{"id":"bgbl2-1973-63-1","kind":"bgbl2","year":1973,"number":63,"date":"1973-12-06T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1973/63#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1973-63-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1973/bgbl2_1973_63.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung über die Zusammenlegung der deutschen und der niederländischen Grenzabfertigung am Grenzübergang Wymeer-Bellingwolde","law_date":"1973-11-29T00:00:00Z","page":1585,"pdf_page":1,"num_pages":3,"content":["1585\nBundesgesetzblatt\nTeil II                                                                                         Z 1998A\n1973                 Ausgegeben zu Bonn am 6. Dezember 1973                                                                                                                   Nr. 63\nTag                                                                         Inhalt                                                                                          Seite\n29. 11. 73  Verordnung über die Zusammenlegung der deutschen und der niederländischen Grenz-\nabfertigung am Grenzübergang Wymeer-Bellingwolde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                     1585\n29. 11. 73  Verordnung über die Zusammenlegung der deutschen und der niederländischen Grenz-\nabfertigung am Grenzübergang s'Heerenberg-West- Heerenbergerbrücke an der Straße\nvon Emmerich nach s'Heerenberg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             1588\n7. 11. 73  Bekanntmachung über den Geltungsbereic:h des Ubereinkommens zur Vereinheitlic:hung\neinzelner Regeln über den Zusammenstoß von Binnenschiffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                      1591\n9. 11. 73  Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Konvention zum Schutz von Kulturgut\nbei bewaffneten Konflikten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     1592\n13. 11. 73  Bekanntmac:hung über den Geltungsbereic:h des Ubereinkommens über die Anerkennung\nund Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber\nKindern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    1592\n19. 11. 73   Bekanntmac:hung über das Inkrafttreten des Ubereinkommens Nr. 115 der Internationalen\nArbeitsorganisation über den Sc:hutz der Arbeitnehmer vor ionisierenden Strahlen . . . . . .                                                                       1593\n19. 11. 73   Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Ubereinkommens Nr. 129 der Internationalen\nArbeitsorganisation über die Arbeitsaufsicht in der Landwirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                     1594\n19. 11. 73  Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Ubereinkommens Nr. 135 der Internationalen\nArbeitsorganisation über Sc:hutz und Erleichterungen für Arbeitnehmervertreter im Betrieb                                                                          1595\n19. 11. 73   Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Ubereinkommens Nr. 136 der Internationalen\nArbeitsorganisation über den Schutz vor den durc:h Benzol verursac:hten Vergiftungs-\ngefahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     1596\nVerordnung\nüber die Zusammenlegung der deutschen und der niederländischen Grenzabfertigung\nam Grenzübergang Wymeer-Bellingwolde\nVom 29. November 1973\nAuf Grund des Artikels 2 Abs. 1 des Gesetzes                                               die Einrichtung von Gemeinschafts- oder Betriebs-\nvom 25. August 1960 zu dem Abkommen vom                                                      wechselbahnhöfen an der deutsch-niederländischen\n30. Mai 1958 zwischen der Bundesrepublik Deutsch-                                            Grenze auch im Land Berlin.\nland und dem Königreich der Niederlande über die\nZusammenlegung der Grenzabfertigung und über                                                                                                    § 3\ndie Einrichtung von Gemeinschafts- oder Betriebs-\n(1) Diese Verordnung tritt an dem Tage in Kraft,\nwechselbahnhöfen an der deutsch-niederländischen\nGrenze (Bundesgesetzbl. 1960 II S. 2181) wird ver-                                           an dem die Vereinbarung in Kraft tritt.\nordnet:                                                                                           (2) Diese Verordnung tritt an dem Tage außer\n§ 1                                                            Kraft, an dem die Vereinbarung außer Kraft tritt.\nAm Grenzübergang Wymeer-Bellingwolde wer-                                                      (3) Der Tag des Inkrafttretens und der Tag des\nden die deutsche und die niederländische Grenz-                                              Außerkrafttretens sind im Bundesgesetzblatt be-\nabfertigung nach Maßgabe der Vereinbarung vom                                                kanntzugeben.\n18. September/18. Oktober 1973 zusammengelegt.