{"id":"bgbl2-1973-7-4","kind":"bgbl2","year":1973,"number":7,"date":"1973-02-09T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1973/7#page=3","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1973-7-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1973/bgbl2_1973_7.pdf#page=3","order":4,"title":"Bekanntmachung des Vierten Protokolls zum Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien über den Warenverkehr und die Erweiterung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit","law_date":"1973-01-24T00:00:00Z","page":75,"pdf_page":3,"num_pages":6,"content":["Nr. 7 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 9. Februar 1973                                 15\nBekanntmachung\ndes Vierten Protokolls zum Abkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien\nüber den Warenverkehr und die Erweiterung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit\nVom 24. Januar 1973\nIn Bonn ist am 22. Januar 1973 das Vierte Proto-\nkoll zum Abkommen vom 22. Dezember 1969 zwi-\nschen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Sozialistischen Republik\nRumänien über den Warenverkehr und die Erweite-\nrung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit (Bundes-\nanzeiger Nr. 71 vom 16. April 1970) unterzeichnet\nworden. Das Protokoll ist\nam 22. Januar 1973\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 24. Januar 1973\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nIm Auftrag\nDr. Hanemann\nViertes Protokoll\nzum Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien\nüber den Warenverkehr\nund die Erweiterung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit\nvom 22. Dezember 1969\nAuf Grund der Verhandlungen der Gemischten Kom-             Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien über\nmission, die gemäß Artikel 1 des oben genannten Ab-           den Warenverkehr und die Erweiterung der wirtschaft-\nkommens vom 28. August bis 8. September 1972 in Bonn          lichen Zusammenarbeit vom 22. Dezember 1969 nebst den\nzusammengetreten ist, haben die Regierung der Bundes-         Warenlisten A und B und den dazugehörigen Briefen.\nrepublik Deutschland und die Regierung der Sozialisti-\nschen Republik Rumänien folgendes vereinbart:\nArtikel 3\nArtikel 1                                 Dieses Protokoll mit den beigefügten Warenlisten A\nund B und den beigefügten Briefen ist Bestandteil des\nDieses Protokoll mit seinen als Anlage beigefügten\nAbkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nWarenlisten A (Warenlieferungen aus der Sozialistischen\nDeutschland und der Regierung der Sozialistischen Repu-\nRepublik Rumänien in die Bundesrepublik Deutschland)\nblik Rumänien über den Warenverkehr und die Erwei-\nund B (Warenlieferungen aus der Bundesrepublik Deutsch-\nterung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit vom 22. De-\nland in die Sozialistische Republik Rumänien) sowie die\nzember 1969.\ndiesem Protokoll als Anlage beigefügten Briefe gelten für\ndie Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 1973.\nArtikel 2                                 GESCHEHEN zu Bonn am 22. Januar 1973 in zwei\nDieses Protokoll ersetzt das am 21. Dezember 1971           Urschriften, davon je eine in deutscher und rumänischer\nunterzeichnete Dritte Protokoll zum Abkommen zwischen         Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlid1\nder Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der          ist.\nFür die Regierung\nder Bundesrepublik Deutschland\nPeter H e r m e s\nFür die Regierung\nder Sozialistischen Republik Rumänien\nCristian Sc o rn ea","76                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil II\nListe A\nWarenlieferungen aus der Sozialistischen Republik Rumänien\nin die Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1973\nL\nErzeugnisse der Ernährungs- und Landwirtschaft\nWert in\nWare                                          1 0OODM\n1. Schlachtschafe                                                                    Beteiligung\nan Global-\nausschreibungen\n2. Schaffleisch                                                                      Beteiligung\nan Global-\nausschreibungen\n3. Schnittblumen                                                                     Beteiligung\nan Global-\nausschreibungen\n4. Gemüsekonserven (Erbsen und Bohnen)                                                   p.m.\n5. Spezialgemüsekonserven (z. B. Tocana und Auberginen in 01, Mischgemüse (Ghiveci].\nmarinierter Paprika in 01, Tomatenpaprika in Essig, Tomaten und Paprika mit Reis,\nAperitifsalat mit Paprika)                                                          6 000\n6. Gurken, mit oder ohne Essig zubereitet                                                p.m.\n7. Gurken, ohne Essig zubereitet                                                         500\n8. Obstkonserven\nausgenommen: Apfelmus (2005 11,\n2005 51)                                                5 300\n9. Marmeladen und Konfitüren                                                           2500\n10. Säfte und Konzentrate von Äpfeln und Birnen                                         1 000 m. E. *)\n11. Verschiedene Erzeugnisse der Landwirtschaft und Ernährungsindustrie                 1 000\n•) mit Erhöhungsrnöglic:hkeit\nn.