{"id":"bgbl2-1975-67-1","kind":"bgbl2","year":1975,"number":67,"date":"1975-11-15T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1975/67#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1975-67-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1975/bgbl2_1975_67.pdf#page=1","order":1,"title":"Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über Zusammenarbeit in Umweltfragen","law_date":"1975-10-24T00:00:00Z","page":1717,"pdf_page":1,"num_pages":5,"content":["1717\nBundesgesetzblatt\nTeil II                                                                                         Z 1998 A\n1975                Ausgegeben zu Bonn am 15. November 1975                                                                                                                 Nr.67\nTag                                                                         Inhalt                                                                                         Seite\n24. 10. 75 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über Zusammenarbeit in\nUmweltfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            1717\n27. 10. 75 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Ubereinkommens zur Errichtung des Euro-\npäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                               1722\n27. 10. 75 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über die Annahme\neinheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile\nvon Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung . . . . . . . .                                                                           1722\n28. 10. 75 Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Verordnung und der Vereinbarung über die\nZusammenlegung der Grenzabfertigung an dem deutsch-dänischen Grenzübergang\nHarrislee/Padborg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               1723\n28. 10. 75 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens zur Bekämpfung der\nwiderrechtlichen Inbesitznahme von Luftfahrzeugen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                             1723\n28. 10. 75 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens zur einheitlichen Fest-\nstellung von Regeln über die Hilfsleistung und Bergung in Seenot . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                        1724\n3. 11. 75 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrages zwischen der Bundesrepublik\nDeutschland und dem Königreich Norwegen über die gegenseitige Unterstützung in\nZollangelegenheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 1724\n3. 11. 75 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrages zwischen der Bundesrepublik\nDeutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über die Aus-\nlieferung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     1725\n319-46-2\n3. 11. 75 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zollübereinkommens über die vorüber-\ngehende Einfuhr von Lehrmaterial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              1725\n3. 11. 75 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zollübereinkommens über Betreuungsgut\nfür Seeleute . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          1726\n3. 11. 75 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über die Internationale\nHydrographische Organisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          1726\n3. 11. 75 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zollübereinkommens über die vorüber-\ngehende Einfuhr von wissenschaftlichem Gerät . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                        1727\n4. 11. 75 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Regeln zur Verhütung von Zusammen-\nstößen auf See (Seestraßenordnung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              1727\nBekanntmadlung\ndes Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika\nilber Zusammenarbeit in Umweltfragen\nVom 24. Oktober 1975\nIn Bonn ist am 9. Mai 1974 ein Abkommen zwi-\nschen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Vereinigten Staaten von\nAmerika über Zusammenarbeit in Umweltfragen\nunterzeichnet worden. Das Abkommen ist nach sei-\nnem Artikel X\nam 26. März 1975\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffent-\nlicht.\nBonn, den 24. Oktober 1975\nDer Bundesminister des Innern\nIn Vertretung\nDr. H a r t k o p f","1718                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil II\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika\nüber Zusammenarbeit in Umweltfragen\nAgreement\nbetween the Government of the United States of America\nand the Federal Republic of Germany\non Cooperation in Environmental Affairs\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland             The Government of the United States of America\nund                                                       and\ndie Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika            the Government of the Federal Republic of Germany,\nvon der Auffassung geleitet,                             believing that:\n- daß die