm ist mit seiner Unterzeichnung\nam 9. Oktober 1975\nin Kraft getreten und hat dieselbe Geltungsdauer\nwie das Abkommen über die Entwicklung der wirt-\nschaftlichen, industriellen und technischen Zusam-\nmenarbeit vom 1. November 1974 (Bundesgesetzbl. II\nS. 618). Das langfristige Programm wird nach-\nstehend veröffentlicht.\nBonn, den 4. November 1975\nDer Bundesminister für \\,Virtschuft\nIm Auftrag\nSteeg","Nr. 68 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. November 1975                                 1741\nLangfristiges Programm\nfür die Entwicklung\nder wirtschaftlichen, industriellen und technischen Zusammenarbeit\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Volksrepublik Polen\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland          b) E i s e n - , S t a h ! - u n d NE - M e t a 1 1 -\nund                                Industrie\ndie Regierung der Volksrepublik Polen                    Kooperation bei der Produktion von Maschinen\nund der Errichtung von Anlagen für Eisen- und\nin dem Bestreben, die Bestimmungen des Abkommens                  Stahlhütten, insbesondere für die Verarbeitung\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland                von Hüttenerzeugnissen und Herstellung von\nund der Regierung der Volksrepublik Polen über die Ent-              Rohren (zum Beispiel Hochofenanlagen, Kon-\nwicklung der wirtschaftlichen, industriellen und techni-             verter, Walz- und Ziehanlagen);\nschen Zusammenarbeit vom 1. November 1974 zu ver-                     Kooperation beim Bau von Gießereien und\nwirklichen -                                                          Schmieden;\nin dem Wunsche, die beiderseitig günstige langfristige            Kooperation beim Bau von Maschinen und bei\nZusammenarbeit auf wirtschaftlichem, industriellem und               der Errichtung von Anlagen für die NE-Metall-\ntechnischem Gebiet in einzelnen Wirtschaftszweigen zu                Verhüttung und -Verarbeitung;\nfördern -\nKooperation bei der Erschließung, FördPrung\nin der Erkenntnis, daß die Möglichkeiten einer solchen            und Verarbeitung von Kupfer, Blei und Zink\nEntwicklung in den einzelnen Wirtschaftszweigen noch                  in Verbindung mit langfristigen Lieferung('n;\nnicht voll ausgenutzt werden -\nc) M a s c h i n e n - u n d Fa h r z e u g b a u\nin Anerkennung der notwendigen und angestrebten\nVertiefung ein direkten Kontakte zwischen den interes-                Produktion von Werkwugmaschi1wn                 (<'in-\nsierten Unternehmen, Organisationen und Institutionen                schließlich numerisch g('steuerter) und von\nbeider Länder -                                                       Präzisionswerkzeugen;\nin der Dberzeugung, daß die Verwirklichung dieses                Produktion von Bau- und Straßenhaumaschin<'n;\nLangfristigen Programms günstige Voraussetzungen für                  Produktion von landwirtsrhaftliclwn Maschi-\nPine Intensivierung und Diversifizierung des beiderseiti-             nen;\ngen Waren- und Dienstleistungsverkehrs bietet sowie zu                Herstellung von ausgewählten Baugrup1wn und\neiner größeren Ausgeglichenheit des Waren- und Dienst-                Untergruppen für Kraftfahrzeuge (auch von\nleistungsverkehrs beitragen wird -                                    Elektroausrüstungen);\nhaben Einigung über ein Langfristiges Programm der                 Kooperation bei der Herstellung von Wülz-\nEntwicklung der wirtschaftlichen, industriellen und tech-             lagern;\nnischen Zusamrnc•narbcit erzielt.                                     