{"id":"bgbl2-1974-73-1","kind":"bgbl2","year":1974,"number":73,"date":"1974-12-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1974/73#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1974-73-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1974/bgbl2_1974_73.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Diensten und Einrichtungen der Flugsicherung","law_date":"1974-12-17T00:00:00Z","page":1585,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["1585\nBundesgesetzblatt\nTeil II                                                                                         Z 1998 A\n1974                   Ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 1974                                                                                                          Nr. 7;1\nTag                                                                    Inhalt                                                                                         Seite\n17. 12. 74 Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren für die\nInanspruchnahme von Diensten und Einrichtungen der Flugsicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                          1585\n96-1-15-1\n19. 12. 74 Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 2175 - Zollkontingent 1975\nfür Bananen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    1586\n20. 12. 74 Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 16/74 - Zweite Erhöhung\ndes Zollkontingents 1974 für Bananen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           1587\n20. 12. 74 Bekanntmachung zu dem Ubereinkommen über die Verringerung der Mehrstaatigkeit und\nüber die Wehrpflicht von Mehrstaatern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             1588\nVerordnung\nzur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren\nfür die Inanspruchnahme von Diensten und Einrichtungen\nder Flugsicherung\nVom 17. Dezember 1974\nAuf Grund des § 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 14 des Luft-                                   14. Dezember 1962 bekanntgemachten Fassung\" ein-\nverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntma-                                         gefügt.\nchung vom 4. November 1968 (Bundesgesetzbl. I                                                                                              §2\nS. 1113), zuletzt geändert durch § 70 Abs. 6 des Bun-\ndes-Immissionsschutzgesetzes vom 15. März 1974                                              Der Beschluß der Agentur für die Luftverkehrs-\n(Bundesgesetzbl. I S. 721, 1193), wird im Einveq1eh-                                   Sicherungsdienste                            der          EUROCONTROL                    vom\nmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft und mit                                       16. Juni 1971 (Bundesgesetzbl. II S. 1153, 1160) ist\nZustimmung des Bundesrates verordnet:                                                  zuletzt durch Beschluß vom 1. Oktober 1973 geän-\ndert worden, der mit der Yierten Verordnung über\n§1                                                       die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnah-\nme von Diensten und Einrichtungen der Flugsiche-\nDie Verordnung über die Erhebung von Gebühren                                        rung vom 20. Dezember 1973 (Bundesgesetzbl. II\nfür die Inanspruchnahme von Diensten und Einrich-                                      S. 1866; 1974 S. 150) bekanntgemacht worden ist.\ntungen der Flugsicherung vom 27. Oktober 1971\n(Bundesgesetzbl. II S. 1153) wird wie folgt geändert:\n§3\nIn § 2 wird nach den Worten „vom 16. Juni 1971\"\nder Satzteil \"in seiner jeweils geltenden, im Bun-                                          Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-\ndesgesetzblatt nach Artikel 2 des Gesetzes vom                                          kündung in Kraft.\nBonn, den 17. Dezember 1974\nDer Bundesminister für Verkehr\nIn Vertretung\nHeinz Ruhnau"]}