{"id":"bgbl2-1974-37-3","kind":"bgbl2","year":1974,"number":37,"date":"1974-07-02T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1974/37#page=9","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1974-37-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1974/bgbl2_1974_37.pdf#page=9","order":3,"title":"Bekanntmachung des Protokolls zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über die Errichtung der Ständigen Vertretungen","law_date":"1974-06-10T00:00:00Z","page":933,"pdf_page":9,"num_pages":4,"content":["Nr. 37 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 2. Juli 1974     933\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich der Konvention\nzum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten\nVom 15. Mai 1974\nDie Konvention vom 14. Mai 1954 zum Schutz von\nKulturgut bei bewaffneten Konflikten (Bundes-\ngesetzbl. 1967 II S. 1233) ist nach ihrem Artikel 33\nAbs. 2 und das Protokoll zu der Konvention nach\nseiner Nummer 10 Buchstabe b für die\nDeutsche Demokratische\nRepublik                       am 16. April 1974\nin Kraft getreten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an\ndie Bekanntmachung vom 9. November 1973 (Bun-\ndesgesetzbl. II S. 1592).\nBonn, den 15. Mai 1974\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIn Vertretung\nSachs\nDer Bundesminister\nfür innerdeutsche Beziehungen\nIn Vertretung\nDr. Morgenstern\nBekanntmachung\ndes Protokolls\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik\nüber die Errichtung der Ständigen Vertretungen\nVom 10. Juni 1974\nIn Bonn ist am 14. März 1974 ein Protokoll zwi-\nschen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Deutschen Demokrati-\nschen Republik über die Errichtung der Ständigen\nVertretungen unterzeichnet worden.\nDas Protokoll ist nach seiner Ziffer 8 in Verbin-\ndung mit der Vereinbarung in dem Briefwechsel\nzwischen den beiden Regierungen vom 5. April 1974\nam 2. Mai 1974\nin Kraft getreten; das Protokoll, die dazugehörigen\nProtokollvermerke und der Briefwechsel werden\nnachstehend veröffentlicht.\nBonn,den 10.Juni 1974\nDer Bundesminister\nfür innerdeutsche Beziehungen\nIn Vertretung\nDr. Morgens t e r n","934                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1974, Teil II\nProtokoll\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die       4. Für die Ständigen Vertretungen, ihre Mitglieder sowie\nRegierung der Deutschen Demokratischen Republik sind               die zu ihrem Haushalt gehörenden Familienangehöri-\nauf der Grundlage von Artikel 8 des Vertrages über die             gen und privaten Hausangestellten gilt die Wiener\nGrundlagen der Beziehungen vom 21. Dezember 1972 wie               Konvention vom 18. April 1961 entsprechend.\nfolgt übereingekommen:                                         5. Die Ständigen Vertretungen haben unter anderem die\nAufgabe, die Interessen des Entsendestaates im Gast-\n1. Die Ständigen Vertretungen werden mit Inkrafttreten             land zu vertreten, einschließlich Hilfe und Beistand für\ndieses Protokolls eröffnet.                                   Personen, sowie normale gutnachbarliche Beziehungen\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der\n2. Die Vertretungen führen die amtliche Bezeichnung                Deutschen Demokratischen Republik auf politischem,\n,,Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutsch-             wirtschaftlichem und kulturellem Gebiet wie auch auf\nland\" beziehungsweise „Ständige Vertretung der Deut-          anderen Gebieten zu fördern und auszubauen.\nschen Demokratischen Republik\".                           6. Zuständig für Angelegenheiten der Ständigen Vertre-\nDie Leiter führen die Amtsbezeichnung \"Der Leiter             tung der Bundesrepublik Deutschland ist das Ministe-\nder Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutsch-          rium für Auswärtige Angelegenheiten. Zuständig für\nland\" beziehungsweise \"Der Leiter der Ständigen Ver-          Angelegenheiten der Ständigen Vertretung der Deut-\nschen Demokratischen Republik ist das Bundeskanz-\ntretung der Deutschen Demokratischen Republik\".\nleramt.\n3. Der Leiter der Ständigen Vertretung der Bundesrepu-        7. Die Zahl der Mitglieder der Ständigen Vertretungen\nblik Deutschland wird beim Vorsitzenden des Staats-          wird im beiderseitigen Einvernehmen auf der Grund-\nrates, der Leiter der Ständigen Vertretung der Deut-          lage der Gegenseitigkeit festgelegt.\nschen Demokratischen Republik beim Bundespräsiden-         8. Dieses Protokoll tritt zu einem gegenseitig zu verein-\nten akkreditiert.                                             barenden Zeitpunkt in Kraft.\nBonn, den 14. März 1974\nFür die Regierung\nder Bundesrepublik Deutschland\nGünter Gaus\nFür die Regierung\nder Deutschen Demokratischen Republik\nKurt Nier\nProtokollvermerke\n1. Das Einvernehmen über die Person des jeweiligen Lei-           Die Regi_erung der Deutschen Demokratischen Repu-\nters der Ständigen Vertretung wird durch Notenwech-           blik erklärt, daß sie auf Antrag zu einer vergleich-\nsel der Regierungen herbeigeführt. Die übrigen Mit-           baren Regelung zugunsten          der Bundesrepublik\nglieder der Ständigen Vertretungen werden schriftlich         Deutschland bereit ist.\nbenannt. Die Regierung des Gastlandes kann verlan-\ngen, daß der Leiter oder Mitglieder der Ständigen Ver-    5. Es besteht Ubereinstimmung, daß der Entsendestaat\ntretungen abberufen werden.                                    