nationale Umwelt jedes Staates sowie die       - the national environment of each country as weil as\nglobale Umwelt im Interesse der Gesundheit und des        the global environment must be protected for the health\nWohlbefindens gegenwärtiger und zukünftiger Genera-      and well-being of present and future generations;\ntionen geschützt werden müssen;\n- daß die Entwicklung einer leistungsfähigen Industrie   - efficient industrialization and healthful urbanization\nund eine gesunde Stadtentwicklung die wirksame Be-        require effective pollution abatement and control and\nkämpfung und Kontrolle der Umweltbelastung und Ziel-     environmental conservation policies and practices;\nsetzungen und Praktiken zum Schutz der Umwelt er-\nfordern;\n- daß die Zusammenarbeit zwischen den beiden Regie-      - co-operation between the two Governments is of\nrungen von beiderseitigem Nutzen für die Bewältigung      mutual advantage in coping with similar problems in\nähnlicher Probleme in jedem der beiden Staaten und       each country and is important in meeting each govern-\nvon Bedeutung für die Wahrnehmung der Verantwortung      ment's responsibilities for the maintenance of the global\njeder Regierung für die Erhaltung der globalen Umwelt    environment;\nist;\nin der Erkenntnis der Bedeutung aufeinander abge-        recogmzmg the importance of harmonious environ-\nstimmter Zielsetzungen und Praktiken in bezug auf die     mental policies and practices, particularly among in-\nUmwelt, insbesondere unter Industriestaaten und Staaten-  dustrialized states and groups of states, as well as the\ngruppen sowie den Europäischen Gemeinschaften;           European Communities;\nin Würdigung des bedeutenden beiderseitigen Nutzens,     acknowledging the significant mutual benefit being\nder beiden Regierungen aus der bestehenden Zusammen-      derived by both Governments from ongoing cooperation\narbeit in verschiedenen Bereichen, unter anderem der      in various fields, including outer space research and\nWeltraumforschung und -technologie, der Forschung und     technology, nuclear reactor safety research and develop-\nEntwicklung auf dem Gebiet der Reaktorsicherkeit, der     ment, biomedical and health services delivery research,\nForschung in der Biomedizin und auf dem Gebiet der        and those covered by the United States-German eo-\ngesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung, und aus      operative program in natural resources, environmental\nder Zusammenarbeit auf den Gebieten erwächst, die         pollution control and urban development (UGNR); and\ndurch das deutsch-amerikanische Programm für die Zu-\nsammenarbeit bei der Nutzung der natürlichen Hilfs-\nquellen, der Bekämpfung der Umweltbelastung und bei\nder Stadtentwicklung (United States-German Coopera-\ntive Program in Natural Resources, Environmental Pollu-\ntion Control and Urban Development - UGNR) erfaßt\nwerden, sowie\nin dem Wunsch, die wachsende Bedeutung darzutun,         desiring to demonstrate the increase in importance\ndie beide Regierungen der Zusammenarbeit in Umwelt-       attached by both Governments to co-operation in en-\nfragen beimessen -                                        vironmental affairs;\nkommen wie folgt überein:                                agree as follows:\nArtikel                                                   Article I\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die     The Government of the United States of America and\nRegierung der Vereinigten Staaten von Amerika - im        the Government of the Federal Republic of Germany\nfolgenden als Vertragsparteien bezeichnet -      werden   -hereinafter referred to as Contracting Parties-through\ndurch ihre zuständigen Behörden die zweiseitige Zu-      their appropriate agencies will maintain and enhance\nsammenarbeit auf dem Gebiet der Umweltfragen auf der     bilateral co-operation in the field of environmental af-\nGrundlage der Gleichheit, der Gegenseitigkeit und des     fairs on the basis of equality, reciprocity and mutual\nbeiderseitigen Nutzens aufrechterhalten und verstärken.  benefit.","Nr. 67 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. November 1975                              1719\nArtikel II                                                Article II\nDie Zusammenarbeit kann in gegenseitig vereinbarten       Co-operation may be undertaken in mutually agreed\nBereichen der Umweltpolitik erfolgen; hierzu gehören      areas pertaining to environmental quality management,\nsuch as:\nA) beide Seiten angehende Probleme der Umweltbe-          A. Pollution problems of mutual concern-their identifi-\nlastung, ihrer Festlegung und Untersuchung und die        cation and study and assessment of relevant control\nBeurteilung der einschlägigen Kontrolltechnologie und     technology and related health effects, for example:\ndamit verbundene Auswirkungen auf die Gesundheit,\nzum Beispiel\n1. Ausgewählte Probleme der Wassergütewirtschaft          1. Selected problems of water quality management,\neinschließlich solcher Aspekte wie der Behandlung        including such aspects as waste water