{"id":"bgbl2-1974-65-1","kind":"bgbl2","year":1974,"number":65,"date":"1974-11-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1974/65#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1974-65-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1974/bgbl2_1974_65.pdf#page=2","order":1,"title":"Verordnung über die Zusammenlegung der deutschen und der niederländischen Grenzabfertigung am Grenzübergang Kohlscheid-Bleyerheide","law_date":"1974-11-22T00:00:00Z","page":1370,"pdf_page":2,"num_pages":3,"content":["1370                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1974, Teil II\nVerordnung\nüber die Zusammenlegung der deutschen und der niederländischen Grenzabfertigung\nam Grenzübergang Kohlsdleid-Bleyerheide\nVom 22. November 1974\nAuf Grund des Artikels 2 Abs. 1 des Gesetzes           blatt I S. 1) in Verbindung mit Artikel 3 des Geset-\nvom 25. August 1960 zu dem Abkommen vom 30. Mai           zes vom 25. August 1960 zu dem Abkommen vom\n1958 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und        . 30. Mai 1958 zwischen der Bundesrepublik Deutsch-\ndem Königreich der Niederlande über die Zusam-            land und dem Königreich der Niederlande über die\nmenlegung der Grenzabfertigung und über die Ein-          Zusammenlegung der Grenzabfertigung und über\nrichtung von Gemeinschafts- oder Betriebswechsel-         die Einrichtung von Gemeinschafts- oder Betriebs-\nbahnhöfen an der deutsch-niederländischen Grenze          wechselbahnhöfen an der deutsch-niederländischen\n(Bundesgesetzbl. 1960 II S. 2181) wird verordnet:         Grenze auch im Land Berlin.\n§ 1\nAm Grenzübergang Kohlscheid-Bleyerheide wer-                                    § 3\nden die deutsche und die niederländische Grenzab-            (1) Diese Verordnung tritt an dem Tage in Kraft,\nfertigung nach Maßgabe der Vereinbarung vom               an dem die Vereinbarung in Kraft tritt.\n11. September/22. Oktober 1974 zusammengelegt.\nDie Vereinbarung wird nachstehend veröffentlicht.            (2) Diese Verordnung tritt an dem Tage außer\nKraft, an dem die VeTeinbarung außer Kraft tritt.\n§ 2                                .(3) De.r Tag des Inkrafttretens und der Tag des\nDiese Verordnung gilt nach§ 14 des Dritten Ober-       Außerkrafttretens sind im Bundesgesetzblatt be-\nleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-        kanntzugeben.\nBonn, den 22. November 1974\nDer Bundesminister der Finanzen\nIn Vertretung\nDr. Hiehle\nDer Bundesminister des Innern\nIn Vertretung\nDr. Hartkopf","Nr. 65 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. November 1974                               1371\nBundesministerium der Finanzen                                                           53 Bonn 1, den 11. September 1974\nIII B 8 - Z 1108 (Nie) - 62/74\nSeiner Exzellenz\ndem Minister der Finanzen\ndes Königreidls der Niederlande\nDen Haag\nBetr. : Abkommen vom 30. Mai 1958 zwisdlen der Bundesrepublik Deutsdlland\nund dem Königreich der Niederlande über die Zusammenlegung der\nGrenzabfertigung und über die Einrichtung von Gemeinschafts- oder\nBetriebswechselbahnhöfen an der deutsch-niederländisdlen Grenze;\nhier : Zusammenlegung der deutschen und der niederländischen Grenz-\nabfertigung am Grenzübergang Kohlscheid-Bleyerheide\nHerr Minister!\nMit Bezug auf Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe a) des oben genannten Abkom-\nmens und die Besprechungen zwischen den beteiligten Verwaltungen beehre idl\nmich, fhnen - auch im Namen des Herrn Bundesministers des Inneren - fol-\ngende Vereinbarung vorzuschlagen:\nI.                                 jeweils vom Schnittpunkt der gemeinsamen Grenze\nAm Grenzübergang Kohlscheid-Bleyerheide an det                  mit d·er Achse der Straßen.\nStraße von Herzogenrath, Ortsteil Kohlscheid, nach\nKerkrade, Ortsteil Bleyerheide, werden die deutsche und                                     III.\ndie niederländische Grenzabfertigung auf deutschem und\nDiese Vereinbarung wird gemäß Artikel 1 Absatz 5\nauf niederländischem Gebiet zusammengelegt.\ndes Abkommens bestätigt und in Kraft gesetzt. Der\nZeitpunkt des Inkrafttretens wird in den diplomatischen\nII.\nNoten festgelegt.\nDie Zonen im Sinn.e des Artikels 3 des Abkommens\numfassen                                                                                    IV.\nt. die zur Durchführung der Grenzabfertigung erforder-            Diese Vereinbarung kann jederzeit auf diplomatischem\nlichen Diensträume und Anlagen einschließlich der            Wege gekündigt werden. Sie tritt sechs Monate nach\nRampen,                                                      ihrer Kündigung außer Kraft.