Kooperation bei der Herstellung von Schienen-\nfahrzeugen auf der Grundlage der Spezialisil'-\nArtikel                                     rung, insbesondere bei Eisenbahnwaggons;\nDie VertragspartPien sind sich darin einig, daß für die   d) E l e k t r o t e c h n i s c h e I n d u s t r i e\n[nhvicklung der wirtschaftlichen, industriellen und tech-\nnischen Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Orga-                    Herstellung von Elektromotoren für Gleich-\nnisationen und Institutionen in den folgenden vVirt-                  und Wechselstrom, auch hoher Leistung;\nschaftslwreichPn besonders günstige Perspektiven be-                  Herstellung von Tonaufnahme- und TonwiPdC'r-\nstclH'n:                                                              gabegeräten (auch Tonträgern), Rundfunk- und\nFernsehempfängern;\n( 1) Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit\nHerstellung von Elektrohaushaltsgeräten;\na) K oh 1 t' - und Energie w i r t s c h a f t                  Herstellung von Elektroschalt- und StPU('rungs-\nEntwicklung der Kohleförderung in Verbindung             geräten;\nmit langfristigen Lieferungen aus der Volks-             Herstellung von Fernsprechanlagen und Fern-\nrepublik Polen in die Bundesrepublik Deutsch-            sprechgeräten;\nland;                                                    Herstellung von elektronischen Fernsprech-\nProjektierung, Neubau und Ausbau von Kohle-              schaltzentralen;\ngruben;                                                 .Herstellung von analogen und digitalen UbPr-\nProduktion und Lieferung von Bergbauaus-                 tragungseinrichtungen, insbesondere PCM;\nrüstungen, insbesondere von Förderanlagen,\nHerstellung von Systemen und Anlagen zur\nBohreinrichtungen sowie Kohleaufbereitungs-\nDatenübertragung;\nanlagen;\nHerstellung von Rundfunk- und Fernseh-Sende-\nProjektierung, Neubau und Ausbau von Kraft-\nanlagen;\nwerken; Kooperation und gegenseitige Liefe-\nrung von Kraftwerksanlagen und -ausrüstungen             Herstellung von Ausrüstungen zur Mechanisie-\n(zum Beispiel Dberlandleitungen, Turbinen,               rung und Automatisierung des Postwesens;\nKessel, Generatoren);                                    Herstellung von Ventilations-, Klima- und Ent-\nLieferung von Elektroenergie;                            staubungsanlagen;","1742                                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil II\ne) Schiff b a u                                                        mit konventionellen Methoden oder mit Hilfe\n-  Herstellung von Schiffsausrüstungen;                            der Hochtemperaturreaktorenwärme sowie die\nGewinnung von flüssigen Kraftstoffen und Roh-\nf) C h e m i s c h e I n d u s t r i e                                stoffen {Methanol);\n-  Entwicklung verschiedener Formen der Indu-                   -  Methoden der verbundenen energochemischen\nstrie-Kooperation einschließlich der Lieferung                  Kohleverarbeitung;\nkompletter Industrieanlagen (zum Beispiel von                -  Automatisierung der Kohlegewinnung und der\nChlor-Fabriken);                                                nachgeschalteten Betriebe im Bergbau unter\nZusammenarbeit bei der Herstellung von Kunst-                   Tage;\nstoffen, Farben und Lacken (insbesondere von                 -  Technologie und Herstellung koksähnlicher\nIsolierlacken und Autofarben), chemischen Rea-                  Brennstoffe aus energetischer Kohle;\ngenzien, chemischen Hilfsstoffen, Farbstoffen,\nMaßnahmen zur Verringerung bzw. Vermei-\nPflanzenschutzmitteln,         technischen     Gummi-\ndung von Einwirkungen des Bergbaues auf die\nerzeugnissen, Kosmetika und Erzeugnissen der\nUmwelt; Vorausberechnung und Bekämpfung\nHaushaltschemie;\nvon Bergbauschäden;\n-  Entwicklung technologischer Verfahren sowie\n-  Neue Lösungen der mechanischen Kohlever-\nder Produktion von Maschinen und Ausrüstun-\narbeitung;\ngen, insbesondere für die Weiterverarbeitung\npolnischer Rohstoffe (zum Beispiel Schwefel,                 -  