treatment\nvon industriellen und kommunalen Abwässern so-           for industrial, municipal, and agricultural pollution,\nwie von landwirtschaftlich verschmutztem Wasser,         development of water standards, sludge disposal,\nder Entwicklung von Wassergütestandards und der          mathematical modeling with a view towards futurc\nSchlammbeseitigung, Entwicklung mathematischer           pollution prevention and reclamation of grounct\nModelle im Hinblick auf die Verhütung künftiger          water;\nVerschmutzung und die Erfassung von Grund-\nwasservorkommen;\n2. Luftverschmutzung einschließlich ortsfester und be-    2. Air pollution, including stationary and mobile\nweglicher Anlagen, Entwicklung von schadgas-             sources, development of low pollution power\narmen Antriebssystemen und damit zusammen-               systems, and related health effects.\nhängenden Auswirkungen auf die Gesundheit;\n3. Abfallwirtschaft und Wiedernutzbarmachung von          3. Solid waste management and resource recovery;\nAusgangsstoffen;\n4. Pestizide, giftige und andere schädliche Stoffe;       4. Pesticides, toxic and other harmful substances;\n5. Meeresverschmutzung;                                   5. Marine pollution;\n6. Lärmbelästigung;                                       6. Noise pollution;\n7. Auswirkungen des Energiegebrauchs auf die Um-          7. Environmental effects of energy use, including ex-\nwelt einschließlich der Erzeugung, der Umwand-           traction, conversion, transmission and consumption;\nlung, der Weiterleitung und des Verbrauchs;\nB) Beurteilung der Umweltqualität einschließlich Prüf-    B. Assessment of environmental quality, including tech-\nund Uberwachungsverfahren;                                niques of monitoring and surveillance;\nC) Erörterung von Zielsetzungen, Praktiken und Organi-    C. Discussion of environmental policies, practices and\nsationsfragen auf dem Gebiet der Umwelt;                  organization;\nD) Austausch von Erfahrungen über Planung und Zu-         D. Exchange of experience on the design and co-opera-\nsammenarbeit bei der Entwicklung von Umwelt-              tion in the development of environmental informa-\ninformationssystemen;                                     tion systems;\nE) Ausbildung im Umweltschutz;                            E. Training in environmental protection;\nF) Umweltverträglichkeitsprüfungen;                       F. Environmental impact evaluations;\nG) Konsultationen über Fragen der internationalen Um-     G. Consultations on international environmental policy\nweltpolitik                                               issues; and\nund\nH) sonstige Tätigkeiten zum Schutz und zur Verbesse-      H. Other environmental protection and enhancement ac-\nrung der Umwelt nach Vereinbarung.                        tivities, as agreed.\nArtikel III                                               Article III\nDie Formen der nach gegenseitiger Vereinbarung zu         The forms of co-operation        to  be   undertaken    as\nunternehmenden Zusammenarbeit können folgendes um-        mutually agreed may include:\nfassen:\nA) Zusammenkünfte zur Erörterung von Fragen der Um-       A. Meetings to discuss environmental policy issues, to\nweltpolitik, zur Festlegung von Vorhaben, die in          identify projects which may be usefully undertaken\nZusammenarbeit nutzbringend durchgeführt werden           on a eo-operative basis and technical symposia and\nkönnen; technische Symposien und Konferenzen;             conferences;\nB) Durchführung vereinbarter Vorhaben der Zusammen-       B. Implementation of agreed eo-operative projects;\narbeit;\nC) Austausch von Informationen und Daten über Um-         C. Exchange of information and data on environmental\nweltforschungs- und -entwicklungsmaßnahmen, Ziel-        research and development activities, policies, prac-\nsetzungen, Praktiken, Rechts- und sonstige Vorschrif-     tices, legislation and regulations, and analysis of\nten; Analyse laufender Programme; Umweltverträg-          operating programs and evaluation of environmental\nlichkeitsprüfungen;                                       impacts;\nD) Besuche von Wissenschaftlern, Technikern, Lehrern      D. Visits by scientists, technicians, teachers or        ad-\noder Angehörigen der Verwaltung zur Erörterung be-        ministrators on specific or general subjects; and\nstimmter oder allgemeiner Themen\nsowie\nE) Koordinierung bestimmter Forschungstätigkeiten.        