\n2. einen Abschnitt der Roermonder Straße und der\nNieuwstraat von der gemeinsamen Grenze bis zu                                            V.\neiner Entfernung                                               Mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung tritt die\na) von 55 Metern, gemessen in Richtung Herzogen-             Nummer 1 der Abschnitte I. und II. der Vereinbarung\nrath, Ortsteil Kohlscheid, und                           vom 29. November 1962/1. März 1963 über die Zusam-\nb) von 41 Metern, gemessen in Richtung Kerkrade,             menlegung der deutschen und der niederländischen\nOrtsteil Bleyerheide,                                    Grenzabfertigung im Straßenverkehr außer Kraft.\nIdl werde mich nach Erklärung Ihres Einverständnisses mit diesem Verein-\nbarungsvorschlag unverzüglich mit dem Auswärtigen Amt in Verbindung setzen,\ndamit die Vereinbarung durch Austausch von Noten auf diplomatischem Wege\nbestätigt und in Kraft gesetzt werden kann.\nGenehmigen Sie, Herr Minister, den Ausdruck meiner vorzüglichen Hodl-\nachtung.\nIm Auftrag\nHutter","1372                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1974, Teil II\nMinisterie van Financien                                                              's-Gravenhage: den 22. Oktober 1974\nDirectoraat-Generaal\nder Belastingen\nAfdeling: Douane\nSeiner Exzellenz\ndem Bundesminister der Finanzen\nder Bundesrepublik Deutschland\nD-53 Bonn 1\nRheindorfer Straße 108\nOns kenmerk: B 74/20876\nOnderwerp:\nZusammenlegung der Grenzabfertigung\nctn der niederländisch-deutschen Grenze\nHerr Minister!\nIch habe die Ehre, Ihnen den Empfang Ihres Briefes vom 11. September 1974\n- III B 8 - Z 1108 (Nie} - 62/74 - zu bestätigen, der wie folgt lautet:\n,,Mit Bezug auf Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe 1} des oben genannten Abkom-\nmens und die Besprechungen zwischen den beteiligten Verwaltungen beehre\nich mich, Ihnen - auch im Namen des Herrn Bundesministers des Innern -\nfolgende Vereinbanmg vorzuschlagen:\n1.                                  jeweils vom Schnittpunkt der gemeinsamen Grenze\nmit der Achse der Straßen.\nAm Grenzübergang Kohlscheid-Bleyerheide an der\nStraße von Herzogenrath, Ortsteil Kohlscheid, nach\nKerkrade, Ortsteil Bleyerheide, werden die deutsche und                                     III.\ndie niederländische Grenzabfertigung auf deutschem und\nDiese Vereinbarung wird gemäß Artikel 1 Absatz 5\nauf niederländischem Gebiet zusammengelegt.\ndes Abkommens bestätigt und in Kraft gesetzt. Der Zeit-\npunkt des Inkrafttretens wird in den diplomatischen\nII.                               Noten festgelegt.\nDie Zonen im Sinne des Artikels 3 des Abkommens                                          IV.\numfassen\nDiese Vereinbarung kann jederzeit auf diplomatischem\n1. die zur Durchführung der Grenzabfertigung erforder-           Wege gekündigt werden. Sie tritt sechs Monate nach\nlichen Diensträume und Anlagen einschließlich der            Ihrer Kündigung außer Kraft.\nRampen,\n2. einen Abschnitt der Roermonder Straße und der\nNieuwstraat von der gemeinsamen Grenze bis zu einer                                      V.\nEntfernung                                                     Mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung tritt die\na) von 55 Metern, gemessen in Richtung Herzogenrath,         Nummer 1 der Abschnitte 1. und II. der Vereinbarung\nOrtsteil Kohlscheid, und                                 vom 29. November 1962/ 1. März 1963 über die Zusam-\nb) von 41 Metern, gemessen in Richtung Kerkrade,             menlegung der deutschen und der niederländischen\nOrtsteil Bleyerheide,                                    Grenzabfertigung im Straßenverkehr außer Kraft.\nIch werde mich nach Erklärung Ihres Einverständnisses mit diesem Verein-\nbarungsvorschlag unverzüglich mit dem Auswärtigen Amt in Verbindung setzen,\ndamit die Vereinbarung durch Austausch von Noten auf diplomatisdiem Wege\nbestätigt und in Kraft gesetzt werden kann.\"\nIch beehre mich, Ihnen audi im Namen der anderen zuständigen nieder-\nländischen Ministerien mitzuteilen, daß ich mit Ihrem Vereinbarungsvorschlag\neinverstanden bin.\nGenehmigen Sie, Herr Minister, den Ausdruck meiner vorzüglichen Hoch-\nachtung.\nDer Staatssekretär der Finanzen\nM. J. van Rooijen\nFür diesen\nDer Generaldirektor der Steuern\nW. J. van Bijsterveld"]}