\nErzeugnisse der gewerblichen Wirtschaft\nWert in\nWare                                          1 000 DM\n1. Mineralöl                                                                          67 000\n2. Sperrholz, 10 000 cbm\n-   davon Furnierplatten bis 8 000 cbm -                    = ca.                   7 500\n3. Holzspanplatten, 50 000 cbtn                                = ca.                  11 000\n4. Grobkorbwaren\n- davon aus geschälter Weide bis 400 -                                              1 200\n5. Klein- und Kleinstkorbwaren                                                         1 400\n6. Holzfaserplatten, 15 500 t                                  = ca.                   4 650\n7. Sitzmöbel, nicht gepolstert\n- davon Sitzmöbel aus Buche bis 3 500 -                                             5 500\n8. Haushaltsgeräte aus Holz                                                              600\n9. Gewebe aus Wolle                                                                    2400\n10. Künstliche und synthetische Spinnfasern sowie Spinnfäden                           10 000\n11. Handgeknüpfte Teppiche aus Wolle oder feinen Tierhaaren, Kelims u.ä. Teppiche      14 000\n12. Teppiche, maschinengeknüpft                                                         2000\n13. Gewebe aus künstlichen Spinnfasern, roh, für Reexport                               2600\n14. Strick- und Wirkwaren                                                              38000\n15. Leinengewebe und Haushaltswäsche aus Leinen                                         1 000","Nr. 7 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 9. Februar 1973                 77\nWert in\nWare\n1 000DM\n16. Gewebe aus Baumwolle                                                        5500\n17. Gewebe aus Baumwolle, roh, für Reexport                                     2 500\n18. Gewebe aus künstlichen und synthetischen Spinnfasern                        7 000\n19. Oberkleidung für Männer                                                     9 000\n20. Oberkleidung für Frauen                                                     5 500\n21. Passive Lohnveredelung von Oberkleidung für Männer und Frauen              16 000\n22. Passive Lohnveredelung von Strick- und Wirkwaren                              300\n23. Unterkleidung für Männer                                                    9 000\n24. Unterkleidung für Frauen                                                    2 000\n25. Taschentücher, Schals, Krawatten, Kragen, Miederwaren, Handschuhe             500\n26. Decken aus Wolle, Zellwolle u.ä.                                            1 500\n27. Viskosegewebe                                                               1 000\n28. Cordgewebe für die Reifenherstellung                                        1 500\n29. Bettwäsche aus Baumwolle, synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen       1 200\n30. Badeanzüge aus synthetischen Fasern                                           900\n31. Hüte, Hutstumpen, Posamentierwaren                                            100\n32. Bordsteine, Pflastersteine und Pflasterplatten aus Natursteinen             1 700 m. E. *)\n33. Halbzeug und Walzwerkserzeugnisse aus Stahl                  46 500 t\n34. Aluminiumblöcke                                                            28 000\n35. Aluminiumdraht                                                              3000\n3(>. Kabel und Seile aus Aluminium und Stahlaluminium                             500\n37. Zinkblöcke                                                                  5 000\n38. Volkskunsterzeugnisse                                                       1 200\n- davon Textilien 900, Keramik 300 -\n39. Verschiedene Erzeugnisse der gewerblichen Wirtschaft                       20 000\n*) mit Erhöhungsmöglid1keit","18                                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil II\nListe B\nWarenlieferungen aus der Bundesrepublik Deutschland\nin die Sozialistische Republik Rumänien im Jahre 1973\nI.\nErzeugnisse der Ernährungs- und Landwirtschaft\nWert in\nWare\n1 OOODM\n1. Hopfen                                                                                2 000\n2. Fische, gesalzen, gefroren und Fischkonserven                                          2 500  m. E. *)\n3. Samen und Saaten                                                                          600\n4. Zuchtvieh                                                                                300 m. E.\n5. Pflanzliche Speiseöle, Fette und Margarine                                             3 000 m. E.\n6. Talg für Ernährung                                                                     1 000\n7. Wein und Bier                                                                            200\n8. Pektin                                                                                    200\n9. Milcherzeugnisse                                                                       2 000\n10. Verschiedene Erzeugnisse der Landwirtschaft und Ernährungsindustrie                    1 000\n*l mit Erhöhungsmöglichkeit\nn.\nErzeugnisse der gewerblichen Wirtschaft\n(Spezifikation vorbehalten)\nWert in\nWare\n1 000DM\n1. Steinkohle einschließlich Kokskohle und Koks                                             p.m.