Entwicklung von neuartigen energetischen An-\nKarbid);                                                        lagen und Ausrüstungen;\ng) Bauwesen                                                     b) Eise n - , S t a h l - u n d NE - M e t a l l -\nIndustrie\n-  Bauarbeiten, insbesondere bei der Errichtung\nvon Industrieanlagen;                                        -  Neue Technologien im Eisen-, Stahl- und Me-\n-  Spezial-Bauarbeiten des Hoch- und Tiefbaues;                    tall-Hüttenwesen;\n-  Renovierung und Konservierung von Baudenk-                      Vervollkommnung und Entwicklung von Ven-\nmälern;                                                         tilations-, Klimatisierungs- und Entstaubungs-\nanlagen;\nh) L a n d w i r t s c h a f t u n d E r n ä h r u n g s -             Neuartige Herstellungsmethoden besonders rei-\nindustrie                                                          ner Metalle (Oxide, seltene Erdmetalle);\n-  Viehzucht;\nc) M a s c h i n e n - u n d F a h r z e u g b a u\n-  Herstellung von Viehfutter;\nNeue Konstruktionen, Werkstoffe und Herstel-\n-  Verwertung von Schlachtabfall;\nlungsmethoden von Werkzeugmaschinen und\n-  Pflanzenzucht;                                                  Produktionsanlagen;\ni) An de r e I n du s t r i e b e r e i c h e                      -  Neuartige Lösungen in der Fahrzeugindustrie;\nZusammenarbeit bei der Errichtung von Fabri-                 -  Neuartige Konstruktionen und Herstellungs-\nken für die Herstellung von Möbeln, Möbel-                      methoden von landwirtschaftlichen Maschinen;\nbeschlägen und Holzkonstruktionen;                           -  Neuartige Konstruktionen und Herstellungs-\nKooperation bei der Herstellung von Aus-                        methoden von Baumaschinen und Ausrüstun-\nrüstungen für Möbelfabriken;                                    gen zur Herstellung von Baustoffen;\n-  Kooperation bei der Her.stellung von Möbeln;                 -  Neuartige Konstruktionen und Herstellungs-\n-  Zusammenarbeit im Bereich der Textil- und Be-                   methoden von Textilmaschinen;\nkleidungsindustrie;                                          -  Neuartige Maschinen zur Verarbeitung von Le-\n-  Kooperation bei der Herstellung von Schuhen;                    bensmitteln und landwirtschaftlichen Erzeug-\nnissen;\nk) Z u s a m m e n a r b e i t a u f d r i t t e n                     Neuartige Anlagen für die Viehzucht und\nMärkten                                                            Schlachtung;\n-  Kraftwerke und Kraftwerksausrüstungen;\nd) E 1 e kt r o t e c h n i s c h e I n d u s t r i e\nProjektierung, Bau, Ausrüstung und Montage\nvon Maschinen und Anlagen für Eisen-Hütten,                     Neuartige Lösungen im Bereich der Automati-\nNE-Hütten sowie Ziehereien und Walzwerke;                       sierungs- und Meßgeräte sowie Präzisions-\nmechanik;\nBaumaschinen;\n-  Neuartige Haushaltsgeräte;\nChemische Anlagen, insbesondere für die Er-\nzeugung von Schwefelsäure, Methanol, Kapro-                     Neuartige Lösungen im Bereich der Unterhal-\nlaktam und Soda;                                                tungselektronik;\nHoch- und Tiefbauarbeiten, insbesondere beim                    Neuartige Systeme und Fernsprech-, Fernseh-,\nBau von Industrieanlagen;                                       Rundfunk-Anlagen wie auch die Mechanisie-\nProjektierung, Bau und Ausrüstung von Berg-                     rung und Automatisierung des Postwesens;\nbauanlagen, Bohreinrichtungen;                           e) Sc h i ff b a u\nGemeinsame Lieferung von Schiffsausrüstun-\ngen.                                                         -  Neuartige Konstruktionen und Herstellungs-\nmethoden von Schiffen, Schiffsausrüstungen;\n(2) Technische Zusammenarbeit                                        f) C h e m i s c h e I n d u s  trie\na) K oh 1 e - und E n er g i e w i r t s c h a f t                  -  Neuartige Herstellungsmethoden von Kunst-\nForschungs- und Entwicklungsarbeiten auf dem                    stoffen, insbesondere von Polyurethanen;\nGebiet der neuen Technologien zur Weiterver-                    Industrie-Forschungsarbeiten an thioorgani-\narbeitung von Kohle, insbesondere Vergasung                     schen- und Schwefel-Verbindungen;","Nr. 68 -   Tag der Ausgabe: Bahn, den 22. November 1975                                 1743\ng) La n d w i r t s c h a f t u n d Er n ä h r u n g s -       sammenarbeit bilden und die Zusammenarbeit in anderen,\nindustrie                                                  in diesem Programm nicht erwähnten Bereichen der Koo-\niwration nicht auss,hließen.\nNeuartige Verarbeitungsmethoden und Aus-\nrüstungen zur Verarbeitung von Obst und Ge-\nmüse;                                                                            Artikel 2\nNeuartige Produktionsverfahren in der Fleisch-\nDie Vertragsparteien werden besondere Anstrengungt>n\nwirtschaft, im Brauereiwesen und in der Hefe-\nunternehmen, um günstige Bedingungen zu schaffen, da-\nindustrie;\nmit die in Artikel 1 dieses Programms enthaltenen lang-\nh) Leicht - In d u s tri e                                     fristigen Perspektiven voll ausgeschöpft werden.\n-  Neuartige H~~rstellungsmethoden von Wirk-               Sie erklären ihre Bereitschaft, auf qer Grundlage auch\nwaren;                                                   der Artikel 9 und 10 des Abkommens vom 1. November\nNeuartige Herstellungsmethoden und Entwurf               1974 aktiv zur Verwirklichung der im Programm enthalte-\nvon Mustern im Bereich der Schuh- und Leder-             nen Kooperationsvorhaben beizutragen.\nindustrie;                                               Die vertraglichen Bedingungen für die einzelnen Vor-\nhaben der wirtschaftlichen, industriellen und technischen\ni) Ho I z - und Papier - Industrie\nZusammenarbeit werden von den jeweils interessierten\nNeuartige Verfahren in der Papier-Industrie              Unternehmen, Organisationen und Institutionen beider\n(Oberflächenveredelung von Druck- und Ver-              Seiten im Einklang mit den in jedem der beiden Staaten\npackungspapier, Herstellung von Schicht- und             geltenden Rechtsvorschriften vereinbart.\nFaserstoffen);\nDie Vertragsparteien sind der Auffassung, daß die beider-\nNeuartige Herstellungsmethoden von Span-                 seitigen Bemühungen und Maßnahmen eine ausgegliche-\nplatten;                                                 nere und harmonischere Entwicklung ihrer Wirtschafts-\nNeuartige Methoden zur Oberflächenbehand-               beziehungen zum Ziel haben sollten. Zu diesem Zweck\nlung von Möbeln;                                        soll vor allem die Kooperation auf eine breitere Grund-\nlage gestellt werden, auch durch Kooperationsvorhaben\nk) AI I gemeine Bereiche der Zu -\nauf der Basis der Selbstfinanzierung (Bezahlung durch\nsammenarbeit\nLieferungen von Erzeugnissen, die aus der Zusammen-\nErfahrungsaustausch, Vergleichsmessungen und            arbeit hervorgehen).\ngemeinsame Bearbeitung von Problemen in der\n~1etrologie (zum Beispiel Zähl-, Meß- und Pro-                                   Artikel 3\nbengerüte, explosionsgeschützte elektrische Be-\ntriebsmittel sowie Zulassungs- und Eichwesen);          Die gemäß Artikel 11 des Abkommens vom 1. November\n1974 eingesetzte Gemischte Regierungskommission wird\nErfahrungsaustausch und Zusammenarbeit in               alle Möglichkeiten ausschöpfen, um günstige Bedingun-\nder Materialprüfung (zum Beispiel Holzschutz            gen für die Durchführung des Langsfristigen Programms\nund Holztechnologie, biologische Werkstoff-             im Sinne des Artikels 2 zu schaffen.