{"id":"bgbl2-1974-49-10","kind":"bgbl2","year":1974,"number":49,"date":"1974-08-22T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1974/49#page=15","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1974-49-10/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1974/bgbl2_1974_49.pdf#page=15","order":10,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrages über die gegenseitigen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik","law_date":"1974-08-01T00:00:00Z","page":1127,"pdf_page":15,"num_pages":2,"content":["Nr. 49-Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. August 1974                                   1127\nArtikel 5                                                      Artikel 7\nLieferungen und Leistungen, die aus den Darlehen be-           Mit Ausnahme der Bestimmungen des Artikels 4 hin-\nzahlt werden, sind international öffentlich auszuschrei-       sichtlich des Luftverkehrs gilt dieses Abkommen auch\nben, soweit nicht im Einzelfall etwas Abweichendes fest-       für das Land Berlin, sofern nicht die Regierung der Bun-\ngelegt wird.                                                   desrepublik Deutschland gegenüber der Regierung der\nRepublik Korea innerhalb von drei Monaten nach In-\nArtikel 6                               krafttreten des Abkommens eine gegenteilige Erklärung\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland legt           abgibt.\nbesonderen Wert darauf, daß bei den sich aus der Dar-\nlehensgewährung ergebenden Lieferungen die Erzeugnis-                                 Artikel 8\nse der Industrie des Landes Berlin bevorzugt berücksich-          Dieses Abkommen tritt am Tage seiner Unterzeichnung\ntigt werden.                                                   in Kraft.\nGESCHEHEN zu Seoul, am 17. Mai 1974 in zwei Ur-\nschriften, jede in deutscher, in koreanischer und engli-\nscher Sprache. Der deutsche und der koreanische Wort-\nlaut sind gleichermaßen verbindlich. Bei unterschiedli-\ncher Auslegung des deutschen und des koreanischen\nWortlauts ist der englische Wortlaut maßgebend.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nDr. Sa r r a z in\nFür die Regierung der Republik Korea\nLho, Shing Yong\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten des Vertrages über die gegenseitigen Beziehungen\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland                            ·\nund der Tschedtoslowakischen Sozialistischen Republik\nVom 1. August 1974\nNach Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 12. Juli\n1974 zu dem Vertrag vom 11. Dezember 1973 über\ndie gegenseitigen Beziehungen zwischen der Bun-\ndesrepublik Deutschland und der Tschechoslowaki-\nschen Sozialistischen Republik (Bundesgesetzbl. 1974\nII S. 989) wird hiermit bekanntgemacht, daß der\nVertrag nach seinem Artikel VI\nam 19. Juli 1974\nin Kraft getreten ist.\nDie Ratifikationsurkunden sind am 19. Juli 1974\nin Bonn ausgetauscht worden.\nBonn, den 1. August 1974\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIm Auftrag\nDr. von S c h e n c k","1128                                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1974, Teil II\nObersicht\nüber den Stand der Bundesgesetzgebung\nDie 282. Übersicht über den Stand der Bundesgesetzgebung, abgeschlossen am\n31. Juli 1974, ist im Bundesanzeiger Nr. 151 vom 16. August 1974 erschienen.\nDiese Übersicht enthält bei den aufgeführten Gesetzesvorlagen\nalle wichtigen Daten des Gesetzgebungsablaufs\nsowie Hinweise auf die\nBundestags- und Bundesrats-Drucksachen\nund\nauf die sachlich zuständigen Ausschüsse des Bundestages.\nVerkündete Gesetze sind nur noch in der der Verkündung folgenden Übersicht\nenthalten.\nDer Bundesanzeiger Nr. 151 vom 16. August 1974 kann zum Preis von 0,55 DM (einschl. Versand-\ngebühr) gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto „Bundesanzeiger\"\nKöln 834 00-502 bezogen werden.\nHerausgt!ber: Der Bundesminister der Justiz\nVerlag: Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn\nIm Bundesgesetzblatt Teil I werden Gesetze,. Verordnungen, Anordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmadlungen verölfentlid1t\nIm Bundesqesetzblatt Teil II werden völkerredltliche Vereinbarungen. Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Redlls\\·orsduiflen und\nBekdr,r,trnadlungen sowie Zolltarifverordnungen veröffentlicht.\nBel u g s b e d in g u n gen : Laufendei Bezug nur im Postabonnement. Abbestellunqen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10 jeden Jahres\nheim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Buudesgesetzblatt\n53 Bonn t. Postfach 624. Tel (02221) 238067 bis 69.\nBe 2 u q s preis: Füi Teil I und Teil H halbjahrlidl je 31.- DM. Einzelstücke Je angefangene 16 Seiten 0,85 DM zuzüglich Versandkosten\nü1eser P1eis gilt auch für Bundesqesetzblätter, die vor dem l. Juli 1972 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen \\loreinse11dung des Betrage~\ndu! dns Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausredlnunq.\nPreis dieser Ausgabe : 1,05 DM (0,85 DM zuzüglidl -,20 DM Versandkosten). bei Lieferung gegen Vorausredlnunq 1 4:i DM. Im Bezuqs•\np1 Pis ist die Mehrwertsteuer enthalten, der angewandte Steuersatz beträQt 5,5 0/o."]}