{"id":"bgbl2-1975-5-8","kind":"bgbl2","year":1975,"number":5,"date":"1975-01-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1975/5#page=16","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1975-5-8/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1975/bgbl2_1975_5.pdf#page=16","order":8,"title":"Bekanntmachung der Empfehlung des Rates der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zur Luftreinhaltung","law_date":"1975-01-15T00:00:00Z","page":116,"pdf_page":16,"num_pages":3,"content":["116                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil II\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Protokolls\nzur Änderung des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln\nüber die Beförderung im internationalen Luftverkehr\nVom 14. Januar 1975\nDas Protokoll vom 28. September 1955 zur Ände-\nrung des Abkommens zur Vereinheitlichung von\nRegeln über die Beförderung im internationalen\nLuftverkehr (Bundesgesetzbl. 1958 II S. 291) ist nach\nseinem Artikel XXIII für\nJordanien                          am 13. Februar 1974\nin Kraft getreten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 29. November 1974 (Bundes-\ngesetzbl. 1975 II S. 24).\nBonn, den 14. Januar 1975\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. v o n S c h e n c k\nBekanntmachung\nder Empfehlung des Rates der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung (OECD) zur Luftreinhaltung\nVom 15. Januar 1975\nDer Rat der Organisation für wirtschaftliche Zu-\nsammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat auf sei-\nner 362. Sitzung am 18. Juni 1974 die Empfehlung\nüber Leitlinien für Maßnahmen zur Verringerung\nder Schwefeloxidemissionen und der staubförmigen\nEmissionen, die durch die Verbrennung von Heiz-\nund Brennstoffen in ortsfesten Anlagen entstehen,\nverabschiedet. Die Empfehlung wird nachstehend\nveröffentlicht.\nBonn, den 15. Januar 1975\nDer Bundesminister des Innern\nIn Vertretung\nDr. G ü n t e r H a r t k o p f","Nr. 5 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Januar 1975                               117\nOrganisation\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nRat\nEmpfehlung des Rates über Leitlinien für Maßnahmen\nzur Verringerung der Schwefeloxidemissionen und der staubförmigen Emissionen,\ndie durch die Verbrennung von Heiz- und Brennstoffen in ortsfesten Anlagen entstehen\n(vom Rat auf seiner 362. Sitzung am 18. Juni 1974 verabschiedet)\nDer Rat,                                                 stehenden umweltpolitischen Ziele so bald wie möglich\nverwirklichen sollten:\nim Hinblick auf Artikel 5 (b) des Obereinkommens\nüber die Organisation für wirtschaftliche Zusammenar-       a) bei bodennahen Emissionsquellen den Einsatz saube-\nbeit und Entwicklung vom 14. Dezember 1960,                      rer Heiz- und Brennstoffe zu fördern, insbesondere in\nStadtgebieten und unter ungünstigen meteorologi-\nim Hinblick auf den Bericht und die Schlußfolgerungen         schen Verhältnissen;\nder Gemeinsamen ad hoc-Gruppe für Luftverschmutzung\nb) die ausreichende Versorgung mit sauberen Heiz- und\ndurch die Verbrennung von Heiz- und Brennstoffen in\nBrennstoffen zu sichern, gegebenenfalls durch Förde-\nortsfesten Anlagen (OECD, Paris 1973),\nrung des Einbaus von Entschwefelungsanlagen in\nim Hinblick auf die Entscheidung des Rates vom                Raffinerien und sonstigen geeigneten Einrichtungen;\n18. April 1972 über ein kooperatives technisches Pro-       c) den maximalen Schwefelgehalt von Mineralöldestilla-\ngramm zur Messung des weiträumigen Transportes von               ten zu begrenzen;\nLuftverunreinigungen [C (72) 13 (endgültige Fassung)].