{"id":"bgbl2-1974-47-1","kind":"bgbl2","year":1974,"number":47,"date":"1974-08-10T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1974/47#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1974-47-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1974/bgbl2_1974_47.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung über die Aufhebung der Verordnungen über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Handelsvertretungen der Volksrepublik Bulgarien, der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und der Ungarischen Volksrepublik","law_date":"1974-08-02T00:00:00Z","page":1093,"pdf_page":1,"num_pages":2,"content":["1093\nBundesgesetzblatt\nTeil II                                                                                         Z 1998 A\n1974                      Ausgegeben zu Bonn am 10. August 1974                                                                                                                Nr. 47\nTag                                                                          Inhalt                                                                                         Seite\n2. 8. 74  Verordnung über die Aufhebung der Verordnungen über die Gewährung von Vorrechten\nund Befreiungen an die Handelsvertretungen der Volksrepublik Bulgarien, der Tschecho-\nslowakischen Sozialistischen Republik und der Ungarischen Volksrepublik . . . . . . . . . . . . . .                                                                 1093\n180-13, 180-19, 180-10\n9. 7. 74  Bekanntmachung des ergänzenden Notenwed1sels zum Abkommen zwisd1en der Regie-\nrung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Argentinien über\nKapitalhilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      1095\n17. 7. 74  Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Verordnung über die Gewährung von Vor-\nrechten und Befreiungen an das Europäische Laboratorium für Molekularbiologie\nund des Obereinkommens zur Errichtung eines Europäischen Laboratoriums für Molekular-\nbiologie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    1097\n23. 7. 74  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zollübereinkommens über die vorüber-\ngehende Einfuhr von Lehrmaterial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              1098\n24. 7. 74  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zollübereinkommens über das Carnet\nA.T.A. für die vorübergehende Einfuhr von Waren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                             1098\n26. 7. 74  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens zur Erleich-\nterung der Einfuhr von Warenmustern und Werbematerial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                       1099\n31. 7. 74  Bekanntmad1ung über den Geltungsbereich des Obereinkommens zur Errid1tung der Welt-\norganisation für geistiges Eigentum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              1099\nBerichtigung zu dem Abkommen vom 13. September 1971 zwischen der Bundesrepublik\nDeutschland und der Französischen Republik über die Befreiung öffentlicher Urkunden\nvon der Legalisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 1100\nVerordnung\nüber die Aufhebung der Verordnungen über die Gewährung von Vorrechten\nund Befreiungen an die Handelsvertretungen der Volksrepublik Bulgarien,\nder Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und der Ungarisdten Volksrepublik\nVom 2. August 1974\nAuf Grund des Artikels 3 des Gesetzes vom                                                         tretung der Volksrepublik Bulgarien (Bundes-\n22. Juni 1954 über den Beitritt der Bundesrepublik                                                   gesetzbl. II S. 781),\nDeutschland zum Abkommen über die Vorrechte                                                   b) vom 16. November 1967 über die Gewährung von\nund Befreiungen der Sonderorganisationen der Ver-                                                    Vorrechten und Befreiungen an die Handelsver-\neinten Nationen vom 21. November 1947 und über                                                       tretung der Tschechoslowakischen Sozialisti-\ndie Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an                                                      schen Republik (Bundesgesetzbl. II S. 2512),\nandere zwischenstaatliche Organisationen (Bundes-\ngesetzbl. II S. 639), zuletzt geändert durch das Gesetz                                       c) vom 16. Mai 1964 über die Gewährung von Vor-\nvom 28. Februar 1964 (Bundesgesetzbl. II S. 187),                                                    rechten und Befreiungen an die Handelsvertre-\nverordnet die Bundesregierung mit Zustimmung des                                                     tung der Ungarischen Volksrepublik (Bundesge-\nBundesrats:                                                                                          setzbl. II S. 581)\nwerden aufgehoben.\nArtikel 1\nDie Verordnungen                                                                                                                         Artikel 2\na) vom 7. Juli 1964 über die Gewährung von Vor-                                                   Diese Verordnung giit nach § 14 des Dritten Uber-\nrechten und Befreiungen an die Handelsver-                                                lettungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesge-","1094                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1974, Teil Il\nsetzbl. I S. 1) in Verbindung mit Artikel 4 des Ge-    tionen, zuletzt geändert durch das Gesetz vom\nsetzes vom 22. Juni 1954 über den Beitritt der Bun-    28. Februar 1964, auch im Land Berlin.\ndesrepublik Deutschland zum Abkommen über die\nVorrechte und Befreiungen der Sonderorganisatio-\nnen der Vereinten Nationen vom 21. November 1947                             Artikel 3\nund über die Gewährung von Vorrechten und Be-             Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-\nfreiungen an andere zwischenstaatliche Organisa-       kündung in Kraft.\nBonn, den 2. August 1974\nFür den Bundeskanzler\nDer Bundesminister\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nE. Bahr\nDer Bundesminister des Auswärtigen,\nGenscher"]}