{"id":"bgbl2-1975-48-3","kind":"bgbl2","year":1975,"number":48,"date":"1975-08-13T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1975/48#page=4","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1975-48-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1975/bgbl2_1975_48.pdf#page=4","order":3,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche","law_date":"1975-07-08T00:00:00Z","page":1132,"pdf_page":4,"num_pages":1,"content":["1132                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil II\nBekanntmadmng\nüber den Geltungsbereich des Obereinkommens\nüber die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche\nVom 8. Juli 1975\nDas Dbereinkommen vom 10. Juni 1958 über die\nAnerkennung und Vollstreckung ausländischer\nSchiedssprüche (Bundesgesetzbl. 1961 II S. 121) ist\nnach seinem Artikel XII Abs. 2 für die\nDeutsche Demokratische\nRepublik                         am 21. Mai 1975\nin Kraft getreten.\nDie Beitrittsurkunde der Deutschen Demokrati-\nschen Republik enthält folgende Erklärung:\n,,Die Deutsche Demokratische Republik wird die Kon-\nvention auf die Anerkennung und Vollstreckung solcher\nSchiedssprüche anwenden, die in dem Hoheitsgebiet eines\nanderen Vertragsstaates ergangen sind. Auf Schieds-\nsprüche, die in den Hoheitsgebieten von Nichtvertrags-\nstaaten ergangen sind, wird die Konvention nur in dem\nUmfang angewendet werden, in dem diese Staaten die\nGegenseitigkeit gewähren. Des weiteren wird die Deut-\nsche Demokratische Republik die Konvention nur auf\nStreitigkeiten aus solchen vertraglichen oder nichtver-\ntraglichen Rechtsverhältnissen anwenden, die nach dem\nRecht der Deutschen Demokratischen Republik als Han-\ndelssachen gelten.\"\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an\ndie Bekanntmachung vom 19. Juni 1975 (Bundesge-\nsetzbl. II S. 928).\nBonn, den 8. Juli 1975\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIn Vertretung\nGehlhoff\nDer Bundesminister\nfür innerdeutsche Beziehungen\nIn Vertretung\nMorgenstern"]}