\n2. Erzeugnisse der chemischen Industrie einschließlich Teerfarbstoffe, technischer Talg\nund andere technische Ole und Fette, Kali- und andere Düngemittel                   60 000 m. E. *l\n3. Kunststoffe und Erzeugnisse aus Kunststoffen                                         17 000\na) Kunststoffe                       14 500\nb) Erzeugnisse aus Kunststoffen       2 500\n4. Synthetischer Kautschuk und Asbest                                                    3 000\n5. Leder, Lederwaren, Schuhe                                                             5 000\na) Leder                              2 000\nb) Lederwaren                         1 000\nc) Schuhe                             2 000\n6. Erzeugnisse der Holzverarbeitung und verwandter Gebiete\nz. B. Holzfaserplatten, Pinsel und Bürsten, Stuhlrohr- und Korkerzeugnisse, Knöpfe   6 000\n7. Papier und Pappe\n-   insbesondere Spezialpapiere -                                                    6 500\n8. Erzeugnisse der Papier und Pappe verarbeitenden Industrie                             3 100\n9. Wissenschaftliche und fachliche Bücher und Zeitschriften, Musiknoten, Schallplatten  1 200\n10. Graphische Erzeugnisse                                                                 1 200\n11. Textile Rohstoffe                                                                     5 000\n12. Textile Halbwaren\n-   insbesondere Garne -                                                            18000\n13. Textilfertigwaren und Bekleidung                                                     51 800\ndavon: Gewebe und Gewirke aus künstlichen und synthetischen Spinnfasern und\nSpinnfäden, nicht bedruckt                                          7 000\nGewebe aus Wolle, Baumwolle und anderen natürlichen Spinn-\nstoffen, nicht bedruckt                                             7 000\nStrick- und Wirkwaren als Meterware                                 6 000","Nr. 7 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 9. Februar 1973                        79\nWert in\nWare\n1 000 DM\nOberkleidung für Männer und Frauen                                 7 000\nUnterkleidung für Männer und Frauen                               7 000\nTeppiche und Möbelstoffe, Gardinen; sonstige Heimtextilien        4 000\nBedruckte Gewebe                                                  3 500\nStrick- und Wirkwaren als Fertigkleidung                          6 000\nAndere Fertigwaren                                                4 300\n14. Erzeugnisse der Steine- und Erdenindustrie, darunter feuerfeste Erzeugnisse              10 500\n15. Keramische Erzeugnisse, darunter Schleifmittel und Isolatoren                             3 000\n16. Geschirr und Ziergegenstände aus Porzellan und Steingut                                   1 000\n17. Versdliedene Glaserzeugnisse                                                              2 000\n18. Ferrolegierungen                                                                          2 000\n19. Erzeugnisse der eisenschaffenden Industrie                                               40 000\nu. a. Röhren, Edelstahl, Freiformschmiedestücke, rollendes Eisenbahnzeug und Erzeug-\nnisse der Eisengießereiindustrie\n20. Erzeugnisse der Ziehereien und Kaltwalzwerke                                             40 000 m. E.\n21. Erzeugnisse der Stahlverformung                                                           2 500\nu. a. Bahnbedarf wie Eisenbahnoberbau und Waggonbeschlag, Waggon- und Loko-\nmotivfedern, Ketten aller Art, Schrauben und Normteile, Schmiedestücke, Ersatz-\nteile für landwirtschaftliche Maschinen\n22. NE-MetaJle und deren Legierungen sowie Halbzeug einschließlich Widerstands-\ndrähte, Stahlaluminiumseile                                                              10 000\n23. Edelmetalle und Halbzeug daraus                                                           1 000\n24. Erzeugnisse der Eisen-, Blech- und Metallwarenindustrie                                  15 000 m. E.\nu. a. Schneidwaren, Werkzeuge, Aluminiumfolien u.ä.\n25. Erzeugnisse des Maschinenbaus einschließlich Ersatz- und Einzelteile                    110 000 m. E.\n26. Erzeugnisse des Stahl- und Eisenbaus einschließlich Ersatz- und Einzelteile              12 000\n27. Erzeugnisse der Elektroindustrie einschließlich isolierte Kupferdrähte und -kabel        22 000 m. E.\n28. Erzeugnisse des Fahrzeugbaus und Ersatzteile                                              8 000 m. E.\n29. Neue Kraftfahrzeuge                                                                       1 300\n30. Erzeugnisse der feinmechanischen und optischen Industrie einschließlich Uhren            16 000\n31. Kleinmusikinstrumente, Spielwaren, Sportartikel, Schmuck- und Silberwaren                 1 000\n32. Füllschreibgeräte und deren Teile                                                           500\n33. Sonstige Kautschukwaren einschließlich Reifen sowie Asbestwaren                           2 500 m. E.