\nd) den Einsatz stark verschmutzender Heiz- und Brenn-\nim Hinblick auf die Resolution des Rates vom 20. und          stoffe auf große Anlagen zu beschränken, die mit\n24. Oktober 1972 in bezug auf ein Gesamtprogramm für             hohen Schornsteinen und erforderlichenfalls mit mo-\nlangfristige Energiepolitik und verwandte Fragen [CiM            dernen Staubfiltern und/ oder gegebenenfalls Ent-\n(72), 28, Teil II (endgültige Fassung), Punkt 253],             schwefelungsanlagen ausgestattet sind;\nim Hinblick auf die Empfehlung des Rates vom 26. Mai     e) die wirtschaftliche Verwendung von Heiz- und Brenn-\n1972 über Leitlinien in bezug auf die internationalen            stoffen zu fördern;\nwirtschaftlichen Aspekte umweltpolitischer Maßnahmen            Werden Maßnahmen im Sinne der Punkte a) bis e) ge-\n(C (72) 128),                                              troffen, so sollten sowohl die Auswirkungen auf die ört-\nim Hinblick auf die große Zahl der möglichen Metho-      lichen und regionalen Verhältnisse als auch auf die Um-\nden zur Bekämpfung der Luftverschmutzung durch orts-       welt anderer Staaten berücksichtigt werden.\nfeste Emissionsquellen, wie z. B. Verwendung von Staub-\nfiltern hoher Leistungsfähigkeit, Entschwefelung vor,       II.    FORDERT die Regierungen der Mitgliedsstaaten auf:\nwährend und nach der Verbrennung, Errichtung hoher          a) die Organisation bis spätestens 1. März 1975 über die\nSchornsteine, entsprechende Standortwahl, Verwendung             gemäß dieser Empfehlung getroffenen Maßnahmen\nsauberer Heiz- und Brennstoffe in Stadtgebieten sowie            oder über die Gründe zu unterrichten, die es unmög-\nFernheizung,                                                    lich gemacht haben, entsprechende Maßnahmen zum\nin Anbetracht der Flexibilität der durch diese große          jetzigen Zeitpunkt zu ergreifen;\nAuswahl geeigneter Maßnahmen ermöglichten Politik          b) wenn immer möglich, regelmäßig Informationen über\nund der relativ hohen Leistungsfähigkeit der verschiede-        folgende Themen im Zusammenhang mit Emissions-\nnen Mittel,                                                     quellen auszutauschen:\nin Anbetracht der genannten Möglichkeiten im Hin-              (i) Im Umweltausschuß:\nblick auf die Verringerung von Emissionen und die Rei-               - über Maßnahmen zur Bekämpfung von staub-\nnigung von Heiz- und Brennstoffen sowie in Anbetracht                förmigen Emissionen und Schwefeloxidemissionen\nder Investitions- und Betriebskosten und gegebenenfalls              in geringer Höhe;\nder durch die Verringerung der Verschmutzung erzielten\n- über die für den Schwefelgehalt von Heiz- und\nVorteile,\nBrennstoffen festgesetzten Grenzwerte;\nin Anbetracht der Auswirkungen der internationalen                - über Maßnahmen zur Bekämpfung von staub-\nLage auf dem Gebiet der Heiz- und Brennstoffversor-                  förmigen Emissionen und Schwefeloxidemissionen\ngung,                                                                aus großen Anlagen, über den Umfang der An-\nin Anerkennung der Tatsache, daß unter sauberen                   wendung dieser Maßnahmen sowie ihre Wirksam-\nHeiz- und Brennstoffen sowohl jene zu verstehen sind,                keit;\naus denen durch eine entsprechende Behandlung die                    - über die Anwendung von Verfahren zur Reini-\nSchadstoffe entfernt wurden, als auch solche, die von                gung von Heiz- und Brennstoffen.