{"id":"bgbl2-1975-19-1","kind":"bgbl2","year":1975,"number":19,"date":"1975-03-27T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1975/19#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1975-19-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1975/bgbl2_1975_19.pdf#page=1","order":1,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung","law_date":"1975-02-19T00:00:00Z","page":357,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["357\nBundesgesetzblatt\nTeil II                                                                                         Z 1998A\n1975                      Ausgegeben zu Bonn am 27. März 1975                                                                                                                  Nr. 19\nTag                                                                            Inhalt                                                                                         Seite\n19. 2. 75   Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über die Annahme ein-\nheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile\nvon Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung . . . . . .                                                                                357\n26. 2. 75   Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland, der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (Weltbank) und der\nInternationalen Entwicklungsorganisation (IDA) über die gemeinsame Finanzierung von\nProgrammen und Projekten der Entwicklungshilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                             358\n26. 2. 75   Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über Ka-\npitalhilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     361\n7. 3. 75   Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Stockholmer Fassung der Pariser Ver-\nbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                          364\n7. 3. 75   Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Dritten Protokolls zum Allgemeinen\nUbereinkommen über die Vorrechte und Befreiungen des Europarats . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                                  365\n12. 3. 75   Bekanntmachung über die Weiteranwendung der Verträge, deren Geltung _auf das Ho-\nheitsgebiet von Grenada erstreckt worden war . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                         366\n25. 3. 75   Bekanntmachung der Rahmenvereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien über eine deutsch-\nbrasilianische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Landwirtschaft und des Ressort-\nabkommens zwischen dem Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten\nder Bundesrepublik Deutschland und dem Minister für Landwirtschaft der Föderativen\nRepublik Brasilien über die Förderung von gemeinsamen deutsch-brasilianischen privat-\nwirtschaftlichen Unternehmen auf dem Sojasektor . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                              367\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Ubereinkommens\nüber die Annahme einheitlidler Bedingungen\nfür die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen\nund über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung\nVom 19. Februar 1975\nDas Ubereinkommen vom 20. März 1958 über die                                                    Die Deutsche Demokratische Republik hat bei\nAnnahme einheitlicher Bedingungen für die Geneh-                                               Hinterlegung der Beitrittsurkunde folgende Erklä-\nmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von                                                rungen abgegeben:\nKraftfahrzeugen und über die gegenseitige Aner-                                                1. Die Deutsche Demokratische Republik betrachtet\nkennung der Genehmigung (Bundesgesetzbl. 1965 II                                                     gemäß Artikel 1 Absatz 6 des Abkommens alle\nS. 857, 1968 II S. 1224), geändert durch Verordnung                                                  dem Abkommen zu dieser Zeit angeschlossenen\nvom 28. Februar 1968 (Bundesgesetzbl. II S. 125), ist                                                Regelungen für sich nicht als verbindlich.\nnach seinem Artikel 7 Abs. 2 für die                                                           2. Die Deutsche Demokratische Republik betrachtet\nsich nicht durch die Bestimmungen des Arti-\nDeutsche Demokratische\nkels 10 des Abkommens gebunden, wonach ein\nRepublik                             am        3. Dezember 1974\nStreitfall über die Auslegung oder Anwendung\nin Kraft getreten.                                                                                   des Abkommens, der nicht auf dem Verhand-"]}