\nfragen, Tragfähigkeit von Baukonstruktionen,\nzerstörungsfreie Materialprüfung und Güte-              Die Gemischte Regierungskommission wird unter anderem\nsicherung);                                             die Durchführung dieses Programms periodisch überprü-\nErfahrungsaustausch und Zusammenarbeit auf              fen und bei Bedarf Ergänzungsvorschläge dazu ausar-\ndem Gebiet der Normung (zum Beispiel Ergo-              beiten.\nnomie,       Normendatenbanken,           Maschinen-                             Artikel 4\nelemente wie Ketten, Getriebe, Kupplungen,\nHüttenwesen, Elektronik, Elektrotechnik, Indu-           Entsprechend dem Vie1-J\\1ächte-Abkommen vom 3. Septem-\nstrie- und Wohnungsbau) sowie der Abnahme-              ber 1971 wird dieses Programm in Ubereinstimmung mit\nprüfungen bei Personen- und Lastenaufzügen,             den festgelegten Verfahren auf Berlin (West) ausgedehnt.\nKränen und anderen Hebezeugen sowie bei\nweiteren Einrichtungen (wie zum Beispiel Kes-\nseln und Bergbauanlagen).                                                       Artikel 5\nDie Vertragsparteien sind sich darüber einig, daß die             Dieses Langfristige Programm tritt am Tage seiner Unter-\noben erwähnten Bereiche Leitlinien für die Möglichkeiten          zeichnung in Kraft. Er hat dieselbe Geltungsdauer wie\nder wirtschaftlichen, industriellen und technischen Zu-           das Abkommen vom 1. November 1974.\nGESCHEHEN zu Warschau am 9. Oktober 1975 in zwei\nUrschriften, jede in deutscher und polnischer Sprache,\nwobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFür die Regierung der\nBundesrepublik Deutschland\nGenscher\nFür die Regierung der\nVolksrepublik Polen\nOlszowski","1744                                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil II\nObersicht\nüber den Stand der Bundesgesetzgebung\nDie 297. Übersicht über den Stand der Bundesgesetzgebung, abgeschlossen am\n31. Oktober 1975, ist im Bundesanzeiger Nr. 216 vom 21. November 1975 er-\nschienen.\nDiese Übersicht enthält bei den aufgeführten Gesetzesvorlagen\nalle wichtigen Daten des Gesetzgebungsablaufs\nsowie Hinweise auf die\nBundestags- und Bundesrats-Drucksachen\nund\nauf die sachlich zuständigen Ausschüsse des Bundestages.\nVerkündete Gesetze sind nur noch in der der Verkündung folgenden Übersicht\nenthalten.\nDer Bundesanzeiger Nr. 216 vom 21. November 1975 kann zum Preis von 1,- DM (einschl. Ver-\nsandgebühr) gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto „Bundesanzeiger\" Köln\n834 00-502 bezogen werden.\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz\nVerlag: Bundesanzeiger Verlagsges.rn.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn\nIm Bundesgesetzblatt Teil I werden Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen veröffentlitht.\nIm Bundesgesetzblatt Teil II werden völkerrechtliche Vereinbarungen, Ve1trage mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvorsthriften und\nBekanntmachungen sowie Zolltarifverordnungen veröffentlicht.\nBezugs b e d in g u n gen: laufender Bezug nur im Postabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres\nbeim Verlilg vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Au~gaben: Bundesgesetzblatt\n53 Bonn 1, Postfach 6 24, Tel. (0 22 21) 23 80 67 bis 69.\nBezugspreis: Für Teil I und Teil II halbjährlich je 40,- DM. EiPzelstücke Je angefangene 16 Seiten 1,10 DM zuzüglich Versandkosten\nDieser Preis gilt ilUch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1975 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages\nauf das Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung\nPI e i s dieser Ausgabe : 1,50 DM (l ,10 DM zuzüglich -,40 DM Ve,sandkosten), bei Lieferung gegen Vorau,redrnung 1,90 D~1. Im BelUg~-\npreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 0/o."]}