{"id":"bgbl2-1975-49-1","kind":"bgbl2","year":1975,"number":49,"date":"1975-08-16T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1975/49#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1975-49-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1975/bgbl2_1975_49.pdf#page=1","order":1,"title":"Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Togo über Kapitalhilfe","law_date":"1975-07-03T00:00:00Z","page":1141,"pdf_page":1,"num_pages":2,"content":["1141\nBundesgesetzblatt\nTeil II                                                                                        Z 1998A\n1975                   Ausgegeben zu Bonn am 16. August 1975                                                                                                         Nr. 49\nTag                                                                Inhalt                                                                                         Seite\n3. 7. 75 Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Republik Togo über Kapitalhilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                              1141\n14. 7. 75 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Bundesrepublik Nigeria über Kapitalhilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                    1143\n17. 7. 75 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Konvention zum Schutze der Menschen-\nrPchte und Grundfreiheiten, des Zusatzprotokolls sowie der Protokolle Nr. 2, 3 und 5\nzur Konvention . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    1144\n24. 7. 75 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Europäischen Obereinkommens zum Schutz\narchäologischen Kulturguts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            1145\n24. 7. 75  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Obereinkommens über die Gründung\neines Europäischen Hochschulinstituts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     1146\n24. 7. 75 BPkanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung von Indien über Finanzhilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                    1146\n29. 7. 75 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Republik Malta _über Kapitalhilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                          1149\n30. 7. 75  Bekanntmachung des Neunzehnten Zusatzprotokolls zum Handelsabkommen zwischen der\nBundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft . . . . . . . . . . . . . . . .                                                        1151\n31. 7. 75  Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Volksrepublik Bulgarien über die Entwicklung der wirtschaft-\nlichen, industriellen und technischen Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                    1153\n4. 8. 75 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Europäischen Ordnung der Sozialen Sicher-\nheit und des Protokolls zur Europäischen Ordnung der Sozialen Sicherheit . . . . . . . . . . . . . .                                                        1156\nBekanntmachung\nder Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik Togo\nüber Kapitalhilfe\nVom 3. Juli 1975\nIn Lome ist durch Notenwechsel vom 15. Novem-\nber/18. Dezember1974 zwischen der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland und der Regierung der\nRepublik Togo eine Vereinbarung über Kapitalhilfe\ngetroffen worden. Die Vereinbarung ist nach ihrer\nNummer 2\nam 18. Dezember 1974\nin Kraft getreten; sie wird nachstehend veröffent-\nlicht.\nBonn, den 3. Juli 1975\nDer Bundesminister\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nIm Auftrag\nBö 11","1142                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil II\nBotschaft                                                   2. Im übrigen gelten die Bestimmungen des eingangs er-\nder Bundesrepublik Deutschland                                  wähnten Abkommens vom 16. März 1973 einschließlich\nLome                                                            der Berlin-Klausel (Artikel 7) auch für diese Verein-\nbarung.\n303-444.0\nLome, den 15. November 1974    Falls sich die Regierung der Republik Togo mit den oben\nangegebenen Vorschlägen einverstanden erklärt, werden\ndiese Note und die das Einverständnis Ihrer Regierung\nzum Ausdruck bringende Antwortnote Eurer Exzellenz\nHerr Minister,                                              eine Vereinbarung zwischen unseren beiden Regierungen\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der        bilden, die mit dem Datum Ihrer Antwortnote in Kraft\nBundesrepublik Deutschland und unter Bezugnahme auf         tritt.\ndas Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepu-            Genehmigen Sie, Herr Minister, die        Versicherung\nblik Deutschland und der Regierung der Republik Togo        meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.\nvom 16. März 1973 über Kapitalhilfe für das Vorhaben\n„Bau des Hafens Lome\" folgende Vereinbarung über eine\nKapitalaufstockung vorzuschlagen:                                                                       Haferkamp\n1. Für das Vorhaben „Bau des Hafens Lome\" wird der\nbereitgestellte Betrag um fünfzehn Millionen Deutsche   Seiner Exzellenz\nMark auf fünfundvierzig Millionen Deutsche Mark er-     dem Außenminister der Republik Togo\nhöht.                                                   Herrn Ayi Houenou Hunlede.\n(Obersetzung)\nGE/OAY.                                                     GE/OAY\nno DE. 8571                                                 No DE 8571\nLe Ministere des Affaires Etrangeres presente ses com-       Das Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten be-\npliments a !'Ambassade de la Republique Federale d'Alle-    ehrt sich, der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland\nmagne et a l'honneur de lui faire savoir que le Gouverne-    mitzuteilen, daß die togoische Regierung die Vereinba-\nment Togolais approuve les propositions d'arrangement        rungsvorschläge über eine Aufstockung des Kapitals für\nrelatives a une augmentation de quinze millions de           das Vorhaben „Bau des Hafens Lome\" um fünfzehn Mil-\nDeutsche Mark du capital destine au projet «Construction    lionen Deutsche Mark in Abänderung des am 16. März\ndu Port de Lome» en modification de l'accord d'aide          1973 zwischen den Regierungen beider Länder unterzeich-\nfinanciere signe le 16 mars 1973 entre les Gouvernements    neten Abkommens über Kapitalhilfe billigt.\ndes deux pays.\nLe Ministere, en remerciant !'Ambassade de son aima-         Das Ministerium dankt der Botschaft für ihre freu_nd-\nble entremise et de sa bienveillante collaboration, saisit   liche Vermittlung und Zusammenarbeit und benu-tzt die-\ncette occasion pour lui renouveler les assurances de sa     sen Anlaß, die Botschaft erneut seiner ausgezeichneten\nhaute consideration.                                        Hochachtung zu versichern.\nLome, le 18 decembre 1974                                Lome, den 18. Dezember 1974\nL. s.                                                       L. S.\nAmbassade                                                   Botschaft\nde Ja Republique Federale d'Allemagne                       der Bundesrepublik Deutschland\nau Togo                                                     in Togo\nLome                                                        Lome"]}