{"id":"bgbl2-1974-8-8","kind":"bgbl2","year":1974,"number":8,"date":"1974-02-15T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1974/8#page=7","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1974-8-8/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1974/bgbl2_1974_8.pdf#page=7","order":8,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung der Weltorganisation für geistiges Eigentum","law_date":"1974-01-31T00:00:00Z","page":143,"pdf_page":7,"num_pages":2,"content":["Nr. 8 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. Februar 1974       143\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten des Abkommens\nzur Änderung des Zusatzabkommens vom 3. August 1959\nzu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags\nüber die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich\nder in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen\nVom 29. Januar 1974\nNach Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 3. Au-\ngust 1973 zu dem Abkommen vom 21. Oktober 1971\nzur Änderung des Zusatzabkommens vom 3. August\n1959 zu dem Abkommen zwischen den Parteien des\nNordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer\nTruppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik\nDeutschland stationierten ausländisdlen Truppen\n(Bundesgesetzbl. 1973 II S. 1021) wird hiermit be-\nkanntgemadit, daß das Abkommen nadi seinem\nArtikel 4 Abs. 2\nam 18. Januar 1974\nin Kraft getreten ist.\nBonn, den 29. Januar 1974\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIn Vertretung\nFrank\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Obereinkommens\nzur Errichtung der Weltorganisation für geistiges Eigentum\nVom 31. Januar 1974\nDas Ubereinkommen zur Errichtung der Weltorga-\nnisation für geistiges Eigentum vom 14. Juli 1967\n(Bundesgesetzbl. 1970 II S. 293, 295) tritt nach sei-\nnem Artikel 15 Abs. 2 für\nSudan                          am  15. Februar 1974\nin Kraft.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 9. November 1973 (Bundes-\ngesetzbl. II S. 1584).\nBonn, den 31. Januar 1974\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIn Vertretung\nFrank","144                                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1974, Teil II\nFundstellennachweis B\nVölkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR\nAbgeschlossen am 31. Dezember 1973 - Format DIN A 4 - Umfang 382 Seiten\nDer Fundstellennachweis B enthält die von der Bundesrepublik Deutschland und ihren\nRechtsvorgängern abgeschlossenen völkerrechtlichen Vereinbarungen sowie die Verträge mit\nder DDR, die im Bundesgesetzblatt, Bundesanzeiger und ihren Vorgängern veröffentlicht\nwurden und die - soweit ersichtlich - noch in Kraft sind oder sonst noch praktische Bedeu-\ntung haben können.\nEinzelstücke können zum Preise von je DM 9,- zuzüglich je DM 0,90 Porto und Ver-\npackungsspesen gegen Voreinsendung des Betrages auf Postscheckkonto „Bundes-\ngesetzblatt\" Köln 3 99-509 bezogen werden.\nIm Bezugspreis ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 0/o.\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz\nVerlag: Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn\nIm Bundesgesetzblatt Teil I werden Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen veröffentlicht.\nIm Bundesgesetzblatt Teil II werden völkerrechtliche Vereinbarungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvorschriften und\nBekanntmachungen sowie Zolltarifverordnungen veröffentlicht.\nBezugs b e d in g u n gen : Laufender Bezug nur im Postabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres\nbeim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt,\n53 Bonn 1, Postfach 624, Tel. (0 22 21) 23 80 67 bis 69.\nBezugspreis : Für Teil I und Teil II halbjährlich je 31,- DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 0,85 DM zuzüglich Versandkosten.\nDieser Preis gilt auch für Bundesgesetzblätter, die vor dem t Juli 1972 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages\nauf das Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe : 1,05 DM (0,85 DM zuzüglich -,20 DM Versandkosten); bei Lieferung gegen Vorausrechnung t.35 DM. Im Bezugs-\npreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 1/t."]}