\n34. Verschiedene Erzeugnisse der gewerblichen \\Virtschaft                                    20 000\n*) mit Erhi:ihun9~m<HJlichkt>it","80                                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil II\nDer Vorsitzende                                                                Der Vorsitzende\nder Delegation der Regierung                                                    der Delegation der Regierung\nder Bundesrepublik Deutschland                                            der Sozialistischen Republik Rumänien\nBonn, den 22. Januar 1973                                            Bonn, den 22. Januar 1973\nHerr Vorsitzender,                                                         Herr Vorsitzender,\nich bestätige den Empfang Ihres Schreibens vom heu-\ntigen Tage, das folgenden Wortlaut hat:\nunter Bezugnahme auf das· heute unterzeichnete Proto-                      ,, Unter Bezugnahme auf das heute unterzeichnete Pro-•\nkoll beehre ich mich, Ihnen folgendes mitzuteilen:                         tokoll beehre ich mich, Ihnen folgendes mitzuteilen:\nIn der Warenliste A (Lieferungen aus der Sozialisti-                       In der Warenliste A (Lieferungen aus der Sozialisti-\nschen Republik Rumänien in die Bundesrepublik Deutsch-                     sc:hen Republik Rumänien in die Bundesrepublik Deutsch-\nland) sind für zahlreiche Waren keine Kontingente mehr                     land) sind für zahlreiche Waren keine Kontingente mehr\nenthalten. Diese und andere Waren können in die Bundes-                    enthalten. Diese und andere Waren können in die Bun-\nrepublik Deutschland nach deren autonomen Einfuhr-                        desrepublik Deutschland nach deren autonomen Einfuhr-\nbestimmungen ohne Mengen- oder Wertbegrenzung ein-                         bestimmungen ohne Mengen- oder Wertbegrenzung ein-\ngeführt werden.                                                           geführt werden.\nSollten die erwähnten Einfuhrbestimmungen geändert                         Sollten die erwähnten Einfuhrbestimmungen geändert\nwerden, so werden beide Seiten unverzüglich in Verbin-                     werden, so werden beide Seiten unverzüglich in Verbin-\ndung treten, um über beide Seiten befriedigende vertrag-                   dung treten, um über beide Seiten befriedigende vertrag-\nliche Einfuhrmöglichkeiten zu verhandeln. Bis zum Ende                     liche Einfuhrmöglichkeiten zu verhandeln. Bis zum Ende\ndieser Verhandlungen wird die Regierung der Bundes-                       dieser Verhandlungen wird die Regierung der Bundes-\nrepublik Deutschland bemüht sein, Einfuhrmöglichkeiten                     republik Deutschland bemüht sein, Einfuhrmöglichkeiten\nauf der Grundlage früher vereinbarter Kontingente oder,                    auf der Grundlage früher vereinbarter Kontingente oder,\nsoweit für einzelne Waren keine Einfuhrkontingente fest-                   soweit für einzelne Waren keine Einfuhrkontingente fest-\ngelegt waren, auf der Grundlage der Höhe der Einfuhren                     gelegt waren, auf der Grundlage der Höhe der Einfuhren\ndes Vorjahres zu eröffnen.                                                des Vorjahres zu eröffnen.\nIch bitte Sie, mir Ihr Einverständnis hierzu mitzuteilen.                  Ich bitte Sie, mir Ihr Einverständnis hierzu mitzuteilen.\"\nIch beehre mich, Ihnen mein Einverständnis hierzu mit-\nzuteilen.\nGenehmigen Sie, Herr Vorsitzender, den Ausdruck                            Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender,         den Ausdruck\nmeiner vorzüglichen Hochachtung.                                           meiner vorzüglichen Hochachtung.\nPeter H e r m e s                                              Cri~tian S c o r n e d\nAn den                                                                     An den\nVorsitzenden der Delegation der Regierung                                  Vorsitzenden der Delegation der Regierung\nder Sozialistischen Republik Rumänien                                      der Bundesrepublik Deutschland\nHerrn Ministerialrat Cristian Sc o r n e a                                 Herrn Botschafter Dr. Peter H e r m e s\nBonn                                                                      Bonn\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz\nVerlag: Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn\nIm Bundesgesetzblatt Teil I werden Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen veröffentlicht.\nIm Bundesgesetzblatt Teil II werden völkerrechtliche Vereinbarungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvorschriften und\nBekanntmachungen sowie Zolltarifverordnungen veröffentlicht.\nBezugs b e d in g u n gen : Laufender Bezug nu1 im Postabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres\nbeim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt,\n53 Bonn 1. Postfach 624, Tel. (0 22 21) 22 40 86 bis 88.\nBezugspreis: Für Teil I und Teil II halbjährlich je 31,- DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 0,85 DM. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzblätte1, die vor dem 1. Juli 1972 ausgegeben worden sind Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto\nBundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausredlnung bzw. Nachnahme.\nPreis dieser Ausgabe : 0,85 DM zuzüglich Versandgebüh1 0,15 DM, bei Lieferung gegen Vorausrechnunq zuzüglid1 Portokosten für die\nVorausrechnung. Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten: de, angewandte Steuersatz beträgt 5,5 °/o."]}