E. Co-ordination of specific research activities.","1720                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil II\nA r t i k e l IV                                               A r t i c l e IV\nDie Vertragsparteien werden sich nach Kräften be-             The Contracting Parties will use their best efforts to\nmühen, ihre Zielsetzungen und Praktiken in bezug auf         harmonize to the maximum extent practicable their en-\ndie Umwelt soweit wie möglich abzustimmen und eine           vironmental policies and practices, and to promote broad\numfassende internationale Abstimmung wirksamer Maß-          international harmonization of effective measures to\nnahmen zur Verhütung und Kontrolle der Umwelt-               prevent and control environmental pollution. In these\nbelastung zu fördern. Im Rahmen dieser Bemühungen            efforts, they will support steps to:\nwerden sie Maßnahmen unterstützen, die dazu dienen,\nA) international vereinbarte wissenschaftliche Kriterien     A. Arrive at internationally agreed scientific criteria,\naufzustellen, insbesondere in bezug auf die mensch-           particularly those relating to human health;\nliche Gesundheit;\nB) Einvernehmen über Richtwerte für eine annehmbare          B. Achieve agreement on levels of acceptable environ-\nUmweltqualität zu erzielen;                                   mental quality;\nC) Informationen über die beste verfügbare Technologie       C. Develop and disseminate information on best tech-\nzur Bekämpfung der Umweltbelastung zu erarbeiten              nology available to abate pollution and encourage\nund zu verbreiten und die weitreichende Verwendung            widespread use of the best technology available for\nder besten verfügbaren Technologie zur Kontrolle der          controlling pollution.\nUmweltbelastung zu fördern.\nDie Vertragsparteien werden sich nach Kräften bemühen,       The Contracting Parties will use their best efforts to\nsicherzustellen, daß die Kosten der Durchführung von         ensure that the cost of carrying out pollution prevention\nMaßnahmen zur Verhütung und Kontrolle der Umwelt-            and control measures will be included in the cost of\nbelastung in die Kosten von Waren und Dienstleistungen       goods and services which cause pollution in production\neingehen, deren Herstellung oder Verbrauch Umwelt-           or consumption, and to prevent environmental protective\nbelastungen verursachen, und zu verhindern, daß Um-          measures being used as nontariff barriers to trade. Where\nweltschutzmaßnahmen als nichttarifäre Handelshemm-           trade distortions result from differences in the environ-\nnisse benutzt werden. Soweit Wettbewerbsverzerrungen         mental practices and procedures of the two countries,\nsich aus unterschiedlichen Umweltpraktiken und -verfah-      the Contracting Parties will consult upon request with a\nren der beiden Staaten ergeben, werden die Vertrags-         view to mitigating such distortions ..\nparteien einander auf Verlangen konsultieren, um solche\nVerzerrungen zu mildern.\nArtikel V                                                     Article V\nJede Vertragspartei notifiziert der anderen die Namen         Each Contracting Party will notify the other of the\neines oder mehrerer für die Durchführung ihrer Maß-          names of one or more Co-ordinators responsible for the\nnahmen auf Grund dieses Abkommens verantwortlicher           conduct of its activities under this Agreement. Each\nKoordinatoren. Jede Vertragspartei kann auch Verwal-         Contracting Party may also identify such administrative\ntungsvereinbarungen vorschlagen, die sie für wünschens-      arrangements as it deems desirable to permit its most\nwert hält, um möglichst wirksam an den verschiedenen         effective participation in the various eo-operative ac-\nFormen der Zusammenarbeit im Rahmen dieses Abkom-            tivities under this Agreement. By mutual agreement,\nmens teilnehmen zu können. Im beiderseitigen Einver-         specific eo-operative activities may be confirmed by\nnehmen können bestimmte Maßnahmen der Zusammen-              separate Agency-to-Agency arrangements. As mutually\narbeit durch gesonderte Vereinbarungen zwischen ein-         agreed, joint meetings of the Co-ordinators may be held\nzelnen Behörden bestätigt werden. Nach gegenseitiger         to review current and future activities under this Agree-\nVereinbarung können gemeinsame Sitzungen der Koordi-         ment. Each Contracting Party will ensure for its part\nnatoren zur Oberprüfung laufender und künftiger Maß-         appropriate co-ordination among activities under this\nnahmen im Rahmen dieses Abkommens abgehalten wer-            Agreement with other eo-operative programs between\nden. Jede Vertragspartei trägt ihrerseits Sorge für die      the two Governments.\nangemessene Koordinierung der Maßnahmen im Rahmen\ndieses Abkommens mit anderen Programmen der Zu-\nsammenarbeit zwischen den beiden Regierungen.\nArtikel VI                                                     Art i c l e VI\nTeilnehmer an der Zusammenarbeit im Rahmen dieses             Participants in the eo-operative activities under this\nAbkommens können unter anderem Regierungsstellen,            Agreement may include Government agencies, academic\nakademische Einrichtungen, privatwirtschaftliche Unter-       institutions, private economic enterprises, and citizen\nnehmen und Bürgerorganisationen sein.                        organizations.