beim Erwerb von Grundstücken für Zwecke seiner\n2. Es besteht Ubereinstimmung, daß die Leiter und die             Ständigen Vertretung sowie hinsichtlich des in seinem\nMitglieder der Ständigen Vertretungen sowie die in            Eigentum stehenden oder von ihm gemieteten Grund-\nihrem Haushalt lebenden FamÜienangehörigen und                besitzes, der für die Zwecke der Ständigen Vertretung\nprivaten Hausangestellten berechtigt sind, jederzeit          sowie für Wohnzwecke des Leiters und der Mitglieder\naus- und einzureisen.                                         der Ständigen Vertretung genutzt wird, von allen\n3. Beide Seiten gewähren sich das Recht, in den Ständi-           Steuern und sonstigen Abgaben (staatlicher, regiona-\ngen Vertretungen Funksendeanlagen zu errichten und            ler, kommunaler Art) befreit ist, soweit diese nicht als\nzu betreiben. Die Beantragung und der Betrieb sind            Vergütung für bestimmte Dienstleistungen erhoben\nentsprechend den Bestimmungen jeder Seite vorzu-              werden.\nnehmen.\n6. Die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutsch-\n4. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland erklärt\nland in der Deutschen Demokratischen Republik wird\nihr Einverständnis, daß das bisherige Büro des Mi-\nnisteriums für Außenhandel der Deutschen Demokrati-            in Ubereinstimmung mit dem Viermächte-Abkommen\nschen Republik in Düsseldorf in eine Nebenstelle der          vom 3. September 1971 die Interessen von Berlin\nHandelspolitischen Abteilung der Ständigen Vertre-             (West) vertreten. Vereinbarungen zwischen der Regie-\ntung der Deutschen Demokratischen Republik umge-              rung der Deutschen Demokratischen Republik und\nwandelt wird.                                                 dem Senat bleiben hiervon unberührt.\nBonn, den 14. März 1974","Nr. 37 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 2. Juli 1974                                 935\nStaatssekretär im Bundeskanzleramt                          Ministerrat\nder Deutschen Demokratischen Republik\nGünter Gaus\nMinisterium\nfür Auswärtige Angelegenheiten\nStellvertreter des Ministers\n53 Bonn, den 5. April 1974                                   Berlin, den 5. April 1974\nAn den\nStellvertreter des Ministers                                Staatssekretär im Bundeskanzleramt\nfür Auswärtige Angelegenheiten                              der Bundesrepublik Deutschland\nHerrn Kurt Nier                                             Herrn Günter Gaus\nBerlin                                                      Bonn\nSehr geehrter Herr Nier,                                    Sehr geehrte·r Herr Gaus!\nich beehre mich, Ihnen im Auf trag der Regierung der     Ich habe die Ehre, den Empfang Ihres Schreibens vom\nBundesrepublik Deutschland den Vorschlag zu unterbrei-      heutigen Tage zu bestätigen und Ihnen die Zustimmung\nten, das am 14. März 1974 unterzeichnete Protokoll über     der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik\ndie Einrichtung Ständiger Vertretungen am 2. Mai 1974       mitzuteilen, das Protokoll über die Einrichtung der Stän-\nin Kraft zu setzen.                                         digen Vertretungen am 2. Mai 1974 in Kraft zu setzen.\nMit vorzüglicher Hochachtung                               Mit vorzüglicher Hochachtung\nGünter Gaus                                                      Nie r","936                                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1974, Teil II\nObersicht\nüber den Stand der Bundesgesetzgebung\nDie 280. Übersicht über den Stand der Bundesgesetzgebung, abgeschlossen am\n31. Mai 1974, ist im Bundesanzeiger Nr. 113 vom 25. Juni 1974 erschienen.\nDiese Übersicht enthält bei den aufgeführten Gesetzesvorlagen\nalle wichtigen Daten des Gesetzgebungsablaufs\nsowie Hinweise auf die\nBundestags- und Bundesrats-Drucksachen\nund\nauf die sachlich zuständigen Ausschüsse des Bundestages.\nVerkündete Gesetze sind nur noch in der der Verkündung folgenden Übersicht\nenthalten.\nDer Bundesanzeiger Nr. 113 vom 25. Juni 1974 kann zum Preis von 0,55 DM (einschl. Versand-\ngebühr) gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto „Bundesanzeiger\"\nKöln 834 00-502 bezogen werden.\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz\nVerlag: Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn\nIm Bundesgesetzblatt Teil I werden Gesetze, Verordnungen, Anordnunge11 und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen veröffentlid1t.\nIm Bundesgesetzblatt Teil II werden völkerrechtliche Vereinbarungen. Verträqc mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvorschriften und\nBekanntmachungen sowie Zolltarifverordnungen veröffentlicht.\nBezugs b e d in g u n gen : Laufender Bezug nur im Postabonnement. Ablie;tellunqen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres\nbeim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen ;owie Bestellun!len bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt,\n53 Bonn 1, Postfach 624, Tel. (02221) 238067 bis 69.\nBez u q s preis: Für Teil I und Teil II halbjährlich je 31.- DM. E1uzel~tücke je angefangene 16 Seiten 0,85 DM zuzüglich Versandkosten.\nDieser Preis qilt auch für Bundesgesetzblätter, die vo1 dem 1. Juli 1972 ausqeqeben worden sind Lieferung gegen Vor~dnsendung des Betrages\nauf das Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 ode1 gegen Vo1ausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 1,05 DM (0,85 DM zuzüglich -,20 DM Ver~andko~ter,), lwi LiPfP1urHJ qPgen Vor,rn~redinung 1,4.5 DM. Im ßpzuq~-\npre1, i~t die l\\tehrwcrtsteuer enthalten; de1 angewandte Steuersatz betriiqt 5,5 °/o."]}