{"id":"bgbl2-1975-5-9","kind":"bgbl2","year":1975,"number":5,"date":"1975-01-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1975/5#page=19","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1975-5-9/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1975/bgbl2_1975_5.pdf#page=19","order":9,"title":"Bekanntmachung über Verwaltungsmaßnahmen gemäß Abschnitt IV der Vereinbarung über die Zusammenlegung der deutschen und niederländischen Grenzabfertigung im Rheinschiffsverkehr","law_date":"1975-01-17T00:00:00Z","page":119,"pdf_page":19,"num_pages":2,"content":["Nr. 5 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Januar 1975                                   119\nSaubere Heiz- und Brennstoffe                                 gase haben den industriellen Entwicklungsstand erreicht,\ndoch nur wenige Länder sind der Meinung, daß sie zum\n8. Es wird betont, daß die in der Natur vorkommenden\njetzigen Zeitpunkt technisch und wirtschaftlich durch-\nsauberen Heiz- und Brennstoffe knapp sind und daß es\nführbar sind.\nnotwendig ist, sich nicht gegenseitig bei der Durchfüh-\nrung jener Luftreinhaltungsmaßnahmen zu behindern, die\nStickoxide\nvom Vorhandensein sauberer Heiz- und Brennstoffe ab-\nhängig sind. Verfahren zur Reinigung der Heiz- und                10. Neben Schwefeloxiden und staubförmigen Emissio-\nBrennstoffe durch teilweise Entfernung des Schwefels          nen entstehen bei der Verbrennung von Heiz- und\nstehen zur Verfügung. Die Kosten für die Reinigung von        Brennstoffen auch beträchtliche Mengen von Stick-\nHeiz- und Brennstoffen sind sehr unterschiedlich und          oxiden. Der Umweltausschuß läßt von seiner Air Mana-\nrichten sich nach der Art des Heiz- bzw. Brennstoffes         gement Seetor Group (AMSG) die im Zusammenhang mit\nund der entfernten Schwefelmenge.                             Stickoxiden zu erwartenden Probleme untersuchen, ins-\nbesondere in bezug auf die Bildung photochemischer\nLuftverunreinigungen. Da die Endergebnisse dieser Un-\nEntfernung von Schadstoffen nach der Verbrennung\ntersuchung, insbesondere im Hinblick auf die wirksam-\n9. Modeme Staubfilter sind ohne weiteres zu beschaf-       sten Mittel und Wege zur Verringerung dieser Substan-\nfen und ihr Einsatz im großen Maßstab wird als prakti-        zen, noch nicht vorliegen, sind die Stickoxide in die vor-\nkabel betrachtet. Entschwefelungsverfahren für Rauch-         gesehenen Leitlinien nicht mit einbezogen.\nBekanntmachung\nüber Verwaltungsmaßnahmen gemäß Abschnitt IV\nder Vereinbarung über die Zusammenlegung\nder deutschen und niederländischen Grenzabfertigung im Rheinschiiisverkehr\nVom 17. Januar 1975\nDie Oberfinanzdirektion Düsseldorf und der Direc-\nteur der Rijksbelastingen in Arnheim haben am\n18. November/31. Dezember 1974 die Änderung\nihrer Vereinbarung vom 15. Oktober 1971/14. April\n1972 (Bundesgesetzbl. 1972 II S. 583) vereinbart. Die\nVereinbarung wird nachstehend bekanntgemacht.\nBonn,den 17.Januar 1975\nDer Bundesminister der Finanzen\nIm Auftrag\nDr. C h r i s t i a n s e n","120                                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil II\nVereinbarung\nzur Änderung der Vereinbarung zwischen der Oberfinanzdirektion Düsseldorf\nund dem Directeur der Rijksbelastingen in Arnheim\nüber Verwaltungsmaßnahmen gemäß Abschnitt IV der Vereinbarung\nvom 4. Mai/9. Juni 1971 über die Zusammenlegung der Grenzabfertigung\n15. Oktober 1971\nim Rheinschiffsverkehr vom 14 _April 1972\nIm Einvernehmen mit dem Grenzschutzamt Kleve wird                                   ersten Weihnachlstag und dem Neujahrstag nach\ndie vorstehend genannte Vereinbarung wie folgt ge-                                      dem Ende der normalen Offnungszeiten keine\nändert:                                                                                 Abfertigung vorgenommen wird.\nAn Sonn- und Feiertagen:\nI. In Abschnitt E Buchstabe b wird der letzte Satz (nach\n. . Fronleichnam\") wie folgt ergänzt:                                         Keine Abfertigung .\n\" ... und für die niederländischen Verwaltungen\nder Tag der Königin (.,Koninginnedag\").                                2. Während der in Nr. 1 genannten Oft nun g s -\nzeiten werden nur Leerschiffe oder Schiffe mit\nsolchen Ladungen abgefertigt, die in der Tal-\nII. Abschnitt F erhält folgende Fassung:                                               fahrt vom Inspecteur der In-voerrechten en Ac-\n,. F Abendabfertigung                                                             cijnzen in Lobith und in der Bergfahrt vom Vor-\nsteher des Hauptzollamts Emmerich allgemein\n1. Für Schiffe, die für die Abendabfertigung an                              für die Abendabfertigung zugelassen worden\nden dafür bestimmten Steigern in Lobith an-                              sind.\nlegen wollen, gelten außerdem die folgenden\n0 f fn ung s zeiten:                                                 3. Bergfahrende Schiffe werden an den für die·\nAn Werktagen:                                                            Abendabfertigung bestimmten Steigern nur\nabgefertigt, soweit talfahrende Schiffe diese\nVom Ende der normalen Offnungs-                                         Steiger nicht in Anspruch nehmen wollen.\"\nz e i t e n (Ab s c h n i t t E) b i s 2 4 Uhr mit der\nEinschränkung, daß an den Werktagen vor dem\nersten Ostertag, dem ersten Pfingsttag, dem                     Die Anderungen gelten ab 1. Februar 1975.\nDüsseldorf. 18. November 1974\nOberfinanzdirektion\nIn Vertretung\nDr. Stenger\nArnheim, 31. december 1974.\nDer Directeur der Rijksbelastingc>n\nS. M. Koopmans\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz\nVerlag: Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. -- Druck: Bundesdruckerei Bonn\nIm Bundesgesetzbldtt Teil I werden Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmddiungen veröffentlicht.\nIm Bundesgesetzblatt Teil II werden völkerreditlidie Vereinbarungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Red1t~vorsduiften und\nBekanntmadiungen sowie Zolltarifverordnungen veröffentlidit.\nBezugs b e d in g u n gen: Laufender Bezug nur im Postabonnement .. Abbestellungen mü~sen bis späte~tens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jalues\nbeim Verlag vorliegen. Postansdirift für Abonnementsbestellungen sowie Bestellungen bereits er~dlienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt\n53 Bonn 1, Postfac:h 6 24, Tel. (0 22 21) 23 80 67 bis 69.\nBezugspreis: Für Teil I und Teil II halbjährlidi je 40,- DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 1,10 DM zuzüglidi Versandkosten.\nDieser Preis gilt audi für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1975 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrage~\nauf das Postsdieckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausredmung.\nPreis dieser Ausgabe: 2,60 DM (2,20 Dl--1 zuzüglich -,40 DM Versandkosten). bei Liefprunq geqen Vorausrechnung 3,- DM. Im Bezug,-\npreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz betr:igt 5.5 •io."]}