{"id":"bgbl2-1975-65-1","kind":"bgbl2","year":1975,"number":65,"date":"1975-11-06T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1975/65#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1975-65-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1975/bgbl2_1975_65.pdf#page=1","order":1,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Verringerung der Mehrstaatigkeit und über die Wehrpflicht von Mehrstaatern","law_date":"1975-10-13T00:00:00Z","page":1497,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["1497\nBundesgesetzblatt\nTeil II                                                                                        Z1998 A\n1975                 Ausgegeben zu Bonn am 6. November 1975                                                                                                                  Nr.65\nTag                                                                          Inhalt                                                                                        Seite\n13. 10. 75  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Obereinkommens über die Verringerung\nder Mehrstaatigkeit und über die Wehrpflicht von Mehrstaatern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                         1497\n13.10.75    Bekanntmachung zum Europäischen übereinkommen über die obligatorische Haftpflicht-\nversicherung für Kraftfahrzeuge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       1498\n14. 10. 75  Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Satzung der Internationalen Studien-\nzentrale für die Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                1498\n15. 10. 75  Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Verträge des \\'Veltpostvereins (Tokio 1969)                                                                           1499\n16. 10. 75  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Obereinkommens gegen Diskriminierung\nim Unterrichtswesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             1502\n17. 10. 75  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Gründung eines\nRates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                        1502\n17 10. 75   Bekanntmadrnng über den Geltungsbereich des Obereinkommens zur Errichtung eines\nEuropäischen Laboratoriums für Molekularbiologie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                           1502\n21. 10. 75  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Obereinkommens über die Zwischenstaat-\nliche Beratende Seeschiffahrts-Organisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                 1503\n21. 10. 75  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Obereinkommens von\n1960 zum Schutz des menschlichen Lebens au! See . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                         1503\n21. 10. 75  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Obereinkommens über die\nBeschränkunq der Verwendunq bestimmter Deterqentien in Wasd1- und Reinigungs-\nmitteln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   1503\n21. 10. 75  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Obereinkommens über die Internationale\nFernmeldesatellitenorganisation „INTELSAT\" . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                      1504\n22. 10. 75  Bekanntmachung über die Änderung der Anlagen zum Einheits-übereinkommen vom\n30. März 1961 über Sudltstoffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      1504\n23. 10. 75  Bekanntmachung über Benutzergebühren nach dem Internationalen übereinkommen über\nZusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt „EUROCONTROL\" . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                            1505\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Obereinkommens\nüber die Verringerung der Mehrstaatigkeit\nund über die Wehrpflicht von Mehrstaatern\nVom 13. Oktober 1975\nDas Ubereinkommen vom 6. Mai 1963 über die                                                      dienstes verstanden wird. Sonstige militärisdw\nVerringerung der Mehrstaatigkeit und über die                                                      Pflichten werden daher von diesem Uberein-\nWehrpflicht von Mehrstaatern (Bundesgesetzbl. 1969                                                 kommen nicht berührt.\nII S. 1953) ist nach seinem Artikel 10 Abs. 3 für                                             2. Die Republik Osterreich macht Gebrauch von dem\nOsterreich                            am 1. September 1975                                      im Punkt 3 der Anlage zum Ubereinkommen vor-\ngesehenen Vorbehalt.\nin Kraft getreten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an\nOsterreich hat bei der Hinterlegung der Ratifi-\ndie Bekanntmachung vom 28. Mai 1973 (Bunde~-\nkationsurkunde folgende Erklärungen abgegeben:\ngesetzbl. II S. 714).\n1. Im     Zusammenhang mit der heute erfolgten\nHinterlegung der Ratifikationsurkunde zu vor-\nstehendem Ubereinkommen erklärt die Republik                                                   Bonn, den 13. Oktober 1975\nOsterreich, daß sie die in den Artikeln 5 und 6\nverwendeten Ausdrücke „military obligations /                                                   Der Bundesminister des Auswärtigen\nobligations militaires\" so auslegt, daß darunter                                                                                      Im Auftrag\nnur die Verpflichtung zur Ableistung des Militär-                                                                                      Dreher"]}