\nDie Vereinbarung wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 29. November 1973\n§   2\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-                                                     Der Bundesminister der Finanzen\nleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-                                                                                    In Vertretung\nblatt I S. 1) in Verbindung mit Artikel 3 des Geset-                                                                                  Dr. Schüler\nzes vom 25. August 1960 zu dem Abkommen vom\n30. Mai 1958 zwischen der Bundesrepublik Deutsch-                                                          Der Bundesminister des Innern\nland und dem Königreich der Niederlande über die                                                                                      In Vertretung\nZusammenlegung der Grenzabfertigung und über                                                                                        Dr. Rutsch k e","1586                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil 11\nBundesministerium der Finanzen                                                        53 Bonn 1, den 18. September 1973\nIII B 8 - Z 1108 (Nie) - 45/73\nSeiner Exzellenz\ndem Minister der Finanzen\ndes Königreichs der Niederlande\nDen Haag\nBetr. : Abkommen vom 30. Mai 1958 zwischen der Bundesrepublik Deutsch-\nland und de·m Königreich der Niederlande über die Zusammenlegung\nder Grenzabfertigung und über die Einrichtung von Gemeinschafts-\noder Betriebswechselbahnhöfen an der deutsch-niederländischen\nGrenze;\nh i e r : Zusammenlegung der deutschen und der niederländischen\nGrenzabfertigung am Grenzübergang Wymeer-Bellingwolde\nHerr Minister!\nMit Bezug auf Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe a) des oben genannten Abkom-\nmens und die Besprechungen zwischen den beteiligten Verwaltungen beehre idl\nmich, Ihnen - auch im Namen des Herrn Bundesministers des Innern - fol-\ngende Vereinbarung vorzuschlagen:\nI.                                Entfernung von 110 Metern, gemessen in Richtung\nAm Grenzübergang Wymeer-Bellingwolde werden die              Wymeer vom Schnittpunkt der gemeinsamen Grenze\ndeutsche und die niederländische Grenzabfertigung auf            mit der Achse der Straße.\ndeutschem Gebiet zusammengelegt.\nIII.\nII.                                Diese Vereinbarung wird gemäß Artikel 1 Absatz 5\ndes Abkommens bestätigt und in Kraft gesetzt. Der Zeit-\nDie Zone im Sinne des Artikels 3 des Abkommens             punkt des Inkrafttretens wird in den diplomatischen\numfaßt                                                        Noten festgelegt.\n1. die zur Durchführung der Grenzabfertigung erforder-                                    IV.\nlichen Diensträume und Anlagen sowie\nDiese Vereinbarung kann jederzeit auf diplomatischem\n2. einen Abschnitt der Straße von Bellingwolde nach           Wege gekündigt werden. Sie tritt sechs Monate nach\nWymeer von der gemeinsamen Grenze bis zu einer            ihrer Kündigung außer Kraft.\nIch werde mich nach Erklärung Ihres Einverständnisses mit diesem Verein-\nbarungsvorschlag unverzüglich mit dem Auswärtigen Amt in Verbindung set-\nzen, damit die Vereinbarung durch Austausch von Noten auf diplomatischem\nWege bestätigt und in Kraft gesetzt werden kann.\nGenehmigen Sie, Herr Minister, den Ausdruck meiner vorzüglichen Hoch-\nachtung.\nIm Auftrag\nHutter","Nr. 63 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 6. Dezember 1973                            1587\nMinisterie van Financien                                                            ·s-Gravenhage, den 18. Oktober 1973\nDirectoraat-Generaal der Belastingen\nAfdeling: Douane\nSeiner Exzellenz\ndem Bundesminister der Finanzen\nder Bundesrepublik Deutschland\n53 Bonn 1\nRheindorf er Straße 108\nOns kenmerk: B 73 / 20499\nOnderwerp:\nZusammenlegung der Grenzabfertigung\ndn der niederländisdl-deutsdlen Grenze\nI lerr Minister!\nIch habe die Ehre, Ihnen den Empfang Ihres Briefes vom 18. September 1973\n- III B 8 - Z 1108 (Nie) - 45/73 - zu bestätigen, der wie folgt lautet:\n,,Mit Bezug auf Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe a) des oben genannten Ab-\nkommens und die Besprechungen zwischen den beteiligten Verwaltungen be-\nehre ich mich, Ihnen -        auch im Namen des Herrn Bundesministers des\n[nnern - folgende Vereinbarung vorzuschlagen:\nI.                                 Entfernung von 110 Metern, gemessen in Richtung\nWymeer vom Schnittpunkt der gemeinsamen Grenze\nAm Grenzübergang Wymeer-Bellingwolde werden die\nmit der Achse der Straße,\ndeutsche und die niederländische Grenzabfertigung auf\ndeutschem Gebiet zusammengelegt.\nIII.\nDiese Vereinbarung wird gemäß Artikel 1 Absatz 5 des\nII.                              Abkommens bestätigt und in Kraft gesetzt. Der Zeitpunkt\nDie Zone im Sinne des Artikel 3 des Abkommens um-           des Inkrafttretens wird in den diplomatischen Noten\nfaßt                                                           festgelegt.\n1. die zur Durchführung der Grenzabfertigung erforder-                                     IV.\nlichen Diensträume und Anlagen sowie\nDiese Vereinbarung kann jeder:teit auf diplomatischem\n2. einen Abschnitt der Straße von Bellingwolde nach            Wege gekündigt werden. Sie tritt sechs Monate nach\nWymeer von der gemeinsamen Grenze bis zu einer              ihrer Kündigung außer Kraft.\nIch werde mich nach Erklärung Ihres Einverständnisses mit diesem Verein-\nbarungsvorschlag unverzüglich mit dem Auswärtigen Amt in Verbindung setzen,\ndamit die Vereinbarung durch Austausch von Noten auf diplomatisdlem Wege\nbestätigt und in Kraft gesetzt werden kann.\"\nIch beehr'? mich, Ihnen auch im Namen der anderen zuständigen nieder-\nländischen Ministerien mitzuteilen, daß ich mit Ihrem Vereinbarungsvorschlag\neinverstanden bin.\nGenehmigen Sie, Herr Minister, den Ausdruck meiner vorzüglichen Hoch-\nachtung.\nDer Staatssekretär der Finanzen\nVan der Stee\nFür diesen\nDer Generaldirektor der Steuern\nW. J. van Bijsterveld"]}