{"id":"bgbl2-1975-12-2","kind":"bgbl2","year":1975,"number":12,"date":"1975-02-25T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1975/12#page=4","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1975-12-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1975/bgbl2_1975_12.pdf#page=4","order":2,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Australischen Bund zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie bei einigen anderen Steuern","law_date":"1975-01-27T00:00:00Z","page":216,"pdf_page":4,"num_pages":1,"content":["216                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil II\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten des Abkommens\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Australischen Bund\nzur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung\nbei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie bei einigen anderen Steuern\nVom 27. Januar 1975\nNach Artikel 4 Abs. 2 des Gesetzes vom 26. April\n1974 zu dem Abkommen vom 24. November 1972\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem\nAustralischen Bund zur Vermeidung der Doppel-\nbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerver-\nkürzung bei den Steuern vom Einkommen und vom\nVermögen sowie bei einigen anderen Steuern (Bun-\ndesgesetzbl. 1974 II S. 337) wird hiermit bekannt-\ngemacht, daß das Abkommen sowie das dazugehö-\nrige Protokoll nach Artikel 28 Abs. 2 des Abkom-\nmens\nam 15. Februar 1975\nin Kraft tritt.\nDie Ratifikationsurkunden sind am 16. Januar\n1975 in Bonn ausgetauscht worden.\nBonn, den 27. Januar 1975\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDreher\nBekanntmachung\ndes Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Islamischen Republik Pakistan\nüber Kapitalhilfe\nVom 30. Januar 1975\nIn Islamabad ist am 15. November 1974 ein Ab-\nkommen zwisdlen · der Regierung der Bundesrepu-\nblik Deutschland und der Regierung der Islamisdlen\nRepublik Pakistan über Kapitalhilfe unterzeichnet\nworden. Das Abkommen ist nach seinem Artikel 9\nam 15. November 1974\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlidlt.\nBonn, den 30. Januar 1975\nDer Bundesminister\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nIm Auftrag\nBöll"]}