\nArt i k e 1 VII                                                Art i c l e VII\nNicht gesetzlich geschützte wissenschaftliche und tech-       Scientific and technological information of a non-\nnologische Informationen, die aus der Zusammenarbeit         proprietary nature derived from the eo-operative ac-\nim Rahmen dieses Abkommens gewonnen werden, wer-              tivities under this Agreement wi.11 be made available\nden der wissenschaftlichen Gemeinschaft der Welt auf         to the world scientific community through customary\ndem üblichen Wege und im Einklang mit den normalen            channels and in accordance with the normal procedures\nVerfahren der teilnehmenden Stellen zugänglich gemacht.       of the participating agencies. The disposition of patents,\nDie Weitergabe von Patenten, Know-how und sonstigem           know-how, and other proprietary property derived from\ngesetzlich geschützten Eigentum, die aus der Zusammen-       the eo-operative activities under this Agreement will be\narbeit im Rahmen dieses Abkommens gewonnen werden,           provided for in detailed arrangements covering specific\nwird in besonderen Vereinbarungen über bestimmte Pro-        programs and projects.\ngramme und Vorhaben geregelt.","Nr. 67 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. November 1975                                 1721\nA r t i k e 1 VIII                                                 A r t i c 1 e VIII\nDieses Abkommen ist nicht so auszulegen, als be-                  Nothing in this Agreement shall be construed to\neinträchtige es andere Vereinbarungen oder künftige               prejudice other arrangements or future arrangements for\nVereinbarungen über eine Zusammenarbeit zwischen den              co-operation between the Contracting Parties or with\nVertragsparteien oder mit Dritten.                                third parties.\nMaßnahmen auf Grund dieses Abkommens werden vor-                  Activities under this Agreement shall be subject to the\nbehaltlich der Verfügbarkeit bewilligter Mittel durch-            availability of appropriated funds and to the applicable\ngeführt und unterliegen den in jedem Staat geltenden              laws and regulations in each country. Unless otherwisP\nRechts- und sonstigen Vorschriften. Sofern nicht etwas            agreed, each Contracting Party will bear the costs of its\nanderes vereinbart wird, trägt jede Vertragspartei die            own participation in this Agreement.\nKosten ihrer Teilnahme an diesem Abkommen.\nArt i k e 1 IX                                                     Art i c 1 e IX\nDieses Abkommen gilt auch für das Land Berlin, sofern             This Agreement shall also apply to Land Berlin unless\nnicht die Regierung der Bundesrepublik Deutschland                the Govemment of the Federal Republic of Germany\ngegenüber der Regierung der Vereinigten Staaten von               makes a contrary declaration to the Govemment of the\nAmerika innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten             United States of America within three months of the\ndes Abkommens eine gegenteilige Erklärung abgibt.                 entry into force of the Agreement.\nArtikel X                                                          Article X\nDieses Abkommen tritt einen Monat nach dem Tage                   The present Agreement shall enter into force one\nin Kraft, an dem die Regierung der Bundesrepublik                 month from the date on which the Government of the\nDeutschland der Regierung der Vereinigten Staaten von             Federal Republic of Germany shall have notified the\nAmerika notifiziert, daß die erforderlichen innerstaat-           Government of the United States of America that the\nlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind;        necessary constitutional requirements for such entry into\nes bleibt fünf Jahre lang in Kraft und wird automatisch           force have been fulfilled, shall remain in force for five\nfür einen weiteren Zeitabschnitt von fünf Jahren er-              years, and be automatically renewed for a further five-\nneuert, sofern nicht eine Vertragspartei der anderen drei         year period unless either Party notifies the other three\nMonate vor Ablauf des ersten Zeitabschnitts von fünf              months prior to ther expiration of the first five-year\nJahren ihren Wunsch notifiziert, das Abkommen zu be-              period of its desire that the Agreement be terminated.\nenden. Die Beendigung dieses Abkommens läßt die Gül-              The termination of this Agreement shall not affect the\ntigkeit von Vereinbarungen, die auf Grund dieses Ab-              validity of any arrangements made under this Agreement.\nkommens getroffen werden, unberührt.\nGESCHEHEN zu Bonn am 9. Mai 1974 in zwei Ur-                      DONE at Bonn, in duplicate, in the English and Ger-\nschriften, jede in deutscher und englischer Sprache, wo-          man languages, both being equally authentic, this ninth\nbei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.                 day of May, 1974\nFür die Regierung\nder Bundesrepublik Deutschland\nFor the Government\nof the Federal Republic of Germany\nKarl M o e r s c h\nGünter Ha r t k o p f\nFür die Regierung\nder Vereinigten Staaten von Amerika\nFor the Government\nof the United States of America\nMartin J. H i l l e n b r a n d\nRussen E. T r a i n"]}