\nNatur aus sauber sind,\n(ii) Im Energieausschuß:\nin Anerkennung der Tatsache, daß die Staaten Verant-              - über Entwicklungsarbeiten, die zur Förderung\nwortung dafür tragen, daß die innerhalb ihres Hoheits-               der wirtschaftlichen Verwendung fossiler Brenn-\ngebietes oder Kontrollbereichs stattfindenden Aktivitä-              stoffe bestimmt sind.\nten keinen Schaden für die Umwelt anderer Staaten ver-\nursachen;                                                   III. WEIST hin auf die im Anhang enthaltenen „ Techni-\nschen Erläuterungen zu Schwefeloxidemissionen und\nAuf Vorschlag des Umweltausschusses:                     staubförmigen Emissionen, die bei der Verbrennung von\nI. EMPFIEHLT, daß die Regierungen der Mitgliedsstaa-       Heiz- und Brennstoffen in ortsfesten Anlagen entstehen\",\ntPn im Hinblick auf ortsfeste Emissionsquellen die nach-    die einen Bestandteil dieser Empfehlung darstellen.","118                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil II\nAnhang\nTechnische Erläuterungen zu Schwefeloxidemissionen und staubförmigen Emissionen,\ndie bei der Verbrennung von Heiz- und Brennstoffen in ortsfesten Anlagen entstehen\nMaßnahmen zur Reinhaltung der Luft                           Durchführung von Reinhaltungsmaßnahmen im Hinblick\nauf die Immissionskonzentrationen in Bodenhöhe\n1. Die gemeinsam von      der Air Management Seetor\nGroup (AMSG) des Umweltausschusses, dem Energieaus-              4. Es gibt viele verschiedene Methoden zur Verringe-\nschuß und dem Mineralölausschuß durchgeführte Studie         rung der Schadstoffkonzentrationen in Bodenhöhe:\nüber Luftverschmutzung durch Verbrennung von Heiz-           a) Verwendung sauberer Heiz- und Brennstoffe, wie z.B.\nund Brennstoffen in ortsfesten Anlagen gibt Anlaß zu Be-           flüssige Heiz- und Brennstoffe mit niedrigem Schwe-\nsorgnis im Hinblick auf die Luftverschmutzung durch den            felgehalt;\nständig steigenden Verbrauch an fossilen Brennstoffen.\nWegen der unterschiedlichen Verhältnisse in den ver-        b) Beseitigung von Schadstoffen nach der Verbrennung\nund vor der Emission;\nschiedenen Ländern und der eventuell zu erwartenden\ntechnologischen Veränderungen sind flexible Maßnah-         c) Verteilung der Verunreinigungen mit Hilfe hoher\nmen zur Bekämpfung der Luftverschmutzung durch Ver-               Schornsteine;\nbrennung von Heiz- und Brennstoffen erforderlich. Es        d) wirtschaftlicherer Einsatz von Heiz- und Brennstoffen.\nwird die Ansicht vertreten, daß die Verringerung der Im-\nmissionskonzentrationen in Stadtgebieten, soweit sie die        5. Für häusliche, gewerbliche und kleine industrielle\nTolcwnzgrenze überschreiten, mit besonderem Vorrang         Anlagen mit bodennahen Emissionen ist die Errichtung\nbehandelt werden sollte. Die hier aufgeführten Leitlinien   hoher Schornsteine und die Entfernung von Schwefel-\nfür Maßnahmen zur Verringerung von Srnwefeloxidemis-        oxiden nach der Verbrennung technisch und wirtschaft-\nsionl'n und staubförmigen Emissionen, die bei der Ver-      lich nicht möglich. In einigen Fällen können Staubfilter\nlnl!llllUng von Heiz- und Brennstoffen in ortsfesten An-    verwendet werden. Die wirksamste Methode zur Verrin-\nlugPn entstehen, sind speziell auf dieses Ziel ausgerich-   gerung der Emissionen aus diesen kleinen Emissionsquel-\ntet. Dic'se Leitlinien gründen sich auf die gegenwärtig in  len besteht in der Verwendung sauberer Heiz- und\nviPll'n Mitgliedsländern ergriffenen Maßnahmen.             Brennstoffe.\n2. Es bleibt jedem Land überlassen, darüber zu ent-         6. Bei großen industriellen Emissionsquellen können\nscheiden, welche Bedingungen unter den jeweils herr-        nicht nur saubere Heiz- und Brennstoffe verwendet wer-\nschenden Umständen tragbar sind. Die Verantwortung          den, sondern auch moderne Staubfilter eingebaut wer-\nder für Gesundheit und Gemeinwohl sowie für den             den. Einige Länder betrachten es außerdem als durch-\nSchutz der natürlichen Umwelt und der Lebensumwelt          führbar, Entschwefelungsverfahren anzuwenden. Es ist\nzuständigen Behörden wird in dieser Entscheidung über       außerdem bei den meisten Witterungsverhältnissen mög-\ndie trngbaren Bedingungen ihren Ausdruck finden.            lich, nach dem Auffangen von staubförmigen Emissionen\nDie Entscheidung ist auch politischer Natur und von         die restlichen Emissionen aus großen Anlagen mit Hilfe\nvielen Faktoren, einschließlich der Höhe der Reinhal-      entsprechend gebauter hoher Schornsteine in der Luft zu\ntungskosten, abhängig. Jedes Land sollte selbst ermitteln, verteilen. Unter ungünstigen Witterungsverhältnissen je-\nwie sich die zu erwartenden Emissionen auf die Konzen-     doch kann die Verwendung von sauberen Heiz- und\ntration der jeweiligen Schadstoffe in der Umgebungsluft,   Brennstoffen eventuell das einzige Mittel zur Herabset-\ninsbesondere in Stadtgebieten, auswirken werden. Jedes      zung der Immissionskonzentrationen darstellen.\nLand sollte sich der Pflicht der Staaten bewußt sein, da-\nfür zu sorgen, daß durch Tätigkeiten innerhalb ihres           7. Für den wirtschaftlichen Einsatz von Heiz- und\nHoheitsgebietes oder Kontrollbereiches der Umwelt in        Brennstoffen wurde u. a. folgendes vorgeschlagen:\nanderen Staaten kein Schaden zugefügt wird (Grund-            (i) optimaler kombinierter     Einsatz von   Strom und\nsatz 21, Stockholmer Erklärung über die Umwelt).                    Wärmeenergie\n3. Es wird betont, daß die Frage der regionalen und       (ii) Einsatz von Fernheizung in bestimmten Gebieten bei\nglobalen Verunreinigungskonzentrationen, einschließlich             geeigneten Klimaverhältnissen\nder Auswirkung des Transportes großer Schadstoffmen-        (iii) Verwendung von leistungsstarken Kesselanlagen\ngen und der langfristigen Zunahme von Verunreinigun-                und regelmäßige Wartung der vorhandenen Kessel-\ngen in den oberen Luftschichten, wichtig zu sein scheint           anlagen\nund daß die Frage der Verringerung der Gesamtemissio-       (iv) Erlaß von Vorschriften und Festsetzung höherer\nnen zu prüfen ist. Die Entscheidung wird sich nach den             Standards zur besseren Wärmeisolierung bei neuen\nErgebnissen des Programms für technische Zusammen-                  Gebäuden.\narbeit zur Messung des weiträumigen Transportes von\nLuftverunreinigungen (Cooperative Technical Programme          Die allgemeine Frage des wirtschaftlichen Einsatzes\nto Measure the Lang Range Transport of Air Pollutants)     von Heiz- und Brennstoffen ist Gegenstand einer Studie,\nder OECD richten. Im Augenblick empfiehlt es sich, die     die der Energieausschuß in Angriff genommen hat. Die\nzweckmäßigsten Mittel zur Verringerung aller Emissio-      vorliegenden Richtlinien enthalten deshalb keine Emp-\nnen einzusetzen.                                           fehlung in dieser Hinsicht."]}